LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8276 25.03.2015 Datum des Originals: 25.03.2015/Ausgegeben: 30.03.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3200 vom 5. März 2015 der Abgeordneten Susanne Schneider und Dr. Joachim Stamp FDP Drucksache 16/8077 Wie viele Asylanträge werden in Nordrhein-Westfalen bewilligt, wenn der Asylgrund die sexuelle Verfolgung im Heimatland ist? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3200 mit Schreiben vom 25. März 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat im November 2013 entschieden, dass Flüchtlinge einen Anspruch auf Asyl haben, wenn ihnen in ihrer Heimat eine Verfolgung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung droht. Laut dem Urteil ist die Androhung von Strafen für den Asylanspruch alleine aber noch nicht ausreichend. Schutz vor Verfolgung müssten die EU-Mitgliedstaaten den Betroffenen erst gewähren, wenn Freiheitsstrafen in den jeweiligen Herkunftsländern auch tatsächlich verhängt werden. Im November 2014 gab es ein weiteres Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg, nachdem sich Flüchtlinge, die ihren Asylantrag mit ihrer im Heimatland verfolgten sexuellen Neigungen begründen, sich kritischen Nachfragen der Behörden stellen müssen. 1. In wie vielen Fällen wurde in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2012, 2013 und 2014 bisher Homosexualität, Bisexualität, Transsexualität, Intersexualität oder Transgender als Asylgrund angegeben? (Angaben bitte in absoluten Zahlen und in Prozent zur Gesamtzahl). 2. Wenn als Asylgrund die sexuelle Orientierung angegeben wird, welcher Art von „kritischen“ Fragen muss sich der Asylbewerber dann stellen? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8276 2 3. Inwiefern klärt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Antragsteller darüber auf, dass die sexuelle Orientierung ein möglicher Asylgrund sein kann? 4. Wie geht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit Fällen um, in denen Antragsteller erst im späteren Verlauf des Verfahrens die sexuelle Orientierung als Asylgrund angeben? 5. In wie vielen Fällen wurde Asylbewerbern in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2012, 2013 und 2014 Asyl aus Gründen der sexuellen Orientierung gewährt? (Angaben bitte in absoluten Zahlen und in Prozent der Gesamtzahl.) Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 5 gemeinsam beantwortet. Die Kleine Anfrage zielt auf Sachverhalte ab, die nicht in die Zuständigkeit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen fallen. Asylgründe werden im Übrigen in den der Landesregierung zugänglichen statistischen Materialien auch nicht erfasst. Die Durchführung von Asylverfahren liegt in der ausschließlichen Zuständigkeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Die Länder und Kommunen sind an den materiellen Entscheidungen des Bundesamtes nicht beteiligt. Ihre Aufgabe beschränkt sich auf die Unterbringung der Asylsuchenden (§ 44 Asylverfahrensgesetz ) sowie ihre Versorgung nach Maßgabe des Asylbewerberleistungsgesetzes .