LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8269 25.03.2015 Datum des Originals: 25.03.2015/Ausgegeben: 30.03.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3152 vom 19. Februar 2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/7973 Der Ruf der Polizei, des Diensthundewesens und des MIKs steht auf dem Spiel Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3152 mit Schreiben vom 25. März 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bereits in der Kleinen Anfrage 3032 (Drucksachen 16/7748 und 16/7912) habe ich Hintergründe zu einem Vorgang beim Diensthundewesen erfragt. Dem LAFP sowie dem Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) wird vorgeworfen, einen Hundeausbilder diskreditiert und „öffentlich hingerichtet“ zu haben, indem man Vorwürfe gegen ihn an die Medien gegeben hat. Die GdP und viele Polizisten kritisieren das Verhalten der Vorgesetzten des beschuldigten Beamten A.P. Inzwischen erhalte ich als Abgeordneter täglich neue Informationen über angebliche Vorgänge im LAFP, dem MIK und diverser anderer Institutionen der Polizei. Die Anschuldigungen gegen leitende Mitarbeiter der Polizei sind zum Teil sehr heftig. Da die mir zugehenden Informationen auch an andere Empfänger und die Medien weitergeleitet werden, steht der Ruf der Polizei, des MIK und des Diensthundewesens auf dem Spiel. Vorbemerkungen Die Sicherheits- und Kriminalitätslage in den Kreispolizeibezirken erfordert einen umfassenden und zielgerichteten Einsatz polizeilicher Ressourcen. Die Diensthunde sind dabei als spezielles und vielseitig einsetzbares Einsatzmittel mit besonderem taktischem Wert zu betrachten. Entsprechend sind auch die Prozesse im Diensthundewesen Gegenstand fortlaufender Betrachtung. Deshalb ist das Diensthundewesen derzeit u.a. auch ein aktuelles Inspektionsthema. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8269 2 1. Stimmt es, dass Mitarbeiter des MIK (Abteilung 4, Gruppe 41, Referat 413) bereits ab Sommer 2013 gezielt, aber zunächst erfolglos nach diskreditierenden Informationen über den später (Dezember 2014) beschuldigten A.P. recherchiert haben ? Nein. 2. Ist es wahr, dass das LAFP gegen A.P. ermittelt, obwohl die gleiche Behörde die Anschuldigungen gegen ihn erhebt? Zu laufenden Ermittlungsverfahren wird bei Kleinen Anfragen keine Auskunft gegeben. 3. Ist es richtig, dass die Abteilungsleiter zum Diensthundewesen von 6 Kooperationsbehörden am 03.12.2014 die Presseveröffentlichung des LAFP vom 01.12.2014 im Fall A.P. geschlossen missbilligt haben? Hierüber liegen weder dem MIK noch dem LAFP Anhaltspunkte vor. 4. Stimmt die Behauptung, dass das PP Münster mehrfach das LAFP aufgefordert hat, eine Richtigstellung der in der Presse abgedruckten Behauptungen gegen A.P. zu veröffentlichen bzw. gleichzeitig dem PP Münster durch das MIK eine eigene Pressearbeit untersagt wurde? Nein. 5. Ist es richtig, dass seit der Schaffung des LAFP (2007) und der Zusammenfassung der vorher autonomen Fortbildungseinrichtungen sowie einem Erlass zum Polizeidiensthundewesen ein Konflikt über die Art und Weise der Hundeausbildung im Land existiert? Nein.