LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8270 25.03.2015 Datum des Originals: 25.03.2015/Ausgegeben: 30.03.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3181 vom 27. Februar 2015 der Abgeordneten Volker Jung und Daniel Sieveke CDU Drucksache 16/8040 Flächendeckende Einführung des BOS-Digitalfunk Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3181 mit Schreiben vom 25. März 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit 2007 wird in Nordrhein-Westfalen der Digitalfunk für alle „Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben“ (BOS) eingeführt. Neben Klagen über Funklöcher gab es laut Presseberichten immer wieder neue Verzögerungen bei der Umstellung der PolizeiLeitstellen . Unter anderem mit der Vorlage 16/2095 hatte das MIK einen Sachstandsbericht abgegeben und ging zuletzt von einer endgültigen Realisierung bis spätestens 2017 aus. Zur weiteren politischen Begleitung bitten wir daher um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie ist inzwischen der Sachstand zur flächendeckenden Einführung des BOS- Digitalfunks in Nordrhein-Westfalen? Der initiale Netzaufbau des BOS Digitalfunknetzes in NRW wurde planmäßig bereits Ende 2013 abgeschlossen und steht mit Ausnahme eines Standortes im Kreis Gütersloh, bei dem eine baurechtliche Verzögerung eingetreten ist, sowie von sechs Standorten zur Versorgung des Grenzbereiches zu Belgien und den Niederlanden, die wegen der zwingend erforderlichen Frequenzkoordinierung mit den Nachbarstaaten zurückgestellt werden mussten, zur Nutzung zur Verfügung. Die Realisierung der fehlenden Standorte ist noch im Jahr 2015 vorgesehen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8270 2 2. Wie und bis wann kann eine flächendeckende Ausleuchtung in NordrheinWestfalen nach aktuellem Planungsstand gewährleistet werden? Die Planung und der Aufbau des BOS Digitalfunknetzes in NRW erfolgten anhand von Berechnungsmodellen unter Beachtung bundesweit festgelegter Standards. Dabei wurde in NRW eine flächendeckende Fahrzeugfunkversorgung sowie eine Handfunkgeräteversorgung innerhalb der Freifläche von Verkehrs- und Siedlungsflächen umgesetzt. Zur Überprüfung des tatsächlich erreichten Versorgungsgrades sowie zur Berücksichtigung besonderer taktischer Erfordernisse erfolgten in allen 10 Netzabschnitten in NRW bis Mitte 2013 umfangreiche Probebetriebe, in denen Messungen und Nutzertests unter Beteiligung aller BOS durchgeführt wurden. Grundsätzlich wird aufgrund der Auswahl und Dichte der realisierten Standorte die für NRW geplante Funkversorgung nicht nur erreicht, sondern sogar dahingehend übertroffen, dass eine Handfunkgeräteversorgung nahezu flächendeckend gegeben ist. Dennoch ist es erforderlich, Anpassungen am Digitalfunknetz vorzunehmen, um physikalisch nicht kalkulierbare Abweichungen zwischen Planung und Realisierung des Funknetzes auszugleichen . Diese im Zusammenwirken zwischen dem Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD NRW) und der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) vorzunehmenden Anpassungsmaßnahmen gestalten sich erwartungsgemäß sehr differenziert und reichen von einer durch einfache Parametereinstellung vorzunehmenden Leistungserhöhung an einer vorhandenen Sendeeinheit bis zum Neubau eines zusätzlichen Standortes. Für eine Verbesserung der Funkversorgung in einzelnen Bereichen sind regelmäßig mehrere Einzelmaßnahmen durchzuführen. Jede Maßnahme ist dabei zwingend in Abhängigkeit des Gesamtnetzes zu betrachten. Die erforderlichen Änderungsmaßnahmen wurden für NRW vollumfänglich identifiziert und definiert. Eine Priorisierung der Maßnahmen ist unter der Beteiligung aller Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in NRW erfolgt und die Umsetzung initiiert. Dabei ist der Abschluss des Großteils der für die wesentlichen Netzanpassungen erforderlichen etwa 240 Einzelmaßnahmen bis zum Jahresende 2015 vorgesehen. Der übrige Teil der Maßnahmenumsetzung erstreckt sich bis in das Jahr 2016. 3. Wie steht es um den reibungslosen Digitalfunkverkehr insbesondere im Kreis Pa- derborn, d.h. in welchen Bereichen sind Funklöcher bekannt? Wie unter Frage 2 ausgeführt, steht das digitale BOS-Funknetz grundsätzlich auch im Kreis Paderborn zur Verfügung. Netzanpassungsmaßnahmen wurden in Abstimmung mit den betroffenen BOS im Kreis Paderborn für eine Verbesserung der Versorgung in der Ortslage Paderborn-Dahl sowie in den Städten Lichtenau und Salzkotten definiert. Deren Umsetzung dauert an. 4. Sofern Funklöcher im Kreis Paderborn bekannt sind: Wie gedenkt die Landesre- gierung, diese technisch zu beheben bzw. zu minimieren? Die im Kreis Paderborn erforderlichen Netzanpassungsmaßnahmen sind, wie unter Frage 2 beschrieben, bereits definiert und deren Umsetzung initiiert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8270 3 5. Wie sieht der Umsetzungsstand NRW-weit, nach Regierungsbezirken aufgeschlüsselt , derzeit aus? Der Umsetzungsstand der wesentlichen Netzanpassungsmaßnahmen aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken ergibt sich gem. der nachstehenden Tabelle: Regierungsbezirk Einzelmaßnahmen ge- samt Einzelmaßnahmen be- reits umgesetzt Köln 92 24 Düsseldorf 66 18 Münster 16 4 Arnsberg 35 20 Detmold 19 3