LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8314 30.03.2015 Datum des Originals: 30.03.2015/Ausgegeben: 02.04.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3173 vom 26. Februar 2015 der Abgeordneten Serap Güler CDU Drucksache 16/8007 Kommunen in Not: Kommen die Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds und die Bundesmittel des Städtebauförderprogramms „Soziale Stadt“ den Kommunen mit hohen Zuwandererzahlen zugute? Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 3173 mit Schreiben vom 30. März 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister , dem Minister für Inneres und Kommunales, dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr, der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter und der Ministerin für Bundesangelegenheiten , Europa und Medien beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Vorlage des Integrationsministers Guntram Schneider zum Thema „Unterstützung der von Armutswanderung betroffenen Kommunen“ (Vorlage: 16/1211) und im Bericht des Ministers aus der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Zuwanderung aus Südosteuropa“ (Vorlage: 16/1550) wurden in mehrfacher Hinsicht die von der Europäischen Union zur Verfügung gestellten Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) erwähnt. In der Antwort des Ministers auf meine Kleine Anfrage dazu (Drucksache 16/5347) wurde darauf hingewiesen, dass dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) während eines siebenjährigen Finanzierungsrahmens (2014 - 2020) für Deutschland 79 Mio. Euro zur Verfügung stehe. Das Programm werde vom BMAS verwaltet, eine Beteiligung der Länder sei nicht vorgesehen. Auskunft darüber, inwieweit die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen mit hohen Zuwandererzahlen insbesondere aus Rumänien und Bulgarien von diesem Fonds profitieren, konnte die Landesregierung bislang nicht geben. Zum Zeitpunkt der Antwort auf meine Kleine Anfrage sah sich die Landesregierung zudem nicht in der Lage, Aussagen darüber zu treffen, wie die Kommunen in Nordrhein-Westfalen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8314 2 von den Bundesmitteln aus dem Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ profitieren, weil zum Zeitpunkt der Beantwortung die Verwaltungsvereinbarung 2014 noch nicht vorlag. Angesichts der weiterhin drängenden Herausforderungen und der Nöte vieler Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen bitte ich um die konkrete Beantwortung der folgenden Fragen: 1. In welcher Höhe erhalten die Kommunen in Nordrhein-Westfalen Mittel des Eu- ropäischen Sozialfonds ESF zur Bewältigung der sozialen Folgen verstärkter Zuwanderung aus Südosteuropa (aufgeschlüsselt nach Kommunen)? Ab 2013 wurden spezifische Einzelprojekte zur Zuwanderung aus Südosteuropa im Rahmen des ESF-Programms 2007 - 2013 (ausfinanziert bis 2015) für NRW (ESF-Mittel) an Projektträger in folgenden Kommunen bewilligt: Kommune Bewilligung ESF-Mittel Duisburg 3.123.101 € Dortmund 1.873.302 € Essen 485.025 € Gelsenkirchen 1.562.048 € Hamm 1.012.114 € Köln 916.228 € Wuppertal 502.960 € Summe 9.474.778 € Ein Überblick über die Partizipation der nordrhein-westfälischen Kommunen an den mit der Integrationsrichtlinie Bund zur Verfügung gestellten ESF-Mitteln des Bundes liegt der Landesregierung nicht vor. Die Mittel des bundesseitig verwalteten Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP), die unter anderem für kommunale Projekte im Bereich der EU-Zuwanderung genutzt werden können, wurden noch nicht verausgabt . Der Aufruf zum Interessenbekundungsverfahren wird voraussichtlich im Mai 2015 erfolgen . 2. In welcher Höhe erhalten die Kommunen in Nordrhein-Westfalen Mittel aus dem Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ zur Bewältigung der sozialen Folgen verstärkter Zuwanderung aus Südosteuropa (aufgeschlüsselt nach Kommunen)? Kommunen, die besonders vom Zuzug aus anderen EU-Mitgliedsstaaten (insbesondere EU- 10 und EU-2 Staaten) betroffen und mit erheblichem Integrationsbedarf im Hinblick auf die Neuzuwanderung konfrontiert sind, haben im Jahr 2014 Bundes- und Landesmittel aus dem Programm Soziale Stadt in Höhe von 16,935 Mio. Euro erhalten. Die Mittel verteilen sich auf folgende Kommunen und Maßnahmen: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8314 3 Maßnahmenbezeichnung Förderung 2014 Soziale Stadt Duisburg - Hochfeld 522.000 Euro Soziale Stadt Duisburg - Marxloh 530.000 Euro Soziale Stadt Essen - Altenessen-Süd/Nordviertel 2.261.000 Euro Soziale Stadt Essen - Bochold/Altendorf-Nord 1.084.000 Euro Soziale Stadt Gelsenkirchen - Schalke 758.000 Euro Soziale Stadt Hamm - Westen 5.915.000 Euro Soziale Stadt Wuppertal - Elberfeld Nordstadt/ Arren- berg. 5.865.000 Euro 3. Welchen Eigenanteil müssen die Kommunen aufbringen, um an den genannten Programmen partizipieren zu können (bitte in Prozentangaben und absoluten Zahlen und aufgeschlüsselt nach Kommunen darstellen)? Über den Aufruf zur Förderung von Pilotprojekten für besonders benachteiligte EUBürgerinnen und -bürger mit zum Zeitpunkt des Aufrufs bestehender eingeschränkter Arbeitnehmerfreizügigkeit in Nordrhein-Westfalen beantragten die Kommunen eine Förderung ihrer Vorhaben in Höhe von 65 bis 80 %. Der Eigenanteil der Projektträger im Rahmen des ESFProgramms NRW beträgt in der Regel 20 %. Eine nach Kommunen differenzierte Darstellung des Eigenanteils ist innerhalb des zur Verfügung stehenden Zeitrahmens für die Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht zu leisten. Für die in der Antwort zu Frage 2 aufgeführten Maßnahmen der Sozialen Stadt mussten die Kommunen im Jahr 2014 jeweils einen gemeindlichen Eigenanteil von 10 % erbringen. Maßnahmenbezeichnung Eigenanteil 2014 Soziale Stadt Duisburg – Hochfeld 58.052 Euro Soziale Stadt Duisburg - Marxloh 58.918 Euro Soziale Stadt Essen - Altenessen-Süd/Nordviertel 251.250 Euro Soziale Stadt Essen- Bochold/Altendorf-Nord 120.500 Euro Soziale Stadt Gelsenkirchen - Schalke 84.000 Euro Soziale Stadt Hamm - Westen 657.200 Euro Soziale Stadt Wuppertal - Elberfeld Nordstadt/ Arrenberg 651.710 Euro LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8314 4 4. Nach welchen Kriterien wurden die Mittel in den genannten Programmen vergeben ? Mit dem Ziel der Aktivierung, Heranführung und Integration in den hiesigen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt hat das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales einen Aufruf zur Förderung von Pilotprojekten für besonders benachteiligte EU-Bürgerinnen und –bürger mit zum Zeitpunkt des Aufrufs bestehender eingeschränkter Arbeitnehmer-freizügigkeit in NordrheinWestfalen veröffentlicht. Auf Basis der auf diesen Aufruf eingereichten Anträge der sieben Kommunen Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hamm, Köln und Wuppertal wurde aufgrund einer ausreichenden quantitativen und qualitativen Darstellung der Belastungen vor Ort durch die Zuwanderung aus Südosteuropa ein besonderer Problemdruck erkannt. Im Rahmen der ESF-kofinanzierten Arbeitsmarktpolitik wurden die Finanzmittel für jede Kommune je nach aufgezeigter Bedarfslage und eingereichten Vorhabenbeschreibungen bewilligt. Voraussetzung für die Bewilligung von Fördermitteln im Stadterneuerungsprogramm Soziale Stadt war ein Förderantrag zur Umsetzung eines Integrierten Handlungskonzeptes. Mit der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2014 über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder hat der Bund im Bereich der Sozialen Stadt die Möglichkeit eröffnet , den kommunalen Eigenanteil auf bis zu 10 % abzusenken, sofern Gemeinden von einem besonderen Zuzug insbesondere aus den EU 10- und EU 2- Staaten betroffen sind und darauf bezogen vor einer erheblichen Integrationsaufgabe stehen. Bei der Auswahl hatte das Land insbesondere folgende Kennziffern zu berücksichtigen: - Anteil der Neuzuwanderer im Vergleich zur Gesamteinwohnerzahl und zu anderen Zuwanderungsgruppen - Anteil der Neuzuwanderer mit mangelnder Qualifikation, geringer Schulbildung und geringen Sprachkenntnissen - Anteil der Neuzuwanderer ohne wirksamen Krankenversicherungsschutz und in schlechtem Gesundheitszustand (insbesondere bei Kindern). In den zuvor genannten Maßnahmen der Sozialen Stadt wurden diese Bedingungen von den Kommunen nachgewiesen. 5. Welche Eigenmittel bringt das Land Nordrhein-Westfalen auf, um Kommunen zu unterstützen, die in besonderer Weise vom Zuzug von EU-Bürgern aus extremer Armut betroffen sind? Das Land Nordrhein-Westfalen hat die oben genannten Maßnahmen der Sozialen Stadt im Jahr 2014 mit 8,47 Mio. Euro Landesmitteln unterstützt. Seit 2012 fördert das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter zusätzliche kommunale Maßnahmen im Bereich der Gesundheitshilfe (v.a. Impfaktionen, Basisversorgung ) im Zusammenhang mit der verstärkten Zuwanderung im Rahmen der EUFreizügigkeit . Im Jahr 2014 wurden Gesundheitsprojekte mit Landesmitteln in Höhe von 28.895 € gefördert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8314 5 Um die von der Zuwanderung aus Südosteuropa besonders betroffenen Kommunen zu unterstützen , stellte das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport im Jahre 2014 Mittel in Höhe von 2 Mio. € zur Verfügung. Die von der Zuwanderung aus Südosteuropa besonders betroffenen Städte Duisburg, Dortmund , Gelsenkirchen, Hamm und Köln haben förderfähige Konzepte vorgelegt und eine Landesförderung beantragt. Die jeweils erforderlichen Haushaltsmittel wurden bzw. werden bereitgestellt, um den o. g. Städten zu ermöglichen, den zugewanderten Kindern und Jugendlichen im vor- und außerschulischen Bereich die notwendige Unterstützung anzubieten und niedrigschwellige Angebote vor Ort einzurichten, um Kinder und Jugendliche langfristig mit Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe zu erreichen. Für das „Pilotprogramm Integrationslotsen“, das ab September 2014 bewilligt worden ist, wurden in 2014 Landesmittel in Höhe von 117.496,29 Euro verwendet.