LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8292 26.03.2015 Datum des Originals: 25.03.2015/Ausgegeben: 31.03.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3147 vom 19. Februar 2015 der Abgeordneten Dirk Wedel und Christof Rasche FDP Drucksache 16/7963 Kosten des Ausbaus der L239 zwischen Mettmann und Ratingen Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 3147 mit Schreiben vom 25. März 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zustand und Verkehrssicherheit der L239 zwischen Mettmann und Ratingen sind seit Jahren ein Ärgernis für die betroffenen Verkehrsteilnehmer und Anwohner. Zwischen Mettmann und der Autobahnbrücke über die A3 ist die L239 eine gut ausgebaute und sicher zu befahrende Straße. Ab der Autobahnbrücke in Richtung Ratingen hat die L239 dagegen eher den Charakter eines schlecht asphaltierten Feldweges. Dieser Zustand führt immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen. Besonders betroffen sind Fußgänger und Radfahrer, die keinerlei Bewegungsfläche haben ohne direkt mit dem KFZ-Verkehr in Konflikt zu kommen. Auch der Busverkehr (Linie 749) ist nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Die L239 stellt die direkte Anbindung zur A44 und damit zum Düsseldorfer Flughafen und zur Messe Düsseldorf dar. Alternativ müssten große Umwege, beispielsweise über die B7 oder die A46 gefahren werden. Für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die heimische Wirtschaft, ist der Neu- bzw. Ausbau der L239 zwischen der Autobahnbrücke und Ratingen ein Verkehrsprojekt höchster Priorität. In der Antwort auf die Kleine Anfrage 1275 bestätigte die Landesregierung die Aussagen eines Vertreters von Straßen.NRW in der Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Mettmann vom 16.05.2013. Danach solle die L239 auf sechs Meter verbreitert werden, so dass zwei Linienbusse ohne Probleme aneinander vorbeifahren können. Die Bushaltestellen an der Landstraße sollten so gestaltet werden, dass sie keine PKW aufhalten, wenn die LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8292 2 Busse halten. Zusätzlich solle ein Sicherheitsstreifen und ein Notgehweg für Fußgänger entstehen. Zunächst einmal müsse die marode Brücke über den Schwarzbach neu gebaut werden. Der Ausbau der Straße solle fünf bis sechs Millionen Euro kosten (vgl. Drs. 16/3506). Nach einem Bericht der Rheinischen Post vom 15.01.2014 erklärte derselbe Vertreter von Straßen.NRW, der Abriss des Gebäudes an der Schule Nussbaum sei für 2014 geplant. Nach einem Bericht der Westdeutschen Zeitung vom 20.01.2014 soll wiederum derselbe Vertreter von Straßen.NRW erklärt haben, die für den Neubau der Brücke erforderlichen Grundstücke seien alle gekauft. 2017 könne mit den Bauarbeiten zur Verbreiterung der L239 begonnen werden. 1. Welche Kosten sind durch die in 2012 erfolgte Hangsicherung und die Verbreiterung der Fahrbahn auf einem Teilstück von 300 Metern entstanden? Die Kosten durch die in 2012 erfolgte Hangrutschung und die verkehrsgerechte Anpassung der Breite der Fahrbahn in diesem Bereich beliefen sich auf rund 858.000,- €. 2. In welcher Höhe sind die Kosten für den Ersatzbau der Schwarzbachbrücke kalkuliert? Die Kosten für die Erneuerung der Schwarzbachbrücke mit den Straßenanschlussstücken belaufen sich auf rund 1,0 Mio. Euro. 3. Weshalb ist mit dem Abriss des Gebäudes an der Schule Nussbaum noch nicht begonnen worden? Die ursprünglich geplante Disposition war dem Fortgang der Bauvorbereitungen anzupassen. Dadurch verschiebt sich der Abriss des Gebäudes an der Nußbaumschule bis in das Frühjahr 2015. 4. Welche einzelnen dinglichen Rechte (bitte differenziert nach Art, Datum, Gemarkung, Flur, Flurstück, Größe in qm aufführen) sind durch das Land in den letzten drei Jahren für die „verkehrsgerechte Sanierung“ der L239 erworben worden? Die erbetenen Auskünfte sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst. Es wurde ausschließlich Grundeigentum erworben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8292 3 Datum Gemarkung Flur Flurstück Gesamtgröße gekaufte Teilfläche in qm in qm 05.03.2014 Hasselbeck 9 105 1.848 325 05.03.2014 Hasselbeck 9 109 17 11 20.05.2014 Hasselbeck 10 + 11 438 + 149 7.389 7.389 20.05.2014 Hasselbeck 11 150 7 7 26.09.2013 Hasselbeck 11 157 3.241 1.710 24.10.2013 Hasselbeck 11 195 3.009 260 24.10.2013 Hasselbeck 6 116 11.672 920 19.11.2013 Hasselbeck 9 103 12 12 19.11.2013 Hasselbeck 9 101 1.288 145 5. Welche Kosten sind durch den Erwerb der einzelnen dinglichen Rechte gemäß Frage 4 jeweils entstanden? Es sind Grunderwerbskosten von insgesamt 514.000 € für den Erwerb der dinglichen Rechte gemäß Frage 4 entstanden.