LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8289 26.03.2015 Datum des Originals: 25.03.2015/Ausgegeben: 31.03.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3170 vom 24. Februar 2015 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking CDU Drucksache 16/8004 Geplante Schließung der Geburtshilfe im Marienhospital in Steinfurt-Borghorst Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 3170 mit Schreiben vom 25. März 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die geplante Schließung der Geburtshilfe im Marienhospital in Steinfurt-Borghorst sorgt vor Ort für erheblichen Protest. Am Wochenende (21. Februar) gingen rund 800 Menschen auf die Straße, um für den Erhalt dieser Abteilung zu demonstrieren. Die Menschen befürchten lange Anfahrtswege für vorgeburtliche Untersuchungen und haben Sorge, bei plötzlich einsetzenden Wehen die nächste Klinik in Rheine oder Münster nicht rechtzeitig erreichen zu können. Gab es im Kreis Steinfurt im Jahr 2010 noch vier Kliniken mit Geburtshilfe, werden es, so die Schließung in Borghorst realisiert wird, im Jahr 2015 noch zwei Kliniken sein. Hinzu kommt, dass das Angebot außerklinische Geburtshilfe nicht ausreichend ist. Vorbemerkung der Landesregierung Der Krankenhausträger des Marienhospitals Steinfurt-Borghorst hat die Schließung der geburtshilflichen Abteilung zum 01.03.2015 beschlossen und der Bezirksregierung Münster mitgeteilt. Das weitere Verfahren richtet sich nach § 14 Krankenhaus-gestaltungsgesetz NordrheinWestfalen (KHGG NRW). Der Krankenhausträger ist berechtigt, vorübergehend ein Versorgungsangebot zu schließen. Er muss aber, um eine dauerhafte Veränderung seines Angebots im Krankenhausplan des Landes Nordrhein-Westfalen umzusetzen, nach § 14 Abs. 2 KHGG NRW zur Verhandlung eines regionalen Planungskonzeptes auffordern. Im Rahmen dieses Verfahrens wird u.a. die Versorgungssituation im Kreis Steinfurt durch den LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8289 2 Wegfall des geburtshilflichen Angebots am Marienhospital Steinfurt geprüft und bewertet. Erst am Ende dieses Verfahrens wird die abschließende Entscheidung des Landes möglich sein. 1. Wie hat sich die Anzahl der Geburten im Marienhospital Borghorst in den letzten 10 Jahren entwickelt? Von 2003 bis 2009 reduzierten sich die jährlichen Entbindungen von 669 auf 437; seit 2009 beträgt die Entbindungszahl im Mittel 418 pro Jahr. 2. Von welcher Geburtenentwicklung geht die Landesregierung im bisherigen Einzugsgebiet des Marienhospitals für die nächsten Jahre aus? Die jährliche Geburtenzahl wird wahrscheinlich vor dem Hintergrund regional sinkender Geburtenzahlen abnehmen. 3. Welche Bedeutung misst die Landesregierung der Geburtsabteilung des Marienhospitals Borghorst im Rahmen ihrer Krankenhausplanung zu? 4. Wäre auch bei einer Schließung der Abteilung des Marienhospitals Borghorst eine angemessene örtliche Versorgung im Bereich der Geburtshilfe gewährleistet? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 und 4 gemeinsam beantwortet: Die geburtshilfliche Abteilung des Marienhospitals versorgte bis zum 01.03.2015 den Südkreis Steinfurt zusammen mit den entsprechenden Abteilungen für Geburtshilfe vor allem in den Städten Rheine (und Ibbenbüren), Coesfeld und Münster. Die nächstgelegenen Abteilungen liegen von Steinfurt-Borghorst aus betrachtet in Entfernungen von 22 km (Mathias-Spital Rheine), 26 km (Universitätsklinikum Münster und drei etwas weiter entfernte Münsteraner Krankenhäuser) und 30 km (St. Vincenz-Hospital Coesfeld). Entsprechend ihrer Auslastungen auf der Basis des Jahres 2013 sind die betreffenden Abteilungen der genannten Krankenhäuser in der jetzigen Situation ohne Weiteres in der Lage, die Gebärenden aufzunehmen. So stehen z.B. den oben genannten Geburtenzahlen des Borghorster Krankenhauses insgesamt mehrfach größere Aufnahmekapazitäten der Abteilungen in Rheine/Ibbenbüren, Münster und Coesfeld gegenüber. Damit wäre nach einer ersten Einschätzung auch ohne den Borghorster Standort die stationäre geburtshilfliche Versorgung im Einzugsgebiet des Krankenhauses gesichert. Dies bedarf aber noch einer endgültigen Prüfung entsprechend des geschilderten Verfahrens nach § 14 KHGG NRW. 5. Wie gedenkt die Landesregierung, zukünftig eine angemessene ambulante bzw. stationäre Versorgung der Menschen im Kreis Steinfurt zu gewährleisten? Die Krankenhausplanung liegt in der Letztverantwortung der Landesregierung und sichert - wie bei den Antworten zu 3. und 4. beschrieben - die stationäre geburtshilfliche Versorgung des Kreises Steinfurt. Dies gilt auch, wenn nach Durchführung der Verhandlungen und der Prüfung eines regionalen Planungskonzeptes die Entscheidung für eine endgültige LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8289 3 Schließung der Abteilung für Geburtshilfe im Marienhospital Steinfurt-Borghorst getroffen werden sollte. Für die ambulante Versorgung stehen darüber hinaus in Steinfurt auch Fachärztinnen und Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe zur Verfügung.