LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8313 30.03.2015 Datum des Originals: 30.03.2015/Ausgegeben: 02.04.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3206 vom 3. März 2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/8083 Unzureichender Schutz der Polizei vor Kriegswaffen Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3206 mit Schreiben vom 30. März 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut Medienberichten geht die Polizei in Deutschland davon aus, dass Islamisten versuchen an Kriegswaffen zu gelangen (u.a. in Bremen). Solche Waffen, etwa Schnellfeuergewehre, sollen inzwischen leicht und günstig zu beschaffen sein. Wie aus einem vertraulichen Papier des Bundesinnenministeriums hervorgeht, sind die Beamten der Bundespolizei bislang jedoch unzureichend vor diesen Waffen geschützt. Das Gleiche gelte für die Bereitschaftspolizei der Bundesländer. Das Papier wird in einem aktuellen Medienbericht zitiert (Die Welt am Sonntag, 22.02.2015, S. 4). Aus dem Ministeriumspapier geht auch hervor, dass die aktuell vorhandenen schusssicheren Westen nicht vor dem Beschuss mit Gewehren etwa vom Typ Kalaschnikow schützen. In Nordrhein-Westfalen läuft daher zurzeit eine Ausschreibung für neue Schutzwesten für die Spezialeinheiten der Polizei. Im zitierten Papier des Bundesinnenministeriums findet sich auch der Hinweis, dass Räumfahrzeuge ebenfalls keinen Schutz vor Treffern durch Kalaschnikows bieten sollen. Zudem seien die Fahrzeuge veraltet. Bis zum Sommer 2015 sollen daher für die Bundespolizei zehn Panzerwagen vom Typ „Eagle IV“ angeschafft werden. Ebenso seien Hubschrauber bisher nur mangelhaft geschützt, so das Bundesinnenministerium . Daher sollen 16 „Super Puma“-Hubschrauber für die Bundespolizei nachgerüstet werden . Ein weiteres Manko sei fehlendes Personal: Sowohl die Polizeikräfte der Länder als LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8313 2 auch des Bundes könnten bei einem Großeinsatz gegen Terroristen an ihre Grenzen stoßen. Die Sondereinsatzkommandos der Länder könnten in der Realität nur 60 Prozent der SollEinsatzkräfte zur Verfügung stellen. Dies sind angesichts der immer mehr zunehmenden Bedrohung durch Terroristen besorgniserregende Zustände. Vorbemerkung der Landesregierung Eine Ausstattung der Polizeibeamtinnen und -beamten mit einem ballistischen Schutz zur Verhinderung von Schussverletzungen jeglicher Art ist nicht möglich. In Abhängigkeit der beim Beschuss verwendeten Munition ist ein Verletzungsrisiko durch einen Treffer nur dann zu vermeiden, wenn die verwendeten ballistischen Schutzmaterialen eine entsprechende Widerstandskraft gegen das Durchdringen bzw. gegen eine erhebliche Materialverformung aufweisen. Dies führt dann bei großkalibriger Munition, hohen Geschossgeschwindigkeiten oder bestimmten Projektilarten zu erheblichen Gewichten der Schutzausstattung und dadurch zu Einschränkungen der Handlungsfähigkeit der geschützten Personen. Aus diesem Grunde wird bei der Polizei des Landes NRW die ballistische Schutzausstattung in der Schutzwirkung der Munition angepasst, die überwiegend bei einem Schusswechsel in der jeweiligen Funktion (z.B. Wachdienst, Bereitschaftspolizei oder SEK) zu erwarten ist. Hierzu sind die Schutzwesten in 5 unterschiedliche Schutzklassen (Schutzklasse L bis 4 - entsprechend Technische Richtlinie „Ballistische Schutzwesten“ des Polizeitechnischen Instituts der DHPol) eingeteilt. Eine analoge Prüfung der Schutzwirkung bei Kraftfahrzeugen wird durch das BKA auf der Grundlage der von der Vereinigung der Prüfstellen für Angriffshemmende Materialien und Konstruktionen (VPAM) erarbeiteten Prüfkriterien durchgeführt. Hier werden in der Prüfrichtlinie 2009 Schutzklassen von VR 1 bis VR 10 unterschieden. 1. Bis wann wird die Ausrüstung aller Polizeibeamten in Nordrhein-Westfalen mit Schutzwesten gegen Schnellfeuergewehre wie vom Typ Kalaschnikow u. ä. umgesetzt ? (Bitte konkreten Zeitplan angeben.) Siehe Vorbemerkung. Eine Ausstattung aller Polizeibeamten des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schutzwesten über die Schutzklasse 1 hinaus ist nicht vorgesehen. 2. Hat die nordrhein-westfälische Polizei gepanzerte Fahrzeuge, die dem Beschuss durch Kalaschnikows und ähnliche Waffen standhalten? (Bitte auflisten: Anzahl, Fahrzeug-Typ, Baujahr, Einsatzzweck, Standort.) Siehe Vorbemerkung. Die Polizei des Landes Nordrhein - Westfalen ist mit sondergeschützten Fahrzeugen, die den Prüfungskriterien BRV 2009, bis Klasse VR 7/9 entsprechen, ausgestattet -siehe Vorbemerkung -. Die Fahrzeuge werden in verschiedenen Funktionen, wie Gruppenfahrzeuge, Personenschutzfahrzeuge und Spezialfahrzeuge, verwendet. Die Landesregierung veröffentlicht keine Ausstattungsdetails zu Führungs- und Einsatzmitteln der Spezialeinheiten in öffentlich zugänglichen Dokumenten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8313 3 3. Wie viele neue gepanzerte Fahrzeuge wird die Landesregierung anschaffen, die dem Beschuss durch Kalaschnikows und ähnliche Waffen standhalten? Die Beschaffung neuer gepanzerter Fahrzeuge (sondergeschützte Fahrzeuge) ist lediglich im Rahmen von Ersatzbeschaffungsmaßnahmen geplant. 4. Wie will die Landesregierung Polizeihubschrauber ausreichend vor dem Be- schuss mit Kalaschnikows und ähnlichen Waffen sichern? Die Hubschrauber der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen sind mit keinem ballistischen Schutz ausgestattet. Eine nachträgliche Ausstattung ist auch nicht vorgesehen, da dadurch das Gewicht der Hubschrauber steigen und damit Reichweiten oder Zulademöglichkeiten reduziert würden. 5. Wie viele SEKs in Nordrhein-Westfalen wären im Fall eines Großeinsatzes gegen Terroristen gleichzeitig einsatzbereit? (Bitte Mannstärke der einzelnen SEKs auflisten .) Die Aussage, „Die Sondereinsatzkommandos der Länder könnten in der Realität nur 60 Prozent der Soll-Einsatzkräfte zur Verfügung stellen.“ trifft auf die Spezialeinsatzkommandos der Polizei Nordrhein-Westfalen nicht zu. Derzeit sind alle nordrhein-westfälischen Spezialeinsatzkommandos einsatzbereit und stehen für die Einsatzbewältigung - auch für Großeinsätze gegen Terroristen - zur Verfügung. Die Landesregierung veröffentlicht keine Details zu Mannstärken einzelner Spezialeinsatzeinheiten in öffentlich zugänglichen Dokumenten.