LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8271 25.03.2015 Datum des Originals: 25.03.2015/Ausgegeben: 30.03.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3150 vom 18. Februar 2015 des Abgeordneten Theo Kruse CDU Drucksache 16/7966 Zukunft der Landesreiterstaffeln der Polizei Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3150 mit Schreiben vom 25. März 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit der Wiedereinführung der Polizei-Reiterstaffeln im Jahre 2006 hat die damalige schwarzgelbe Landesregierung eine Fehlentscheidung der Vorgängerregierung Steinbrück rückgängig gemacht. Die drei Landesreiterstaffeln sind inzwischen nicht nur ein Sympathieträger in der Bevölkerung. Sie stärken vor allem auch das Sicherheitsgefühl der Menschen und verbessern die polizeiliche Präsenz bei Demonstrationen, Fankrawallen und im Streifendienst vor Ort (vgl. dazu etwa den Bericht „Reiterstaffel: Neugründung ist ein großer Erfolg“, Derwesten .de vom 10.12.2010). Mit Erlass vom 15.07.2013 hat das Ministerium für Inneres und Kommunales eine Arbeitsgruppe beauftragt, das Vorhalten und den Einsatz der Landesreiterstaffeln zu evaluieren. In ihrer Antwort auf meine diesbezügliche Kleine Anfrage 1498 vom 24. Juli 2013 teilte die Landesregierung unter dem 22. August 2013 (Drs. 16/3846) Folgendes mit: „Die Arbeitsgruppe entwickelt - an einsatztaktischen und wirtschaftlichen Notwendigkeiten orientierte - Parameter für den Einsatz von Landesreiterstaffeln. Mit dem Abschlussbericht der Arbeitsgruppe ist Ende des Jahres 2013 zu rechnen. Erst nach Auswertung des Arbeitsgruppenberichtes können valide Aussagen zu gegebenenfalls notwendigen organisatorischen Veränderungen bei den Landesreiterstaffeln gemacht werden.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8271 2 Vorbemerkungen der Landesregierung Die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen hält entgegen den Vorbemerkungen des Fragestellers nicht drei, sondern lediglich zwei Landesreiterstaffeln in Dortmund und Düsseldorf vor. Die Landesregierung teilt jedoch die Bewertung des Fragestellers, dass der Einsatz der Landesreiterstaffel im Rahmen von Besonderen Aufbauorganisationen (z.B. Fußball, Demonstrationsgeschehen ) besonders positiv bewertet wird. 1. Welche Parameter für den Einsatz von Landesreiterstaffeln sind von der Arbeits- gruppe im Einzelnen entwickelt worden? Die Berichte polizeiinterner Arbeitsgruppen dienen grundsätzlich der Meinungsbildung innerhalb der Exekutive und sollten nicht Gegenstand einer parlamentarischen Befassung sein. Nach Auswertung der Arbeitsgruppenergebnisse und Beratung hat das Ministerium für Inneres und Kommunales festgestellt, dass entsprechend den Empfehlungen der Arbeitsgruppe ein effizienter Einsatz der Landesreiterstaffeln insbesondere im Rahmen von Besonderen Aufbauorganisationen (Fußball, Demonstrationsgeschehen) erfolgen solle, wohingegen der Einsatz im täglichen Dienst bzw. in Schwerpunkteinsätzen kritisch zu betrachten ist. Durch die Konzentration auf Einsätze im Rahmen von Besonderen Aufbauorganisationen sollen insbesondere die polizeitaktischen Vorteile des Einsatzes von Polizeipferden, die so von keinem anderen polizeili-chen Einsatzmitteln geboten werden, besser als bisher genutzt werden. Einsätze im täglichen Dienst bzw. Schwerpunkteinsätze, die in gleicher Qualität auch durch andere Einsatzkräfte mit einem geringeren Res-sourceneinsatz wahrgenommen werden können, sollen zukünftig wei-testgehend entfallen. Weitere Optimierungsvorschläge betreffen insbesondere Ausrüstungsthemen sowie administrative Abläufe. 2. Zu welchen Ergebnissen ist die Arbeitsgruppe in ihrem Abschlussbericht gekommen ? Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe sind in die Bewertung der Landesregierung eingeflossen (s. o.). 3. Welche organisatorischen Veränderungen bei den Landesreiterstaffeln plant die Landesregierung vor dem Hintergrund des Arbeitsgruppenberichts? Bereits jetzt erfolgt eine Konzentration des Einsatzes der Landesreiterstaffeln auf die Aufgabenwahrnehmung bei Einsätzen aus besonderem Anlass im Zusammenwirken mit der Bereitschaftspolizei (insbesondere Fußball- und Versammlungseinsätze). Durch die enge Verzahnung mit der Bereitschaftspolizei ist eine organisatorische Zusammenführung der bisherigen Standorte der Landesreiterstaffeln (Willich und Dortmund) beim Polizeipräsidium Bochum und die organisatorische Anbindung bei der dortigen Abteilungsführung der Bereitschaftspolizei unter Beibehaltung der beiden bisherigen Standorte bis 2021 beabsichtigt. Parallel hierzu erfolgt die Planung und Vorbereitung einer personellen und liegenschaftlichen Zentralisierung an einem zentral gelegenen Standort. Eine Anpassung der erforderlichen Personalstärke und der Anzahl der vorzuhaltenden Dienstpferde werden im Laufe dieses Veränderungsprozesses erfolgen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8271 3 4. Wie sieht der Zeitplan für die Umsetzung ggfs. avisierter Veränderungen konkret aus bzw. wie stellt sich der Stand der Umsetzung dar? Über die Verfahrensweise der weiteren Umsetzung werden derzeit noch Gespräche mit den betroffenen Behördenleitungen, den Beamtinnen und Beamten der Landesreiterstaffeln sowie den Personalvertretungen geführt. Die Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung mit diesen . Mit einem Abschluss der Zentralisierung der Landesreiterstaffel ist nicht vor 2021 zu rechnen. 5. Sind die Veränderungen mit den Polizeireiterinnen und Polizeireitern abgestimmt worden? siehe Ausführungen zu Frage 4.