LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8277 25.03.2015 Datum des Originals: 25.03.2015/Ausgegeben: 30.03.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3182 vom 27. Februar 2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/8041 Gewalt bei der Bahn in Nordrhein-Westfalen Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3182 mit Schreiben vom 25. März 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizmi9nister und dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die „Neue Rhein Zeitung“ (NRZ) berichtet in ihrer Ausgabe vom 26.02.2015 auf Seite 3 über Gewaltdelikte gegen Mitarbeiter der Bahn. Allgemein nehmen leichte Körperverletzungen und speziell Übergriffe auf das Sicherheitspersonal der Bahn offenbar zu. Insbesondere an Wochenenden und bei Fußballspielen besteht offenbar ein erhöhtes Risiko. Exaktes Zahlenmaterial zu den Übergriffen gibt es allerdings nicht. Laut NRZ werden diese wie ein „Staatsgeheimnis“ gehütet. Vorbemerkungen der Landesregierung Zur Erlangung von Erkenntnissen für die vorbeugende und verfolgende Verbrechensbekämpfung sowie zur Beobachtung der Kriminalität und einzelner Deliktsarten werden Straftaten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst. Die PKS ist eine bundesweit gültige und länderübergreifend nach einheitlichen Grundsätzen geführte Statistik. Die PKS enthält keine Daten, die eine Zuordnung von Straftaten zu Bahnhöfen oder Zügen als Tatörtlichkeit ermöglichen. Zudem werden mit der PKS auch keine Daten von dem auf Bahnhöfen bzw. in Zügen tätigen Personal als spezifische Opfergruppe abgebildet. Gleichfalls ermöglicht die PKS keine Zuordnung von Straftaten zu Sportveranstaltungen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8277 2 Dasselbe gilt für im Geschäftsbereich der Justiz geführte Statistiken. 1. Wie viele Gewaltdelikte gegen Personal auf Bahnhöfen bzw. in Zügen sind seit 2010 jährlich in Nordrhein-Westfalen erfasst worden? (Bitte auflisten nach Jahr und Art der Delikte, Art und Anzahl der Verletzungen/Verletzten und Folgeschäden .) Siehe Vorbemerkungen. 2. Wie viele dieser Delikte stehen in den Jahren 2010-2014 in einem direkten Zu- sammenhang mit Sportveranstaltungen? (Bitte genau auflisten nach Datum, Ort, Veranstaltung, Art des Deliktes, Anzahl der Verletzten und Folgeschäden.) Siehe Vorbemerkungen. 3. Was wird gegen die Übergriffe präventiv und repressiv unternommen? Die Polizei kooperiert in Netzwerken vor Ort eng mit verantwortlichen Behörden und Institutionen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Dazu gibt es in Nordrhein-Westfalen eine Vielzahl von Ordnungspartnerschaften, die sich mit dem Thema „Sicherheit im ÖPNV“ befassen. Kreispolizeibehörden setzen in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit anderen Netzwerkpartnern u. a. auch Einsatzkonzeptionen zur Gewährleistung der Sicherheit im Bereich ÖPNV um. Soweit die öffentliche Sicherheit oder Ordnung auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes betroffen ist, besteht eine grundsätzliche Zuständigkeit für repressive und präventive Maßnahmen der Bundespolizei. Den Staatsanwaltschaften des Landes obliegt die Verfolgung einschlägiger Straftaten. 4. Wie viele Straftaten hat es insgesamt auf Bahnhöfen bzw. in Zügen in den Jahren 2010-2014 gegeben. (Bitte Gesamtstatistiken auflisten.) Siehe Vorbemerkungen.