LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8288 26.03.2015 Datum des Originals: 25.03.2015/Ausgegeben: 31.03.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3174 vom 25. Februar 2015 des Abgeordneten Dr. Wilhelm Droste CDU Drucksache 16/8008 Welche Konsequenzen sind durch die Notfallpraxisreform und die voraussichtliche Schließung der Ratinger Notfallpraxis zu befürchten? Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 3174 mit Schreiben vom 25. März 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) hat eine umfassende Notdienstreform beschlossen. Dabei sollen die bisher existierenden Notdienstpraxen im Bereich Nordrhein um mehr als die Hälfte reduziert werden. Über die genauen Standorte der zu schließenden Notfallpraxen wurde noch nicht endgültig entschieden. Voraussichtlich wird auch die kinderärztliche Notfallpraxis in Ratingen von den Kürzungen betroffen sein. Nach Aussagen der KVNO werde die Zahl der Notdienstpraxen u.a. wegen fehlender Auslastungen reduziert. Die Schließung ausgewählter Standorte soll den Notdienst wirtschaftlicher machen. Betroffene Ratinger Patientinnen und Patienten werden absehbar auf Krankenhäuser in der Umgebung, wie z.B. die Kinderklinik Kaiserswerth bzw. nach Wuppertal, ausweichen. Vorbemerkung der Landesregierung Bei der Organisation des ärztlichen Notdienstes handelt es sich um eine originäre Selbstverwaltungsaufgabe, auf die das Land nur sehr eingeschränkt im Rahmen der Rechtsaufsicht Einfluss nehmen kann. Im Vordergrund steht dabei die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger zu den sprechstundenfreien Zeiten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8288 2 Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) hat zuletzt bei ihrer Vertreterversammlung am 11.02.2015 grundlegende Beschlüsse zu einer Reform des ärztlichen Notdienstes gefasst. Eine Entscheidung über einzelne Praxis-Standorte ist damit noch nicht gefallen. Die zukünftigen regionalen Notdienststrukturen wird die KVNO im Laufe der kommenden Monate auf der Kreisstellenebene in Abstimmung mit der Ärztekammer Nordrhein und im Falle der fachärztlichen Dienste auch mit der betreffenden Fachgruppe erarbeiten. Nach dem aktuellen Planungsstand ist im Kreis Mettmann künftig keine kinderärztliche Notdienstpraxis vorgesehen. Somit würde der bestehende Standort Ratingen entfallen. Der Kreis Mettmann würde dann künftig gemeinsam mit den drei bergischen Städten Wuppertal, Remscheid und Solingen einen von insgesamt 15 Bezirken des kinder- und jugendärztlichen Bereitschaftsdienstes in Nordrhein bilden. Als Standort der Notdienstpraxis ist derzeit das Helios-Krankenhaus in Wuppertal vorgesehen. Wie oben dargestellt, gibt es aber noch keine abschließende Entscheidung dazu. Insofern ist auch die geplante Schließung des Standortes Ratingen nicht definitiv. 1. Wie viele Behandlungsfälle zählte die Ratinger Notfallpraxis in den letzten drei Kalenderjahren? Zur Beantwortung der Frage teilte die KVNO folgende Daten mit, die sich alleine auf die kinderärztliche Notdienstpraxis am St. Marienkrankenhaus in Ratingen beziehen: 2011 2012 2013 Behandlungsfälle 5.320 5.260 5.522 Das Jahr 2014 ist noch nicht vollständig abgerechnet, daher stehen dafür keine abschließenden Daten zur Verfügung. 2. Wie viele Kinder wurden in den letzten drei Jahren in der Kinderambulanz in Düsseldorf-Kaiserswerth behandelt? (aufgeschlüsselt nach Jahren) Nach Information der KVNO werden alle Behandlungsfälle in einem Krankenhaus über eine Betriebsstättennummer abgerechnet. Eine isolierte Darstellung der durch eine Kinderärztin / einen Kinderarzt des Krankenhauses behandelten Notfälle ist daher nicht möglich. Um einen Anhaltswert geben zu können, hat die KVNO die abgerechneten Notfälle am Florence Nightingale Krankenhaus der Kaiserswerther Diakonie nach Alter der Patientinnen und Patienten gefiltert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich unter diesen auch z.B. chirurgische Fälle wie Frakturen etc. befinden können, die ggf. für den ambulanten (kinder)ärztlichen Notdienst eher ungeeignet sind: 2011 2012 2013 Behandlungsfälle insgesamt mit allen erwachsenen Notfällen 12.977 13.570 14.356 Davon Kinder von 0-6 Jahren 4.752 4.916 5.115 Davon Kinder von 7-18 Jahren 2.396 2.295 2.449 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8288 3 Auch diesbezüglich stehen für 2014 noch keine abschließenden Daten zur Verfügung. 3. Sind die personellen Ressourcen der Kinderklinik Kaiserswerth ausreichend, um zusätzliche Notfälle bei einer Schließung der Notfallpraxis in Ratingen mit zu behandeln? Wie in der Vorbemerkung dargestellt, gibt es derzeit noch keine abschließende Entscheidung über die zukünftigen Standorte der kinderärztlichen Notdienstpraxen. Ob und in welchem Umfang zukünftig auch verstärkt Krankenhausambulanzen außerhalb des organisierten (kinder)ärztlichen Notdienstes aufgesucht werden, kann daher derzeit weder generell, noch bezogen auf eine einzelne Klinik prognostiziert werden. 4. Welche Möglichkeiten sieht das Ministerium für einen adäquaten finanziellen Ausgleich für die Kinderambulanz am Krankenhaus in Kaiserswerth bei der Übernahme zusätzlicher Notfälle? Da alle in Krankenhausambulanzen behandelten Notfälle nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften des SGB V aus dem ambulanten Budget vergütet werden, besteht grundsätzlich kein Anlass für einen besonderen finanziellen Ausgleich. Von Krankenhäusern gewünschte Änderungen der bestehenden Regelungen zur Vergütung von Leistungen der Notfallambulanzen in Krankenhäusern wären in einem entsprechenden Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene zu beraten. 5. Wie kann sichergestellt werden, dass die Behandlungsqualität für die betroffenen Kinder und Jugendlichen beibehalten wird? Wie bereits in der Vorbemerkung der Landesregierung dargestellt, ist die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen. Das Land wird im Rahmen der Rechtsaufsicht die Erfüllung dieses Sicherstellungsauftrags überwachen.