LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8298 27.03.2015 Datum des Originals: 27.03.2015/Ausgegeben: 01.04.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3195 vom 3. Februar 2015 der Abgeordneten Monika Pieper PIRATEN Drucksache 16/8058 Erfahrungen mit dem Ergänzungserlass zum Einsatz grafikfähiger Taschenrechnern im Mathematikunterricht der Sekundarstufe II Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 3195 mit Schreiben vom 27. März 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Ergänzungserlass „Gebrauch eines Computer-Algebra-Systems (CAS) auf Tablets, Laptops und Computern im Mathematikunterricht und in Prüfungen der gymnasialen Oberstufe und des Beruflichen Gymnasiums“ (RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 10.04.2014) erlaubt es Schulen unter bestimmten Umständen anstelle von grafikfähigen Taschenrechnern bzw. CAS-Handheld Geräten andere Endgeräte wie Laptop-PCs oder Tablet -PCs mit entsprechender Software einzusetzen. Der Ergänzungserlass ermöglichte es den Schulen für das Schuljahr 2014/15 noch im Laufe des ersten Schulhalbjahres über die Anschaffung von grafikfähigen Taschenrechnern oder alternativen Geräten zu entscheiden. Einige Schulen berichteten uns, dass die Anforderungen für den Einsatz alternativer Geräte für sie nicht erfüllbar sind. Darüber hinaus schreibt die Stadtverwaltung Köln in der Beantwortung einer Anfrage für die Sitzung Ausschuss für Schule und Weiterbildung des Rates der Stadt Köln am 24.11.2014 zur Anwendung des Ergänzungserlass‘ an Kölner Schulen: „Hierzu gibt es eine Entscheidung der Bezirksregierung in der Form, dass mobile Endgeräte analog Handys zu bewerten sind und ein Einsatz in Klausuren und Prüfungen nicht gestattet ist.“ (Vorlagen-Nummer 3372/2014) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8298 2 Vorbemerkung der Landesregierung Mit Ergänzungserlass vom 10.04.2014 wurde festgelegt, unter welchen Bedingungen Schulen , Weiterbildungs- und Berufskollegs im Mathematikunterricht und in Prüfungen der gymnasialen Oberstufe und des Beruflichen Gymnasiums Computer-Algebra-Systeme (CAS) auf Tablets, Laptops und Computern anstelle von Taschenrechnern nutzen können. Die Fachkonferenz Mathematik entwickelt hierzu ein schulinternes Konzept, welches die Schulleitung prüft und gegebenenfalls mit dem Schulträger abstimmt, bevor es der Schulbzw . Bildungsgangkonferenz zur Entscheidung vorgelegt wird. Bei Zustimmung der Schulbzw . Bildungsgangkonferenz zeigt die Schulleitung das Konzept gemäß § 65 Abs. 1 Satz 4 SchulG dem Schulträger und der zuständigen Schulaufsichtsbehörde an. Insofern erübrigt sich ein Antrag auf Genehmigung an die Schulaufsicht, wenn das schulinterne Konzept die im Ergänzungserlass genannten Bedingungen erfüllt. Nur wenn die im Erlass genannten Bedingungen nicht vollständig im schulinternen Konzept eingehalten werden, ist eine Einzelfallprüfung und eine Genehmigung durch die zuständige Bezirksregierung angezeigt. 1. An welchen Schulen werden auf Grundlage des Ergänzungserlasses alternative Geräte anstelle von Taschenrechnern eingesetzt? Auf Grundlage des Ergänzungserlasses haben folgende Schulen aus dem Regierungsbezirk Arnsberg die Verwendung alternativer Geräte angezeigt: Albrecht-Dürer-Gymnasium Hagen, Graf-Engelbert-Schule Bochum, Neues Gymnasium Bochum . Aus den anderen Regierungsbezirken liegen bislang keine Anzeigen diesbezüglich vor. 2. In wie vielen Fällen wurde bei Antrag einer Schule auf den Einsatz alternativer Endgeräte anstelle von Taschenrechnern keine Genehmigung hierfür erteilt (bitte nach Regierungsbezirken ausweisen)? Bisher liegen keine Anträge von Schulen vor, die einer Genehmigung bedürften. 3. Welche Gründe sind der Landesregierung bekannt, aus denen Schulen den Ein- satz alternativer Endgeräte anstelle von Taschenrechnern auf Grundlage des Ergänzungserlass nicht realisieren konnten? Unter anderem wurden folgende Gründe von einzelnen Schulen angegeben, die den Einsatz alternativer Geräte anstelle von Taschenrechner bisher nicht realisieren konnten:  Kritische Haltung von Mathematiklehrkräften gegenüber dem Einsatz von CAS anstelle von graphikfähigen Taschenrechnern (GTR)  Negatives Votum von schulischen Gremien zum schulinternen Konzept zur Nutzung alternativer Geräte  Probleme bei der Bereitstellung einer Netzwerk- bzw. W-LAN-Infrastruktur durch den Schulträger LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8298 3 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Aussage der Stadtverwaltung Köln, die Bezirksregierung Köln würde den Einsatz mobiler Endgeräte als Alternative zu Taschenrechnern in Prüfungen grundsätzlich nicht genehmigen? Eine Nachfrage beim zuständigen Fachdezernenten der Bezirksregierung Köln hat ergeben, dass keine solche Bestimmung für die jetzt in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe befindlichen Schülerinnen und Schüler (für welche die neue Erlasslage gültig ist) verfügt wurde.