LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 01.04.2015 Datum des Originals: 01.04.2015/Ausgegeben: 07.04.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 13 der Fraktion der CDU Drucksache 16/7452 Europäisierung der Polizeiarbeit in Nordrhein-Westfalen Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Große Anfrage 13 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Staatskanzlei, dem Ministerium für Schule und Weiterbildung, dem Justizministerium und dem Ministerium für Bundesangelegenheiten , Europa und Medien beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 2 Vorbemerkung der Großen Anfrage Der Wegfall der Binnengrenzkontrollen in Europa hat den freien Verkehr von Personen, Waren , Dienstleistungen und Kapital in der Europäischen Union erheblich vereinfacht. Davon profitieren auch die Menschen in Nordrhein-Westfalen. Allerdings ist im Zuge dieser Entwicklung auch ein Anstieg der grenzüberschreitenden Kriminalität zu beobachten. Aus diesem Grund haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihre polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren schrittweise ausgebaut. Am 29. Mai 2000 hat der EU-Ministerrat das Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen 1 (im Folgenden „Rechtshilfeübereinkommen 2000“) angenommen. Dieses Übereinkommen soll die Zusammenarbeit zwischen den Justiz- und Strafverfolgungsbehörden innerhalb der Europäischen Union sowie in Norwegen und Island fördern und modernisieren, indem es geltende Rechtsakte um Bestimmungen ergänzt und ihre Anwendung erleichtert. In Anbetracht der zögerlichen Ratifizierung des Rechtshilfeübereinkommens 2000 hat der Rat am 13. Juni 2002 einen Rahmenbeschluss über sog. „Joint Investigation Teams“ (deutsch: „gemeinsame Ermittlungsgruppen“, im Folgenden: „JITs“) angenommen.2 Die Mitgliedstaaten waren davon überzeugt, dass das Instrument der JITs insbesondere für die Strafverfolgungsbehörden in der Europäischen Union von großem Nutzen sein wird. Praktische Hinweise bezüglich Gründung und Einsatz von JITs hat der Rat der Europäischen Union in einem Handbuch erläutert, das regelmäßig fortgeschrieben wird.3 „JITs“ sind nur eines von mehreren Instrumenten, in denen die Europäisierung der Polizeiarbeit des Landes Nordrhein-Westfalen konkret erfahrbar wird. Europäisierung der Polizeiarbeitet bedeutet über die Nutzung bestehender Instrumente hinaus auch, den europäischen Gedanken in der Polizei zu stärken, Europakompetenz zu vermitteln und Polizistinnen und Polizisten des Landes Nordrhein-Westfalen den Dienst in und die Zusammenarbeit mit europäischen Institutionen der Strafverfolgung, der inneren Sicherheit und der Polizeiarbeit zu ermöglichen. Vorbemerkung der Landesregierung Grenzüberschreitende Kriminalität ist eine Begleiterscheinung zunehmender Internationalisierung und Globalisierung in allen Bereichen der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensverhältnisse. Sie kann aus heutiger Sicht weder quantitativ noch qualitativ monokausal und geographisch begrenzt auf den Wegfall der Binnengrenzen zwischen den zum Schengenraum gehörenden Mitgliedstaaten der Europäischen Union zurückgeführt werden. Grenzüberschreitende Kriminalität ist zudem begrifflich nicht durch Gesetz definiert und wird phänomenologisch in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) der Länder und des Bundes nicht als solche abgebildet. Der grenzüberschreitende Bezug von Straftaten kann jedoch vielfältig sein. Einzelne Delikte setzen tatbestandsmäßig ein grenzüberschreitendes Handeln voraus (z. B. Einfuhrschmug- 1 Rechtsakt des Rates vom 29. Mai 2000 über die Erstellung – gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union – des Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, ABl. C 197 vom 12.7.2000, S. 1. 2 Rahmenbeschluss des Rates vom 13. Juni 2002 über gemeinsame Ermittlungsgruppen, ABl. L 162 vom 20.06.2002 S. 1. 3 Vgl. dazu das Vermerk des Generalsekretariat des Rates vom 4. November 2011, 15790/1/ 11 REV 1. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 3 gel von Betäubungsmitteln und Schleusung). Ermittlungsverfahren in anderen Phänomenbereichen , z. B. bei Eigentumsdelikten wie dem Wohnungseinbruchsdiebstahl, dem Diebstahl von Kraftfahrzeugen oder dem Metalldiebstahl, zeigen wiederholt auf, dass Täter aus dem Ausland zur Tatbegehung nach Deutschland einreisen und die Tatbeute oder der Gewinn aus Straftaten in das Ausland verbracht wird. Auch begehen überregional handelnde Täter Wohnungseinbrüche in mehreren Staaten, ohne dass die einzelnen Delikte als grenzüberschreitende Kriminalität im engeren Sinne erkennbar sind. Bei Nutzung des Internets als Tatmittel verwenden Täter häufig Serverstrukturen im Ausland, vielfach im außereuropäischen Ausland, um ihre Herkunft zu verschleiern und Ermittlungen zu erschweren. Die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie die Strafverfolgung ist auch innerhalb der Europäischen Union eigene Aufgabe der souveränen Mitgliedstaaten . Gleichwohl sind zur Verhütung von Straftaten sowie zur Gewährleistung einer effektiven Strafverfolgung wirksame Instrumente der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union unabdingbar erforderlich. Die Europäische Union sowie innerhalb der Europäischen Union die Schengen-Staaten bilden einen gemeinsamen Raum, in dem der Rat, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission durch Rechtsakte und politische Maßnahmen sowie durch die Einrichtung der Agenturen der Europäischen Union (insbesondere Europol, Eurojust, CEPOL und EU-LISA) bereits zu einer erheblichen Erleichterung und Verbesserung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit beigetragen haben. Angesichts sich ständig wandelnder Kriminalitätsphänomene sind die zur Verfügung stehenden Instrumente regelmäßig fortzuentwickeln und ihre Anwendung an veränderte Herausforderungen anzupassen. Nordrhein-Westfalen liegt im Zentrum des Schengen-Raums, in dem ein freier Personenverkehr ohne Personenkontrollen an den Grenzen stattfindet, und ist zudem Transitland mit wichtigen und hoch frequentierten Verkehrswegen für den Personen- und Warenverkehr zwischen den westlichen und östlichen Mitgliedstaaten der EU. Internationale Zusammenarbeit ist daher ein unverzichtbares Instrument in allen Aufgabenbereichen der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen. Dies geht weit über die tägliche Zusammenarbeit in den Grenzgebieten zu dem Königreich der Niederlande sowie zum Königreich Belgien, bei der die enge Zusammenarbeit in Form des Informationsaustausches, gemeinsamer Streifen und Einsätze sowie gemeinsamer Dienststellen alltäglich und selbstverständlich ist, hinaus. Die Landesregierung misst daher einer umfassenden Nutzung der Instrumente grenzüberschreitender Zusammenarbeit durch Polizei und Justiz sowie der dafür erforderlichen Qualifikation der Bediensteten von Polizei und Justiz eine hohe Bedeutung zu. Dies vorangestellt beantworte ich die Große Anfrage 13 wie folgt: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 4 1. Wie hat sich die grenzüberschreitende Kriminalität in Nordrhein-Westfalen seit Inkrafttreten des Schengener Durchführungsübereinkommens am 26. März 1995 („Schengen II“) entwickelt? (Bitte Anzahl der in Nordrhein-Westfalen registrierten Straftaten mit grenzüberschreitendem Bezug jeweils nach Deliktsbereichen pro Jahr auflisten.) Entwicklung der Kriminalität mit grenzüberschreitendem Bezug Die Entwicklung der grenzüberschreitenden Kriminalität wird auf der Grundlage von Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS)4, Lagebildern des Landeskriminalamtes (LKA) NRW und weiteren Datenquellen (Vorgangsbearbeitungs- und Recherchesysteme etc.) dargestellt. Neben den in den Fragen 2 - 5 genannten Delikten wird die Entwicklung solcher Straftaten dargestellt, die tatbestandsmäßig ein grenzüberschreitendes Handeln voraussetzen bzw. regelmäßig internationale oder grenzüberschreitende Bezüge aufweisen. Die in der PKS registrierte Gesamtkriminalität ist seit Inkrafttreten des Schengener Durchführungsübereinkommen am 26. März 1995 von 1.363.244 Straftaten um ca. 6,3 % auf 1.484.943 Straftaten im Jahr 2013 gestiegen. Der Höchststand mit 1.531.647 Straftaten wurde im Jahr 2004 erreicht, seitdem sind die Fallzahlen rückläufig (vgl. Abbildung 1). Ein direkter Zusammenhang der Fallzahlenentwicklung der Gesamtkriminalität und der grenzüberschreitenden Kriminalität mit dem Inkrafttreten des Schengener Durchführungsübereinkommen ist nicht zu erkennen. Abbildung 1: Entwicklung der Gesamtkriminalität in NRW von 1995 bis 2013 Die Daten zu ermittelten deutschen und nichtdeutschen Tätern und Tätergruppierungen können als Indiz für grenzüberschreitende Bezüge von Straftaten herangezogen werden, wenn es sich um Tatverdächtige mit Wohnsitz im Ausland handelt. 4 In den Anlagen 1-4 sind die in der Antwort zu Frage 1 genutzten PKS Daten ausführlich dargestellt. 1 200 000 1 250 000 1 300 000 1 350 000 1 400 000 1 450 000 1 500 000 1 550 000 1 9 9 5 1 9 9 6 1 9 9 7 1 9 9 8 1 9 9 9 2 0 0 0 2 0 0 1 2 0 0 2 2 0 0 3 2 0 0 4 2 0 0 5 2 0 0 6 2 0 0 7 2 0 0 8 2 0 0 9 2 0 1 0 2 0 1 1 2 0 1 2 2 0 1 3 Gesamtkriminalität Fallzahlen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 5 Der prozentuale Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger an der Gesamtzahl der Tatverdächtigen ist seit 1996 tendenziell rückläufig, steigt aber seit 2009 wieder an und hat 2013 annähernd das Niveau des Jahres 1996 erreicht. Dies korrespondiert auffallend mit einem Anstieg bei den nichtdeutschen Tatverdächtigen mit Wohnsitz im Ausland seit 2009. Deren Anteil an den nichtdeutschen Tatverdächtigen stieg von 7,73 % im Jahr 2009 auf 14,52 % im Jahr 2013. Diese Entwicklung weist auf stärkere Aktivitäten mobiler und grenzüberscheitend handelnder Täter und Tätergruppierungen bei Delikten der Eigentumskriminalität, insbesondere des Wohnungseinbruchs hin. Diesem Umstand hat die Landesregierung mit täterorientiert ausgerichteten Konzepten Rechnung getragen. Abbildung 2: Entwicklung des Anteils nichtdeutscher Tatverdächtiger mit Wohnsitz im Ausland an den nichtdeutschen Tatverdächtigen bei der Gesamtkriminalität im Zeitraum von 2004 5 bis 2013 Neben der Schleusungskriminalität und dem Menschenhandel ist mit Blick auf grenzüberschreitende Tatbegehungen und international ausgerichtetes Zusammenwirken von Tätergruppen , der illegale Handel und Schmuggel sowie die illegale Einfuhr von Betäubungsmitteln zu betrachten. Die Schleusungskriminalität (vgl. Abb. 3), der Menschenhandel (vgl. Abb. 4) sowie Phänomene der Rauschgiftkriminalität (vgl. Abb. 11) haben sich nach Inkrafttreten des Schengener Durchführungsübereinkommen jeweils uneinheitlich entwickelt, nehmen aber in den letzten Jahren tendenziell ab. Sie sind als Delikte der Kontrollkriminalität abhängig von polizeilichen Schwerpunktsetzungen und dem Kontrollverhalten aller Sicherheitsbehörden. Sie eignen sich daher nur bedingt für die Darstellung der grenzüberschreitenden Kriminalitätsentwicklung . Nachfolgend wird die Entwicklung der grenzüberschreitenden Kriminalität in verschiedenen Deliktsbereichen dargestellt. 5 Die Zahlen liegen erst ab 2004 vor, da sie vorher in der PKS nicht erfasst wurden. 0,00 2,00 4,00 6,00 8,00 10,00 12,00 14,00 16,00 2 0 0 4 2 0 0 5 2 0 0 6 2 0 0 7 2 0 0 8 2 0 0 9 2 0 1 0 2 0 1 1 2 0 1 2 2 0 1 3 Gesamtkriminalität Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger mit Wohnsitz im Ausland LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 6 Schleusungskriminalität Die statistisch erfassten Delikte der Schleusungskriminalität waren 2013 auf etwa gleichem Niveau wie bei Inkrafttreten des Schengener Durchführungsübereinkommens im Jahr 1995 (vgl. Abb. 3). Im Zeitraum von 1999 bis 2001 war ein Anstieg der Schleusungskriminalität zu verzeichnen. Seit dem Jahr 2002 sinken die Fallzahlen und bewegen sich seit dem Jahr 2006 in etwa auf dem Ausgangsniveau. Seitdem ist die Fallzahlenentwicklung unauffällig, wenngleich im Jahr 2013 erstmals wieder ein Fallzahlenanstieg zu erkennen ist. Abbildung 3: Entwicklung der Schleusungskriminalität im Zeitraum von 1995 bis 2013 Der Anstieg der Schleusungskriminalität zwischen 1999 und 2001 ist darauf zurückzuführen, dass die Schengen-Zusammenarbeit, die zunächst nur auf völkerrechtlicher Basis erfolgte, durch das Schengen-Protokoll zum Amsterdamer Vertrag vom 02.10.1997 mit Wirkung vom 01.05.1999 in EU-Recht überführt wurde. Schleuser nutzten den Wegfall der Binnengrenzen, kalkulierten jedoch nicht die verstärkten Kontrollen als Ausgleichsmaßnahmen in den ehemaligen Zollgrenzbezirken (heute Grenznaher Raum gemäß § 14 Zollverwaltungsgesetz) ein, was letztlich zu einer erhöhten Zahl von Aufgriffen führte. Der signifikante Rückgang der Fallzahlen im Phänomenbereich ab 2005 ist mit der Neuordnung des Zuwanderungsgesetzes1 zu erklären. Das Zuwanderungsgesetz trat am 01. Januar 2005 in Kraft und erneuerte die Strafbestimmungen zur illegalen Migration. Seitdem können unerlaubt Eingereiste – sofern sie sich bei den Behörden melden – Flüchtlingsschutz, die sogenannte Duldung (Aussetzung der Abschiebung) beantragen. Die wichtigste Bestimmung des Zuwanderungsgesetzes ist das neu eingeführte Aufenthaltsgesetz, das den Aufenthalt von Ausländern, die nicht aus einem Land der EU kommen, regelt. Das Zuwanderungsgesetz enthält darüber hinaus das Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU), mit Ausführungen zum Aufenthalt von Unionsbürgern (Ausländer aus einem Land der EU) und deren Familienangehörigen in Deutschland. 1 Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern vom 05.08.2004, BGBl. I S. 1950 200 400 600 800 1 000 1 200 1 400 1 600 1 800 1 9 9 5 1 9 9 6 1 9 9 7 1 9 9 8 1 9 9 9 2 0 0 0 2 0 0 1 2 0 0 2 2 0 0 3 2 0 0 4 2 0 0 5 2 0 0 6 2 0 0 7 2 0 0 8 2 0 0 9 2 0 1 0 2 0 1 1 2 0 1 2 2 0 1 3 Ausländerrechtliche Delikte (Fallzahlen) Einschleusen mit Todesfolge, gewerbs- und bandesmässiges Einschleusen von Ausländern Einschleusen von Ausländern LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 7 Die umfangreichen Neuerungen bzw. Änderungen im Ausländerrecht minderten den Anreiz für Schleuser, Menschen illegal nach Deutschland zu bringen. So wurde z. B. der Aufenthalt zum Zwecke der Ausbildung oder der Familienzusammenführung unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, und Betroffene konnten einen legalen Aufenthaltsstatus erlangen. Dies ermöglichte ihnen eine legale Einreise ohne Einbindung kriminell agierender Schleuser. Menschenhandel Die Entwicklung des Menschenhandels wird auf der Grundlage von Daten der PKS NRW und des Lagebildes Menschenhandel NRW dargestellt. Seit 1995 verzeichnete die PKS über mehrere Jahre einen Anstieg von Delikten des Menschenhandels . In der Folge entwickelten sich die Fallzahlen uneinheitlich, gingen tendenziell aber bis 2003 zurück, um ab 2004 wieder in etwa auf das Niveau von 1995 anzusteigen (vgl. Abb. 4). Abbildung 4: Entwicklung des Menschenhandels im Zeitraum von 1995 bis 2004 Mit dem 37. StrÄndG vom 11.02.20056 wurden die Strafvorschriften zum Menschenhandel neu gefasst. Seit der Neuregelung ist der Menschenhandel in den Strafvorschriften der §§ 232 ff. Strafgesetzbuch (StGB) normiert. Diese unterscheiden zwischen dem Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung (§ 232 StGB) und dem Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft (§ 233 StGB). Dies hatte unmittelbare Auswirkungen auf die statistische Erfassung in der PKS. Auf Fälle des Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft wird nicht eingegangen, da diese phänomenologisch mit denen zum Zweck der sexuellen Ausbeutung nicht vergleichbar sind und ihre Bekämpfung zudem originär dem Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) obliegt. Eine Erfassung in der PKS erfolgt nur, wenn abweichend von der Regelzuständigkeit eine Bearbeitung durch die Polizei erfolgt. Die Daten der PKS zum Menschenhandel für das Jahr 2005 eignen sich aufgrund der Umstellung der Erhebungssystematik im Zusammenhang mit den gesetzlichen Änderungen 6 37. Strafrechtsänderungsgesetz – §§ 180b, 181 StGB (37. StrÄndG), BGBl I Nr. 10, S. 239 50 100 150 200 250 300 350 400 1 9 9 5 1 9 9 6 1 9 9 7 1 9 9 8 1 9 9 9 2 0 0 0 2 0 0 1 2 0 0 2 2 0 0 3 2 0 0 4 Menschenhandel (Fallzahlen) Menschenhandel LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 8 nicht für eine vergleichende Betrachtung. Beginnend mit der PKS des Jahres 2006 liegen valide statistische Daten zu Delikten des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung (vgl. Abb. 5) vor. Seitdem zeigt sich eine deutlich rückläufige Tendenz. Im Jahr 2013 erreichten die Fallzahlen ihren bisher niedrigsten Stand (vgl. Abb. 5). Abbildung 5: Entwicklung des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung im Zeitraum von 2006 bis 2013 auf Grundlage der PKS Zur umfassenden Darstellung der Entwicklung des Menschenhandels werden nachfolgend auch Daten aus dem Lagebild Menschenhandel des LKA NRW dargestellt. Das Lagebild Menschenhandel wird jährlich vom LKA NRW erstellt und beinhaltet Informationen, die neben den in der PKS abgebildeten Daten auch solche zu polizeilichen Einsatz-, Kontroll- und Ermittlungsmaßnahmen umfassen. Bei der Bewertung dieser Daten ist zu beachten, dass das Lagebild nur die im jeweiligen Berichtsjahr abgeschlossenen Ermittlungsverfahren ausweist. Insoweit weichen die Daten geringfügig von denen der PKS ab. 20 40 60 80 100 120 140 160 180 200 2 0 0 6 2 0 0 7 2 0 0 8 2 0 0 9 2 0 1 0 2 0 1 1 2 0 1 2 2 0 1 3 Menschenhandel (Fallzahlen) Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 9 Abbildung 6: Entwicklung des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung im Zeitraum von 2004 bis 2013 auf Grundlage der Lagebilder Menschenhandel Die Anzahl der im Lagebild erfassten Ermittlungsverfahren des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung sind bereits mehrjährig rückläufig. Im Jahr 2013 war der niedrigste Stand der letzten zehn Jahre zu verzeichnen. Die Strafverfolgungsbehörden ermittelten in 65 (2012: 81) Fällen. Dies ist ein Rückgang um 19,8 % gegenüber dem Vorjahr (vgl. Abb. 6). Im Jahr 2013 wurden insgesamt 821 polizeiliche und ordnungsbehördliche Kontrollen in Prostitutionsstätten durchgeführt. In zehn Fällen leitete die Polizei Ermittlungsverfahren ein; Strafanzeigen von Opfern erfolgten in 36 Fällen. Strafanzeigen Dritter sowie Hinweise, die die Polizei aus anderen Ermittlungsverfahren gewann, begründeten 19 Ermittlungsverfahren. Die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen sank im Jahr 2013 auf 86 (2012: 112). Das entspricht einem Rückgang um 23,2 %. Dies korrespondiert mit dem Rückgang von Ermittlungsverfahren (vgl. Abb. 7). 0 20 40 60 80 100 120 140 2 0 0 4 2 0 0 5 2 0 0 6 2 0 0 7 2 0 0 8 2 0 0 9 2 0 1 0 2 0 1 1 2 0 1 2 2 0 1 3 Menschenhandel (Verfahren) Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 10 Abbildung 7: Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung; deutsche und nichtdeutsche Tatverdächtige (Lagebild Menschenhandel) Die überwiegend nichtdeutschen Tatverdächtigen stammten aus 17 unterschiedlichen Nationen . 16 waren deutsche und 63 nichtdeutsche Tatverdächtige, bei sieben Tatverdächtigen konnte die Nationalität nicht ermittelt werden (vgl. Abb. 8). Der hohe Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger indiziert eine grenzüberschreitende Tatbegehung sowie ein international ausgerichtetes Zusammenwirken von Tätergruppen. Bei den nichtdeutschen Tatverdächtigen sind bulgarische und rumänische Tatverdächtige am stärksten betroffen (vgl. Abb. 8). Dies korrespondiert mit der Anzahl rumänischer und bulgarischer Opfer des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung (vgl. Abb. 10). Abbildung 8: Nationalitäten der Tatverdächtigen beim Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Aus- beutung (Lagebild Menschenhandel) 0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 200 2 0 0 4 2 0 0 5 2 0 0 6 2 0 0 7 2 0 0 8 2 0 0 9 2 0 1 0 2 0 1 1 2 0 1 2 2 0 1 3 Menschenhandel sex. Ausbeutung (Tatverdächtige) deutsch nichtdeutsch unbekannt Unbekannt 8,1% Sonstige 12,8% kosovarisch 3,5% albanisch 3,5% polnisch 4,7% türkisch 9,3% rumänisch 17,4% deutsch 18,6% bulgarisch 22,1% LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 11 Im Jahr 2013 sank die Zahl der ermittelten Opfer auf 71 (2012: 95). Damit setzt sich der seit Jahren anhaltende Trend sinkender Opferzahlen fort. Abbildung 9: Opfer des Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung; (Lagebild Menschen- handel) Die Polizei ermittelte 58 Opfer mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit. Dies entspricht einem Anteil von 81,7 % (2012: 75,7 %). Rumäninnen (28,2 %) und Bulgarinnen (26,8 %) wurden am häufigsten Opfer. Deutsche Frauen nahmen mit einem Anteil von 18,3 % - erstmals seit 2001- wieder die dritte Stelle der betroffenen Nationalitäten (vgl. Abb. 9) ein. Abbildung 10: Nationalitäten der Opfer beim Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung (Lagebild Menschenhandel) Mit dem EU-Beitritt dieser Länder im Jahr 2007 erhöhte sich der Anteil der Opfer aus Bulgarien und Rumänien. Bereits 2008 stieg ihr Anteil an den nichtdeutschen Opfern erstmalig über 50 % und erreichte 2013 seinen Höchststand von 67 %. Täter versprechen diesen Op- 0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 2 0 0 4 2 0 0 5 2 0 0 6 2 0 0 7 2 0 0 8 2 0 0 9 2 0 1 0 2 0 1 1 2 0 1 2 2 0 1 3 Menschenhandel (Opfer) Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung Sonstige 9,9% polnisch 4,2% nigerianisch 4,2% bosnisch 4,2% albanisch 4,2% deutsch 18,3% bulgarisch 26,8% rumänisch 28,2% LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 12 fern ein gutes Einkommen und sozialen Aufstieg und nutzen dabei den häufig geringen Bildungsstands und/oder die fehlende Lebenserfahrung aus. Rauschgiftkriminalität Während sich die Gesamtfallzahlen der Rauschgiftkriminalität, wie bereits zuvor dargestellt, über den gesamten Betrachtungszeitraum uneinheitlich entwickelt haben und großen Schwankungen unterliegen, weisen die für grenzüberschreitende Kriminalität relevanten Tatbegehungsweisen des illegalen Handels und Schmuggels sowie der illegalen Einfuhr seit 2008 eine deutlich rückläufige Tendenz (vgl. Abb. 11) auf. Abbildung 11: Entwicklung der Rauschgiftkriminalität im Bereich illegaler Handel und Schmuggel sowie illegale Einfuhr von Betäubungsmitteln in Nordrhein-Westfalen von 1995 bis 2013 Diese Veränderungen zeigen sich besonders deutlich bei den rückläufigen Fallzahlen des illegalen Handels und Schmuggels mit den sogenannten „harten Drogen“ wie Heroin und Kokain. Diese Fallzahlen sind über den Betrachtungszeitraum erheblich zurückgegangen (vgl. Abb. 12). 5 000 10 000 15 000 20 000 25 000 30 000 1 9 9 5 1 9 9 6 1 9 9 7 1 9 9 8 1 9 9 9 2 0 0 0 2 0 0 1 2 0 0 2 2 0 0 3 2 0 0 4 2 0 0 5 2 0 0 6 2 0 0 7 2 0 0 8 2 0 0 9 2 0 1 0 2 0 1 1 2 0 1 2 2 0 1 3 Rauschgiftkriminalität (Fallzahlen) Illegale Einfuhr von Betäubungsmitteln Illegaler Handel mit und Schmuggel von Rauschgiften LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 13 Abbildung 12: Entwicklung des illegalen Handels und Schmuggels von/mit Heroin und Kokain einschl. Crack Eigentumskriminalität Delikte der Eigentumskriminalität weisen dann grenzüberschreitenden Bezug auf, wenn Täter oder Tätergruppierungen zur Tatbegehung aus dem Ausland einreisen und/oder sich nach Tatbegehung in das benachbarte Ausland absetzen. Die einzelnen Phänomene der Eigentumskriminalität bedürfen einer differenzierten Betrachtung. Der größte Anteil an der Eigentumskriminalität entfällt auf einfache Diebstahlsdelikte. Diese weisen jedoch nur selten grenzüberschreitende oder internationale Bezüge auf. Die Betrachtung bezieht sich daher in erster Linie auf Fälle des Diebstahls unter erschwerenden Umständen . Dessen Fallzahlen sind im gesamten Betrachtungszeitraum kontinuierlich rückläufig (vgl. Abb. 13). 1 000 2 000 3 000 4 000 5 000 6 000 7 000 8 000 1 9 9 5 1 9 9 6 1 9 9 7 1 9 9 8 1 9 9 9 2 0 0 0 2 0 0 1 2 0 0 2 2 0 0 3 2 0 0 4 2 0 0 5 2 0 0 6 2 0 0 7 2 0 0 8 2 0 0 9 2 0 1 0 2 0 1 1 2 0 1 2 2 0 1 3 Handel und Schmuggel harter Drogen Illegaler Handel mit und Schmuggel mit/von Heroin Illegaler Handel mit und Schmuggel mit/von Kokain einschl. Crack LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 14 Abbildung 13: Entwicklung des schweren Diebstahls in Nordrhein-Westfalen von 1995 bis 2013 Exemplarisch für die positive Fallzahlenentwicklung beim schweren Diebstahl steht der schwere Diebstahl von Kraftwagen (Kraftfahrzeugdiebstahl). Kraftfahrzeugdiebstähle in NRW sind von 22.124 Fällen im Jahr 1995 um 74,86 % auf 5.561 Delikte im Jahr 2013 zurückgegangen (vgl. Abb. 14). Die hohen Fallzahlen Anfang der 1990er Jahre standen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Wegfall der europäischen West-Ost-Trennung. Zwischenzeitlich schien einerseits eine Sättigung des illegalen Kraftfahrzeugmarkts eingetreten zu sein, andererseits dürften vor allem intensive Präventionsmaßnahmen und hier insbesondere innovative Sicherungstechniken in Kraftfahrzeugen, wie Wegfahrsperren, zu einer Reduzierung der Fallzahlen geführt haben. Bis zum Jahr 2008 sanken die Fallzahlen des Kraftfahrzeugdiebstahls bundesweit. Seitdem ist teilweise eine gegenläufige Entwicklung festzustellen. Den weiter sinkenden Fallzahlen in den westlichen und südlichen Bundesländern, steht seitdem ein deutlicher Anstieg der Fallzahlen in den östlichen und nördlichen Bundesländern gegenüber. Einen Schwerpunkt dieses Kriminalitätsgeschehens bilden die ostdeutschen grenznahen Regionen und Berlin. In NRW bewegen sich die Fallzahlen seit 2008 auf einem gleichbleibenden Niveau zwischen 5.500 und 6.500 Delikten, wenngleich regionale Unterschiede mit Schwerpunkten in den Metropolen im Ruhrgebiet und Rheinland zu erkennen sind. 100 000 200 000 300 000 400 000 500 000 600 000 1 9 9 5 1 9 9 6 1 9 9 7 1 9 9 8 1 9 9 9 2 0 0 0 2 0 0 1 2 0 0 2 2 0 0 3 2 0 0 4 2 0 0 5 2 0 0 6 2 0 0 7 2 0 0 8 2 0 0 9 2 0 1 0 2 0 1 1 2 0 1 2 2 0 1 3 Schwerer Diebstahl (Fallzahlen) Diebstahl unter erschwerenden Umständen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 15 Abbildung 14: Entwicklung des Kraftfahrzeugdiebstahls in Nordrhein-Westfalen von 1995 bis 2013 Wohnungseinbruchsdiebstahl Eine gegenläufige Entwicklung besteht beim Wohnungseinbruchsdiebstahl und der spezifischen Tatbegehungsweise des Tageswohnungseinbruchs7. Die Fallzahlen befanden sich 1995 mit 57.934 Wohnungseinbrüchen und 26.164 Tageswohnungseinbrüchen auf einem historisch hohen Niveau und waren danach über den Zeitraum mehrerer Jahre bis 2007 kontinuierlich rückläufig. Seit 2008 ist landesweit, ausgehend vom Rheinland über das Ruhrgebiet und ab dem Jahr 2011 auch in Westfalen und Ostwestfalen ein deutlicher Fallzahlenanstieg festzustellen (vgl. Abb. 15). Im Jahr 2013 stiegen die Fallzahlen beim Wohnungseinbruchsdiebstahl im Vergleich zum Vorjahr zwar noch an, die hohen Zuwachsraten der Vorjahre konnten aber gemindert werden . Dieser positive Trend setzte sich im ersten Halbjahr 2014 fort. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist ein deutlicher Rückgang der Fallzahlen des Wohnungseinbruchsdiebstahls um 4,7 % zu verzeichnen (von 30.544 auf 29.086 Delikte). 7 Liegt die Tatzeit eines Wohnungseinbruchs zwischen 06:00 Uhr und 21:00 Uhr, wird dieser in der PKS als Tageswohnungseinbruch erfasst. 5 000 10 000 15 000 20 000 25 000 1 9 9 5 1 9 9 6 1 9 9 7 1 9 9 8 1 9 9 9 2 0 0 0 2 0 0 1 2 0 0 2 2 0 0 3 2 0 0 4 2 0 0 5 2 0 0 6 2 0 0 7 2 0 0 8 2 0 0 9 2 0 1 0 2 0 1 1 2 0 1 2 2 0 1 3 Kraftfahrzeugdiebstahl (Fallzahlen) Schwerer Diebstahl von Kraftwagen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 16 Abbildung 15: Entwicklung des Wohnungseinbruchsdiebstahls in Nordrhein-Westfalen von 1995 bis 2013 Zudem ist es ist gelungen, durch umfassende Präventionsmaßnahmen der Landesregierung im Rahmen der Präventionskampagne „Riegel vor! Sicher ist sicherer.“ den Anteil von Versuchen bei Wohnungseinbrüchen - trotz zunehmender Professionalisierung der Tatverdächtigen - von 39,08 % im Jahr 2008 auf 41,3 % im Jahr 2013 zu steigern. Für das erste Halbjahr 2014 zeigen sich hier weiter verbesserte Ergebnisse mit einem Versuchsanteil von 41,7 %. Die Landesregierung verfolgt hierbei das Ziel, die Bürgerinnen und Bürger zu sensibilisieren, ihr Eigentum durch technische Sicherheits- und Schutzmaßnahmen besser vor Einbrüchen zu schützen. Die erstmals rückläufigen Fallzahlen und die positive Entwicklung eines höheren Versuchsanteils zeigen deutlich, dass die umfassenden Aktivitäten zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls wirken. Die erzielten Erfolge sind auch auf die stringente Kombination von Maßnahmen im Rahmen der landesweiten Kampagne „Riegel vor! Sicher ist sicherer“ und „Mobile Täter im Visier (MOTIV)“ zurückzuführen. Der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger mit Wohnsitz im Ausland an den nichtdeutschen Tatverdächtigen ist insbesondere im Bereich des Wohnungseinbruchsdiebstahls seit 2012 stark gestiegen. Dies ist ein deutliches Indiz für das Agieren mobiler, international handelnder Intensivtäter im Bereich der Einbruchskriminalität (vgl. Abb. 16). 10 000 20 000 30 000 40 000 50 000 60 000 70 000 80 000 90 000 1 9 9 5 1 9 9 6 1 9 9 7 1 9 9 8 1 9 9 9 2 0 0 0 2 0 0 1 2 0 0 2 2 0 0 3 2 0 0 4 2 0 0 5 2 0 0 6 2 0 0 7 2 0 0 8 2 0 0 9 2 0 1 0 2 0 1 1 2 0 1 2 2 0 1 3 Wohnungseinbruchsdiebstahl (Fallzahlen) Wohnungseinbruch (ohne TWE) Tageswohnungseinbruch (TWE) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 17 Abbildung 16: Entwicklung des Anteils nichtdeutscher Tatverdächtiger mit Wohnsitz im Ausland an den nichtdeutschen Tatverdächtigen beim Wohnungseinbruchdiebstahl und beim Tageswohnungseinbruch im Zeitraum von 1995 bis 2013 Weitere Datenquellen Vorgangsbearbeitungs- und Recherchesysteme Das Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei NRW (IGVP)8, das Recherchesystem Findus9 sowie das elektronische Informationssystem der Polizeien des Bundes und der Länder (INPOL ) verfügen in ihren Datenbankstrukturen nicht über Merker oder Schlagworte, die eindeutige , objektive Kriterien zur Definition grenzüberschreitender Kriminalität abbilden. Europol-Informationssystem Die Datensammlung im Europol Informationssystem (EIS) beinhaltet deliktsbezogene Informationen zu polizeilichen Ermittlungen, die mindestens zwei Mitgliedstaaten betreffen sowie unter den Mandatsbereich von Europol fallen. Sie ist nicht zur Erhebung quantitativer statistischer Daten vorgesehen und damit für diese Fragestellung nicht aussagekräftig. Zudem war der durch andere Mitgliedstaaten im EIS erfasste Datenbestand bisher eher gering, so dass es nur wenige so genannte Cross-Border-Treffer, die ein grenzüberschreitendes Handeln dokumentieren, gab. Diese Situation wird sich voraussichtlich durch anhängige evaluierende und qualitätssichernde Maßnahmen aller am EIS beteiligten Staaten perspektivisch ändern. Polizeiliche Rechtshilfe Der Informationsaustausch in Angelegenheiten der Rechtshilfe über das LKA NRW ist seit dem Jahr 2009 innerhalb der Schengen-Mitgliedstaaten deutlich angestiegen.10 2009 wurden 8 Vorgangsbearbeitungssystem (Integrationsverfahren Polizei) 9 Landesfalldatenbank (Fallinformationen durchsuchen mit System) 10 Eine statistische Erfassung liegt rückwirkend nur bis zum Jahr 2009 vor; eine Auswertung der Er- fassung ein- und ausgehender Ersuchen nach Delikten ist nicht möglich. 0,00 5,00 10,00 15,00 20,00 25,00 30,00 2 0 0 4 2 0 0 5 2 0 0 6 2 0 0 7 2 0 0 8 2 0 0 9 2 0 1 0 2 0 1 1 2 0 1 2 2 0 1 3 Wohnungseinbruchsdiebstahl (Anteil nicht-dt. TV mit Wohnsitz im Ausland) Wohnungseinbruch (ohne TWE) Tageswohnungseinbruch (TWE) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 18 7.943 Ersuchen zwischen NRW und den Schengen-Mitgliedstaaten übermittelt, 2013 stieg die Anzahl auf 10.514 Ersuchen, für das Jahr 2014 ist ein erneuter Anstieg auf 13.912 Ersuchen registriert. Besonders intensiv ist der Informationsaustausch mit dem Königreich der Niederlande, dem Königreich Belgien und Frankreich. Die Anzahl der ein- und ausgehenden Ersuchen hat sich seit dem Jahr 2009 nahezu verdoppelt. Dies belegt einerseits die zunehmende grenzüberschreitende Kriminalität, andererseits aber auch, dass polizeiliche und justizielle Aktivitäten erheblich zugenommen haben und die staatenübergreifende europäische Kooperation umfänglicher und vertrauensvoller geworden ist. Statistik zum automatisierten polizeilichen Austausch von Fingerabdruck- und DNA-Daten Der automatisierte polizeiliche Austausch von Fingerabdruck- und DNA-Daten auf Grundlage des Beschlusses 2008/615/JI des Rates vom 23. Juni 2008 führte zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität11 (im Folgenden: Ratsbeschluss Prüm). Der Ratsbeschluss Prüm ist derzeit etwa von der Hälfte der Mitgliedstaaten der Europäischen Union umgesetzt. Deutschland führt auf dieser Grundlage den Abgleich von Fingerabdrücken mit zwölf Mitgliedstaaten (Bulgarien, Frankreich, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Zypern) und einen Abgleich von DNA-Daten mit 14 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Frankreich, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn) durch.12 Seit dem 01.01.2013 haben vom LKA NRW initiierte daktyloskopische Spurenrecherchen 42 Treffer13 erbracht. Der Austausch von DNA-Daten erfolgt im Rahmen des Ratsbeschlusses Prüm zum Teil bereits seit 2008. Seitdem hat die Polizei NRW mit den Vertragsstaaten 8.326 wechselseitige Treffer erzielt. Der auf dem Ratsbeschluss Prüm basierende Austausch von DNA-Daten und Fingerabdrücken ist ein wesentlicher Baustein zur Erkennung grenzüberschreitend begangener Straftaten und unterstützt und fördert die Kooperation der Vertragsstaaten bei der international ausgerichteten Kriminalitätsbekämpfung. Fahndungen im Schengener Informationssystem Die statistischen Daten über Fahndungsausschreibungen im Schengener Informationssystem (SIS) werden bundesweit zusammengefasst, eine länderspezifische Auswertung erfolgt nicht. Der deutsche Anteil an Personenfahndungen im SIS betrug 2013 mit 77.949 Personen rund 8,9 % der insgesamt 861.776 Fahndungsausschreibungen. Der deutsche Anteil am SIS-Sachfahndungsbestand von beinahe 49,4 Millionen Ausschreibungen betrug mit 7,4 Millionen Gegenständen rund 15,1 %. Fazit Ein unmittelbarer Zusammenhang der Fallzahlenentwicklung der Gesamtkriminalität und der grenzüberschreitenden Kriminalität mit dem Inkrafttreten des Schengener Durchführungsübereinkommen im Jahr 1995 ist nicht festzustellen. Die Entwicklungen der verschiedenen 11 Amtsblatt der Europäischen Union L 210 vom 6.8.2008, S. 1 12 Stand: Oktober 2014 13 Niederlande: Verst. BtMG: 35 Fälle, Falschgelddelikt:1 Fall, Kfz-Delikt: 1 Fall, Raub: 2 Fälle; Bulgarien Tötungsdelikt: 1 Fall; Rumänien: Tötungsdelikt: 1 Fall LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 19 Deliktsbereiche mit grenzüberschreitenden bzw. internationalen Bezügen verlaufen unterschiedlich . Während die Fallzahlenentwicklung in den klassisch grenzüberschreitenden Delikten der Schleuserkriminalität, des Menschenhandels und des Rauschgifthandels und -schmuggels tendenziell rückläufig ist, zeigt sich ein Anstieg bei der grenzüberschreitenden Eigentumskriminalität. An dieser Entwicklung orientieren sich die täterorientiert ausgerichteten Konzepte und Schwerpunktsetzungen der Landesregierung. 2. Mit welchen spezifischen Maßnahmen bekämpft die Landesregierung den grenz- überschreitenden Menschenhandel? Der Deliktsbereich Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung nach § 232 StGB weist sowohl regionale, nationale und grenzüberschreitende internationale Bezüge auf. Dem grenzüberschreitenden Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung kommt vor dem Hintergrund der zumeist professionell agierenden Täter, der erheblichen Folgen für die Tatopfer und im Hinblick auf die erzielten illegalen Gewinne eine große kriminalpolitische und -strategische Bedeutung zu. Tätergruppierungen und Tatbegehung weisen immer wieder auch Merkmale Organisierter Kriminalität auf. Die Bekämpfungsstrategien und Maßnahmen der Landesregierung berücksichtigen dies. Das LKA NRW hat mit der Konzeption „Verdachtsschöpfung und Sachbearbeitung bei Fällen des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung“ grundlegende Handlungsempfehlungen und Standards für die Kreispolizeibehörden (KPB) entwickelt. Verdachtsschöpfenden Maßnahmen, beispielsweise durch strukturierte Erhebung der vielfältigen Wahrnehmungen des Wachdienstes, der Bezirksdienste und der Einsatztrupps sowie der ermittlungsführenden Kommissariate der Polizeibehörden kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Die Anzahl von Ermittlungsverfahren wird jedoch wesentlich durch behördliche Aktivitäten wie Kontrollen und Razzien in Prostitutionsbetrieben sowie dem Anzeigeverhalten von Opfern bestimmt. 2013 führten die KPB - wie dargestellt - insgesamt 821 Kontrollen von Prostitutionsbetrieben durch. Die KPB meldeten 721 (2012: 812) eigeninitiierte Kontrollen. Darüber hinaus beteiligten sie sich an 100 (2012: 115) Kontrollen anderer zuständiger Behörden (Bundespolizei, Ordnungs- und Ausländerämter). Aufgrund dieser Kontrollen wurden 2013 im Vergleich zum Vorjahr doppelt so viele Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zudem nahmen elf KPB des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 2014 an den europäischen Kontrolltagen zur Bekämpfung des nigerianischen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung teil. Hinweise auf Menschenhandel konnten im Rahmen der Razzien nicht gewonnen werden. Zur Bekämpfung des grenzüberschreitenden Menschenhandels im Bereich der Euregio Maas/Rhein hat die Arbeitsgemeinschaft der Polizeien in der Euregio (NeBeDeAgPol)14 einen Facharbeitskreis Menschenhandel eingerichtet, der vierteljährlich tagt. Dem Facharbeitskreis gehören Polizeibedienstete aus den KPB Aachen, Düren, Euskirchen und Heinsberg , den Polizeien der Städte Hasselt, Tongeren, Lüttich und Eupen sowie der Region Südlimburg an. Bei den Besprechungen werden Lagebilder und aktuelle Erkenntnisse zu Tatverdächtigen und Tatbegehungsformen ausgetauscht. Zudem erfolgt mindestens einmal 14 vgl. Antwort zu Frage 10 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 20 jährlich und zeitgleich eine gemeinsam abgestimmte Kontrollaktion in allen vorgenannten deutschen, belgischen und niederländischen Polizeibezirken. Darüber hinausgehend haben die Justizministerin Belgiens sowie die Justizminister der Niederlande und Nordrhein-Westfalens zur Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei der Bekämpfung insbesondere schwerer Erscheinungsformen organisierter Kriminalität in den Euregios Maas-Rhein und Rhein-Maas-Nord Arbeitsgruppen eingerichtet, darunter eine Arbeitsgruppe zum Phänomenbereich Menschenhandel. In der Arbeitsgruppe, in der auch Angehörige von Polizeibehörden mitwirken, werden Erfahrungen und Erkenntnisse ausgetauscht, Strategien zur Bekämpfung des Menschenhandels abgestimmt und Ermittlungen initiiert. Bei der Koordinierung der grenzüberschreitenden Kriminalitätsbekämpfung werden die Justizbehörden durch das Büro für Euregionale Zusammenarbeit (BES) in Maastricht unterstützt. Neben umfangreichen Kontrollaktivitäten von Polizei und Ordnungsbehörden kommt der Vernetzung von polizeilichem Opferschutz und Hilfsorganisationen eine herausragende Bedeutung zu. Diese Vernetzung mit Nichtregierungsorganisationen, wie Solwodi, Nadeshda etc. wurde auch 2013 weiter ausgebaut. Durch die gefestigten Kontakte kann den Opfern von Menschenhandel zeitnahe Hilfe angeboten werden. Dennoch ist zu befürchten, dass Opfer trotz umfangreicher Hilfe- und Betreuungsangebote aus Angst vor Repressalien schweigen. Angaben der Opfer und ausländischer Strafverfolgungsbehörden bestätigen, dass die Täter häufig nicht nur das Opfer selbst, sondern auch Familienangehörige im Inund Ausland bedrohen. In diesen Fällen weist der grenzüberschreitende Menschenhandel oftmals auch Merkmale organisierter Kriminalität auf. Zur wirksamen Bekämpfung von Formen organisierter Kriminalität kommt einem abgestimmten Zusammenwirken von Justiz, Polizei und Ordnungsbehörden eine herausragende Bedeutung zu. So sind die Generalstaatsanwaltschaften nach Maßgabe von Nr. 3.2.3 der Gemeinsamen Richtlinien der Justizminister /-senatoren und der Innenminister/-senatoren der Länder über die Zusammenarbeit bei der Verfolgung der Organisierten Kriminalität15, verpflichtet, Koordinatorinnen und Koordinatoren für den Bereich der Organisierten Kriminalität einzusetzen. Diese gewährleisten zum Beispiel, dass Verfahren zeitgerecht zusammengeführt und in Form von Sammelverfahren bearbeitet werden. Sie haben ferner die Aufgabe, den Informationsaustausch auf überörtlicher Ebene zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei sowie mit dem Zoll- und dem Steuerfahndungsdienst , den Finanz- und Zollbehörden, den Ordnungs- und Sonderordnungsbehörden und den Dienststellen der Arbeitsverwaltung vorzubereiten und durchzuführen. Turnusmäßig findet dazu ein überregionaler Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen den Staatsanwaltschaften des Landes Nordrhein-Westfalen und den anderen mit der Bekämpfung der organisierten Kriminalität befassten Behörden in der Justizakademie Recklinghausen statt. Im Rahmen dieses interdisziplinären Expertenforums werden aktuelle Aspekte und Entwicklungen des Menschenhandels aufgegriffen und erörtert. Daneben finden regelmäßig anlassbezogen weitere Besprechungen der Generalstaatsanwaltschaften mit dem LKA NRW und den Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen statt. Hierbei werden u. a. auch landesweite Auswerteschwerpunkte abgestimmt. Bei den Staatsanwaltschaften werden Delikte des Menschenhandels, aber auch der Schlepper - und Eigentumskriminalität, in Sonderabteilungen zur Bekämpfung Organisierter Kriminalität bearbeitet, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Taten von organisiert agierenden Banden begangen worden sind. Sofern entsprechende Anhaltspunkte vorliegen werden zur weiteren Tataufklärung in der Regel Ermittlungskommissionen eingesetzt, bei denen die Staatsanwaltschaften und die Polizeibehörden eng zusammenarbeiten. Im Rah- 15 gem. Runderlass vom 13.11.1990 (JMBl. S. 267) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 21 men der Ermittlungen werden, je nach Erforderlichkeit im Einzelfall, alle zur Verfügung stehenden strafprozessualen Mittel ergriffen. Bei grenzüberschreitenden Taten erfolgt zudem eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den zuständigen Polizei- und Justizbehörden der europäischen Nachbarländer. Eine Einbindung von Europol und Eurojust in die Ermittlungen findet regelmäßig statt. Notwendige Erkenntnisse aus dem Ausland werden im Wege der justiziellen Rechtshilfe beigezogen . 3. Mit welchen spezifischen Maßnahmen bekämpft die Landesregierung die Tätig- keit von Schlepperbanden? Die Zuständigkeit zur Bearbeitung von Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz oder dem Asylverfahrensgesetz obliegt, soweit die Straftaten durch den Grenzübertritt oder in unmittelbarem Zusammenhang mit diesem begangen wurden, der Bundespolizei. Die Zuständigkeit der Polizeien der Länder zur Abwehr von Gefahren und zur Strafverfolgung bleibt hiervon unberührt. Die Staatsanwaltschaft entscheidet orientiert am Einzelfall, ob sie die Durchführung von Ermittlungen federführend der Bundespolizei oder einer KPB in NRW überträgt. KPB führen die Ermittlungen gegen Schlepperbanden regelmäßig dann, wenn im Rahmen anderer Ermittlungen , so z. B. bei der Bekämpfung von Erscheinungsformen Organisierter Kriminalität, Erkenntnisse zu Schlepperbanden oder Schleusungstätigkeiten gewonnen werden. In diesen Fällen ist aufgrund täter- bzw. tatbezogener Zusammenhänge eine Trennung von Ermittlungsverfahren sowohl aus kriminalfachlichen und ermittlungstaktischen als auch aus verfahrensökonomischen Aspekten in der Regel nicht sinnvoll. Die abschließende Entscheidung hierüber obliegt jedoch jeweils der sachleitenden Staatsanwaltschaft. Komplexe Ermittlungsverfahren erfordern zumeist umfangreiche offene und verdeckte Ermittlungsmaßnahmen und werden daher regelmäßig in gemeinsamen Ermittlungskommissionen von Landes- und Bundespolizei bearbeitet. Hierdurch werden fachspezifische Kenntnisse zusammengeführt, Synergien genutzt und Personalressourcen gebündelt. Darüber hinausgehend erfolgt auch verfahrensunabhängig ein enger Informationsaustausch zu relevanten Personen und Strukturen mit der Bundespolizei. Außerhalb von Ermittlungsverfahren werden durch die KPB zur Bekämpfung der bandenmäßigen Schleusungskriminalität - in enger Zusammenarbeit mit den Ausländerämtern - zudem Kontrollen und Razzien in Bordellbetrieben, Bars, Gaststätten, Spielhallen und auf Rastplätzen der Bundesautobahnen durchgeführt. Dies dient sowohl der allgemeinen Erkenntnisgewinnung wie auch der Erlangung von strafrechtlich relevanten Hinweisen. Der Informationsaustausch zu Schlepperbanden mit anderen Staaten erfolgt über das LKA NRW und Bundeskriminalamt (BKA) bzw. über besondere Meldewege der Bundespolizei. Schleusungskriminalität wird in NRW u. a. im Kontext der sehr umfassend getroffenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Zwangsprostitution und des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung bekämpft16. 16 vgl. Antwort zu Frage 2 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 22 4. Mit welchen spezifischen Maßnahmen bekämpft die Landesregierung die grenzüberschreitende Einbruchskriminalität? Die Landesregierung setzt einen Schwerpunkt bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Eigentumskriminalität. Die Polizei NRW bekämpft diese mit einem ganzheitlichen präventiven und repressiven Ansatz. Als Täter grenzüberschreitender Einbruchskriminalität werden zunehmend überregional und arbeitsteilig vorgehende mobile Täter und Banden ermittelt. Diese Täter, häufig südosteuropäischer Herkunft, reisen aus dem benachbarten Ausland (Niederlande, Belgien und Frankreich ) in die Bundesrepublik Deutschland und auch nach NRW ein, begehen hier Einbrüche oder auch andere Delikte der Eigentumskriminalität und reisen dann noch am selben Tag bzw. nach nur kurzer Zeit wieder aus. Sie nutzen dazu die Verkehrsinfrastruktur des Landes Nordrhein-Westfalen mit den gut ausgebauten Bundesautobahnen und Fernstraßen und dem dichten Netz von Tank- und Rastanlagen für die Anfahrt zu Tatobjekten, den Transport von Tatmitteln und Tatbeute sowie für ihre Flucht. Zur Bekämpfung dieser überregional agierenden Täter und Banden hat die Landesregierung bereits im August 2013 die Konzeption „Mobile Täter im Visier“ (MOTIV) eingeführt. Überörtlich mobile Intensivtäter werden mit überbezirklich ausgerichteten polizeilichen Maßnahmen bekämpft. Die Landesregierung hat im LKA NRW dazu die Koordinierungsstelle „Mobile Täter im Visier (KOSt MOTIV)“ eingerichtet, die Mobile Intensivtäter (MOTIV-Täter) identifiziert und den 16 Kriminalhauptstellen zur personenorientierten Bearbeitung zuweist. Die Kriminalhauptstellen bündeln die repressiven wie auch präventiven Maßnahmen für alle in ihrem Zuständigkeitsbezirk aufhältigen MOTIV-Täter in Ermittlungskommissionen und ggf. mit personeller Unterstützung aus den KPB ihres Bezirks. Die Landesregierung hat dem LKA NRW und den Kriminalhauptstellen für diese Aufgabe 20 zusätzliche Stellen zugewiesen. Alle Daten zu den Tätern, Kontaktpersonen, von ihnen genutzten Fahrzeugen sowie Wohn- und Aufenthaltsorten, werden in einer Falldatenbank gespeichert . Hierauf können alle Ermittlungskräfte der KPB sowie der KOSt MOTIV zugreifen. Mobile und überregional tätige Einbrecherbanden stammen insbesondere aus Südosteuropa . Die Polizei NRW arbeitet daher auch eng mit bulgarischen und rumänischen Polizeibehörden zusammen. So haben zum Beispiel rumänische und bulgarische Polizeivollzugsbeamte bereits seit dem Jahr 2011 mehrfach die KPB Duisburg, Dortmund und Köln im Rahmen der operativen Kriminalitätsbekämpfung und der Ermittlungen unterstützt. Aufgrund dieser unmittelbaren Zusammenarbeit wurden 35 Personen als mobile, überregional handelnde Intensivtäter identifiziert. Die KOSt MOTIV veranlasst einen regelmäßigen Abgleich der Personendaten von MOTIVTätern mit den zentralen Auswertestellen der Polizeien der Niederlande und Belgien. Sie gewährleistet darüber hinaus über Europol und Interpol einen länderübergreifenden Informations - und Nachrichtenaustausch. Von den 467 in NRW identifizierten MOTIV-Tätern haben 84 auch in den Niederlanden polizeiliche Erkenntnisse (Stichtag: 30.11.2014). Zu weiteren 60 MOTIV-Tätern gibt es polizeiliche Erkenntnisse in Belgien. Im Jahr 2014 führte die Polizei NRW insgesamt vier gemeinsame Schwerpunktkontrolltage mit niederländischen und belgischen Polizeibehörden durch. Ziel hierbei war es insbesondere , Erkenntnisse über Täter und ihre Reiserouten zu gewinnen sowie den Fahndungsdruck zu verstärken. In einigen Einsätzen war ein Verbindungsbeamter von Europol in einer örtli- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 23 chen Befehlsstelle anwesend, der unmittelbar auf die europäischen Datenbanken zugreifen konnte. Weitere Schwerpunktmaßnahmen sind geplant. Eine Überwachung bzw. Kontrolle der Reisewege findet auch im Rahmen der sog. EMPACT 17-Joint Action Days statt. Zudem beteiligt sich das LKA NRW u. a. gemeinsam mit Sicherheitsbehörden aus Frankreich , Belgien und den Niederlanden an dem Projekt „Mobile Organised Crime Groups and Domestic Burglaries“. Das Projekt dient der Bekämpfung mobiler organisierter Banden im Bereich des Wohnungseinbruchs. Die Projektplanung - unter Federführung der niederländischen Polizei - sieht u. a. einen dreitägigen Konvent unter Beteiligung von Angehörigen der Polizeien und Staatsanwaltschaften der EU-Mitgliedstaaten vor. Projektziele sind eine Verbesserung der Zusammenarbeit, ein gemeinsamer Erfahrungsaustausch sowie die Etablierung eines EU-Expertennetzwerks. Unabhängig von der Rahmenkonzeption MOTIV erfolgt bei Hinweisen auf grenzüberschreitende Einbruchkriminalität anlassbezogen ein institutionalisierter Nachrichtenaustausch des LKA NRW mit der kriminalpolizeilichen Zentralstelle in den Niederlanden. Soweit es strafrechtliche Bezüge zu anderen Staaten gibt, erfolgt ein Nachrichtenaustausch über die Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamts und von Europol. Zudem werden Informationen zu Tätern und Tatzusammenhängen über bestehende Netzwerke und Arbeitsgruppen, insbesondere der grenznahen KPB, ausgetauscht. Darüber hinaus tragen die spezifische INPOL -Fall-Verbunddatei EIVER (Eigentum-Vermögen) sowie jährliche Arbeitstagungen dazu bei, dass die KPB grenzüberschreitende Bezüge zu ihren Ermittlungsverfahren erkennen und ihre Ermittlungen entsprechend ausrichten. Zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Eigentumskriminalität im Bereich der Euregio Maas/Rhein hat die Arbeitsgemeinschaft der Polizeien in der Euregio (NeBeDeAgPol) einen Facharbeitskreis Einbruchskriminalität eingerichtet, der vierteljährlich tagt. Der Facharbeitskreis hat das Ziel, durch strukturierte Kooperation und Entwicklung gemeinsamer Strategien und Techniken eine Verbesserung der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit herbeizuführen. Neben der Durchführung regelmäßiger „Euregio-Protect“-Einsätze werden durch die Behörden auch kontinuierlich regionale Lagebilder erstellt und ausgetauscht. Mit gleicher Zielrichtung führen die KPB Kleve, Viersen, Krefeld und Mönchengladbach einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch mit der Polizei der Regio Limburg (Niederlande) als „Polizeiliche Euregio Rhein-Maas-Nord (PER)“ durch. Fallorientiert prüfen die KPB die Einrichtung von Gemeinsamen Ermittlungsgruppen (GEG) und regen dies gegenüber der zuständigen Staatsanwaltschaft an, wenn sich Täterund /oder Tatbezüge in die Niederlande oder Belgien ergeben. Darüber hinausgehend werden im Einzelfall sog. „Spiegelverfahren“ in den beteiligten Behörden beidseitig der Grenze geführt. Unabhängig davon führen die grenznahen KPB regelmäßig Ermittlungskommissionen (EK) zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchs mit internationalem Bezug durch. Exemplarisch klärte die KPB Recklinghausen insgesamt in fünf Ermittlungskommissionen ca. 150 Wohnungseinbrüche . Dabei wurden 28 Beschuldigte angeklagt und verurteilt. 17 EMPACT (European Multidisciplinary Platform Against Criminal Threats) ist eine strukturierte, multidisziplinäre Kooperationsform der Mitgliedstaaten, EU-Institutionen und -Agenturen sowie Drittländer und (öffentlichen und privaten) Organisationen zur Bekämpfung der prioritär zu behandelnden Bedrohungen durch die internationale schwere und organisierte Kriminalität. Vgl. dazu auch Antwort zu Frage 10. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 24 Die Klärung von Tatserien bzw. von Tatzusammenhängen mit Grenzbezug erfolgt im Wesentlichen über eine umfassende und systematische Spurensuche und -sicherung von Fingerabdrücken und DNA-Spuren. Neben Deutschland ermöglichen inzwischen 14 Staaten (Bulgarien, Tschechien, Estland, Frankreich, Lettland, Litauen Luxemburg, Ungarn, Niederlande , Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien) den automatisierten Austausch von Spuren. Bei diesem Spurenabgleich mit den Vertragsstaaten konnten seit 2008 8326 wechselseitige „Treffer“ erzielt werden 5. Mit welchen spezifischen Maßnahmen bekämpft die Landesregierung den grenz- überschreitenden Diebstahl von Kraftfahrzeugen? Die Fälle des Diebstahls von Kraftfahrzeugen sind bundes- und landesweit seit Jahren deutlich rückläufig18. Als ein Kriminalitätsphänomen mit oftmals internationalen und in Einzelfällen auch Bezügen zur Organisierten Kriminalität steht er im Fokus bundesweiter kriminalstrategischer Schwerpunktsetzungen. Täter im Spektrum des grenzüberschreitenden Diebstahls von Kraftfahrzeugen nutzen die gute Infrastruktur des Landes NRW um zu den Tatorten zu gelangen, und um die entwendeten Fahrzeuge nach Tatbegehung außer Landes zu verbringen. Insoweit kommt den Bundesautobahnen und Fernstraßen im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung eine besondere Bedeutung zu. Die Autobahnpolizeien und insbesondere deren zivile Einsatztrupps führen regelmäßige Kontrollen von verdächtigen Fahrzeugen durch, um Hinweise zu Tätern und deren Reiserouten zu erlangen. Darüber hinaus finden Kontrollmaßnahmen u. a. im Rahmen der so genannten „E-30-Kontrollen“ auf der Bundesautobahn A2 (E30) gemeinsam mit den Ländern Niedersachsen und Brandenburg sowie Polen und im Rahmen der spezifischen EMPACT-Projekte19 statt. Die KPB treffen an den Tatorten umfassende Maßnahmen der Spurensuche und -sicherung. Auf der Basis einer Auswertung und Analyse der Diebstähle von Kraftfahrzeugen werden Brennpunkte identifiziert und darauf aufbauend örtliche und überörtliche Fahndungskonzepte erstellt. Tat- und täterbezogene Erkenntnisse werden zusammengeführt und bei Erkennung von Tatserien - auch behördenübergreifend - Ermittlungskommissionen gebildet. Daneben wird über den kriminalpolizeilichen Meldedienst, die spezifische INPOL-FallVerbunddatei EIVER (Eigentum-Vermögen) sowie über jährliche Arbeitstagungen sichergestellt , dass die KPB grenzüberschreitende Bezüge zu ihren Ermittlungsverfahren erkennen und ihre Ermittlungen entsprechend ausrichten. In der Euregio Rhein-Maas-Nord findet im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft PER20 regelmäßig ein phänomenbezogener Erfahrungsaustausch statt. Zudem führen die Polizeibehörden gemeinsame Einsätze durch. 18 vgl. Antwort zu Frage 1 19 vgl. Fn 14 20 In der Arbeitsgemeinschaft PER sind in Nordrhein-Westfalen die KPB Kleve, Krefeld, Mönchengladbach und Viersen, die Bundespolizei und in den Niederlanden die Polizei Limburg-Noord sowie die Koninklijke Maréchaussée zusammengeschlossen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 25 Das LKA gewährleistet den nationalen und internationalen Informations- und Nachrichtenaustausch mit anderen Landeskriminalämtern, dem BKA und EPICC21. Für die sachbearbeitenden Dienststellen hat das LKA Handlungsempfehlungen für die gemeinsame Vorgehensweise von Justiz, Landespolizei und dem BKA als nationaler Zentralstelle bei Fahndungstreffern im Schengener Informationssystem II (SIS II) entwickelt. Soweit Ermittlungsverfahren grenzüberschreitende Bezüge aufweisen, prüfen die KPB die Einrichtung von gemeinsamen Ermittlungsgruppen (Joint Investigation Teams) und regen dies gegenüber den zuständigen Staatsanwaltschaften an. Beispielhaft ist hier die KPB Aachen zu nennen, die zur Bekämpfung des internationalen KfzDiebstahls von 2012 bis 2014 erfolgreich im Rahmen einer Gemeinsamen Ermittlungsgruppe mit der niederländischen und belgischen Polizei ermittelte. Für das deutsche Ermittlungsverfahren konnten drei Täter festgenommen werden. Sie wurden inzwischen zu Haftstrafen von drei bis sieben Jahren verurteilt. In den Niederlanden wurden zwei Personen festgenommen, darunter der Haupttäter. Die Gerichtsverfahren wurden nach hiesigem Erkenntnisstand bislang nicht abgeschlossen. Insgesamt wurden in den Niederlanden und in Deutschland 33 Pkw sichergestellt, vom Fiat 500 über Range Rover bis zu Porsche 911. Der Arbeitskreis II „Innere Sicherheit“ hat bereits 2011 eine bundesweite Koordinierungsgruppe eingerichtet, die operative und strategische Handlungsfelder zur Optimierung der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kfz-Kriminalität identifiziert und Handlungsempfehlungen ausgesprochen hat. Hierzu zählen u. a. die  Entwicklung eines länderübergreifenden Fahndungskonzepts  Stärkung der technischen Prävention  Gewährleistung eines europaweiten polizeilichen Datenaustauschs  Prüfung des Anpassungsbedarfs rechtlicher Normen und Regelungen (z. B. für die Einrichtung von Gemeinsamen Ermittlungsgruppen). NRW hat sich an dieser Koordinierungsgruppe beteiligt. Die Handlungsempfehlungen stehen den Polizeibehörden des Landes NRW zur Verfügung. 6. Welche messbaren Ergebnisse zeitigen die Maßnahmen der Landesregierung zur Bekämpfung der in den Fragen 2-5 genannten Straftatbestände? Zu den jeweiligen Ermittlungs- oder Fahndungsergebnissen wird auf die Antworten zu den Fragen 2 - 5 hingewiesen. In der Gesamtschau ist festzustellen, dass die Fallzahlen des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung seit Jahren rückläufig sind und sich deutlich unterhalb des Niveaus des Jahres 2006 befinden. Dies ist das Ergebnis einer konsequenten Verdachtsschöpfung und der darauf aufbauenden Ermittlungsmaßnahmen des LKA und der KPB. Diese Maßnahmen fußen im Wesentlichen auf der bereits 2006 vom LKA erarbeiteten Konzeption „Verdachtsschöpfung und Sachbearbeitung bei Fällen des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung“. 21 Euregionales Polizei-Informations- und Kooperationszentrum (EPICC) in Herlen (NL) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 26 Nordrhein-Westfalen ist aktuell nicht in hohem Maße von dieser Deliktsform betroffen, gleichwohl ist eine Fortführung dieser Maßnahmen mit dem Ziel der fortgesetzten Aufklärung des Dunkelfelds sowie zur Abschreckung handelnder Tatbeteiligter unabdingbar. Dies gilt auch für die Maßnahmen zur Bekämpfung von Schlepperbanden und Schleusungskriminalität . Die umfassenden präventiven und repressiven Maßnahmen zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchs in Nordrhein-Westfalen zeigen Wirkung. Während andere Länder noch erhebliche Steigerungen der Fallzahlen zu verzeichnen haben, konnten die Fallzahlen in NRW nach einer deutlich reduzierten Steigerungsrate im Jahr 2013 in der ersten Jahreshälfte 2014 gesenkt werden. Die spezifisch auf grenzüberschreitend handelnde Tatbeteiligte ausgerichteten Maßnahmen haben hierzu sowie auch zur Reduzierung der Fallzahlen des grenzüberschreitenden Diebstahls von Kraftfahrzeugen in erheblichem Maße beigetragen. Die Landesregierung hält an den erfolgreichen präventiven und repressiven Maßnahmen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität fest. 7. Welche Rechtsgrundlagen stehen der Polizei Nordrhein-Westfalen für die institu- tionelle und operative Kooperation mit Polizeibehörden im europäischen Ausland zur Verfügung? (Bitte jeweils einzeln auflisten.) Der Polizei Nordrhein-Westfalen stehen in Ausführung justizieller Rechtshilfeersuchen sowie im Rahmen der Ausübung originärer Kompetenzen für die institutionelle und operative Kooperation mit Polizeibehörden im europäischen Ausland die nachfolgend aufgeführten Rechtsgrundlagen zur Verfügung. Die Aufzählung kann dabei aufgrund der Vielzahl internationaler Vereinbarungen keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Rechtsgrundlagen im Bereich der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, im Zollbereich (z. B. Neapel -II-Abkommen) und für den Einsatz im militärischen Bereich (z. B. internationale Polizeimission der Vereinten Nationen) wurden nicht berücksichtigt. Nationale Rechtsgrundlagen 1. Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG, BGBl 1994 I S. 1537) 2. Gesetz über die Organisation und die Zuständigkeit der Polizei im Lande NordrheinWestfalen - Polizeiorganisationsgesetz (POG NRW) - vom 5. Juli 2002 (SGV. NRW. 205), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Juni 2013 (GV. NRW. S. 375) 3. Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW) vom 25. Juli 2003 (SGV. NRW. 205), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 2. Oktober 2014 (GV. NRW. S. 622) Multilaterale Rechtsgrundlagen 4. Europäisches Übereinkommen vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen (BGBl. 1964 II S. 1369, 1386; 1976 II S. 1799; 1997 II S. 635) in Verbindung mit dem Zusatzprotokoll vom 17. März 1978 zu dem vorbezeichneten Übereinkommen (BGBl. 1990 II S. 124, 125; 1991 II S. 909; 1996 II S. 1054) 5. Europäisches Übereinkommen vom 28. Juni 1978 über die Kontrolle des Erwerbs und Besitz von Schusswaffen durch Einzelpersonen (BGBl. 1980 II, S. 953) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 27 6. Übereinkommen vom 8. November 1990 über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten (EuGeldwÜbk, BGBl. 1998 II S. 519) 7. Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen vom 19. Juni 1990 (Schengener Durchführungsübereinkommen, BGBl. 1993 II S. 1010) 8. Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vom 29. Mai 2000 (EU-RhÜbk, BGBl. 2005 II S. 650; 2006 II S. 1379) in Verbindung mit dem Protokoll vom 16. Oktober 2001 zu dem Übereinkommen vom 29. Mai 2000 über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (BGBl. 2005 II S. 661; 2006 II S. 1379) 9. Verordnung 2725/2000 des Rates vom 11. Dezember 2000 über die Einrichtung von "Eurodac" für den Vergleich von Fingerabdrücken zum Zwecke der effektiven Anwendung des Dubliner Übereinkommens (ABl. L 316 vom 15.12.2000, S. 1) 10. Beschluss 2002/348/JI des Rates vom 25. April 2002 über die Sicherheit bei Fußballspielen von internationaler Bedeutung (ABl. Nr. L 121 vom 08.05.2002, S. 1), geändert durch Beschluss 2007/412/JI des Rates vom 12. Juni 2007 (ABl. L 155 vom 15.06.2007, S. 76–77) 11. Vertrag zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus , der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration vom 27. Mai 2005 (Vertrag von Prüm, BGBl. 2006 II S. 628) konkretisiert durch das Ausführungsgesetz zum Prümer Vertrag und zum Ratsbeschluss Prüm vom 10. Juli 2006 (BGBl. I S. 1458; 2007 II S. 857), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2507) 12. Beschluss 2007/533/JI des Rates vom 12. Juni 2007 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) und Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) (BGBl. I 2009 S. 1226) 13. Beschluss 2008/615/JI des Rates vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität (Ratsbeschluss Prüm, ABl. L 210 vom 06.08.2008, S. 1) 14. Beschluss des Rates 2008/633/JI vom 23. Juni 2008 über den Zugang der benannten Behörden der Mitgliedstaaten und von Europol zum Visa-Informationssystem (VIS) für Datenabfragen zum Zwecke der Prävention, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten (Abl. L 218 vom 13.08.2008, S. 129) 15. Beschluss 2009/371/JI des Rates vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol) (ABl. Nr. L 121 vom 15.05.2009, S. 37) 16. Entschließung des Rates der Europäischen Union vom 3. Juni 2010 betreffend ein aktualisiertes Handbuch mit Empfehlungen für die internationale polizeiliche Zusammenarbeit und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Gewalttätigkeiten und Störungen im Zusammenhang mit Fußballspielen von internationaler Dimension, die zumindest einen Mitgliedstaat betreffen (ABl. C 165 vom 24.06.2010, S. 1) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 28 17. Verordnung Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. September 2013 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) (BT-Drs. 259/14) Bilaterale Rechtsgrundlagen 18. Verträge vom 13. November 1969 und 8. Juli 1999 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 und die Erleichterung seiner Anwendung (BGBl. 1975 II S. 1169; 1976 II S. 1818 und BGBl. 2001 II S. 946, 962; 2002 II S. 607) 19. Vertrag vom 31. Januar 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung (BGBl. 1975 II S. 1157; 1976 II S. 1818) 20. Vertrag vom 24. Oktober 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zu dem Europäischen Übereinkommen vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen (BGBl. 1978 II S. 328; 1980 II S. 1435) 21. Vertrag vom 30. August 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung (BGBl. 1981 II S. 1158, BGBl. 1983 II S. 32) 22. Vertrag vom 24. Oktober 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung (BGBl. 1982 II S. 111; 1985 II S. 836) 23. Abkommen vom 22. März 1991, zuletzt geändert durch Vereinbarung vom 23. Januar / 26. Juni 1995, zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der ungarischen Republik über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (BGBl. 1993 II S. 743; 1995 II S. 881) 24. Abkommen vom 13. September 1991 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität (BGBl. 1993 II S. 37, 762) 25. Abkommen vom 15. Oktober 1996 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Rumänien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität sowie des Terrorismus und anderer Straftaten von erheblicher Bedeutung (BGBl. 1998 II S. 1035) 26. Vertrag vom 27. April 1999 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit (BGBl. 2001 II S. 946; 2002 II S. 608) 27. Vertrag vom 2. Februar 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 und die Erleichterung seiner Anwendung (BGBl. 2001 II S. 733; 2002 II S. 1163) 28. Abkommen vom 27. März 2000 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Belgien über die Zusammenarbeit der Polizeibehörden und Zollverwaltungen in den Grenzgebieten (BGBl. 2002 II S. 1532, 2536) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 29 29. Abkommen vom 2. März 2001 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Slowenien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Straftaten mit erheblicher Bedeutung (BGBl. 2002 II S. 2810, 2817; 2003 II S. 507) 30. Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und anderer schwerer Straftaten vom 18. Juni 2002 (BGBl. 2004 II S. 868) 31. Vertrag vom 17. Juli 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung (BGBl. 2004 II S. 531, S. 1339) 32. Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Organisierten und der schweren Kriminalität vom 30. September 2003 (BGBl. 2005 II S. 418) 33. Vertrag vom 10. November und 19. Dezember 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten (BGBl. 2005 II S. 858, 1307) 34. Vertrag vom 2. März 2005 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit und die Zusammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten (BGBl. 2006 II S. 194, 1285) 8. Erachtet die Landesregierung diese Rechtsgrundlagen im Sinne einer erfolgreichen Polizeizusammenarbeit in Europa für sachgerecht? Die zuvor dargestellten umfassenden Regelungen zur institutionellen und operativen Kooperation mit Polizeibehörden im europäischen Ausland haben sich bewährt. Die Landesregierung erachtet daher die Rechtsgrundlagen zur Gewährleistung einer erfolgreichen polizeilichen Zusammenarbeit in Europa für sachgerecht. Gleichwohl ist auf europäischer Ebene zur Gewährleistung der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und einer effektiven Strafverfolgung zukünftig die Fortentwicklung bestehender Rechtsgrundlagen zu erwarten. Dabei stellen Art. 23 Grundgesetz sowie die Bestimmungen des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313) sicher, dass die Länder über den Bundesrat über Gesetzesvorschläge und politische Maßnahmen der Europäischen Kommission frühzeitig unterrichtet und an der Willensbildung des Bundes wirksam beteiligt werden. 9. Welche Formen bzw. Maßnahmen operativer Kooperation sind der Polizei Nord- rhein-Westfalen auf dieser Grundlage sowohl multilateral als auch bilateral konkret möglich? (Bitte jeweils einzeln auflisten.) Der Polizei Nordrhein-Westfalen sind im Rahmen der zu Frage 7 dargestellten Rechtsgrundlagen die nachfolgend stichwortartig und nicht abschließend aufgeführten bi- und multilatera- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 30 len Kooperationsformen möglich. Konkret durchgeführte Kooperationsmaßnahmen sind dabei zur Erläuterung beispielhaft aufgeführt. Datenerhebung und -übermittlung wie  Eigentümer- und Halterfeststellungen  Fahrer- und Führerermittlungen bei Straßen-, Wasser- und Luftfahrzeugen  Auskünfte zu Führerscheinen, Schifferpatenten und vergleichbaren Berechtigungen  Aufenthalts- und Wohnsitzfeststellungen  Feststellungen zu Aufenthaltstiteln  Feststellung von Telefonanschlussinhabern und Inhabern sonstiger Telekommunikationseinrichtungen  Identitätsfeststellungen  Ermittlungen zur Herkunft von Sachen, beispielsweise bei Waffen, Kraftfahrzeugen und Wasserfahrzeugen (Verkaufswegeanfragen)  polizeiliche Erkenntnisse aus Datensammlungen  Auskünfte aus behördlichen Datensammlungen  Waffen- und Sprengstoffmeldungen  Meldungen von Geld- und Wertzeichenfälschungen  polizeiliche Befragungen und Vernehmungen Gemeinsame Einsatzformen wie  gemeinsame Streifen  anlassbezogene und anlassunabhängige Kontrollteams  Zusammenarbeit im Rahmen internationaler Fußballspiele und -turniere  Zusammenarbeit bei Großveranstaltungen (Volksfeste, Karnevalsumzüge)  Unterstützung bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen  Schutz von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens  Zusammenarbeit zwischen Spezialeinheiten, Bereitschaftspolizei etc.  gemeinsame Einsatzformen gem. bilateraler Vereinbarungen  gemeinsame bzw. koordinierte internationale Einsätze (Durchsuchung /Festnahmen)  gemeinsame Aktionstage  grenzüberschreitende Korridorfahndungen Gemeinsame Ermittlungen wie  Gemeinsame Ermittlungsgruppen (GEG) , englisch: Joint Investigation Teams (JIT)  Spiegel- oder Parallelermittlungen22  Anlassbezogene kurzfristige Sachbearbeiterbesprechungen  Zielfahndungsvorgänge  Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsfahndung 22 vgl. Antwort zu Frage 10 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 31 Gemeinsame Kooperationen wie  Arbeitsgemeinschaften von Polizeibehörden  Partnerschaften von Polizeibehörden Gemeinsame Projekte und Konzepte wie  operative Konzepte  Auswerteprojekte  Projekte der Sicherheitsforschung  Arbeitstagungen  Austauschprojekte  grenzüberschreitende elektronische Lagebilder Einzelmaßnahmen wie  Einsatz/Austausch von Polizeibeamtinnen und -beamten (Netzwerkbildung etc.)  grenzüberschreitende Observationen  grenzüberschreitende Nacheile  grenzüberschreitende Gestellung von Einsatzmitteln (z.B. Diensthundeführer, Fluggerät)  gemeinsame Workshops (Best Practice)  grenzüberschreitende Übungen 10. Welche dieser Kooperationsformen bzw. -maßnahmen sind von der Polizei Nord- rhein-Westfalen seit dem Jahr 2000 im Einzelnen genutzt worden? (Bitte jeweils einzeln chronologisch auflisten.) Die Zusammenarbeit der Polizeibehörden des Landes NRW mit Polizeistellen des Auslands, Agenturen der Europäischen Union oder internationalen Organisationen (Interpol) findet überwiegend anlassbezogen statt, im Bereich strafrechtlicher Ermittlungen zudem nur im Rahmen justizieller Rechtshilfe. Kooperationen der Polizeibehörden im Rahmen ihrer originären Aufgabenwahrnehmung unterliegen keiner auswertbaren Erfassung. Eine vollständige und chronologische Aufzählung ist daher nicht möglich. Allein das LKA NRW erfasst die Anzahl ein- und ausgehender Ersuchen im Bereich des internationalen polizeilichen Informationsaustausches und der Rechtshilfe, soweit hierfür der Geschäftsweg über das LKA NRW gewählt wird.23 Kooperationsformen können daher auf Grundlage der Berichte der Polizeibehörden nur exemplarisch aufgeführt werden. Hinsichtlich der Zusammenarbeit mit europäischen Agenturen wie Europol, Eurojust und anderen Institutionen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 23 vgl. Antwort zu Frage 1 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 32 Internationale Rechtshilfe Im Landeskriminalamt (LKA) NRW wurden für das Jahr 2014 insgesamt 15.029 ein- bzw. ausgehende Rechtshilfevorgänge registriert, davon 13.912 aus dem Schengenraum24. Beamtinnen und -beamte des ersuchenden Staats nehmen in Einzelfällen an Ermittlungsmaßnahmen , wie beispielsweise Vernehmungen, Durchsuchungen oder Festnahmen, teil. Exemplarisch werden hier die Maßnahmen folgender KPB dargelegt:  In den Jahren 2013 und 2014 haben Angehörige der KPB Duisburg in einem dort geführten Ermittlungsverfahren im Rahmen von Rechtshilfeersuchen an Durchsuchungen und Vernehmungen in der Schweiz und in den Niederlanden teilgenommen.  Die KPB Heinsberg berichtet von der Zusammenarbeit der deutschen und niederländischen Polizei infolge eines Schusswaffengebrauchs gegen einen Beamten der Bundespolizei im Oktober 2007 bei der Absperrung und anschließenden Durchsuchung eines Waldgebietes.  Die KPB Kleve berichtet zu wiederkehrenden Ermittlungen, bei denen niederländische Polizeibeamte auf der Grundlage justizieller Rechtshilfeersuchen mehrfach in Kleve an Durchsuchungen oder Vernehmungen teilnahmen. Hierbei handelte es sich z. B. um Ermittlungsverfahren wegen bandenmäßigen Kraftfahrzeugdiebstahls, Geldwäsche und Rauschgiftkriminalität im Jahr 2013. 2014 nahmen niederländische Polizeibeamte an Durchsuchungsmaßnahmen im Rahmen eines CybercrimeErmittlungsverfahrens und der nachfolgenden Datensicherung teil.  Die KPB Unna berichtete zu einem Ermittlungsverfahren wegen Wohnungseinbruchdiebstählen in der Schweiz, Frankreich und Deutschland, bei dem mit Unterstützung der französischen Behörden Tatnachweise in Deutschland erzielt werden konnten. Die Ermittlungen dauern derzeit noch an.  Im LKA NRW werden regelmäßig Ermittlungsverfahren mit daraus resultierenden Durchsuchungsmaßnahmen im Ausland geführt. Zuletzt fanden in der Ermittlungskommission „Tax“ Durchsuchungen u. a. in Luxemburg und Malta unter Einbindung der örtlichen Polizeibehörden statt. Im Bereich der Rechtshilfe im Zusammenhang mit operativen grenzüberschreitenden Maßnahmen wurden im Zeitraum von 2008 bis 2013 vom LZPD 217 Rechtshilfeersuchen im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Observationen bearbeitet, davon 65 Observationen von nordrhein-westfälischen Polizeibeamtinnen und -beamten im Ausland und 152 Observationen ausländischer Polizeikräfte in NRW. Darüber hinaus erfolgten 67 kontrollierte Lieferungen gemäß Art. 73 SDÜ25 und Nr. 29 a - d der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) in der Fassung vom 01. September 2014 im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität. 24 wie vor 25 Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14.06.1985 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 33 Die Zusammenarbeit mit anderen Staaten erfolgte auch im Bereich der Telefonüberwachung . Im LKA NRW wurden seit 2005 dazu folgende Daten erfasst: Jahr NL B CH F I S A Gesamt in ex in ex in ex in ex in ex in ex in ex in ex 2005 1 3 1 3 2006 1 1 1 1 2007 1 5 1 5 2008 1 7 1 2 7 2009 13 1 14 2010 2 15 1 1 1 1 5 16 2011 2 11 1 2 12 2012 5 15 2 5 17 2013 7 18 1 1 1 10 18 2014 2 15 2 1 1 5 16 Gesamt 22 103 3 2 2 1 1 3 1 0 1 0 2 0 32 109 (Erläuterung: in = ausländ. Maßnahmen in NRW; ex = Maßnahmen im jeweiligen Ausland) Gemeinsame Ermittlungsformen Zu Gemeinsamen Ermittlungsgruppen (GEG) wird auf die Antworten zu den Fragen 14 - 24 verwiesen. Der regelmäßige Erkenntnisaustausch und abgestimmte Ermittlungshandlungen im Rahmen von Spiegel- oder Parallelermittlungen machen diese Form der Ermittlungsverfahren erfolgreich . In Spiegelverfahren arbeiten die nordrhein-westfälischen Polizeibehörden gemeinsam und in Absprache mit den ausländischen Behörden an demselben Tatkomplex. Verfahrensbezogene Erkenntnisse werden umfassend und wechselseitig im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten unter enger Beteiligung der zuständigen Justizbehörden an das benachbarte Ausland mitgeteilt („gespiegelt“), damit nach Absprache zeitgleich und gemeinsam vorgegangen werden kann. In einem Parallelverfahren arbeiten beide beteiligen Behörden unabhängig voneinander am gleichen Thema und tauschen sich hierzu aus. Absprachen zu beabsichtigten operativen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 34 Maßnahmen ggf. sogar zu einem gemeinsamen Vorgehen können im Einzelfall sinnvoll sein, sind aber nicht zwingend.  Die KPB Duisburg berichtete von einem Parallelverfahren wegen internationaler Wirtschaftskriminalität in Liechtenstein mit identischen Tatverdächtigen wie in einem Duisburger Verfahren. Mit Zustimmung der StA Duisburg und entsprechenden Rechtshilfeersuchen nahmen drei Kriminalbeamte aus Liechtenstein an den Duisburger Ermittlungen teil.  Die KPB Aachen berichtete von mehreren Spiegelverfahren mit den Niederlanden, Belgien, Litauen und Spanien.  Die KPB Bochum berichtete von mehreren Spiegelverfahren u.a. mit der Türkei, der Schweiz, Kroatien und Italien.  Die KPB Dortmund berichtet über sieben Parallelverfahren mit Ermittlungsbehörden in Italien, den Niederlanden, Belgien und Portugal. Anlassbezogene kurzfristige Sachbearbeiterbesprechungen sind ein wichtiges Instrument für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Der unmittelbare Kontakt zwischen den Sachbearbeitungen der Polizeidienststellen beteiligter Länder hat sich in der Praxis als wesentlicher Baustein für erfolgversprechende Ermittlungen herauskristallisiert. Viele Behörden, u. a. Bielefeld , Duisburg und Kleve berichteten von regelmäßigen Kontakten dieser Art mit Polizeibehörden im Ausland. Internationale Fahndungen Schengener Informationssystem Wesentliches Instrument internationaler Fahndungen ist das Schengener Informationssystem (SIS). Das SIS ist ein staatenübergreifendes computergestütztes polizeiliches Fahndungssystem . 2013 waren im SIS 861.776 Personen ausgeschrieben, 77.949 durch deutsche Behörden. Dazu waren etwa 49,4 Millionen Sachen ausgeschrieben, davon etwa 7,4 Millionen durch deutsche Behörden. SIS-Fahndungen können in Deutschland bei jeder polizeilichen Datenstation im Online-Betrieb abgefragt und ausgelöst werden. Die Steuerung erfolgt über das deutsche Polizeisystem INPOL. Grenzüberschreitende Fahndungsmaßnahmen Eine enge operative Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Fahndungen ist von besonderer Bedeutung, um gesuchte Personen aufzufinden bzw. zu ergreifen, die sich ins Ausland abgesetzt haben. Es kam dabei mehrfach zu direkter grenzüberschreitender Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Behörden, die zur Festnahme flüchtiger Straftäter führten . Im Rahmen der Zusammenarbeit über das Netzwerk von Zielfahndungsdienststellen in den Mitgliedstaaten der EU (ENFAST)26 erfolgten im Jahr 2014 fünf Festnahmen durch Zielfahnder des LKA im Rahmen von Unterstützungsersuchen aus Österreich, den Niederlanden, Ungarn und Rumänien. Wechselseitige internationale Unterstützung geht jedoch weit über die Zusammenarbeit in dem Netzwerk hinaus. Mittlerweile haben erhebliche Anteile der bei der Zielfahndung bearbeiteten Vorgänge internationale Bezüge, so dass eine gute internationale Zusammenarbeit ein wichtiger Erfolgsfaktor ist. 26 vgl. Ausführungen im weiteren Verlauf der Antwort zu Frage 10 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 35 Europaweite Aktionstage zur Kriminalitätsbekämpfung Am 21. und 22.05.2014 fanden europaweite Aktionstage (sog. „Joint Action Days“) zur Bekämpfung des Metalldiebstahls im Rahmen des EMPACT27-Projekts „Organised Property Crime“ statt. Am Einsatz waren insgesamt 19 Mitgliedsstaaten der EU beteiligt. In NRW beteiligten sich alle Kreispolizeibehörden. Die Polizei NRW überprüfte 5.619 Personen und 4.131 Fahrzeuge. Es wurden 414 Altmetallhändler kontrolliert. Insgesamt wurden 29 Personen festgenommen. Ebenfalls im Rahmen des EMPACT-Projekts „Organised Property Crime“ fanden am 22. und 23.09.2014 die Aktionstage „Operation Archimedes“ zur Bekämpfung des internationalen Wohnungseinbruchs statt. An den europaweiten Aktionstagen nahmen 14 Mitgliedsstaaten der EU teil. Auch an diesen Aktionstagen beteiligten sich alle KPB des Landes NRW. Es wurden 12.061 Personen und 7.463 Fahrzeuge überprüft. In 134 An- und Verkaufsgeschäften wurden Kontrollen durchgeführt. 63 Personen wurden festgenommen. Gemeinsame Streifen28 Verschiedene KPB führen gemeinsame Streifen mit Polizeibeamtinnen und -beamten der Niederlande und Belgien durch. Beispielhaft seien dabei folgende Kooperationen genannt:  gemeinsame Streifen der KPB Kleve mit der Polizeiwache im Niederländischen Dinxperloo wechselseitig jeden Donnerstag  jährlich acht gemeinsame Streifen der Autobahnpolizei Münster und der Niederlande sowohl in den Niederlanden als auch in Nordrhein-Westfalen  wechselseitige gemeinsame Streifen der KPB Olpe und der Polizei der Region Friesland im Rahmen einer Städtepartnerschaft  Streifen von Polizeibeamtinnen und -beamten der KPB Krefeld und Mönchengladbach im niederländischen Renesse an den insbesondere von deutschen Urlaubern hoch frequentierten Wochenenden  gemeinsame Streifen in Roermond und Venlo unter Beteiligung der KPB Viersen an Pfingsten und Fronleichnam  gemeinsame Streifen der Autobahnpolizei Köln mit der belgischen Polizei im Grenzgebiet  gemeinsame Fuß- und Fahrstreifen der KPB Aachen mit belgischen und niederländischen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten Verkehrssicherheitsarbeit Die KPB führen im Bereich der Verkehrssicherheitsarbeit vielfältige gemeinsame Kontrollen durch, zum Beispiel im Bereich des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs. Von besonderer Bedeutung sind dabei: 27 vgl. Fn 14 28 vgl. Antworten zu den Fragen 36 und 37 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 36  „24-Stunden-Blitz-Marathon“ am 24.10.2012 u. a. gemeinsam mit der Polizei in den Niederlanden  seit 2008 jährlich neun europaweite Kontrollwochen (Operation Speed, Operation Trucks & Bus, Operation Seatbelt, Operation Alcohol & Drugs29) von TISPOL30, an denen alle KPB NRW teilnehmen  jährliche Verkehrssicherheitsseminare der Polizei NRW für Führungskräfte und operative Kräfte aus der europäischen Polizei im Sinne des internationalen „Best Practice “ Ansatzes. Personelle Unterstützung bei Großlagen In Einzelfällen erfolgt eine personelle und materielle Unterstützung aus Anlass von Veranstaltungen oder Einsatzlagen, zum Beispiel durch die Entsendung von Diensthundeführerinnen und Diensthundeführer mit Hunden zum „Nuclear Security Summit“31 in die Niederlande oder von Kräften der Bereitschaftspolizei anlässlich der UEFA Fußballeuropameisterschaft der Herren 2008 nach Österreich. Bei der Bewältigung großer polizeilicher Einsatzlagen erfolgt regelmäßig der Austausch von Verbindungsbeamten, insbesondere in der Grenzregion zu Belgien und den Niederlanden. Internationale Sportveranstaltungen Aus Anlass von internationalen Sportveranstaltungen, insbesondere Fußball- und Eishockeyspielen bzw. -turnieren, erfolgt ein Informationsaustausch und die Koordinierung von Einsatzabläufen über die jeweils benannten polizeilichen Zentralstellen, die National Football Information Points (NFIP). Für die Bundesrepublik Deutschland ist der NFIP die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze beim LZPD NRW. Zudem erfolgt auf Anforderung der jeweils einsatzführenden Polizeibehörde die Unterstützung durch die Entsendung von Polizeidelegationen, denen sogenannte Szenenkundige Beamte mit umfangreichem Wissen um die jeweilige Fußballfanszene und ihre Problemfans angehören. Gemeinsame Übungen Die Polizei NRW nahm an verschiedenen internationalen Übungen teil, unter anderem:  Trinationale Übung der Bereitschaftspolizeien aus Belgien, Niederlande und NRW in Düren im Jahr 2013 (Übung von geschlossenen Einheiten zur Bewältigung gewalttätiger Aktionen)  vier Übungen in den Niederlanden aus Anlass des Nuclear Security Summit unter Beteiligung nordrhein-westfälischer Bereitschaftspolizei im Rahmen der Vorbereitung des Gipfels 29 wechselnde Kontrollschwerpunkte, z. B. Geschwindigkeitskontrollen, Schwerlastkontrollen, Gurtkontrollen , Alkohol- und Betäubungsmittekontrollen etc. 30 Netzwerk der europäischen Verkehrspolizeien TISPOL (Traffic Information System Police), näheres dazu in der Antwort zu Frage 11 31 Internationaler Gipfel zur Atomsicherheit in Den Haag am 24. und 25.03.2014 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 37  BENELUX Übung „Produkterpressung“ unter Beteiligung von Spezialeinheiten aus den Niederlanden, Luxemburg, Belgien und Nordrhein-Westfalen im Jahr 2014 Hospitationen Der Austausch von Polizeibeamtinnen und -beamten mit denen anderer Staaten ist eine effektive Möglichkeit der Netzwerkbildung. Kenntnisse über unterschiedliche (Organisations-) Strukturen und rechtliche oder tatsächliche Kompetenzen sind ebenso hilfreich wie das Wissen über kulturelle oder sprachliche Besonderheiten. Vor allem mit den Niederlanden findet ein regelmäßiger Austausch in Form von Hospitationen statt. Dazu berichten u. a. die Behörden Aachen, Kleve, Münster und Olpe. Internationale Kooperationen Gerade mit den an Nordrhein-Westfalen angrenzenden Nachbarstaaten haben sich langfristig angelegte Kooperationen mit den KPB in den Grenzregionen entwickelt: NeBeDeAgPol An der „Arbeitsgemeinschaft der niederländischen, belgischen und deutschen Polizeibehördenleiter im Rhein-Maas Gebiet“ (NeBeDeAgPol)32 sind deutsche, niederländische und belgische Polizeibehörden in der Euregio Maas-Rhein beteiligt. Die NeBeDeAgPol wurde bereits 1969 als Arbeitsgemeinschaft der Polizeibehördenleiter in den Provinzen Lüttich und Limburg (B), der Provinz Limburg (NL) und der Region Aachen gegründet, um die polizeiliche grenzüberschreitende Kooperation in der Euregio zu verbessern und zu fördern. Sie hat eine Lenkungsgruppe und verschiedene Facharbeitskreise, in denen einzelne Zusammenarbeitsprojekte geplant und durchgeführt werden. Zur Verbesserung der Zusammenarbeit hat die NeBeDeAgPol das Euregionale Polizeiliche Informations- und Cooperations-Center (EPICC ) mit Sitz in Heerlen (NL) eingerichtet. Grenze 77 Neben der Tätigkeit NeBeDeAgPol berichtet die KPB Heinsberg über den seit Dezember 2006 bestehenden Arbeitskreis „Grenze 77“33 der Polizeibehörden Limburg und Heinsberg. Diese Kooperation führte zu Führungsdialogen und auf Arbeitsebene zu themenspezifischen Erfahrungsaustauschen in den Bereichen Einsatz, Verkehr und Kriminalitätsbekämpfung, die sich in der Praxis in erfolgreichen gemeinsamen Einsätzen widerspiegeln. KODAG/KOOP Die Koordinierende Arbeitsgruppe (KODAG) wurde Mitte der 90er Jahre nach Wegfall der innereuropäischen Grenzkontrollen gegründet. Ihr gehörten zunächst die Behörden der Politieregios Noord- en Oost-Gelderland, Twente und KPB Münster bzw. KPB Borken an. Ziel war die Verhinderung möglicher Sicherheitsdefizite im Rahmen der grenzpolizeilichen Zusammenarbeit nach Wegfall der innereuropäischen Grenzkontrollen. Später traten die KPB Coesfeld und KPB Steinfurt sowie die Bezirksregierung Münster als Autobahnpolizei dieser Kooperationsgemeinschaft bei. Seit Januar 2000 wirkten das Korps Landelijke Politiediens- 32 vgl. Antworten zu den Fragen 2 und 4 33 Die Grenze zwischen dem Kreis Heinsberg und den Niederlanden ist 77km lang. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 38 ten, die Koninklijke Marechaussee und das Bundesgrenzschutzamt Kleve als assoziierte Mitglieder zusätzlich mit. Aufgabe der KODAG war das Sammeln, Bewerten und Steuern grenzüberschreitender Problemstellungen , Entwickeln gemeinsamer Konzeptionen, eine gemeinsame Medien- und Öffentlichkeitsarbeit , das Erteilen von Aufträgen an andere Arbeitsgruppen, Vereinbaren von Zielen und Controlling sowie das Prüfen finanzieller Förderungsmöglichkeiten auf EU-Ebene. Darüber hinaus bildeten sich Arbeitsgruppen zu einzelnen Themen oder Projekten. Der KODAG-Mitte folgte 2010 die Arbeitsgemeinschaft deutscher und niederländischer Polizeibehörden in der Euregio Rhein-Waal (KOOP-Mitte) nach, der nunmehr zusätzlich zu den genannten Polizeibehörden auch die KPB Kleve angehört. PER An der Arbeitsgemeinschaft deutscher und niederländischer Polizeibehörden in der Euregio Rhein-Maas-Nord (PER)34 sind die KPB Kleve, Krefeld, Mönchengladbach und Viersen, die Bundespolizei, die Politie Limburg-Noord und die Koninklijke Marechaussee beteiligt. Die PER dient der Umsetzung des Deutsch-Niederländischen Staatsvertrages aus dem Jahr 2006. Das Ziel ist die Verbesserung der grenzüberschreitenden regionalen Zusammenarbeit der beteiligten Polizeibehörden in allen Bereichen. Die KPB Viersen berichtet in diesem Zusammenhang von fachspezifisch orientierten Tagungen dieser Kooperation und hebt besonders die Analystentreffen zur Erstellung von Lagebildern und die Kooperation der Finanzermittler der beteiligten Behörden hervor. Netzwerk Taschendiebstahl Die KPB Köln ist an dem seit zwei Jahren bestehenden „Netzwerk Taschendiebstahl“ von Europol und anderen Mitgliedsstaaten beteiligt. In Abstimmung mit dem Bundeskriminalamt ist der deutsche Single Point of Contact (SPOC) an das PP München delegiert. Neben jährlichen Arbeitstreffen bei Europol findet ein EU-weiter Informationsaustausch über international agierende Straftäter im Deliktsfeld Taschendiebstahl statt. Neben dem operativen Informationsaustausch werden auch Best-Practice-Ansätze erörtert und umgesetzt. Partnerschaft Olpe/Friesland Die KPB Olpe hat auf der Basis des Deutsch-Niederländischen Polizei- und Justizvertrages eine Partnerschaftsvereinbarung mit der Polizei in der Region Friesland (Städte Jour und Lemmer) geschlossen. Bei der Stadt Joure handelt es sich um die Partnerstadt von Drolshagen im Kreis Olpe. Beide Regionen sind touristisch ähnlich geprägt. Es kam dort zu einem mehrtägigen Workshop auf Leitungsebene mit dem Ziel, Unterschiede und Gemeinsamkeiten in der strategischen und praktischen Ausrichtung zu erkennen und Transfermöglichkeiten im Sinne von „Best Practice“ für die eigene Führungsarbeit zu bewerten. 34 vgl. Antwort zu Frage 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 39 Gemeinsame Projekte und Konzepte EuNAT Das LZPD NRW (Beratergruppe) ist Gründungsmitglied des seit 2005 bestehenden Netzwerks der Beratergruppen EuNAT (European Network of Advisory Teams). Ziel des Netzwerks ist die Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit insbesondere in den Deliktsfeldern Erpressung, Entführung und Geiselnahme. Beratergruppen werten Einsätze und Sachverhalte schwerster Gewaltkriminalität aus und können so vor, während und nach Einsatzlagen fachliche Beratungen anbieten. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit EuNAT wurden verschiedene Projekte in den Bereichen Entführung, Geiselnahme, Erpressung, Produkterpressung und der Weiterentwicklung von Beratergruppen durchgeführt. Innerhalb der Projekte ergaben sich zahlreiche internationale Arbeitskontakte und Maßnahmen :  internationale Konferenzen in verschiedenen Partnerländern  Veröffentlichung von Broschüren und Handbüchern  Aufbau einer Informationsplattform  Durchführung von Seminaren  Veranstaltung von regionalen Trainings in den Mitgliedsländern  Einsatzunterstützung in verschiedenen nationalen und internationalen Einsatzlagen  Entwicklung eines Modells zur Einsatznachbereitung ENFAST Durch den Rat der Europäischen Union wurde am 3.11.2010 die Einführung eines Europäischen Netzwerkes von Zielfahndungsdienststellen European Network of Fugitive Active Search Teams (ENFAST) beschlossen. Unter belgischer Präsidentschaft startete 2013 das mit ISEC35-Fördermitteln finanzierte Projekt. Es wird ab 2015 unter deutscher Präsidentschaft fortgeführt. Nahezu alle EU-Staaten haben bereits eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Koordinierungsstelle (SPOC) für die Bundesrepublik Deutschland ist das Bundeskriminalamt. Grundsätzliche Zielrichtung ist die Intensivierung der Zusammenarbeit zur Festnahme international gesuchter Straftäter. Auf der Grundlage dieses Projektes wurden durch die Zielfahndung des LKA NRW bereits im Vorfeld bestehende Kontakte zu europäischen Zielfahndungsdienststellen genutzt und gefestigt. Diese Form der europäischen Zusammenarbeit hat sich etabliert und stellt einen wichtigen Erfolgsfaktor bei der internationalen Personenfahndung dar. Projekt zur Bekämpfung der Eigentumskriminalität Mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union führte die Generaldirektion der Sicherheits - und Präventionspolitik des belgischen Innenministeriums seit Oktober 2013 ein ISEC-Projekt mit dem Titel „An integral methodology to develop an information-led and 35 Prevention of and Fight against Crime (ISEC) ist ein Förderprogramm der Europäischen Union. Von 2007 bis 2013 standen etwa 600 Millionen Euro für Projekte der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung zur Verfügung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 40 community-orientated policy to tackle domestic burglary“36 zur Verbesserung der nationalen Wohnungseinbruchsprävention, insbesondere im Hinblick auf reisende Tätergruppierungen, durch. Anhand der Evaluierung der belgischen und europäischen Bekämpfungsstrategien ist nach Möglichkeiten zur Verbesserung und zum Ausbau des Präventionskonzeptes gesucht worden . Neben Vertretern rumänischer, bulgarischer, dänischer, irischer und mehrerer belgischer Polizeibehörden waren auch Experten des LKA NRW in Workshops vertreten. Das Projekt wurde mit einer Präsentation am 26.11.2014 in Brüssel abgeschlossen. Projektinhalte aus dem Bereich des technischen Einbruchsschutzes sind in NRW bereits bekannt und sind Gegenstand der Präventionsarbeit der Polizei NRW, z. B. in der Kampagne „Riegel vor! Sicher ist sicherer!“. Andere Teile des Projekts dienten der Generierung kriminologischer Erkenntnisse. Die Polizei des Landes NRW nimmt an vergleichbaren Projekten teil, um ihre Strategien auch mit Entwicklungen und Erkenntnissen anderer Staaten abzugleichen und ggf. fortzuschreiben. Analyseprojekt EDGE Bei dem Analyseprojekt „EDGE37 - Criminal Money Management als potentielle Schnittstelle zwischen profitorientierter Kriminalität und Terrorismus“ hatte das LKA NRW die Federführung . Es handelte sich um eine im Jahr 2006 durchgeführte Untersuchung nationaler und internationaler Geldflüsse mit kriminellem Hintergrund sowie einer Prognose möglicher Entwicklungen . Dieses vom AGIS-Programm38 der EU mitfinanzierte Analyseprojekt beschäftigte sich auf europäischer Ebene mit einer innovativen zukunftsorientierten Betrachtung des Komplexes „Criminal Money Management“. Unter Mitwirkung von Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Strafverfolgung konnten interdisziplinär Erkenntnisse zu Methoden des internationalen Geldtransfers mit kriminellem Hintergrund gewonnen werden. Insgesamt haben sich 18 Staaten, davon 16 der EU, an der Informationssammlung beteiligt. Darauf aufbauend hat das Projekt strategische Handlungsempfehlungen für das komplexe Feld illegaler Geldtransfers entwickelt. Projektpartner waren Europol, die Türkische Nationalpolizei und die Universität Gent/Belgien. TRIAS Das von Oktober 2008 bis April 2010 u. a. durch das LKA durchgeführte Projekt „TRIAS39 - Organisierte Kriminalität im gemeinsamen kriminalgeografischen Raum Belgien, Niederlande und Nordrhein-Westfalen“ wurde von der Europäischen Kommission im Rahmen des ISECFörderprogramms mitfinanziert. Mit Hilfe einer Trendanalyse wurden auf das Jahr 2015 ausgerichtete , mögliche Entwicklungen der Organisierten Kriminalität beschrieben. Die so gewonnenen Szenarien dienten den das Projekt begleitenden Experten als Basis für praktikable Handlungsempfehlungen zur weiteren Verbesserung der Bekämpfung Organisierter Kriminalität . 36 sinngemäß: Eine ganzheitliche Methode Ansatz zur Entwicklung einer informationsgeleiteten und Gemeinwesen orientierten Strategie zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchs. 37 Criminal Money Management as a cutting edge (Schnittstelle) between Profit Oriented Crime and Terrorism 38 AGIS ist ein Rahmenprogramm der EU für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen im Bereich Kriminalitätsbekämpfung und -prävention von 2003 bis 2007 mit einem Volumen von ca. 65 Millionen Euro. 39 Trinationales Analyse Projekt LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 41 EuFID Bei der Europäischen Fahrzeug Identifizierungs-Datei40 (englisch EuVID - European Vehicle Identification Database) handelt es sich um eine spezielle Zusammenstellung von Identifizierungshinweisen von Kraftfahrzeugen. Die Zusammenstellung dient zur Identifikation von gestohlenen und verschobenen Kraftfahrzeugen, bei denen die vorhandenen mechanischen und elektronischen Sicherungseinrichtungen überwunden wurden und bei denen nach dem Diebstahl gezielt individuelle Merkmale verändert wurden, um eine Identifizierung zu verhindern . Um die Herstellung dieser Fahndungshilfsmittel im Bereich der Kfz-Kriminalität zu optimieren und einen Beitrag zur Effizienzsteigerung der polizeilichen Arbeit in diesem Deliktsbereich zu leisten, wurde im Herbst 2000 auf Initiative des Bayerischen Landeskriminalamtes die Arbeitsgruppe „EuFID - Europäische Fahrzeug Identifizierungs-Datei“ ins Leben gerufen. Gründungsmitglieder waren das Bayerische Landeskriminalamt, das Bundesministerium für Inneres der Republik Österreich mit den Landeskriminalämtern Niederösterreich und Burgenland und das deutsche Bundeskriminalamt. Als weiterer Partner hatte Europol zur Übersetzung und Verteilung der internationalen EuFID-Version wichtige Aufgaben übernommen, ist aber aus organisatorischen Gründen seit 2011 nur noch als Kooperationspartner tätig. Seit 2003 ist auch das LKA NRW beteiligt. Neben anderen LKÄ gehören mittlerweile die Policia Stradale in Bozen und Turin/Italien, die Polizei in Göteborg/Schweden in Kooperation mit Larmtjanst, die Gendarmerie Nationale aus Frankreich, das Innenministerium Slowenien, das Kriminaldirektorat Ljubljana und die DJB Autocrim Belgien dazu. MOCG_DB Das EU-Projekt „MOCG_DB -Mobile Organized Crime Groups and Domestic Burglaries“ hat u. a. den Erfahrungsaustausch im Sinne von “Best Practices” und die Einrichtung eines EUNetzwerks von Experten im Bereich Wohnungseinbruchsdiebstahl durch organisierte mobile Tätergruppen zum Ziel. Neben den Niederlanden, Belgien und weiteren Staaten, ist das LKA NRW seit September 2013 an diesem Netzwerk beteiligt. Projekt „Grenzüberschreitende Opferhilfe“ Die KPB Kleve berichtet von dem Projekt „Grenzüberschreitende Opferhilfe“, das im Jahre 2006 durch die KPB Kleve in Kooperation mit der Euregio ins Leben gerufen wurde. Dabei werden die örtlichen Opferschutzbeauftragten der KPB Kleve von der niederländischen Polizei informiert, wenn Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis Kleve in den Niederlanden Opfer einer Straftat oder eines Verkehrsunfalls werden. Durch die KPB Kleve erfolgt dann eine Kontaktaufnahme und deutschsprachige Beratung über Opferrechte sowie eine sprachliche Unterstützung beim Umgang mit der niederländischen Polizei. Im Jahr 2014 wurden 53 Anfragen aus den Niederlanden bearbeitet. In den beiden Vorjahren waren es jeweils etwa 25 Anfragen. Europäische Kommissariate Im Rahmen des Projekts „Europäische Kommissariate“ und zur weiteren Ausgestaltung der durch den Vertrag von Prüm eröffneten Möglichkeiten der internationalen Polizeizusammenarbeit bietet Frankreich seit 2009 ein Austauschprogramm für europäische Polizeivollzugskräfte an. Zur Einsatzunterstützung werden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte eingeladen , bei besonderen touristischen Großereignissen Dienst zu verrichten, um so den eigenen 40 englisch: European Vehicle Identification Database (EuVID) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 42 Landsleuten bei Problemen behilflich sein zu können. Innerhalb der nordrhein-westfälischen Polizei stößt das Angebot regelmäßig auf große Resonanz. So wurden in den letzten fünf Jahren insgesamt 32 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Landes NRW an verschiedenen Einsatzorten in Frankreich tätig.  2010: 5 Polizeibeamtinnen und -beamte  2011: 9 Polizeibeamtinnen und -beamte  2012: 9 Polizeibeatimmen und -beamte  2013: 3 Polizeibeamtinnen und -beamte  2014: 6 Polizeibeamtinnen und -beamte Arbeitstagung „Internationale Finanzermittlungen“ Seit 1998 wird auf Initiative des LKA NRW die Arbeitstagung „Internationale Finanzermittlungen “ mit Finanzermittlern aus NRW, Belgien und den Niederlanden in Form einer dreitägigen Tagung durchgeführt, die in einem Abstand von ca. eineinhalb Jahren wechselnd in den teilnehmenden Staaten ausgerichtet wird. Die Veranstaltung dient der Netzwerkbildung und dem Wissenstransfer durch Vorträge, Erfahrungsaustausch und Teilnahme an Workshops. EU-Twinning-Projekt Türkei Das LKA NRW führte von 2009 bis 2012 das EU-Twinning-Projekt „Strengthening the Investigation Capacity of Turkish National Police and Gendarmerie against Organised Crime“ (Stärkung der Ermittlungskapazitäten der Türkischen Nationalpolizei (TNP) und Gendarmerie im Bereich der Bekämpfung Organisierter Kriminalität) durch, nachdem die Türkei im Rahmen der damaligen Beitrittsvorbereitung einen Bedarf an die EU formulierte, bei der Bekämpfung Organisierter Kriminalität u. a. im Bereich der Fortbildung unterstützt zu werden. Im Rahmen des Projekts gaben überwiegend nordrhein-westfälische Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ihr Fachwissen im Rahmen von Seminaren, Studienbesuchen und Hospitationen an türkische Polizeibeamte weiter. In 59 Schulungsmaßnahmen und Workshops in der Türkei wurden insgesamt 632 türkische Polizistinnen und Polizisten ausgebildet. Angehörige der Türkischen Nationalpolizei und Gendarmerie reisten zu insgesamt 12 Studienbesuchen nach NRW. Im Juli 2012 wurde das Projekt erfolgreich abgeschlossen. Das Projekt wurde von der EU-Kommission mit dem Prädikat "Gut" ausgezeichnet und gilt damit als eine der erfolgreichsten EU-Maßnahmen in der Türkei. Kriminalpolizeiliche Fachtagungen Die Organisation von kriminalpolizeilichen Fachtagungen gehört seit langer Zeit zu regelmäßigen Maßnahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Exemplarisch kann auf folgende Tagungen verwiesen werden:  Seit 2006 werden für die Polizeibehörden der euroregionalen Grenzbezirke NRW/Niederlande in einem Abstand von ca. 1 ½ Jahren durch die EU (Euregio/ Interreg ) geförderte Seminare und Hospitationen unter der Projektbezeichnung „Türöffner Finanzermittlung“ durchgeführt. Ziel ist die Schaffung eines Netzwerks zwischen deutschen und niederländischen Finanzermittlern von grenznahen Polizeibehörden sowie die Verbreitung von Wissen um die Ermittlungs- und Unterstützungsmöglichkei- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 43 ten, um die Ermittlungsarbeit erfolgreicher und effektiver zu gestalten. Im Jahr 2014 fand die regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung in Kleve statt. An der Tagung nahmen Finanzermittler und Staatsanwälte aus den Niederlanden und Deutschland und Vertreter der Bundespolizei, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, der Steuerfahndung und des Zolls teil.  2012 richtete das LKA NRW die Arbeitstagung „Italienische Organisierte Kriminalität (IOK)“ aus. Diese Tagung diente dem Erkenntnisaustausch sowie der Darstellung und Erörterung von Bekämpfungskonzeptionen. Neben Vertretern von Polizeibehörden und Sicherheitspartnern aus NRW und dem Bundesgebiet (Vertreter des BKA, anderer LKÄ, des Zolls, der Steuerfahndung sowie der drei nordrhein-westfälischen Generalstaatsanwaltschaften) war ein Vertreter der Direzione Nazionale Antimafia (Antimafiastaatsanwaltschaft) aus Rom/Italien an der Tagung beteiligt.  Das LKA NRW führte 2014 eine phänomenübergreifende Arbeitstagung „Südosteuropäische Tätergruppierungen“ unter Beteiligung von Europol sowie der rumänischen und der französischen Polizei durch. Im Mittelpunkt dieser Arbeitstagung standen die Darstellung und Erörterung von Best-Practice-Beispielen und Kooperationsmöglichkeiten . 2013 fand zum achten Mal die Deutsch-Niederländische Konferenz statt, bei der sich die Leiter der Kriminalität bekämpfenden Dienststellen aus den Grenzgebieten der Niederlande, Niedersachsens und Nordrhein-Westfalens über aktuelle grenzüberschreitende Kriminalitätsphänomene und Bekämpfungsstrategien austauschen. Im Zuge der Neuorganisation der niederländischen Polizei ist noch offen, ob und in welcher Form die jährlichen Treffen zukünftig fortgeführt werden 11. In welchem Umfang ist das Land Nordrhein-Westfalen an Institutionen grenz- überschreitender Polizeiarbeit und der inneren Sicherheit (z.B. Europol, Frontex, Eurojust, EPA/CEPOL, OLAF) beteiligt? (Bitte Umfang der personellen/ sächlichen / finanziellen Unterstützung für die jeweilige Institution einzeln auflisten.) Die Landesregierung unterstützt ausdrücklich die enge Zusammenarbeit und die personelle Beteiligung in Agenturen der Europäischen Union und anderen Institutionen oder Netzwerken der internationalen polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit. Dies gilt insbesondere für die polizeilichen und justiziellen Agenturen im Bereich der Strafverfolgung (Europol und Eurojust). Die Agenturen der Europäischen Union werden vollständig aus dem Haushalt der EU finanziert. Personalkosten für die in den Agenturen mitwirkenden Landesbeamten trägt das Land Nordrhein-Westfalen, soweit diese nicht für die Zeit der Wahrnehmung der Aufgabe beurlaubt sind. Europol Wegen der hohen Bedeutung von Europol für die Unterstützung der zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten bei der Prävention und Bekämpfung von organisierter Kriminalität, des Terrorismus und anderer Formen schwerer Kriminalität sowie für die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union in den Mandatsbereichen von Europol hat die IMK bereits 2006 eine Initiative zur Erhöhung des deutschen Personalanteils bei Europol ergriffen . Sie hat hierzu auf ihrer Sitzung am 04. und 05. Mai 2006 folgenden Beschluss gefasst (Auszug): LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 44 „Die Innenministerkonferenz sieht in der Erhöhung des deutschen Personalanteils bei Europol ein geeignetes Instrument zur Stärkung der Rolle Deutschlands bei der polizeilichen Zusammenarbeit in der EU und begrüßt daher ausdrücklich alle hierfür bereits ergriffenen Maßnahmen des Bundes und der Länder. Die Innenministerkonferenz begrüßt in diesem Zusammenhang die Unterstützung und Durchführung des Hospitationsprogramms durch das Bundesministerium des Innern. Sie ist darüber hinaus der Auffassung, dass eine umfassende Vorbereitung von deutschen Bewerbern auch im Rahmen der Fortsetzung von Hospitationen bei Europol notwendig ist, um deren Chancen im Auswahlverfahren zu erhöhen. Sie bittet das Bundesministerium des Innern unter Beteiligung der Länder ein einheitliches Konzept auszuarbeiten.“ Das Bundesministerium des Innern hat auf dieser Grundlage unter Beteiligung der Länder ein Rahmenkonzept zur Erhöhung des deutschen Personalanteils bei Europol entwickelt, in dem sie einen gemeinsamen Interessentenpool von Bund und Ländern, ein Informationsseminar für die Interessenten sowie eine mindestens dreimonatige Hospitation als Vorbereitung für die Bewerbung auf eine Stelle bei Europol vorsieht. Dieses Konzept hat zu einer Erhöhung des Personalanteils der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen bei Europol geführt. Während zuvor bereits im Jahr 2002 ein Polizeibeamter des Landes NRW bei Europol tätig war, sind anschließend vermehrt Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Landes in verschiedenen Bereichen bei Europol tätig gewesen. Im deutschen Verbindungsbüro bei Europol sind seit sieben Jahren durchgängig jeweils zwei Beamtinnen oder Beamten aus NRW tätig. Ein Polizeibeamter des Landes Nordrhein-Westfalen kündigte nach der derzeitigen Höchstverwendung von 9 Jahren das Dienstverhältnis zum Land NRW, um hauptamtlich für Europol tätig zu werden. Derzeit versehen zwei Polizeibeamtinnen des gehobenen Dienstes des Landes NRW ihren Dienst im deutschen Verbindungsbüro bei Europol in Den Haag. Ihre Verwendung dort ist zunächst noch bis zum 14.09.2015 bzw. bis zum 14.09.2016 vorgesehen. Weitere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Landes NRW befinden sich auf einer Warteliste für die Verwendung im Verbindungsbüro. Darüber hinaus finden regelmäßig Hospitationen bei Europol statt, die auf eine Verwendung in einer Funktion bei Europol vorbereiten sollen. Die bei Europol tätigen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten des Landes NordrheinWestfalen sind gem. § 20 BeamtStG41 zugewiesen. Dabei bleibt die Rechtsstellung der Beamten zum Land NRW unberührt. Sie werden durch das Land NRW besoldet. Zu näheren Ausführungen zur Rechtsstellung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in einer Auslandsverwendung wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen. Eurojust / Europäisches Justizielles Netz Bedienstete der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen werden im Rahmen sogenannter Langzeithospitationen des Europäischen Justiziellen Netzes, einem Netzwerk von Kontaktstellen in den einzelnen Mitgliedstaaten, das die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen erleichtern soll, zu Eurojust entsandt. Dabei werden die jeweiligen Personalkosten auch während der Dauer der Entsendung vom Land Nordrhein-Westfalen getragen. Zuletzt war im Rahmen dieser Langzeithospitation ein 41 Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 45 Staatsanwalt für die Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2014 dem „deutschen Tisch“ von Eurojust zugewiesen. Darüber hinaus ist derzeit ein Beamter des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen zur Wahrnehmung der Tätigkeit als Verwaltungsdirektor bei Eurojust beurlaubt. Außerdem ist derzeit einer Richterin am Landgericht und einem Staatsanwalt jeweils eine Tätigkeit als nationale Sachverständige bei Eurojust zugewiesen. CEPOL Die Agentur der Europäischen Union CEPOL (Collège Européen de Police) unterstützt die Fortbildung von Führungskräften der Polizei in Bezug auf europäische Aspekte grenzüberschreitender Kriminalitätsbekämpfung und Zusammenarbeit durch Fortbildungsveranstaltungen , die von Polizeiakademien der Mitgliedsstaaten im Rahmen eines CEPOL-Netzwerkes durchgeführt werden42. Derzeit versieht ein Beamter des höheren Dienstes der Polizei NRW seinen Dienst als stellvertretender Direktor bei CEPOL. Seine Verwendung bei CEPOL ist noch bis zum 15.08.2018 geplant. Der Beamte ist für die Zeit der Verwendung gem. § 31 Abs. 1 FrUrlV43 i.V.m. EntsR44 unter Wegfall der Bezüge beurlaubt. Für die Zeit der Entsendung werden Reise - und Umzugskostenvergütung, Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen, Unterstützungen sowie andere Entschädigungen oder Zuwendungen vom Land nicht gewährt. Zu näheren Ausführungen zur Rechtsstellung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in einer Auslandsverwendung wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen. Die Deutsche Hochschule der Polizei in Münster als nationale Kontaktstelle von CEPOL wird gemeinsam vom Bund und den Ländern finanziert. Euregionales Polizei-Informations- und Kooperationszentrum Das Euregionale Polizei-Informations- und Kooperationszentrum (EPICC) wurde 2005 durch die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der Polizeien in der Euregio Maas-Rhein (NeBeDeAgPol ) als Zentrum für den Informationsaustausch zwischen den Polizeibehörden gegründet . EPICC befindet sich im niederländischen Heerlen. Die Kernaufgaben dieser Dienststelle sind die Unterstützung der beteiligten Polizeibehörden bei dem grenzüberschreitenden Informationsaustausch und die Unterstützung im Rahmen der Koordinierung von grenzüberschreitenden polizeilichen Maßnahmen der beteiligten Behörden sowie die Steuerung polizeilicher Rechtshilfeersuchen. Das Land Nordrhein-Westfalen ist regelmäßig mit vier Polizeibeamten der KPB Aachen und drei Polizeibeamten des LKA NRW im EPICC vertreten. Neben den Personalkosten trägt das Land Nordrhein-Westfalen die Kosten für die IT-Ausstattung und die Dienstfahrzeuge der eigenen Polizeibeamten. Im Jahr 2014 haben sich das LKA NRW und das PP Aachen im Rahmen ihrer Mitwirkung im EPICC an dem Projekt des Bundeskriminalamtes zur Erprobung 42 vgl. Antwort zu Frage 41 43 Verordnung über die Freistellung wegen Mutterschutz für Beamtinnen und Richterinnen, Eltern- und Pflegezeit, Erholungs- und Sonderurlaub der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter im Land Nordrhein-Westfalen 44 Richtlinien für die Entsendung von Landesbediensteten in öffentliche zwischenstaatliche oder überstaatliche Organisationen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 46 der Anwendung SIENA (Secure Information Exchange Network Application) beteiligt. SIENA ist eine durch Europol bereitgestellte Web-Anwendung, über die auf gesicherten Datenleitungen strukturierte Informationen zwischen den beteiligten Stellen in den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und Europol ausgetauscht werden können. Die Anwendung wird auch nach Abschluss der erfolgreichen Erprobung im EPICC weiterhin genutzt.45 TISPOL Seit Juli 2004 vertritt das Land Nordrhein-Westfalen die Polizeien der deutschen Länder im Netzwerk der europäischen Verkehrspolizeien TISPOL (Traffic Information System Police). TISPOL unterstützt als Nichtregierungsorganisation mit 30 Mitgliedstaaten das Aktionsprogramm der Europäischen Kommission für die Straßenverkehrssicherheit 2011-2020. Organe sind das Council als Mitgliedergremium sowie das Executive Committe, welchem der TISPOL-Präsident vorsteht. Weiterhin wurden verschiedene Untergremien, wie zum Beispiel die Operational Group46, gebildet. Das MIK NRW ist durch einen Beamten des höheren Dienstes im TISPOL Executive Committee (deutscher TISPOL Repräsentant) und im TISPOL Council vertreten. Darüber hinaus obliegt die Leitung und Geschäftsführung der Operational Group dem Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) NRW. Weitere Arbeitsbeziehungen ohne unmittelbare personelle oder sächliche Beteiligung Die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen unterhält enge Arbeitsbeziehungen ohne unmittelbare personelle oder sächliche Beteiligung zu folgenden Institutionen internationaler polizeilicher Zusammenarbeit:  Das Landeskriminalamt NRW ist im Rahmen seiner originären Aufgaben Zentralstelle des Landes für die Zusammenarbeit mit dem Nationalen Zentralbüro Interpol, der nationalen Financial Investigation Unit sowie dem nationalen Kontaktpunkt des Netzwerks der europäischen Zielfahndungsdienststellen European Network on Fugitive Action Search Teams (ENFASt) beim Bundeskriminalamt.  Das Kriminalwissenschaftliche und -technische Institut (KTI) beim LKA NRW ist Mitglied der European Network of Forensic Science Institutes (ENFSI), einem privatrechtlichen Zusammenschluss forensischer Einrichtungen auf europäischer Ebene. Der Schwerpunkt liegt allerdings nicht in einer operativen polizeilichen Kooperation, sondern beim Erfahrungs- und Informationsaustausch im Bereich forensischer Wissenschaften . Das LKA NRW entrichtet einen derzeitigen Jahresbeitrag von 3.750€.  Die Wasserschutzpolizei Nordrhein-Westfalen ist im Rahmen einer Kooperation mit dem Land Rheinland-Pfalz mittelbar an deren Arbeit des Europäischen Netzwerks für grenzüberschreitende Einsätze der Kriminalitätsbekämpfung im Bereich der Schifffahrt (Aquapol)47 beteiligt. 45 vgl. Antwort zu Frage 13 46 Arbeitsgruppe innerhalb von TISPOL zur Planung europaweiter Aktionen zur Verkehrssicherheit 47 Aquapol: international police cooperation on the water LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 47  Das LKA NRW ist neben anderen deutschen Vertretern Mitglied der europäischen Netzwerke von Korruptionsermittlern, dem European Partners against Corruption (EPAC ) und dem European contact-point network against Corruption (EACN). Mitarbeiter nehmen an den regelmäßig stattfindenden Arbeitstagungen des Netzwerks teil.  Ein Mitarbeiter des LKA NRW nimmt regelmäßig an Sitzungen der Expertengruppe European Firearms Experts (EFE) teil. Die Expertengruppe ist durch die EURatsarbeitsgruppe „Rechtsdurchsetzung“ eingesetzt worden.  Die Beratergruppe des LZPD ist Gründungsmitglied und Mitglied im Lenkungsgremium des seit 2005 bestehenden European Network of Advisory Teams (EuNAT), einem Netzwerk polizeilicher Dienststellen in dem Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in Fällen von Geiselnahmen, Entführungen oder herausragenden Erpressungen die einsatzführenden Polizeidienststellen taktisch und technisch beraten. Ziel des Netzwerks ist die Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit insbesondere in Fällen von Geiselnahmen, Entführungen und Erpressungen mit grenzüberschreitenden Bezügen. 12. An welchen Institutionen grenzüberschreitender Polizeiarbeit und der inneren Sicherheit auf europäischer Ebene ist Nordrhein-Westfalen nicht beteiligt (auch in personeller Hinsicht)? Frontex Frontex48 ist die im Jahr 2004 gegründete Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und weiteren Vertragsstaaten mit Sitz in Warschau. Grenzpolizeiliche Aufgaben auf deutschem Hoheitsgebiet sowie die grenzpolizeiliche Zusammenarbeit mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union obliegen dem Bund (Bundespolizei ). Polizeibeamte des Landes NRW sind daher bei Frontex nicht vertreten. OLAF Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung OLAF49 ist ein Amt der Europäischen Kommission mit Sitz in Brüssel. Seine Aufgabe ist die Bekämpfung von Betrug, Korruption und allen anderen rechtswidrigen Handlungen, durch welche die finanziellen Interessen der EU geschädigt werden. Das Amt ermittelt inner- und außerhalb der europäischen Behörden; es unterstützt, koordiniert und beobachtet die Arbeit nationaler Behörden in seinem Aufgabenbereich und konzipiert die Betrugsbekämpfung der Europäischen Union. Es ist dem Kommissar für Steuern, Zollunion, Audit und Betrugsbekämpfung zugeordnet. Polizeibeamte des Landes NRW sind nicht im OLAF tätig. 48 franz. Agence européenne pour la gestion de la coopération opérationnelle aux frontières extérieures 49 franz. Office Européen de Lutte Anti-Fraude LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 48 Mitteleuropäische Polizeiakademie Die Mitteleuropäische Polizeiakademie (MEPA) ist eine gemeinsam getragene Bildungsinstitution zur Aus- und Fortbildung für Polizeibeamte, die sich über die Grenzen der EU erstreckt . Die Ausbildung richtet sich an Führungskräfte im mittleren Polizeimanagement oder an Beamte, die die Ausbildung zum gehobenen Dienst absolviert haben und über eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung verfügen. Sie ist damit neben der CEPOL eine weitere multinationale Polizeibildungseinrichtung. Teilnehmerländer sind neben Deutschland Österreich , die Schweiz, die Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Nationale Ansprechpartner sind für Deutschland die Deutsche Hochschule der Polizei (DHPol), das BKA und das Innenministerium des Landes Baden-Württemberg. EU-LISA Die Agentur EU-LISA50 der Europäischen Union koordiniert IT-Systeme für sicheren Datenaustausch . EU-Lisa ist unter anderem verantwortlich für das Schengen-Informations-System und das VISA-Informationssystem. Bedienstete des Landes Nordrhein-Westfalen sind nicht vertreten. RAILPOL RAILPOL ist eine Organisation zur Zusammenarbeit zwischen den Bahnpolizeien in Europa. Teilnehmer in Deutschland ist die Bundespolizei. 13. Welche Dienste von Europol hat das LKA Nordrhein-Westfalen (ggfs. über das BKA) seit dem Jahr 2000 genutzt? (Bitte jeweils einzeln chronologisch auflisten.) Europol unterstützt die Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bei der Bekämpfung der internationalen schweren Kriminalität und des Terrorismus. Dafür bietet Europol eine Vielzahl von strategischen und operativen Dienstleistungen, die das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen im Rahmen seiner fachlichen Aufgabenwahrnehmung umfassend sowohl anlassbezogen als auch regelmäßig nutzt. Diese Nutzung unterliegt allerdings keiner chronologischen Erfassung oder Tagebuchführung. Strategische Produkte und Dienstleistungen Europol erstellt strategische Analyseberichte, die vom LKA ausgewertet werden, insbesondere folgende Berichte:  Situation Report on PMA and PMMA51 2012 / 2013 (Situationsbericht über PMA und PMMA 2012/2013) 50 engl. EU Agency for large-scale IT systems 51 Para-Methoxyamphetamin (PMA) und Para-Methoxymetamphetamin (PMMA) sind mögliche Bestandteile von Ecstasy-Tabletten, aufgrund der verzögerten Reaktion im Vergleich zu 3,4- Methylendioxy-N-methylamphetamin (MDMA) besteht eine erhöhte Gefahr der Überdosierung, da von den Konsumenten aufgrund der verzögerten Wirkung mehr eingenommen wird. Die Stoffe werden daher auch als „gefährliches Ecstasy“ bezeichnet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 49  European Union Terrorism Situation and Trend Report (Bericht über die Lage und Entwicklung des Terrorismus)  Situation Report Anti-Semitism in the EU (Situationsbericht Antisemitismus)  Mitteilungsblatt „Rauschgiftkurier“ Operative Produkte und Dienstleistungen Europol unterstützt innerhalb seines Mandatsbereichs bei operativen Strafverfolgungsmaßnahmen , die mehr als einen Mitgliedsstaat betreffen, durch Zusammenführung und Analyse von Informationen in Europol-Analysedateien, durch die Erstellung operativer Analyseberichte , durch Erkenntnismitteilungen bei fallübergreifenden Informationsüberschneidungen, durch das Europol-Informationssystem, die Bereitstellung eines sicheren technischen Informationskanals sowie durch die Bereitstellung allgemeiner fachlicher Informationen über die sogenannte Europol-Expertenplattform. Insbesondere in Eilfällen gewährleisten die nationalen Verbindungsbüros der Mitgliedstaaten bei Europol einen schnellen Informationsaustausch oder die Herstellung unmittelbarer Kontakte zu Strafverfolgungsbehörden in den Mitgliedsstaaten . Das LKA NRW nimmt insbesondere die nachfolgend dargestellten Produkte und Dienstleistungen regelmäßig oder anlassbezogen in Anspruch: Europol Analysedateien (Analysis Work Files - AWF) Derzeit verfügt Europol über die Analysedatei Serious and Organised Crime52 und die Analysedatei Counter Terrorism53 mit unterschiedlichen Auswerteschwerpunkten (Focal Points). Nachfolgend werden die anlassbezogen genutzten Auswerteschwerpunkte aufgeführt, die im Rahmen aktueller Ermittlungen zur Bekämpfung der internationalen schweren Kriminalität und des Terrorismus im Rahmen von Ermittlungskommissionen ausgewertet wurden:  Europol Focal Point Furtum (Eigentumskriminalität) o 2006 Ermittlungskommission Speed (Blitzeinbrüche zum Nachteil von Juwe- lieren) o 2008/2009 Ermittlungskommission Siano (Ermittlungsverfahren zum Phäno- men „Enkeltrick“, durch die Ermittlungskommission Siano wurde die Operation CATE (Crime against the elderly) bei Europol initiiert, die sich mit der Auswertung des Phänomens „Enkeltrick“ befasst) o 2009 Ermittlungskommission Delta (Raubüberfälle bzw. Blitzeinbrüche mittels Einrammen mit PKW zum Nachteil von Juwelieren) o 2011 Ermittlungskommission Seil (Ermittlungsverfahren wegen Verdacht des Bandendiebstahls) o 2014 Ermittlungskommission Orbit (Verfahren gegen russisch-eurasische Tätergruppierung wegen des Verdachts des Bandendiebstahls von KFZ, Hehlerei und Inverkehrbringen von Falschgeld)  Europol Focal Point EEOC54 (Osteuropäische Organisierte Kriminalität) o 2014 Ermittlungskommission Orbit  Europol Focal Point Smoke (Zigarettenschmuggel) o 2014 Ermittlungskommission Orbit 52 Schwere und Organisierte Kriminalität 53 Terrorismusbekämpfung 54 Eastern Europe Organised Crime LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 50  Europol Focal Point Copy (Verstöße gegen geistige Eigentumsrechte) o 2014 Ermittlungskommission Orbit Operative Analyseberichte Die von Europol gefertigten Analyseberichte zu identifizierten herausragenden Themen werden allen betroffenen Mitgliedstaaten und/oder Drittstaaten zur Verfügung gestellt. Das LKA NRW wertete insbesondere die Analyseberichte zu den Themenkomplexen Menschenhandel und synthetische Drogen aus. Berichte zu fallübergreifenden Treffern Bei Übereinstimmungen in zwei oder mehr Operationen in Europol Analyseberichten werden diese Feststellungen von Europol an die ermittlungsführenden Mitgliedsstaaten berichtet, um Verbindungen zwischen Ermittlungsverfahren in den jeweils anderen Mitgliedstaaten aufzuzeigen . Fallübergreifende Treffer ergaben sich in allen hier im Zusammenhang mit EuropolAuswerteschwerpunkten aufgeführten Ermittlungskommissionen. Informationsmanagement Eine Kernaufgabe von Europol besteht darin, in seinem Mandatsbereich hochwertige kriminalitätsbezogene Informationen aus den Mitgliedsstaaten zu sammeln und durch Auswertung und Austausch wiederum einen Mehrwert für alle Mitgliedstaaten zu erzielen. Der Informationsaustausch mit Europol erfolgte durch das LKA NRW über folgende Systeme:  Europol Informationssystem (EIS): Hierbei handelt es sich um eine zentrale EuropolDatenbank für fallbezogene Informationen und Erkenntnisse, die aus Falldatenbanken der Mitgliedstaaten an Europol weitergeleitet werden, soweit der Zuständigkeitsbereich von Europol betroffen ist.  Europol bietet den Mitgliedstaaten für den Nachrichtenaustausch mit Europol oder zwischen den Mitgliedsstaaten die Nutzung des Secure Information Exchange Network Application (SIENA) an. SIENA kann für Austausch operativer und strategischer kriminalitätsbezogener Erkenntnisse zwischen den Mitgliedsstaaten, Europol und den Kooperationspartnern von Europol insbesondere durch die nationalen Zentralstellen, Gemeinsame Zentren der Polizei- und Zollzusammenarbeit sowie im Rahmen Gemeinsamer Ermittlungsgruppen durch die beteiligten Strafverfolgungsbehörden genutzt werden. Dem LKA NRW steht die Anwendung SIENA als Nachrichtenkanal für die Arbeit im Euregionalen Polizeilichen Informations- und Kooperationszentrum (EPICC ) in Heerlen (NL) seit 2014 zur Verfügung.55  Netz der Verbindungsbüros: Das LKA NRW nutzt das Deutsche Europol Verbindungsbüro anlassbezogen als Kanal für den Nachrichtenaustausch (unter Beteiligung des BKA als nationale Zentralstelle), insbesondere in Eilfällen bei grenzüberschreitenden Observationen und kontrollierten Lieferungen. 55 vgl. Antwort zu Frage 10 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 51 Fortbildungen/ Schulungen/ Fachwissen  Das LKA NRW hat einen Mitarbeiter zur Teilnahme an einem von Europol in Den Haag ausgerichteten fünftägigen „Seminar für Mitarbeiter der EuropolAnsprechstellen des Bundes und der Länder“ entsandt. Mitarbeiter des LKA NRW beteiligten sich am Informationsaustausch über die Europol-Expertenplattform (Europol Platform for Experts - EPE) im sicheren Europol-Netz. Die EPE stellt eine webbasierte Informationsplattform für Spezialisten aus verschiedenen Bereichen der Strafverfolgung dar, in dem sie - innerhalb ihrer jeweiligen Gemeinschaft - Fachwissen, Best Practices und nicht personenbezogene Daten zu Straftaten austauschen können. Der Austausch bzw. die Nutzung erfolgte insbesondere in folgenden Plattformen: o Financial Crime Information Centre (Informationszentrum Finanzstraftaten) o Europol Asset Seizure Centre (Europol-Zentrum Vermögensabschöpfung) o Camden Asset Recovery Inter-Agency Network (CARIN) (Camden inter- behördliches Netzwerk Rückgewinnungshilfe) o EU – Handbuch für Finanzermittlungen o gemeinsam verfasste Publikationen von Europol und der Europäischen Be- obachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA)  Europol bietet den Mitgliedsstaaten eine umfassende Information über die eigenen Dienstleistungen und Möglichkeiten der Zusammenarbeit an, über die in Form einer zweitägigen Präsentation in den Mitgliedsstaaten möglichst viele Führungskräfte und Sachbearbeiter der Kriminalpolizei erreicht werden sollen. In Abstimmung mit dem BKA hat das LKA NRW für das Jahr 2015 eine Durchführung der Informationsveranstaltung „Europol-Roadshow“ in Nordrhein-Westfalen unter personeller Beteiligung von Europol vorgesehen. Konferenzen 2008/2009 EK Siano Unter Beteiligung der vom Phänomen „Enkeltrick“ betroffenen Staaten Österreich, Schweiz, Polen und Deutschland wurde auf Einladung von Europol eine Besprechung einberufen, um einen gegenseitigen Austausch zu dem Phänomen zu ermöglichen sowie Bekämpfungsstrategien zu erörtern und abzustimmen. 2014 EK Orbit Unter Federführung des Focal Point East European Organised Crime56 (FP EEOC)/ Europol wurde eine Tagung zur russisch-eurasischen Organisierten Kriminalität ausgerichtet. Teilnehmer waren u. a. Frankreich, Schweden, Finnland und Deutschland. 14. Wie viele JITs wurden seit Inkrafttreten des Rechtshilfeübereinkommens 2000 europaweit eingerichtet? Der Landesregierung liegen keine Daten dazu vor, wie viele Gemeinsame Ermittlungsgruppen (GEG) seit Inkrafttreten des Rechtshilfeübereinkommens 2000 europaweit eingerichtet wurden. 56 Osteuropäische Organisierte Kriminalität LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 52 Die Bundesregierung hat auf eine entsprechende Anfrage mitgeteilt, dass auch dort keine amtlichen Statistiken geführt werden. Eine Auswertung der Jahresberichte von Eurojust57 ergab, dass mit Unterstützung von Eurojust im Jahr 2009 in der Europäischen Union insgesamt sieben GEG, im Jahr 2010 insgesamt 20 GEG, im Jahr 2011 insgesamt 33 GEG, im Jahr 2012 insgesamt 47 GEG und im Jahr 2013 insgesamt 42 GEG gegründet wurden. Zudem haben die Behörden der EU-Mitgliedstaaten Eurojust gemäß Artikel 13 Absatz 5 des Eurojust-Beschlusses58 über die Gründung von zehn GEG im Jahr 2009, jeweils elf GEG in den Jahren 2010 und 2011, 14 GEG im Jahr 2012 und 35 GEG im Jahr 2013 in Kenntnis gesetzt. Der Bericht von Eurojust für das Jahr 2014 liegt noch nicht vor.59 15. Von welchem Land kam jeweils der Anstoß zur Einrichtung von JITs? (Bitte für jedes JIT einzeln auflisten.) Informationen dazu, von welchem Land der Anstoß der jeweils eingerichteten GEG kam, sind nicht bekannt. Soweit GEG unter Beteiligung nordrhein-westfälischer Behörden errichtet wurden, wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. 16. In welchen Deliktsbereichen wurden bislang JITs eingerichtet? (Bitte nach Jah- ren getrennt auflisten.) Informationen dazu, in welchen Deliktsbereichen in der Europäischen Union im Einzelnen GEG eingerichtet wurden, liegen nicht vor. Aus dem Eurojust-Jahresbericht 2010 ergibt sich lediglich, dass GEG u. a. die Deliktsbereiche Betrug, Korruption, Autodiebstahl, Drogenhandel, Menschenhandel, Geldwäsche und Terrorismus zum Gegenstand hatten. Ausweislich der Jahresberichte für die Jahre 2011 bis 2013 wurden in allen drei Jahren in den Deliktsbereichen Drogenhandel, Menschenhandel, illegale Einwanderung, Korruption, Cyberkriminalität, Geldwäsche, Betrug und (mobile) organisierte kriminelle Vereinigungen neue GEG gegründet. Zudem wurden in den Jahren 2012 und 2013 jeweils eine GEG im Deliktsbereich der Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU und im Jahr 2013 eine GEG im Bereich des Terrorismus gegründet. Die vorgenannten Jahresberichte enthalten allerdings statistische Angaben zu den Deliktsbereichen, in denen GEG eingerichtet wurden, nur insoweit, als die von Eurojust als vorrangig bewerteten Kriminalitätsbereiche betroffen waren. Weitere Deliktsbereiche sind nicht erwähnt. 57 Die Jahresberichte sind abrufbar unter http://eurojust.europa.eu/Pages/languages/de.aspx. 58 Beschluss 2002/187/JI des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität in der durch den Beschluss 2003/659/JI des Rates vom 18. Juni 2003 und den Beschluss 2009/426/JI des Rates vom 16. Dezember 2008 zur Stärkung von Eurojust geänderten Fassung. 59 Stand 5. März 2015 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 53 Soweit GEG unter Beteiligung nordrhein-westfälischer Behörden errichtet wurden, wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. 17. Für welche Zeiträume existierten diese JITs jeweils? (Bitte Zeitraum für jedes JIT einzeln auflisten.) Informationen dazu, über welche Zeiträume die GEG jeweils existierten, liegen nicht vor. Soweit GEG unter Beteiligung nordrhein-westfälischer Behörden errichtet wurden, wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. 18. Wie stellt sich die Erfolgsquote aller bislang eingerichteten JITs dar? Informationen dazu, welche Erfolgsquote alle bislang eingerichtete GEG hatten, liegen nicht vor. Soweit GEG unter Beteiligung nordrhein-westfälischer Behörden errichtet wurden, wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen. 19. An wie vielen JITs war die Polizei Nordrhein-Westfalen bislang beteiligt? (Bitte die JITs, an denen die Polizei Nordrhein-Westfalen beteiligt war, jeweils einzeln nach Jahren getrennt auflisten.) Die Polizei Nordrhein-Westfalen war bislang an den nachfolgend aufgeführten vier abgeschlossenen GEG beteiligt (Angaben zur Beteiligung an noch nicht abgeschlossenen GEG können nicht erfolgen, um laufende Ermittlungen nicht zu gefährden): „Ermittlungskommission Autowerbung“ Behörden: Deutschland: StA Köln, KPB Köln, Finanzamt Köln Österreich: StA Graz, Finanzamt Graz, Landespolizeikommando Steiermark Europol, Eurojust Delikte: Untreue, Bestechung/ Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr, Steuerhinterziehung , Geldwäsche Dauer: 2011 bis 2012 Initiator: Deutschland „JIT VETO“ Behörden: Deutschland: StA Bochum, KPB Bochum Ungarn: Prosecution Service Rep.of Hungary Finnland: National Bureau of Investigation Österreich: Department of Public Prosecution Graz Slowenien: Specialised Prosecution Office of Slovenia Europol, Eurojust Delikte: gewerbs- und bandenmäßiger Betrug, Geldwäsche Dauer: 2011 bis 2013 Initiator: Deutschland, Finnland, Europol LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 54 „EK JIT 01/12“ Behörden: Deutschland: StA Aachen, KPB Aachen, KPB Heinsberg Belgien: StA Eupen, StA Lüttich, Förderale Kriminalpolizei Eupen, Förderale Kriminalpolizei Lüttich, Förderale Kriminalpolizei Verviers, Förderale Kriminalpolizei Tongeren, Förderale Kriminalpolizei Hasselt Niederlande: StA Maastricht, Polizei Limburg Süd Delikte: Kraftfahrzeugdiebstahl, Kraftfahrzeughehlerei nach Wohnungseinbruch (sog. „Homejacking“) Dauer: 2012 bis 2014 Initiator: Niederlande „Operation Heron / Ermittlungskommission Reiher“ Behörden: Deutschland: KPB Oberhausen, StA Duisburg Dänemark: StA Helsingoer Delikte: Unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln, Geldwäsche Dauer: 2013 bis 2014 Initiator: Deutschland, Dänemark 20. In welchen Kreispolizeibehörden/Polizeipräsidien des Landes Nordrhein- Westfalen waren diese JITs im Einsatz? (Bitte jeweils für jedes JIT einzeln auflisten .) Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen. 21. In welchen Deliktsbereichen wurden JITs eingerichtet, an denen die Polizei Nord- rhein-Westfalen beteiligt war? (Bitte nach Jahren getrennt auflisten.) Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen. 22. Für welche Zeiträume existierten die JITs, an denen die Polizei Nordrhein- Westfalen beteiligt war? (Bitte Zeitraum für jedes JIT einzeln auflisten.) Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen. 23. Von welchem Land kam jeweils der Anstoß zur Einrichtung der JITs, an denen die Polizei Nordrhein-Westfalen beteiligt war? (Bitte für jedes JIT auflisten.) Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 55 24. Wie stellt sich die Erfolgsquote der JITs dar, an denen die Polizei NordrheinWestfalen teilgenommen hat? Alle an GEG beteiligten KPB und das Justizministerium NRW berichteten übereinstimmend positiv von der Zusammenarbeit, obwohl nicht alle GEG im Ergebnis zu Sicherstellungen umfangreichen Beweismaterials, zur Abschöpfung bedeutender Vermögenswerte oder zu Verurteilungen der Tatverdächtigen führten. Hervorgehoben wurden der intensive und schnelle Informationsaustausch sowie die vertrauensvolle Zusammenarbeit der beteiligten Stellen. Weiterhin wurden in allen GEG Informationen gewonnen, die in der Folge weitere Strafverfahren nach sich zogen, woraus teilweise langjährige Haftstrafen für die ermittelten Tatverdächtigen resultierten. Die begleitende Unterstützung und Betreuung durch Eurojust und Europol wurde als hilfreich bewertet. Drei KPB berichteten über konkrete Ergebnisse, die im Folgenden dargestellt werden: „JIT Veto“ (Polizeipräsidium Bochum)  Ermittlung von 300 in betrügerischer Absicht manipulierten Fußballspielen  Ermittlung von ca. 100 tatverdächtigen Personen  zahlreiche Festnahmen in Ungarn und Singapur (Verurteilungen stehen noch aus)  mehrjährige Freiheitsstrafen wegen Betruges und räuberische Erpressung in Slowenien und Österreich (genaue Anzahl ist noch nicht bekannt)  Kooperation mit mehr als 20 weiteren europäischen Staaten im Bereich der Analyse, Auswertung oder Rechtshilfe „EK Autowerbung“ (Polizeipräsidium Köln)  18 ermittelte Tatverdächtige  74 aufgeklärte Fälle der Untreue und 4 Fälle der Steuerhinterziehung  2 Verurteilungen zu langjährigen Haftstrafen (LG Köln)  noch ausstehende Urteile in Österreich  Sicherung von 22 Mio. € im Wege der Rückgewinnungshilfe „EK JIT 01/12“ (Polizeipräsidium Aachen)  5 ermittelte Tatverdächtige  3 Verurteilungen zur Freiheitsstrafen durch deutsche Gerichte  noch ausstehende Urteile niederländischer Gerichte  33 sichergestellte Fahrzeuge Die Ermittlungen bei der „Operation Heron / Ermittlungskommission Reiher“ führten nicht zur Erlangung der für eine Verurteilung der Beschuldigten hinreichenden Beweismittel. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 56 25. Welche Erfahrungen hat die Landesregierung mit grenzüberschreitenden Polizeiteams gemacht? Der Begriff des „grenzüberschreitenden Polizeiteams“ ist nicht durch Gesetz oder zwischenstaatliche Vereinbarungen definiert. Die formale Bezeichnung „Grenzüberschreitendes Polizeiteam (GPT)“ trägt eine auf Grundlage von Artikel 19 des Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit sowie über die Zusammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten vom 2. März 2005 eingerichtete gemischt besetzte operative Einheit mit Sitz in Bad Bentheim (Niedersachsen). Die KPB Borken ist an der Kooperation beteiligt. Das seit dem 01. Juni 2008 bestehende Grenzüberschreitende Polizeiteam setzt sich aus derzeit 20 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten aus den folgenden Behörden zusammen:  Nordrhein-Westfalen, KPB Borken: 3 Polizeibeamtinnen bzw. Polizeibeamte  Niedersachsen, Polizeidirektion Osnabrück: 3 Polizeibeamtinnen bzw. Polizeibeamte  Bundespolizeidirektion Hannover: 4 Polizeibeamtinnen bzw. Polizeibeamte  Koninklijke Marechaussee, District Noord-Oost: 6 Polizeibeamtinnen bzw. Polizeibeamte  Nationale Politie, Eenheid Oost-Nederland: 4 Polizeibeamtinnen bzw. Polizeibeamte. Das operativ arbeitende Team hat den Auftrag, durch gemeinsame Streifen die beteiligten Behörden bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität in ihren Bezirken zu unterstützen. Seit 2008 wurden die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in mehr als 6500 Einsätzen zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität tätig. Über 4800 Strafverfahren wurden eingeleitet . Ein Schwerpunkt der gemeinsamen Arbeit liegt bei der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität , insbesondere der Ein- und Ausfuhr von Betäubungsmitteln. Dies betrifft sowohl Drogentransporte aus den Niederlanden nach Deutschland als auch Transporte aus oder durch Deutschland in die Niederlande. Das Grenzüberschreitende Polizeiteam stellte in den letzten Jahren erhebliche Mengen von Betäubungsmitteln sicher. Weitere Schwerpunkte sind der Kampf gegen die Eigentumskriminalität, den organisierten Menschen- und Waffenhandel sowie Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz. Das Grenzüberschreitende Polizeiteam stellt aus Sicht der KPB Borken in ihrem Bezirk einen deutlichen Mehrwert für die polizeiliche Aufgabenwahrnehmung dar. Insbesondere grenzüberschreitende Tat- und Täterzusammenhänge konnten schnell erkannt und für die Aufklärung von Straftaten genutzt werden. Das Projekt „GPT Bad Bentheim“ wurde im Zeitraum vom 01.06.2008 bis 31.03.2014 mit Mitteln aus dem INTERREG IVa Programm des Europäischen (Struktur-) Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Die Institution soll auch zukünftig Bestand haben. Eine entsprechende Absichtserklärung für das Projekt „GPT 2015+“ wurde von allen beteiligten Behörden im März 2014 unterzeichnet. Für die Fortschreibung des Projekts wurden Mittel aus dem INTERREG Va-Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) beantragt. 26. Wie sind Polizistinnen und Polizisten bei grenzüberschreitenden Einsätzen ver- sichert? Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Landes Nordrhein-Westfalen befinden sich durch ihr Dienstverhältnis in einer Rechtsstellung zum Land, welche spezifische Risiken und Schäden durch die einschlägigen dienstrechtlichen Normen ausgleicht. Der Risiko- und Schaden- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 57 sausgleich wird somit nicht durch eine Versicherung im Sinne einer kollektiven Kapitalsammelstelle gegen Beitragsentrichtung hergestellt, sondern ergibt sich aus den beamtenrechtlichen Regelungen des Dienstverhältnisses. Diese Rechtsstellung besteht grundsätzlich auch bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten fort. Hinsichtlich einer geplanten Verwendung außerhalb der Landes- bzw. Bundesgrenzen sind zwei Varianten einer beamtenrechtlichen Verfahrensweise denkbar. Einsatz außerhalb der nordrhein-westfälischen Landesgrenzen, jedoch innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland Diese Form der Verwendung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten setzt die dienstrechtliche Maßnahme einer Abordnung gemäß § 14 Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG) voraus. Gemäß § 14 Absatz 4 wird die Abordnung „…von dem abgebenden im Einverständnis mit dem aufnehmenden Dienstherrn verfügt. Soweit zwischen den Dienstherren nichts anderes vereinbart ist, sind die für den Bereich des aufnehmenden Dienstherrn geltenden Vorschriften über die Pflichten und Rechte der Beamtinnen und Beamten mit Ausnahme der Regelungen über Diensteid, Amtsbezeichnung, Zahlung von Bezügen, Krankenfürsorgeleistungen und Versorgung entsprechend anzuwenden. Die Verpflichtung zur Bezahlung hat auch der Dienstherr, zu dem die Abordnung erfolgt ist.“ Versicherungsrechtlich verbleiben Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in ihrer Stellung zum Land Nordrhein-Westfalen unverändert wie innerhalb der Landesgrenzen eingesetzte Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Details Ihrer Rechtsstellung ergeben sich hierbei aus den für die nordrhein-westfälische Beamtinnen und Beamte gültigen einschlägigen rechtlichen Normen. Einsatz sowohl außerhalb der nordrhein-westfälischen Landesgrenzen als auch außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland (Auslandseinsatz) oder ein Einsatz bei einer anderen Einrichtung Voraussetzung für diesen Einsatz ist die dienstrechtliche Maßnahme einer Zuweisung gemäß § 20 BeamtStG. § 20 Zuweisung (1) Beamtinnen und Beamten kann mit ihrer Zustimmung vorübergehend ganz oder teilweise eine ihrem Amt entsprechende Tätigkeit zugewiesen werden 1. bei einer öffentlichen Einrichtung ohne Dienstherrneigenschaft oder bei einer öffentlichrechtlichen Religionsgemeinschaft im dienstlichen oder öffentlichen Interesse oder 2. bei einer anderen Einrichtung, wenn öffentliche Interessen es erfordern. (2) Beamtinnen und Beamten einer Dienststelle, die ganz oder teilweise in eine öffentlichrechtlich organisierte Einrichtung ohne Dienstherrneigenschaft oder eine privatrechtlich organisierte Einrichtung der öffentlichen Hand umgewandelt wird, kann auch ohne ihre Zustimmung ganz oder teilweise eine ihrem Amt entsprechende Tätigkeit bei dieser Einrichtung zugewiesen werden, wenn öffentliche Interessen es erfordern. (3) Die Rechtsstellung der Beamtinnen und Beamten bleibt unberührt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 58 Versicherungsrechtlich verbleiben Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in ihrer Stellung zum Land Nordrhein-Westfalen unverändert wie innerhalb der Landesgrenzen eingesetzte Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Details Ihrer Rechtsstellung ergeben sich hierbei aus den für nordrhein-westfälische Beamtinnen und Beamte gültigen einschlägigen rechtlichen Normen. In seltenen Fällen verbinden öffentliche zwischenstaatliche oder überstaatliche Organisationen , beispielsweise die Vereinten Nationen, mit ihren Ausschreibungen von zeitlich befristeten Auslandseinsätzen separate Vertragsofferten. In einigen Fällen konnte es gelingen, nordrhein -westfälischen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten solch eine Verwendung zu ermöglichen . Diese Vertragsofferten sind unterschiedlich ausgestaltet, stets einzelfallabhängig und variieren in Abhängigkeit von der konkreten Verwendung. Sie werden unmittelbar mit den verwendeten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ausgehandelt, abgestimmt und gegengezeichnet . Diese Verträge umfassen i.d.R. das gesamte Spektrum der Besoldung und Versorgung, der Sozialversicherungen, der Miet- und Schulgeldbeihilfen etc. für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten und ggf. auch für deren Familienmitglieder und übertreffen den rechtlich vorgegebenen beamtenüblichen Standard in NRW. Dementsprechend werden für die Dauer der Verwendung Unterstützungen sowie andere Entschädigungen oder Zuwendungen vom Land NRW nicht gewährt. Voraussetzung dieser Verwendung, die ausschließlich mit dem ausdrücklichen Einverständnis der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten erfolgt, ist die Beurlaubung unter Wegfall der Bezüge gemäß § 31 Absatz 1 der Verordnung über die Freistellung wegen Mutterschutz für Beamtinnen und Richterinnen, Eltern- und Pflegezeit, Erholungs- und Sonderurlaub der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter im Land Nordrhein-Westfalen (FrUrlV) i.V.m. den Richtlinien für die Entsendung von Landesbediensteten in öffentliche zwischenstaatliche oder überstaatliche Organisationen (EntsR). Der Ausspruch dieser dienstrechtlichen Maßnahme für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ist ausschließlich dem Ministerium für Inneres und Kommunales NRW vorbehalten. 27. Inwieweit werden die Möglichkeiten operativer Kooperation mit nationalen Poli- zeibehörden anderer Länder im Rahmen der Aus- und Fortbildung der Polizei Nordrhein-Westfalen vermittelt? Fortbildungen zur internationalen und europäischen Zusammenarbeit obliegen grundsätzlich der zentralen Fortbildung durch das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei (LAFP) NRW in den Standorten Selm, Münster und Neuss. Zur Zusammenarbeit in der Kriminalitätsbekämpfung, Finanzermittlungen, Wirtschaftskriminalität , IuK-Forensik60, Kriminaltechnik, Menschenhandel und Spezialeinheiten werden in verschiedenen Maßnahmen der zentralen Fortbildung auch Bezüge zum Europarecht und zu grenzüberschreitenden operativen Kooperationen vermittelt. Beispiele dazu sind: 60 Informationsverarbeitung und Kommunikation, beweissichernde Speicherung und Untersuchung von Computerdaten LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 59  Internationale Finanzermittlungen  Internationale polizeiliche Zusammenarbeit in der Kriminalitätsbekämpfung  Polizeiliche Fahndung (u.a.: Grundlagen europäischer und internationaler Fahndung)  Menschenhandel (u.a.: internationale Zusammenarbeit mit anderen Polizeibehörden und Institutionen)  IuK-Forensik - Recht und Phänomenologie von IuK-Delikten (u.a.: Internationale Übereinkommen: Die Bedeutung der "Cybercrime Convention" der Europäischen Union; Grundlagen der Rechtshilfe im Verkehr mit dem Ausland; Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes zu IuK-Rechtsfällen)  Kriminalfachliche Informationstechnik, Datenverarbeitung61 (u.a.: Datenexport in andere Recherchesysteme, z. B. in das Europol-Informationssystem)  Wirtschaftskriminalität - Grundmodul Zusammenarbeit (Rechts- und Amtshilfe im Bereich der Wirtschaftskriminalität, Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Behörden und Institutionen) Für die deutsch-niederländische Zusammenarbeit bestehen darüber hinaus konkrete Fortbildungsmaßnahmen , die auch den deutsch-niederländischen Polizei- und Justizvertrag mit der Möglichkeit der Unterstellung von Beamtinnen und Beamten sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zum Inhalt haben. Die Umsetzung erfolgt in den grenznahen KPB. In der zentralen Fortbildung wird hierzu das Seminar „Grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit Deutschland/Niederlande im Wachdienst“ angeboten. Inhalte des Seminars sind:  Rechtssystematik  Organisation und Aufgaben der Polizei  grenzüberschreitende Observation  grenzüberschreitende Nacheile  Unterstützung in Katastrophenfällen  Informationsaustausch  selbstständiger gefahrenabwehrender Eingriff  Grenzübertritte  Unterstellung von Beamten Daneben werden durch die DHPol koordinierte Fortbildungsangebote des Collège Européen de Police (CEPOL), der Mitteleuropäischen Polizeiakademie (MEPA) und der Association of European Police Colleges (AEPC) auch durch nordrhein-westfälische Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte wahrgenommen. 28. Wie viele Polizistinnen und Polizisten des Landes Nordrhein-Westfalen haben seit dem Jahr 2000 im Rahmen von Auslandseinsätzen an EU-, OSZE- und UNEinsätzen teilgenommen? (nach Geschlecht, Dienstgrad, Einsatzort und Jahr differenziert )? Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Landes Nordrhein-Westfalen haben an den dargestellten an Auslandseinsätzen der Vereinten Nationen, der Europäischen Union oder der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa teilgenommen: 61 Falldateien im polizeilichen Informationssystem INPOL, die in das Europol-Informationssystem exportiert werden, soweit ein Mandatsbereich von Europol betroffen ist LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 60 UNMIK: United Nations Interim Administration Mission in Kosovo IPTF: International Police Task Force in Bosnia/ UN Mission in Bosnia-Hercegovina UNMIBH MAPE: Western European Union Multinational Advisory Police Element in Albania KVM: OSZE Kosovo Verification Mission OSZE: OSZE Police Monitoring Group in Croatia EUPM: European Union Police Mission in Bosnia-Hercegovina GPPO/GPPT: German Police Project Office/ Team in Afghanistan EU PROXIMA: European Union Police Mission in the Former Yugoslavian Republic of Mace- donia UNOMIG: United Nations Observer Mission in Georgia EUMM: European Union Monitoring Mission in Georgia UNMIL: United Nations Mission in Liberia EU AMIS II: European Union Support to the African Union Mission in Sudan UNMIS/UNMISS: United Nations Mission in Sudan/ South Sudan UNAMID: Hybrid-Mission of the African Union (AU) and the UN EUPOL AFG: European Union Police Mission in Afghanistan EULEX: European Union Rule of Law Mission in Kosovo EUPOL COPPS: EUPOL COPPS – European Union Co-Ordination Office for Palestinian Police Support EUCAP Nestor: European Union Maritime Capacity Building for the Horn of Africa MINUSMA: United Nations Multidimensional Integrated Stabilization Mission in Mali EUAM: European Union Advisory Mission in Ukraine In der nachfolgenden Tabelle erfolgt eine differenzierte Auflistung der Teilnehmenden. Die Dienstgrade der Teilnehmer werden nicht erfasst und können daher nicht dargestellt werden. Jahr Mission Land Teilnehmerinnen/ d a v o n F ra u e n d a v o n M ä n n e r d a v o n h ö h e re r D ie n s t Teilnehmer gesamt 2000 UNMIK Kosovo 72 4 68 4 IPTF Bosnien und Herzegowina 31 1 30 2 MAPE Albanien 4 0 4 1 UNOMIG Georgien 1 1 0 0 OSZE Kroatien 3 0 3 0 111 6 105 7 2001 UNMIK Kosovo 64 2 62 5 IPTF Bosnien und Herzegowina 27 1 26 1 MAPE Albanien 1 0 1 0 OSZE Kroatien 1 0 1 1 93 3 90 7 2002 UNMIK Kosovo 62 3 59 5 IPTF Bosnien und Herzegowina 17 1 16 0 OSZE Kroatien 1 0 1 1 EUPM Bosnien und Herzegowina 23 1 22 1 GPPO Afghanistan 1 0 1 1 104 5 99 8 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 61 2003 UNMIK Kosovo 38 3 35 4 EUPM Bosnien und Herzegowina 16 0 16 0 EU PROXIMA Mazedonien 1 0 1 1 GPPO Afghanistan 3 0 3 1 UNOMIG Georgien 1 1 0 0 59 4 55 6 2004 GPPO Afghanistan 2 0 2 1 UNMIK Kosovo 25 0 25 3 EUPM Bosnien und Herzegowina 13 0 13 0 EU PROXIMA Mazedonien 4 0 4 0 UNOMIG Georgien 1 0 1 0 UNMIL Liberia 1 1 0 0 46 1 45 4 2005 GPPO Afghanistan 6 0 6 0 EUPOL COPPS Palästinensische Autonomiegebiete 1 0 1 1 UNMIK Kosovo 32 0 32 2 UNMIL Liberia 1 0 1 0 EUPM Bosnien und Herzegowina 3 0 3 0 EU PROXIMA Mazedonien 3 0 3 0 46 0 46 3 2006 GPPO Afghanistan 6 1 5 1 EUPOL AFG Afghanistan 1 0 1 0 UNMIK Kosovo 28 0 28 4 EU AMIS Sudan/Südsudan 1 0 1 1 UNMIS Sudan/Südsudan 1 0 1 1 UNOMIG Georgien 1 0 1 0 38 1 37 7 2007 GPPO Afghanistan 1 0 1 0 EUPOL AFG Afghanistan 3 0 3 1 UNMIK Kosovo 27 3 24 2 UNMIS Sudan/Südsudan 3 0 3 0 UNAMID Sudan/Südsudan 1 0 1 1 EUPM Bosnien und Herzegowina 4 0 4 2 UNMIL Liberia 1 0 1 0 40 3 37 6 2008 GPPT Afghanistan 10 1 9 1 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 62 EUPOL AFG Afghanistan 6 0 6 2 UNMIK Kosovo 10 0 10 0 UNMIS Sudan/Südsudan 1 0 1 0 UNAMID Sudan/Südsudan 1 0 1 0 UNMIL Liberia 1 1 0 0 EUPOL COPPS Palästinensische Autonomiegebiete 1 0 1 0 EUPM Bosnien und Herzegowina 1 0 1 0 EULEX Kosovo 6 0 6 0 EUMM Georgien 1 0 1 0 38 2 36 3 2009 GPPT Afghanistan 29 3 26 0 EUPOL AFG Afghanistan 4 0 4 0 UNMIS Sudan/Südsudan 1 0 1 0 UNAMID Sudan/Südsudan 1 0 1 1 EULEX Kosovo 6 0 6 3 UNMIL Liberia 1 0 1 0 EUPM Bosnien und Herzegowina 1 0 1 1 EUMM Georgien 1 0 1 0 44 3 41 5 2010 GPPT Afghanistan 24 3 21 1 EUPOL AFG Afghanistan 2 0 2 1 UNAMID Sudan/Südsudan 1 0 1 0 EULEX Kosovo 7 0 7 2 UNMIL Liberia 1 1 0 0 UNMIK Kosovo 1 1 0 0 EUPM Bosnien und Herzegowina 1 1 0 0 EUMM Georgien 1 1 0 1 38 7 31 5 2011 GPPT Afghanistan 42 4 38 2 EUPOL AFG Afghanistan 6 0 6 1 UNMISS Sudan/Südsudan 1 0 1 0 EULEX Kosovo 9 2 7 1 UNMIK Kosovo 1 0 1 0 EUMM Georgien 1 0 1 0 60 6 54 4 2012 GPPT Afghanistan 32 4 28 2 EUPOL AFG Afghanistan 3 0 3 1 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 63 UNMISS Sudan/Südsudan 1 0 1 2 EULEX Kosovo 3 1 2 1 UNMIK Kosovo 1 0 1 0 EUMM Georgien 3 1 2 0 UNMIL Liberia 1 0 1 0 44 6 38 6 2013 GPPT Afghanistan 22 5 17 1 EUPOL AFG Afghanistan 3 0 3 1 UNMISS Sudan/Südsudan 1 0 1 0 EULEX Kosovo 10 1 9 3 EUMM Georgien 1 0 1 0 EUCAP NESTOR Region Horn von Afrika 1 0 1 0 MINUSMA Mali 5 1 4 0 43 7 36 5 2014 GPPT Afghanistan 12 0 12 3 EUPOL AFG Afghanistan 3 0 3 0 UNMISS Sudan/Südsudan 2 0 2 0 UNAMID Sudan/Südsudan 1 0 1 0 EULEX Kosovo 2 0 2 0 EUMM Georgien 1 0 1 0 UNMIL Liberia 1 0 1 0 UNMIK Kosovo 1 0 1 0 EUAM Ukraine 3 0 3 2 EUPOL COPPS Palästinensische Autonomiegebiete 1 0 1 0 MINUSMA Mali 2 0 2 1 29 0 29 6 29. Wie werden die Polizistinnen und Polizisten für die Einsätze im Ausland ausge- wählt? Die Auswahl der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die sich für die Teilnahme an einem Auslandseinsatz bewerben, findet im Rahmen eines eintägigen Assessment-Centers statt. Das Verfahren beginnt mit einem standardisierten englischen Sprachtest zur Beurteilung von Leseverständnis, schriftlichem Ausdruck, Grammatik, Hörverständnis und mündlichem Ausdruck . Im Anschluss absolvieren die Bewerberinnen und Bewerber einen sogenannten „Cooper Test“. Dabei handelt es sich um einen 12-minütigen Dauerlauf, der anhand der zurückgelegten Laufstrecke Aufschluss über die Ausdauerfähigkeit gibt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 64 Im weiteren Verlauf findet die Vorstellung vor einer Auswahlkommission statt, bei der die Bewerberinnen und Bewerber im Rahmen eines strukturierten Interviews zu ihrem Wissen in Bezug auf Mandate und Mandatsgeber befragt werden. Weiterhin werden ihre Kompetenzen im Bereich von Stressstabilität, Stressmanagement, Teamfähigkeit und Kommunikationsfähigkeit geprüft. Den Abschluss bildet ein Rollenspiel, bei dem die praktische Anwendung der o.a. Themenbereiche überprüft wird. Die Auswahlkommission befindet abschließend über die Geeignetheit der Bewerberinnen und Bewerber. 30. Wie werden die Polizistinnen und Polizisten für die Einsätze im Ausland vorbe- reitet? Zur Vorbereitung ihrer Einsätze im Ausland nimmt jede Beamtin und jeder Beamte an einem generellen Basis- und einem missionsspezifischen Vorbereitungstraining teil. Im Rahmen ihrer Arbeitsgruppe Internationale Polizeimissionen haben sich Bund und Länder darauf geeinigt , bundesweit drei Trainingszentren für Auslandsmissionen vorzuhalten. Dies sind die Bundespolizeiakademie in Lübeck, die Hochschule der Polizei Baden-Württemberg in Wertheim und das LAFP NRW, Dezernat 13 - Auslandsverwendungen (Brühl). Basistraining An das bestandene Assessment-Center schließt sich ein zweiwöchiges Basistraining an. Dieses Basistraining ist nicht missionsspezifisch, sondern generell auf Auslandsmissionen ausgerichtet, wird in Englisch durchgeführt und soll die zukünftigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer praxisnah und interaktiv auf einen Auslandseinsatz vorbereiten. Das Training beinhaltet daher u.a. die Themenschwerpunkte:  Human Rights/International Humanitarian Law (Menschenrechte/Humanitäres Völkerrecht )  Women Peace and Security (Frauen, Frieden und Sicherheit)  Sexual Exploitation and Abuse (sexuelle Ausbeutung und Missbrauch)  Stress Management (Stressbewältigung)  Mediation and Negotiation (Vermittlung und Verhandlung)  Mine awareness (Minenkunde)  UN and EU structures and responsibilities (Aufbau und Aufgaben der Vereinten Nationen und der Europäischen Union im Rahmen von Friedenseinsätzen). Den Abschluss des Trainings bildet eine zweitägige Vollübung auf einem Gelände der Bundeswehr . Ziel dieser Übung ist eine möglichst realistische Simulation der Aufgabenschwerpunkte und damit verbundenen Risiken im Rahmen eines Friedenseinsatzes. Das Basistraining des Dezernats Auslandsverwendungen ist durch die Europäische Union und durch die Vereinten Nationen zertifiziert. Missionsspezifisches Vorbereitungsseminar Im Anschluss an das Basistraining erfolgt ein spezifisches, auf das jeweilige Missionsgebiet ausgerichtetes Vorbereitungsseminar, das die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Hinblick LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 65 auf die Besonderheiten des Einsatzgebietes sowie des Mandats sensibilisieren soll. Sie haben eine Dauer von fünf Tagen (z. B. für den Einsatz im Kosovo) bis zu vier Wochen (z. B. für den Einsatz in Afghanistan). Die Vorbereitungsseminare sind missionsspezifisch unter den drei Trainingszentren aufgeteilt. In den Seminaren werden die folgenden Themenschwerpunkte behandelt:  Aufbau und Aufgaben der Mission  Sicherheitslage  Länderkunde und politische Realität  Konfliktpotenziale  taktische Einsatzmedizin  Fahrtraining  Schießtraining Darüber hinaus finden sprachspezifische Trainings (Englisch und Französisch) sowie weitere Seminare, z.B. im Bereich Projektmanagement, statt. 31. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um Polizistinnen und Polizis- ten zu ermutigen, an solchen Einsätzen teilzunehmen? Die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt ein umfassendes Informationsangebot zur Verfügung, das unter anderem die Durchführung von Informationsveranstaltungen für alle interessierten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Landes NRW, spezielle Veranstaltungen für Angehörige des höheren Dienstes und Familientage auch für Angehörige umfasst. Darüber hinaus informiert das LAFP NRW auf seiner Homepage über aktuelle Entwicklungen in den Missionen und berichtet regelmäßig über Missionen im Printmedium der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen „Streife“. Bisher haben über 800 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte an solchen Einsätzen teilgenommen . 32. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um während der Aus- landseinsätze für Fragen und Probleme der Familienangehörigen zur Verfügung zu stehen? Auslandseinsätze stellen eine besondere Herausforderung sowohl für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten als auch für ihre Angehörigen dar. Die Landesregierung misst daher einer umfassenden Betreuung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten und ihrer Familien eine besondere Bedeutung zu. Daher bietet die Polizei NRW ergänzend zu den zahlreichen Hilfsangeboten der Polizeibehörden , spezielle Betreuungs- und Unterstützungsangebote an. Das LAFP NRW, Dezernat 13 – Auslandsverwendungen – stellt den Missionsteilnehmern und deren Familienangehörigen bei Bedarf geschulte Betreuer als Ansprechpartner zur Verfügung . Die Betreuer wurden am Flugmedizinischen Institut der Luftwaffe, Abt. Flugpsycho- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 66 logie (Fürstenfeldbruck) in einem sogenannten „Peer“ oder auch „Critical Incident Stress Management (CISM)“ - Lehrgang für ihre Aufgabe qualifiziert. Die Betreuer halten telefonisch und über E-Mail Kontakt zu den Missionsteilnehmern und auf Wunsch auch zu deren Angehörigen. Die Missionsteilnehmer oder ihre Angehörigen können die Betreuer jederzeit, auch außerhalb der Bürozeiten, über die Landesleitstelle beim LZPD NRW erreichen. Darüber hinaus hält das Dezernat 13 engen Kontakt zur katholischen und evangelischen Polizeiseelsorge in Nordrhein-Westfalen. Im Bedarfsfall bieten diese eine zusätzliche , seelsorgerische Unterstützung an. 33. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um die nach Auslands- einsätzen zurückgekehrten Polizistinnen und Polizisten sowie deren Angehörige zu betreuen? Nach einem Auslandseinsatz ist die Teilnahme an einem Nachbereitungsseminar obligatorisch und bildet den formalen Abschluss des Einsatzes. Darüber hinaus stehen die in Frage 32 aufgeführten Betreuer den Beamtinnen und Beamten sowie deren Angehörigen auch nach einem Auslandseinsatz zur Verfügung. Auch die bereits zu Frage 32 dargestellten Unterstützungsangebote der katholischen und evangelischen Polizeiseelsorge in NordrheinWestfalen können von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Anspruch genommen werden . Das LAFP NRW führt einmal im Jahr im Rahmen des Betreuungskonzepts ein Familienfest durch. Zu dieser Feier werden regelmäßig alle aktuellen sowie bereits zurückgekehrten und zukünftigen Missionsteilnehmerinnen und -teilnehmer mit ihren Partnern eingeladen. Bei diesem Fest stehen der gemeinsame Austausch sowie aktuelle Informationen zu den Auslandseinsätzen im Vordergrund. Das Familienfest hat für viele Missionsteilnehmer seit Jahren einen hohen Stellenwert und wird gerne wahrgenommen. 34. Wie viele Polizistinnen und Polizisten wurden während eines Auslandseinsatzes verletzt? (ab Jahr 2000, jährlich differenziert) 2004 Mission UNMIK/ Kosovo: Bei plötzlich auftretenden Unruhen im Kosovo wurden einige Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte aus NRW durch Steinwürfe und tätliche Angriffe lokaler Demonstranten leicht verletzt . Die Beamten konnten nach ambulanter Behandlung ihren Auslandseinsatz fortführen. Die genaue Anzahl der leichtverletzten Beamten konnte aufgrund der vor Ort herrschenden Gemengelage und fehlender Anzeigen der Betroffenen nicht genau dokumentiert werden. 2006 Mission UNMIL / Liberia: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 67 Ein Polizeibeamter aus NRW wurde nach einem Unfall in der Freizeit mit einem Leihmotorrad in Monrovia verletzt und aufgrund leichter Verletzungen im UN- Hospital vor Ort versorgt. Der Beamte konnte den Auslandseinsatz fortführen. 2009 Mission EUMM / Georgien: Ein Polizeibeamter aus NRW wurde von einer unbekannten Person mit einem Schlag zum Kopf bewusstlos geschlagen und erlitt eine leichte Prellung. Der Beamte konnte den Auslandseinsatz ohne medizinische Versorgung fortsetzen. 2012 Mission GPPT (bilateral), Afghanistan: Eine Polizeibeamtin aus NRW kam auf einem Polizeischulungsgelände beim Laufen zu Fall und zog sich eine komplizierte Fraktur des Ellenbogens zu. Die Beamtin beendete daraufhin ihren Auslandseinsatz und begab sich in Deutschland in medizinische Betreuung. Mission GPPT (bilateral), Afghanistan: Ein Polizeibeamter aus NRW stürzte beim Joggen im Bundeswehrlager unglücklich in eine Stacheldrahtrolle und zog sich mittelschwere Schnittverletzungen am Bein zu. Der Beamte konnte nach medizinischer Versorgung den Auslandseinsatz fortführen. 35. Wie bewertet die Landesregierung den Einsatz von Polizistinnen und Polizisten des Landes im Ausland? Deutsche Polizeibeamtinnen und -beamte werden von den internationalen Mandatsträgern und in den Missionsgebieten aufgrund ihrer persönlichen und fachlichen Kompetenz sehr geschätzt. Dazu beigetragen haben die professionelle Vorbereitung, Betreuung und Nachbereitung ebenso wie die bedarfsgerechte Ausstattung. Der Einsatz von deutscher Polizei im Ausland hat in erster Linie das Ziel, positive Entwicklungen in den Konfliktregionen zu unterstützen. Diese Einsätze wirken aber auch in Deutschland nach. Gerade Terrorismus und Organisierte Kriminalität weisen starke internationale Bezüge auf. Die Innenministerkonferenz hat das gemeinsame Interesse des Bundes und der Länder an internationalen Polizeimissionen und bilateralen Polizeiprojekten betont. Die Teilnahme von deutschen Polizeibeamtinnen und -beamten an Auslandsmissionen ist und bleibt ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Sicherheit auch in Deutschland und dem Schutz von Menschenrechten in Krisengebieten im Rahmen eines international vernetzten Ansatzes. Die Landesregierung misst der Beteiligung an polizeilichen Auslandseinsätzen eine hohe Bedeutung bei. Daher ist es ihr ein Anliegen, den Landtag umfassend über dieses Engagement zu unterrichten. Das Ministerium für Inneres und Kommunales bietet wiederkehrende Informationsveranstaltungen für Mitglieder des Landtages an. Zuletzt wurde am 26.Juni 2014 eine Sitzung des Innenausschusses des Landtags NRW im LAFP NRW, Dez. 13 Auslands- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 68 verwendungen, durchgeführt, in der über aktuelle Entwicklungen in diesem Bereich informiert wurde. 36. Welche Einsätze von ausländischen Polizistinnen und Polizisten in Nordrhein- Westfalen hat es seit dem Jahr 2000 gegeben? Angehörige des Polizeidienstes anderer Staaten können in Nordrhein-Westfalen im Rahmen zwischenstaatlicher Vereinbarungen und, wenn es sich um Angehörige des Polizeidienstes von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union handelt, zudem nach Maßgabe von Rechtsakten der Europäischen Union eingesetzt werden (§ 9 Abs. 4 Polizeiorganisationsgesetz NRW). Darüber hinaus können Angehörige des Polizeidienstes anderer Staaten in Nordrhein -Westfalen auf Grundlage der Artikel 40 Abs. 2 (grenzüberschreitende Observation in Eilfällen) und 41 (Nacheile) des Schengener Durchführungsübereinkommens tätig werden. Die Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen, insbesondere in den Grenzgebieten zu den Niederlanden aber auch darüber hinaus, nutzen regelmäßig und soweit die Anlässe hierfür einen deutlichen Mehrwert bei der Aufgabenerfüllung erwarten lassen, die Möglichkeiten der Unterstützung durch Angehörige des Polizeidienstes ausländischer Staaten. Die nachfolgenden Ausführungen bilden die Einsätze ausländischer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamter sortiert nach KPB ab. Eine chronologische Darstellung der Einsätze ist nicht möglich, da eine Vielzahl der Kooperationen insbesondere in den Grenzbehörden zum dienstlichen Alltag gehören und eine chronologische Erfassung und Vorhaltung der Daten überwiegend nicht erfolgt. Die gemeinsamen Einsätze mit Polizeikräften des Auslandes finden regelmäßig in Anwesenheit und unter Leitung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten der jeweils zuständigen örtlichen Polizeibehörden statt. Weitere, nicht aufgeführte Polizeibehörden verfügen zwar zum Teil über Arbeitskontakte zu ausländischen Dienststellen, haben jedoch im Zeitraum 2000 bis heute keine ausländischen Polizeibeamtinnen und -beamten in ihren Bezirken eingesetzt. Die Auflistung enthält darüber hinaus keine Angaben über die ggf. erfolgte Mitwirkung von Angehörigen des Polizeidienstes ausländischer Staaten an Ermittlungshandlungen im Rahmen der Rechtshilfe sowie im Rahmen grenzüberschreitender Observationen, kontrollierter Ein- oder Durchfuhr, der Nacheile und der Durchlieferung inhaftierter Personen. Kreispolizeibehörde Aachen Seit dem Jahr 2000 bis heute setzt die KPB Aachen durchgängig gemeinsame uniformierte Streifen mit Polizeibeamtinnen und -beamten der benachbarten Behörden in den Niederlanden und Belgien in ihrem Bezirk ein und beteiligt sich an entsprechenden Einsätzen der Behörden in den Niederlanden und Belgien aus Anlass von Jahrmärkten, Kirmesveranstaltungen , Weihnachtsmärkten und Sportveranstaltungen (z. B. CHIO - Reitturnier in Aachen, Fahrradrennen). Darüber hinaus findet seit 2005 zweimal jährlich der Großeinsatz „Euregioprotect / Cross Over“ zur Kriminalitätsbekämpfung statt. Zusammen mit den Niederlanden und Belgien werden wöchentliche Fahr- und Fußstreifen in unterschiedlichem Rhythmus durchgeführt, speziell bei Einsätzen von besonderer Bedeutung wie der Heiligtumsfahrt Aachen, der Karlspreisverleihung oder Konzerten rechtsgerichteter Musikgruppen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 69 Ein bei der KPB Aachen geführter gemeinsamer trinationaler Einsatzkalender (KPB Aachen, Eeenheid Limburg und Polizeizone Weser-Göhl) ist die Grundlage für eine frühzeitige Kräftekoordination . Kreispolizeibehörde Borken Die KPB Borken beteiligt sich seit 2005 an der, jeweils zweimal im Jahr stattfindenden, grenzüberschreitenden Korridorfahndung. Bei den Korridorfahndungen im Grenzgebiet zwischen den Niederlanden und der Bundesrepublik Deutschland nehmen die Bundespolizei, Douane (NL), Koninklijke Marechaussee (NL), Landespolizei Niedersachsen (Polizeidirektion Osnabrück, Polizeiinspektion Emsland), Landespolizei Nordrhein-Westfalen (Autobahnpolizei Münster, KPB Steinfurt, KPB Coesfeld, KPB Kleve und KPB Borken), Nationale Politie (NL) und der Zoll teil. Zwischen 2007 und 2010 gab es insgesamt 18 Einsätze ausländischer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamter aus Anlass von Volksfesten im Zuständigkeitsbereich der KPB Borken. Hierbei wurden bis zu vier Beamtinnen und Beamte eingesetzt. Kreispolizeibehörde Dortmund Aufgrund der massiven Zuwanderung überwiegend bulgarischer, aber auch rumänischer Staatsbürger in ein bestimmtes Quartier der Dortmunder Nordstadt führte die KPB Dortmund gemeinsame Einsätze mit bulgarischen und rumänischen Polizeibeamten durch, sowohl uniformiert als auch in ziviler Kleidung. Jahreszeitbezogen fanden zudem gemeinsame Streifen auf dem Dortmunder Weihnachtsmarkt zur präventiven und repressiven Bekämpfung von Taschendiebstahlsdelikten statt. Insgesamt kam es in den Jahren 2011 bis 2014 insgesamt vier Mal über einen Zeitraum von jeweils zwei Wochen zu gemeinsamen Einsätzen mit bis zu drei rumänischen und bulgarischen Polizeibeamtinnen und -beamten. Des Weiteren fand zwischen 2011 und 2014 eine staatenübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen von insgesamt 12 internationalen Fußballbegegnungen statt. Hierbei waren hauptsächlich szenekundige Beamte der jeweiligen Länder vertreten, um die Fußballeinsätze operativ unterstützend zu begleiten. Kreispolizeibehörde Duisburg In den Jahren 2013 und 2014 setzte die KPB Duisburg im Rahmen gemeinsamer Streifen jeweils zwei rumänische Polizeibeamtinnen und -beamte ein. Darüber hinaus unterstützten im Jahr 2002 Diensthundeführer mit Sprengstoffspürhunden Einsatzmaßnahmen in den Niederlanden aus Anlass von Bombendrohungen und Bombenanschlägen auf IKEA-Filialen (hier Duiven bei Arnheim), 2013 aus Anlass des Koninginnendag und des Thronwechsels in Amsterdam sowie 2014 aus Anlass des „Nuclear Security Summit“ in Den Haag. Kreispolizeibehörde Düsseldorf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 70 Im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit dem Königreich der Niederlande und der Kooperation zwischen dem Polizeipräsidium Düsseldorf und dem Politiecorps Haaglanden werden jedes Jahr zu wiederkehrenden Anlässen (z.B. Ferienreiseverkehr und Weihnachtsmärkte) an vier Wochenenden im August jeweils zwei Polizeibeamtinnen und - beamte der KPB Düsseldorf für den Einsatz in gemeinsamen Streifen nach Den Haag / Scheveningen entsandt. Im Gegenzug nehmen jeweils vier Beamte der niederländischen Polizei an drei Wochenenden im Dezember an gemeinsamen Streifen aus Anlass der Weihnachtsmärkte teil. Insgesamt nahmen von 2000 bis 2014 ausländische Polizeibeamtinnen und -beamte an 90 derartigen Einsätzen in Düsseldorf teil. Maßnahmen zum Schutz von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens wurden zwischen 2006 und 2010 in acht Fällen gemeinsam mit ausländischen Polizeibeamtinnen und - beamten durchgeführt. Kreispolizeibehörde Essen Seit 2003 bestand zwischen der 7. Bereitschaftspolizeihundertschaft der KPB Essen und der Bundespolizei eine Kooperation mit der niederländischen Polizei zur Bekämpfung international reisender gewaltbereiter Fußballfans aus Deutschland und den Niederlanden. Sie wurde nach der Fußballeuropameisterschaft 2008 in Österreich und der Schweiz nicht mehr fortgeführt . In ihrem Rahmen fanden Einsatztrainings der Bereitschaftspolizei-Hundertschaften statt. Ziel war es, Erfahrungen bei der Bewältigung gewalttätiger Ausschreitungen im Rahmen von Fußballspielen auszutauschen. 2010 und 2011 erhielten an je zwei Wochenenden Auszubildende der niederländischen Polizei Gelegenheit, Streifen der KPB Essen auf dem Essener Weihnachtsmarkt zu begleiten. Kreispolizeibehörde Kleve Durch Polizeibeamtinnen und -beamte der Polizeiwache Emmerich und der gemeinsam mit der niederländischen Polizei betriebenen Wache in Suderwick / Dinxperlo werden wechselseitig jeweils donnerstags gemeinsame Streifen durchgeführt. Einmal jährlich findet am Flughafen in Weeze-Laarbruch das sogenannte „Q-Base Festival“ mit ca. 30.000 Besuchern, überwiegend aus den Niederlanden, statt. Die polizeilichen Maßnahmen werden dabei durch den Einsatz niederländischer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamter unterstützt. Niederländische Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte nehmen zudem als Ansprechpartner an den Einsätzen aus Anlass von Karnevalsumzügen in den Wachbereichen Emmerich, Kleve , Goch und Geldern sowie der jährlichen Motorradwallfahrt nach Kevelaer teil. Kreispolizeibehörde Köln Auf Grundlage bilateraler Vereinbarungen wurden gemeinsame Streifen der Autobahnpolizei Nordrhein-Westfalen mit Belgien durchgeführt. Des Weiteren fand der Einsatz ausländischer Polizeibeamtinnen und -beamter im Rahmen von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr auf Autobahnen an Wochenfeiertagen statt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 71 Im Zusammenhang mit dem Auswerteschwerpunkt „MOKG“ (Mobile osteuropäische Kriminalitätsgruppen ) erfolgten seit 2011 insgesamt sieben Einsätze, an denen je zwei rumänische Polizeibeamtinnen und -beamten teilnahmen. Die Zusammenarbeit erfolgte überwiegend anlässlich von lokalen Einsatzanlässen in Kölner Wohngebieten, sowie zur Bekämpfung von schweren Diebstählen (insbesondere Metalldiebstahl) und von Taschendiebstählen insbesondere während der Weihnachtsmärkte oder an Karneval in der Innenstadt. Darüber hinaus wurde Anfang 2014 ein tunesischer Polizeibeamter betreut, der im Rahmen eines BKA-Stipendiums bei verschiedenen Dienststellen im Polizeipräsidium Köln hospitierte . Kreispolizeibehörde Krefeld Seit dem Jahr 2000 finden jährlich Einsatzmaßnahmen mit niederländischen Polizeibeamtinnen und -beamten in Krefeld statt. Je vier Beamtinnen und Beamte aus den Niederlanden und aus Krefeld gehen an einem Wochenende (Freitag und Samstag) im vorweihnachtlichen Geschehen in der Krefelder Innenstadt Streife. Ebenfalls seit 2000 wird die Krefelder Polizei jährlich anlässlich des Besuchs des Sinter Klaas (Nikolaus aus den Niederlanden) in der Stadt von vier niederländischen Polizeibeamtinnen und -beamten unterstützt. Gemischte Fußstreifenteams verstärken die polizeiliche Präsenz bei diesem von Besuchern stark frequentierten Ereignis. Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW 2013 fand in Düren eine Trinationale Übung der Bereitschaftspolizei-Hundertschaften (Deutschland / Niederlande / Belgien) zur Bewältigung gewalttätiger Aktionen statt. Landeskriminalamt NRW Im LKA NRW hospitierte 2014 ein niederländischer Polizeibeamter der Eenheid Amsterdam für drei Monate. Die Hospitation erfolgte auf Vorschlag und Veranlassung des niederländischen Ministeriums für Sicherheit und Justiz mit dem Ziel, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Rockerkriminalität zu verbessern. Unter maßgeblicher Beteiligung dieses Beamten wurde auf Grundlage des Deutsch-Niederländischen Polizei - und Justizvertrages ein auf Dauer angelegtes Netzwerk zum Zwecke des Informationsaustausches zwischen Dienststellen zur Bekämpfung der Rockerkriminalität der niederländischen Polizei (Landeseenheid, Eenheiden Limburg, Oost und Noord Nederland), des BKA, des LKA Niedersachsen sowie des LKA NRW aufgebaut. Weiterhin unterstützte er Ermittlungsverfahren gegen Rocker mit Bezügen zu den Niederlanden und begleitete Einsatzmaßnahmen . Insgesamt wurde der Erkenntnisaustausch zwischen niederländischen und nordrhein -westfälischen Dienststellen beschleunigt. Eine weitere Verwendung eines niederländischen Polizeibeamten im LKA NRW erfolgt seit dem 05.01.2015. Er wird für ein Jahr dort tätig werden, um die Zusammenarbeit auch bei weiteren relevanten Deliktsfeldern mit grenzüberschreitenden Bezügen zu den Niederlanden zu verbessern. Kreispolizeibehörde Mönchengladbach LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 72 In den vergangenen Jahren wurden regelmäßig gemeinsame Streifen mit niederländischen Polizeibeamtinnen und -beamten auf Weihnachtsmärkten im Mönchengladbacher Stadtgebiet durchgeführt. Zudem erfolgte eine gegenseitige Hospitation von Bezirksdienstbeamten. Kreispolizeibehörde Münster Jahr mit Polizeibeamtinnen und -beamten aus den Niederlanden durchgeführt. Davon finden sechs Streifen in den Niederlanden und zwei Streifen in Nordrhein-Westfalen statt. Seit dem Jahr 2000 werden an den publikumsstarken Adventswochenenden in der Innenstadt gemischte Streifen aus deutschen und niederländischen Polizeibeamtinnen und - beamten eingesetzt. Kreispolizeibehörde Oberhausen Bei der KPB Oberhausen wurden in den Jahren 2013 und 2014 im Einkaufszentrum „CentrO “ gemeinsame Streifen mit niederländischen Polizeibeamtinnen und -beamten zur Verhinderung von Taschendiebstählen eingesetzt. Kreispolizeibehörde Olpe Im Jahr 2013 hat die KPB Olpe auf Basis des Deutsch-Niederländischen Polizei- und Justizvertrages eine Partnerschaftsvereinbarung mit der Polizei in der Region Friesland (Joure / Lemmer) geschlossen. Auf Grundlage der Vereinbarung fand in den Jahren 2013 und 2014 ein Austausch von Polizeibeamtinnen und -beamten statt, der zwischen sieben und 14 Tagen dauerte. Neben dem Kennenlernen der unterschiedlichen Organisationsstrukturen und Arbeitsweisen lag der Schwerpunkt des Austausches in der Durchführung gemeinsamer Streifen. 2013 fanden zudem zwei zweitägige Workshops auf Leitungsebene in Olpe und Friesland statt. Das Ziel der Workshops bestand darin, auf Ebene der Führungskräfte Unterschiede und Gemeinsamkeiten in der strategischen/taktischen Ausrichtung festzustellen und Transfermöglichkeiten im Sinne von „best practice“ für die eigene Führungsarbeit zu bewerten. Kreispolizeibehörde Recklinghausen Im August 2009 fand bei der KPB Recklinghausen ein Besuch von acht polnischen Polizeibeamtinnen und -beamten im Rahmen eines TISPOL- Austauschprogramms bei der Direktion Verkehr statt. Kreispolizeibehörde Viersen Im Zeitraum 2000 bis 2007, und auch schon davor, bestanden bilaterale Beziehungen zwischen der Politie Limburg-Noord und der KPB Viersen, beginnend auf der Ebene der Polizeiinspektionen bis hinein in die Wachebene. In diesem Rahmen erfolgten gemeinsame Kontrollen und Überprüfungen im Grenzbereich ebenso wie gemeinsame gemischte Streifen in den Städten Roermond und Venlo an deutschen Feiertagen wie Pfingsten oder Fronleichnam . Seit 2007 besteht die aus den sogenannten Kamingesprächen hervorgegangene Ko- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 73 operation Polizeiliche Euregio Rhein-Maas-Nord (PER) mit den derzeitigen Partnern Politie Limburg-Noord, KPB Kleve, KPB Krefeld, KPB Mönchengladbach, KPB Viersen, Koninklijke Marechaussee und der Bundespolizeidirektion Kleve. Bei der Veranstaltung „WDR 2 für eine Stadt“ im September 2010 in Nettetal waren vier niederländische Polizeibeamtinnen und -beamte auf dem Veranstaltungsgelände in die Einsatzplanung der KPB Viersen eingebunden. 37. Wie bewertet die Landesregierung diese Einsätze? Die Einsätze von Angehörigen des Polizeidienstes des Auslandes in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der grenzüberschreitenden Observation oder der Nacheile sind unverzichtbare Ausgleichsmaßnahmen zur Gewährleistung der Strafverfolgung bei Grenzübertritten von Verdächtigen oder Beschuldigten. Die darüber hinaus in der Antwort auf die Frage 36 aufgeführten Einsätze niederländischer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im Rahmen gemeinsamer Streifen in den Bezirken nordrhein-westfälischer KPB erfolgten regelmäßig auf der Grundlage der Bestimmungen des Deutsch-Niederländischen Polizei- und Justizvertrags (Vertrag von Enschede). Die Einsätze haben aus Sicht der veranlassenden KPB eine hohe, positive Öffentlichkeitswirkung sowie einen hohen polizeilichen Mehrwert bei Veranstaltungen oder sonstigen Ereignissen wie Wochen- und Weihnachtsmärkten, die von einer Vielzahl niederländischer oder belgischer Touristen besucht werden. Gemeinsame Streifen von deutschen und niederländischen Polizeibeamtinnen und -beamten gehören in einzelnen Städten bei entsprechenden Veranstaltungen bereits zum regelmäßigen Erscheinungsbild der Polizei. Die in der Antwort zu Frage 36 dargestellten Einsätze rumänischer und bulgarischer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in den Bezirken der KPB Dortmund, Duisburg und Köln im Rahmen gemeinsamer Streifen auf der Grundlage des Art. 17 des Beschlusses des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität hat die KPB, die durch den hohen Zuzug rumänischer bzw. bulgarischer Bürgerinnen und Bürger jeweils vor besondere Herausforderungen gestellt wurden, bei der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung in hohem Maße unterstützt. Die rumänischen und bulgarischen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten vermittelten hilfreiche Kenntnisse über soziokulturelle Hintergründe und Verhaltensweisen der Zuwanderer, in Einzelfällen auch über kriminelle Strukturen und Vorgehensweisen, assistierten sprachlich bei polizeilichen Einsätzen und förderten das Verständnis für Maßnahmen und Vorgehen der nordrhein-westfälischen Polizei. Der gemeinsame Einsatz verbessert die interkulturelle Kompetenz aller eingesetzten Polizeikräfte und trägt zur positiven Wahrnehmung der Polizei in der Öffentlichkeit bei. Die Landesregierung sieht in den dargestellten, jeweils anlassbezogenen Einsätzen von Angehörigen der Polizeidienste anderer Staaten in Nordrhein-Westfalen daher erhebliche positive Effekte. 38. Wie fördert die Landesregierung die europäische Kompetenz der Polizistinnen und Polizisten sowohl im Studium der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung als auch im Rahmen von Fortbildungen? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 74 Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW (FHöV NRW) vermittelt den Studierenden im Studiengang Polizeivollzugsdienst62 fachliche Kompetenzen operativer grenzüberschreitender und internationaler Zusammenarbeit in verschiedenen Modulen und Teilmodulen , insbesondere  Formen operativer grenzüberschreitender und internationaler Zusammenarbeit  Europäisierung der Inneren Sicherheit  Fachenglisch. Darüber hinaus ist die FHöV NRW bestrebt, den Austausch von Studierenden im Studiengang Polizeivollzugsdienst innerhalb von Europa im Rahmen des Erasmus-Programms63 des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) zu ermöglichen und zu fördern. Im Bereich der Lehre wird der Austausch im Rahmen des Erasmus-Programms seit 2013 praktiziert . In der Ausbildung wird darüber hinaus die Fremdsprachenkompetenz dadurch gefördert , dass bestimmte Trainingssequenzen in englischer Sprache durchgeführt werden. Im Rahmen der zentralen Fortbildung erfolgt die Förderung der nötigen Kompetenzen grundsätzlich themenbezogen. Wie unter Fragestellung 27 aufgeführt, bestehen für zahlreiche Themen spezifische Fortbildungsmaßnahmen, welche beispielsweise die Vermittlung der entsprechenden europäischen Rechtsnormen und die damit verbundenen Kooperationsmöglichkeiten zum Inhalt haben. Zu spezifischen Fortbildungsmaßnahmen verweise ich auf die Beispiele zu Frage 27. Die dort angeführten Fortbildungsangebote haben auch die Vermittlung europäischer Rechtsnormen und die damit verbundenen Kooperationsmöglichkeiten zum Inhalt. 39. Wie fördert die Landesregierung die interkulturelle Kompetenz der Polizistinnen und Polizisten sowohl im Studium der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung als auch im Rahmen von Fortbildungen? Die FHöV NRW vermittelt interkulturelle Kompetenzen im Rahmen des Studiums sowohl in den speziellen Modulen  Training sozialer Kompetenzen  Berufsrollenreflexion als auch in verschiedenen Teilmodulen des Moduls „Polizei in Staat und Gesellschaft“ wie Psychologie (Wahrnehmen in sozialen Bezügen, Interaktion und Kommunikation) und Soziologie (Migration und Integration). Ein Teilmodul im Hauptstudium beschäftigt sich ausschließlich mit dem Thema interkulturelle Kompetenz. In der Fortbildung der Polizei NRW werden seit mehr als einem Jahrzehnt Seminare zum Themenbereich interkulturelle Kompetenz angeboten, die allen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zugänglich sind. Die Polizei NRW hat bereits zu Beginn dieses Jahrtausends die Notwendigkeit für Fortbildung in diesem Bereich erkannt und entsprechende Seminare in 62 Modulhandbuch Bachelorstudiengang Polizeivollzugsdienst, http://www.fhoev.nrw.de 63 Programm der Europäischen Union zur Förderung von Auslandsaufenthalten an Universitäten, https://eu.daad.de/erasmus/de/ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 75 den Fortbildungskalender aufgenommen. Nach Abschluss des Projektes „Neuentwicklung der interkulturellen Fortbildung in der Polizei NRW“ wurden die ersten Seminare bereits im Jahr 2002 landesweit durchgeführt. Bei der Entwicklung von Seminaren werden die Lehrenden und Trainer der Polizei vom Institut für wirtschaftspsychologische Forschung und Beratung der Universität Osnabrück und der Forschungsschwerpunkt Interkulturelle Kompetenz der Fachhochschule Köln wissenschaftlich begleitet. Das Fortbildungsangebot der Polizei NRW zum Thema interkulturelle Kompetenz wird sukzessive aktualisiert und weiter ausgebaut . Hierzu wurde im LAFP NRW im Jahr 2008 ein eigenes Teildezernat (TD 34.3 - Interkulturelle Kompetenz) eingerichtet. Bis zum Jahr 2009 wurden sieben verschiedene Seminarreihen entwickelt und landesweit in der Fortbildung durchgeführt. Eine besondere Bedeutung für die Weiterentwicklung der interkulturellen Fortbildung der Polizei NRW hat das Xenos-Projekt64 „Interkulturelle Qualifizierung und Förderung kultureller Diversität in der Polizei NRW“ (Projektlaufzeit 01.04.2009 – 31.03.2012), in dessen Verlauf drei weitere Seminarreihen entwickelt wurden. Dabei handelte sich um ein Projekt zur Entwicklung interkultureller Qualifizierung und aktiver Auseinandersetzung mit den Chancen und Risiken kultureller Diversität innerhalb der Organisation Polizei NRW. Kooperationspartner waren der Forschungsschwerpunkt Interkulturelle Kompetenz der Fachhochschule Köln und das LAFP NRW. Das Projekt wurde durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit dem „Xenos-Preis 2012“ ausgezeichnet. In der Begründung wurde ausgeführt, dass es hier in besonderer Weise gelungen seit, die Projektkonzepte und -strukturen zu verstetigen sowie nachhaltig zu verankern. Die entwickelten Inhalte und Seminare dieses Xenos-Projektes sind bereits fester Bestandteil der interkulturellen Fortbildung der Polizei NRW. Neben den drei Seminaren wurden drei Lehrfilme für die interkulturelle Fortbildung sowie ein Baustein zum Thema Fremdheit entwickelt und in die bestehenden Seminarreihen integriert. Seit dem Jahr 2012 befinden sich insgesamt acht verschiedene Seminare im Themenfeld interkulturelle Kompetenz im Fortbildungskalender des LAFP NRW. Die Polizei NRW verfügt somit über ein umfassendes Fortbildungsangebot zur interkulturellen Kompetenz. Es besteht aus folgenden Seminaren:  Interkulturelle Kompetenz in der Polizeiarbeit  Grundlagen interkulturelle Kompetenz für Lehrende, Trainerinnen und Trainer der Polizei NRW  Kulturelle Diversität als Führungsaufgabe  Die Arbeit in multikulturellen Polizeiteams NRW  Grundwissen Islam  Grundlagen Kontaktbeamte muslimische Institutionen (KMI), Einführungsfortbildung und Anpassungsfortbildung  Spannungsfeld Aus- und Übersiedler  Tag der Kulturen / Interkulturelle Polizei NRW Von Januar 2002 bis Dezember 2014 wurden mehr als 370 Seminare zur interkulturellen Kompetenz beim LAFP NRW durchgeführt. Etwa 9.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei NRW besuchten die verschiedenen zuvor angeführten Seminarreihen. 40. Wie fördert die Landesregierung die Fähigkeiten der Polizistinnen und Polizisten, in grenzüberschreitenden Teams zusammenzuarbeiten? 64 Bundesprogramm „Xenos - Integration und Vielfalt“ gegen Ausgrenzung und Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft, http://www.esf.de/portal/generator/6592/xenos.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 76 Wie bereits in der Beantwortung zur Frage 27 dargestellt, werden die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Polizeibehörden des Auslands in verschiedenen Seminaren vermittelt. Dies schließt auch die Zusammenarbeit in grenzüberschreitenden Teams mit ein. 41. Die Europäische Kommission plant, die Europäische Polizeiakademie Collège Européen de Police (CEPOL) zu stärken und über ein neues Aus- und Fortbildungskonzept die europaweite Strafverfolgung zu erleichtern. Wie bewertet die Landesregierung die Pläne der Kommission? Nach Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission vom 16.07.201465 sollen CEPOL zwei Hauptaufgaben übertragen werden:  Durchführung einschlägiger Aus- und Fortbildungs- sowie Austauschmaßnahmen auf EU-Ebene.  Koordinierung der Umsetzung des „Fortbildungsprogramms für den Bereich der Strafverfolgung“66 durch eine strategische Bewertung des Schulungsbedarfs und Gewährleistung eines gemeinsamen Qualitätsrahmens für die Fortbildung in diesem Bereich . Da die Polizeibehörden der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sich im Bereich der grenzüberschreitenden Kriminalitätsbekämpfung sowie der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mit stetig wandelnden Herausforderungen konfrontiert sehen, ergeben sich regelmäßig veränderte Anforderungen an die polizeiliche Aus- und Fortbildung. Vor diesem Hintergrund unterstützt die Landesregierung das Bemühen der Kommission, den Bildungsauftrag von CEPOL fortzuschreiben. Allerdings bezieht sich der vorliegende Verordnungsentwurf mehrfach auf ein sogenanntes „Fortbildungsprogramm im Bereich Strafverfolgung “. Hierdurch könnte der Eindruck erweckt werden, es handele sich dabei um einen konsentierten Handlungsrahmen. Jedoch ist die zugrundeliegende Mitteilung der Kommission vom 27.03.2013 auf europäischer Ebene weder in den zuständigen Gremien beraten, noch in den für ein solches Instrument vorgesehenen Verfahren verabschiedet worden. Die Landesregierung unterstützt daher die vom Bundesrat in seinem Beschluss vom 10.10.2014 [Drucksache 373/14 (Beschluss)] geforderte Streichung dieses Verweises auf das Fortbildungsprogramm. 42. Sind aus Sicht der Landesregierung die geplanten Vorgaben von gemeinsamen Lehrplänen, von der Schulung von Ausbildern und von der Entwicklung und Aktualisierung von Lehrmitteln und -methoden mit geltendem europäischem Recht vereinbar? 65 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rats zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für die Aus-und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL) und zur Aufhebung und Ersetzung des Beschlusses 2005/681/JI des Rates 66 European Law Enforcement Training Scheme (LETS) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 77 Die Ausgestaltung der polizeilichen Aus- und Fortbildung liegt in der nationalen Souveränität der Mitgliedstaaten. Die EU hat kein Mandat für verbindliche Festlegungen und Vorgaben. Art. 87 Abs. 2 b AEUV67) beschränkt die EU-Zuständigkeit vielmehr auf die Erbringung von Unterstützungsleistungen. Darauf hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 03.05.2013 zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über ein Europäisches Fortbildungsbereich für den Bereich der Strafverfolgung68 hingewiesen. Die seinerzeitigen Bedenken finden in dem jetzt vorliegenden Verordnungsvorschlag weitestgehend Berücksichtigung. Allerdings sieht dieser für CEPOL noch Aufgaben vor, bei denen sorgfältig darauf zu achten sein wird, dass die Verordnung im Ergebnis in Einklang mit dem übergeordneten europäischen Rechtsrahmen bleibt. Dies sind z. B. die "Ausarbeitung gemeinsamer Lehrpläne", die "Schulung von Ausbildern" sowie die "Entwicklung und Aktualisierung von Lehrmitteln und Methoden“. 43. Wo sieht die Landesregierung einen Nutzen der gemeinsamen Aus- und Fortbil- dung durch CEPOL? Die Schulungsmaßnahmen von CEPOL sollen den Teilnehmern eine bessere Kenntnis der den Strafverfolgungsbehörden in der EU zur Verfügung stehenden Instrumente, der unterschiedlichen nationalen Systeme, der Fachterminologie verschiedener Sprachen, der betreffenden Ethik- und Menschenrechtsfragen sowie ein Bewusstsein für ihre Zugehörigkeit zur Europäischen Union vermitteln. In Übereinstimmung mit dem Subsidiaritätsprinzip sollte CEPOL die europäische Dimension der Schulung auf dem Gebiet der Strafverfolgung als Ergänzung zu den Schulungsmaßnahmen der nationalen Ausbildungseinrichtungen wahrnehmen, die nach wie vor die wichtigsten Ausbildungseinrichtungen für Strafverfolgungsbedienstete in der EU bleiben. Die Landesregierung sieht einen Nutzen der Aus- und Fortbildung durch CEPOL, wenn durch die Schulung auf Ebene der Europäischen Union ein zusätzlicher Mehrwert, beispielsweise im Bereich der grenzüberschreitenden Verfolgung von Straftaten, generiert werden kann. Die Landesregierung unterstützt auch hierzu ausdrücklich die Stellungnahme des Bundesrats vom 10.10.201469. 44. Wo erkennt die Landesregierung keinen Nutzen der gemeinsamen Aus- und Fortbildung durch CEPOL? CEPOL fungiert bislang als Netzwerk der nationalen Ausbildungseinrichtungen der Mitgliedsstaaten . Die Konzipierung und Durchführung der einzelnen Fortbildungsmaßnahmen 67 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union 68 COM(2013)172 final, Drucksache 248/13 (Beschluss) 69 Drucksache 373/14 (Beschluss) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 78 obliegt auch nach der neuen Verordnung den Mitgliedern des Netzwerkes. CEPOL soll allerdings nach der Verordnung nicht mehr selbst Teil des Netzwerkes, sondern vielmehr eine Koordinierungsstelle sein. Im Hinblick auf den eigenständigen Bildungsauftrag und die Umsetzung "in Zusammenarbeit mit den Netz- und Fortbildungseinrichtungen" muss im Rahmen der Beratung in den zuständigen Gremien des Rates sichergestellt werden, dass durch den Verordnungsentwurf keine Kompetenzverschiebung zugunsten der CEPOL-Zentralstelle und keine Schwächung der nationalen Mitglieder des Netzwerks stattfindet. Aus Sicht der Landesregierung ist auch bei der künftigen Fortentwicklung der Fortbildungstätigkeit im Bereich der Bekämpfung von Straftaten auf europäischer Ebene darauf zu achten, dass die auf Unionsebene entwickelten Maßnahmen freiwillige Angebote bleiben, welche die Mitgliedstaaten weder inhaltlich binden, noch zur Teilnahme verpflichten. Darüber hinaus dürfen die nationalen, zur Fortbildung berufenen Stellen nicht von der Veranstaltung eigener Schulungen oder der Entwicklung eigener Lehrmaterialien ausgeschlossen werden. 45. An wie vielen und an welchen Fortbildungsmaßnahmen von CEPOL haben Poli- zistinnen und Polizisten aus Nordrhein-Westfalen seit dem Jahr 2000 teilgenommen ? Bei der DHPol als National Contact Point für CEPOL liegen für den fraglichen Zeitraum erst Teilnehmer-Statistiken ab dem Jahr 2009 vor. In diesem Zeitraum haben insgesamt 39 Polizeibeamte aus NRW an 37 CEPOL Seminaren teilgenommen. Im Einzelnen ist die Teilnahme wie folgt aufzuschlüsseln: 2009 Im Jahr 2009 haben 2 Polizeibeamte aus NRW an insgesamt 2 CEPOL Seminaren teilgenommen .  1 Teilnehmer am CEPOL Seminar Crime, Police and Justice in 21st Century Presidency Seminar (Top Management Activity)  1 Teilnehmer am CEPOL Seminar Research Symposium 2010 Im Jahr 2010 haben 14 Polizeibeamte aus NRW an insgesamt 13 CEPOL Seminaren teilgenommen .  1 Teilnehmer am CEPOL Seminar Counter Terrorism Strategic Course  1 Teilnehmer am CEPOL Seminar European Police & Judicial Systems - Study Tour  2 Teilnehmer am CEPOL Seminar Future Crime - Global threats to Interior Security Conference Organised by the incoming Presidency  1 Teilnehmer am CEPOL Seminar Tackling Illegal Motor Racing  1 Teilnehmer am CEPOL Seminar Research Symposium - Policing Major Public Events  1 Teilnehmer am CEPOL Seminar Human Rights and Police Ethics  1 Teilnehmer am CEPOL Seminar Counter Terrorism Awareness LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 79  1 Teilnehmer am CEPOL Seminar European Police & Judicial Systems - Study Tour  1 Teilnehmer am CEPOL Seminar Police Research and Science Conference  1 Teilnehmer am CEPOL Seminar Crime Control and Traffic Safety: International Comparison  1 Teilnehmer am CEPOL Seminar Disaster of Large Scale - EU Guidelines  1 Teilnehmer am CEPOL Seminar Public Order and Crowd Management  1 Teilnehmer am CEPOL Seminar Police Cooperation with European Neighboring Countries 2011 Im Jahr 2011 haben 6 Polizeibeamte aus NRW an insgesamt 6 CEPOL Seminaren teilgenommen .  1 Teilnehmer am CEPOL Seminar Language Development: Instruments and Systems of European Police Cooperation (English)  1 Teilnehmer am CEPOL Seminar Road Safety  1 Teilnehmer am CEPOL Seminar International Aspects & Experiences of Domestic Violence  1 Teilnehmer am CEPOL Seminar Civilian Crisis Management  1 Teilnehmer am CEPOL Seminar Training for National European Funding Officers  1 Teilnehmer am CEPOL Seminar Joint Investigation Teams 2012 Im Jahr 2012 haben 6 Polizeibeamte aus NRW an insgesamt 5 CEPOL Seminaren teilgenommen .  1 Teilnehmer am CEPOL Seminar Information Seminar in English  1 Teilnehmer am CEPOL Seminar Crime Control and Traffic Safety International Comparison  1 Teilnehmer am CEPOL Seminar Developments and tendencies in EU crime policy  2 Teilnehmer am CEPOL Seminar SPOCCOP Senior Police Officers Planning and Command Course for Crisis Management  1 Teilnehmer am CEPOL Seminar Recent Development in EU criminal law focusing on the Stockholm programme 2013 Im Jahr 2013 haben 7 Polizeibeamte aus NRW an insgesamt 7 CEPOL Seminaren teilgenommen .  1 Teilnehmer am CEPOL Seminar Counter Terrorism (Strategic)  1 Teilnehmer am CEPOL Seminar Train the Trainers – step 1  1 Teilnehmer am CEPOL Seminar Train the Trainers – step 2  1 Teilnehmer am CEPOL Seminar Police Research & Science Conference  1 Teilnehmer am CEPOL Seminar Social Media implications in Law Enforcement  1 Teilnehmer am CEPOL Seminar Football Security LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8338 80  1 Teilnehmer am CEPOL Seminar Quality assurance in Law Enforcement training 2014 Im Jahr 2014 haben 4 Polizeibeamte aus NRW an insgesamt 4 CEPOL Seminaren teilgenommen .  1 Teilnehmer am CEPOL Seminar SPOCCOP Senior Police Officers Planning and Command Course for Crisis Management  1 Teilnehmer am CEPOL Seminar Pan European Football Police Training  1 Teilnehmer am CEPOL Seminar Awareness on the CSDP – FSJ nexus, structures and instruments  1 Teilnehmer am CEPOL Seminar Train the Trainers. CPCC-EEAS 46. Sollten aus Sicht der Landesregierung auch Staatsanwälte an gemeinsamen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen von CEPOL teilnehmen? Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zu dem vorgenannten Verordnungsvorschlag zur Teilnahme von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten an gemeinsamen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen von CEPOL ausgeführt (Ziffer 7. BR-Drs. 373/14): „CEPOL sollte auch künftig - wie bereits dargelegt - nur dort tätig werden, wo der Schulung auf Unionsebene im Verhältnis zu nationalen Fortbildungsmaßnahmen ein zusätzlicher Nutzen zukommt. Soweit die Berufsgruppe der Staatsanwälte betroffen sein sollte, dürfte Maßnahmen der Union der notwendige Mehrwert nur bei Fortbildungsmaßnahmen zukommen, die sich gerade auf die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen beziehen. Alle in Artikel 3 des Verordnungsvorschlags genannten Ziele und alle in Artikel 4 aufgeführten Aufgaben sollten daher diesen Bezug zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Straftaten unmissverständlich zum Ausdruck bringen.“ Diesen Ausführungen schließt sich die Landesregierung auch weiterhin an. Anlage 1 zur Großen Anfrage Nr. 13 Darstellung ausgesuchter Deliktsbereiche anhand der PKS NRW hier: Fallzahlen der Jahre 1995 - 2013 Deliktsbereich SZ* 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Gesamtkriminalität Straftaten insgesamt ...... 1 363 244 1 382 470 1 352 901 1 331 777 1 331 679 1 327 855 1 376 286 1 462 015 1 497 948 1 531 647 1 503 451 1 491 897 1 495 333 1 453 203 1 458 438 1 442 801 1 511 469 1 518 363 1 484 943 darunter: Menschenhandel Menschenhandel (§180b StGB a.F.; §181 Abs.1 Nr.2 und 3 StGB a.F.) einschl. Altfälle in 2005 144. 259 318 279 338 213 275 253 215 173 240 149 Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung gemäß § 232 StGB 236. bzw. 236000 33 169 111 148 179 162 158 110 89 Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft gemäß § 233 StGB 237. bzw. 237000 2 9 40 11 7 9 8 10 4 Förderung des Menschenhandels gemäß § 233a StGB 238. bzw. 238000 1 10 6 13 16 12 9 8 5 Eigentumskriminalität Diebstahl unter erschwerenden Umständen ("Schwerer" Diebstahl) 4… bzw. 4….. 516 557 471 106 452 634 423 405 399 121 376 515 386 149 433 103 420 092 414 685 380 493 367 825 375 810 340 735 318 492 312 280 335 090 326 726 305 573 darunter: Schwerer Diebstahl von Kraftwagen 4..1 bzw. 4..100 22 124 20 182 19 002 16 671 14 362 12 920 13 624 13 734 11 976 12 704 10 286 8 376 7 406 6 359 6 040 6 528 6 228 5 754 5 561 (Sonstiges) Wohnungseinbruchdiebstahl (ohne TWE) § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB 435.00 bzw. 435. 57 934 52 194 48 928 47 868 44 800 44 676 46 645 45 552 43 377 43 198 38 394 37 686 37 393 38 002 41 115 44 769 50 368 54 167 54 953 Tageswohnungseinbruch 436.00 bzw. 436. 26 164 23 610 22 999 22 472 20 896 20 989 21 215 19 843 19 158 18 292 16 297 16 746 16 043 16 486 18 677 19 955 22 773 24 466 25 632 Ausländerrechtl. Delikte Unerlaubte Einreise gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 1a Aufenthaltsgesetz 7251 bzw. 725100 1 964 1 623 1 043 2 089 3 634 3 907 4 404 4 001 3 423 3 117 3 074 2 619 2 594 2 507 3 156 2 994 3 856 4 011 4 220 Einschleusen von Ausländern gemäß § 96 Aufenthaltsgesetz 7252 bzw. 725200 285 267 253 382 491 461 1 056 830 840 490 474 294 193 179 214 211 253 237 344 Einschleusen mit Todesfolge; gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern gemäß § 97 Aufenthaltsgesetz 7254 bzw. 725400 275 35 54 505 115 469 602 136 319 29 34 17 31 30 29 42 12 60 Rauschgiftkriminalität Rauschgiftdelikte -Betäubungsmittelgesetz- (soweit nicht bereits mit anderem Schl. erfasst) 73.. bzw. 730000 47 031 55 845 57 056 56 126 57 659 58 693 58 510 57 457 59 303 63 802 62 178 56 725 59 471 56 761 52 723 51 993 54 465 53 204 56 775 Illegaler Handel mit und Schmuggel von Rauschgiften gem. § 29 BtMG 732. bzw. 732000 17 812 21 912 21 739 19 945 20 273 21 081 21 857 19 740 20 444 22 229 22 482 20 625 21 992 18 261 15 700 15 965 17 335 14 587 12 124 Illegaler Handel mit und Schmuggel (§ 29 BtMG) - mit/von Heroin 7321 bzw. 732100 7 021 7 587 7 234 6 396 5 616 5 389 5 608 4 238 3 076 3 117 3 001 2 260 2 260 2 027 1 653 1 529 1 278 1 101 1 045 Schmuggel (§ 29 BtMG) - von Heroin 732120 76 64 56 84 58 43 Illegaler Handel mit und Schmuggel (§ 29 BtMG) - mit/von Kokain einschl. Crack 7322 bzw. 732200 1 798 2 210 2 519 2 260 2 579 2 167 1 893 1 896 1 976 1 648 1 467 1 308 1 235 1 141 1 010 775 792 652 754 Schmuggel (§ 29 BtMG) - von Kokain einschl. Crack 732220 89 65 43 45 42 53 Illegale Einfuhr von Betäubungsmitteln gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG (in nicht geringer Menge) 733. bzw. 733000 2 853 2 804 2 670 2 929 3 362 2 937 2 919 2 996 2 329 1 802 1 346 1 291 1 348 784 803 813 837 881 648 *Schlüsselzahl gemäß der "Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik" Quelle: LKA NRW, SG 31.6 (PKS), Stand: 17.12.2014 Anlage 2 zur Großen Anfrage Nr. 13 Darstellung ausgesuchter Deliktsbereiche anhand der PKS NRW hier: Aufklärungsquoten (in %) der Jahre 1995 - 2013 Deliktsbereich SZ* 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Gesamtkriminalität Straftaten insgesamt ...... 44,69 49,02 48,21 49,83 50,10 49,13 48,20 46,60 47,48 47,85 49,33 49,91 49,22 49,30 50,75 49,92 49,06 49,09 48,90 darunter: Menschenhandel Menschenhandel (§180b StGB a.F.; §181 Abs.1 Nr.2 und 3 StGB a.F.) einschl. Altfälle in 2005 144. 96,91 96,86 97,85 97,63 93,90 91,64 91,30 90,23 80,92 87,50 84,56 Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung gemäß § 232 StGB 236. bzw. 236000 84,85 87,57 86,49 79,73 86,59 77,78 82,91 86,36 82,02 Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft gemäß § 233 StGB 237. bzw. 237000 100,00 77,78 97,50 100,00 85,71 88,89 87,50 80,00 100,00 Förderung des Menschenhandels gemäß § 233a StGB 238. bzw. 238000 100,00 100,00 84,62 93,75 66,67 88,89 87,50 60,00 Eigentumskriminalität Diebstahl unter erschwerenden Umständen ("Schwerer" Diebstahl) 4… bzw. 4….. 12,55 13,75 13,38 14,31 12,92 11,97 11,48 10,85 10,61 10,71 10,77 11,26 11,79 12,40 12,42 12,21 12,22 12,24 12,18 darunter: Schwerer Diebstahl von Kraftwagen 4..1 bzw. 4..100 24,94 26,39 23,55 22,45 21,41 19,41 17,62 19,16 16,34 15,63 18,34 21,63 17,80 18,15 20,76 16,36 16,47 15,87 14,82 (Sonstiges) Wohnungseinbruchdiebstahl (ohne TWE) § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB 435.00 bzw. 435. 12,71 14,56 15,24 15,39 16,15 15,78 14,69 15,71 16,09 15,90 15,75 16,62 16,47 16,14 14,36 12,88 13,61 13,79 13,60 Tageswohnungseinbruch 436.00 bzw. 436. 11,99 13,39 15,17 14,66 15,66 16,03 13,99 14,86 16,89 14,52 15,19 16,48 15,96 15,70 13,95 12,47 13,12 12,83 13,40 Ausländerrechtl. Delikte Unerlaubte Einreise gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 1a Aufenthaltsgesetz 7251 bzw. 725100 99,85 99,88 99,33 99,57 99,59 99,44 99,36 99,83 99,21 98,08 90,60 93,66 95,18 98,17 98,70 99,87 99,66 99,60 99,24 Einschleusen von Ausländern gemäß § 96 Aufenthaltsgesetz 7252 bzw. 725200 97,89 94,01 96,84 92,41 83,91 85,25 81,44 74,70 87,98 89,80 87,13 86,73 80,83 72,07 68,22 76,30 58,50 73,00 77,33 Einschleusen mit Todesfolge; gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern gemäß § 97 Aufenthaltsgesetz 7254 bzw. 725400 99,27 94,29 88,89 96,83 91,30 86,99 96,01 87,50 98,12 72,41 97,06 100,00 87,10 100,00 100,00 92,86 75,00 96,67 Rauschgiftkriminalität Rauschgiftdelikte -Betäubungsmittelgesetz- (soweit nicht bereits mit anderem Schl. erfasst) 73.. bzw. 730000 96,13 96,61 95,75 95,72 95,85 95,31 95,07 95,21 94,53 94,60 93,57 93,48 93,39 93,35 92,86 93,27 93,16 92,39 93,29 Illegaler Handel mit und Schmuggel von Rauschgiften gem. § 29 BtMG 732. bzw. 732000 94,28 95,05 94,21 93,51 94,22 93,11 93,58 92,74 91,43 91,07 91,13 91,65 91,05 91,33 90,46 92,08 91,72 90,68 89,89 Illegaler Handel mit und Schmuggel (§ 29 BtMG) - mit/von Heroin 7321 bzw. 732100 93,23 93,88 92,52 91,74 92,20 89,44 92,05 91,69 89,37 89,22 90,57 90,27 90,66 90,73 90,74 92,48 90,92 91,28 88,42 Schmuggel (§ 29 BtMG) - von Heroin 732120 92,11 96,88 92,86 95,24 96,55 79,07 Illegaler Handel mit und Schmuggel (§ 29 BtMG) - mit/von Kokain einschl. Crack 7322 bzw. 732200 93,88 94,89 93,77 92,17 92,83 91,14 89,91 89,29 87,50 88,35 86,84 85,86 87,13 84,49 83,56 86,84 84,97 84,97 84,22 Schmuggel (§ 29 BtMG) - von Kokain einschl. Crack 732220 92,13 89,23 95,35 93,33 85,71 84,91 Illegale Einfuhr von Betäubungsmitteln gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG (in nicht geringer Menge) 733. bzw. 733000 97,86 97,40 97,15 98,05 97,65 97,17 97,43 97,40 96,91 94,34 95,54 94,11 95,10 94,26 91,91 94,34 92,95 92,28 91,51 *Schlüsselzahl gemäß der "Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik" Quelle: LKA NRW, SG 31.6 (PKS), Stand: 17.12.2014 Anlage 3 zur Großen Anfrage Nr. 13 Darstellung ausgesuchter Deliktsbereiche anhand der PKS NRW hier: Anteil nichtdeutsche Tatverdächtige an den Tatverdächtigen insgesamt (in %) der Jahre 1996 - 2013 Deliktsbereich SZ* 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Gesamtkriminalität Straftaten insgesamt ...... 27,83 27,98 26,64 26,64 26,47 25,11 24,82 24,37 23,83 23,28 22,42 21,61 21,92 22,32 23,04 24,31 25,31 26,62 darunter: Menschenhandel Menschenhandel (§180b StGB a.F.; §181 Abs.1 Nr.2 und 3 StGB a.F.) einschl. Altfälle in 2005 144. 51,55 56,98 54,32 47,78 51,17 55,86 54,60 51,72 50,71 57,55 Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung gemäß § 232 StGB 236. bzw. 236000 68,75 58,19 47,93 64,03 60,93 70,99 63,98 69,50 71,68 Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft gemäß § 233 StGB 237. bzw. 237000 50,00 50,00 84,62 60,00 57,14 36,36 72,73 21,43 100,00 Förderung des Menschenhandels gemäß § 233a StGB 238. bzw. 238000 44,44 9,09 60,00 68,42 70,00 72,73 70,00 66,67 Eigentumskriminalität Diebstahl unter erschwerenden Umständen ("Schwerer" Diebstahl) 4… bzw. 4….. 27,66 27,29 25,92 25,66 26,25 25,23 24,36 24,90 24,69 25,38 24,75 24,34 25,21 26,46 29,16 32,03 36,39 39,99 darunter: Schwerer Diebstahl von Kraftwagen 4..1 bzw. 4..100 28,83 27,20 28,95 26,90 27,82 27,30 32,39 28,56 30,40 36,28 30,70 32,20 35,21 32,30 34,39 38,06 43,73 45,08 (Sonstiges) Wohnungseinbruchdiebstahl (ohne TWE) § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB 435.00 bzw. 435. 28,85 27,13 25,82 24,75 27,30 27,76 25,07 26,04 23,82 24,95 24,85 24,79 24,97 27,88 29,35 31,57 35,35 38,42 Tageswohnungseinbruch 436.00 bzw. 436. 34,46 33,62 32,42 30,80 34,04 35,59 31,12 31,78 28,83 29,36 31,57 30,26 31,80 34,74 36,95 39,71 44,48 49,20 Ausländerrechtl. Delikte Unerlaubte Einreise gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 1a Aufenthaltsgesetz 7251 bzw. 725100 97,67 97,44 97,66 98,19 98,17 98,67 98,46 97,94 97,54 98,25 98,65 98,14 98,28 98,99 98,86 99,02 99,09 99,11 Einschleusen von Ausländern gemäß § 96 Aufenthaltsgesetz 7252 bzw. 725200 51,11 52,06 58,97 67,77 59,15 60,93 42,12 49,12 50,22 63,20 54,36 55,15 74,00 62,66 70,48 76,79 81,07 80,31 Einschleusen mit Todesfolge; gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern gemäß § 97 Aufenthaltsgesetz 7254 bzw. 725400 79,17 84,21 58,97 76,15 84,21 62,41 73,13 52,58 43,97 65,38 62,07 66,67 73,17 82,35 69,05 62,32 70,00 76,34 Rauschgiftkriminalität Rauschgiftdelikte -Betäubungsmittelgesetz- (soweit nicht bereits mit anderem Schl. erfasst) 73.. bzw. 730000 24,30 24,94 23,43 22,45 21,07 19,99 20,33 20,60 21,38 21,71 20,93 20,53 20,27 21,03 21,25 21,96 22,31 22,81 Illegaler Handel mit und Schmuggel von Rauschgiften gem. § 29 BtMG 732. bzw. 732000 27,24 27,51 27,55 27,04 24,49 22,23 23,24 22,72 24,09 24,40 23,36 23,59 22,30 23,31 24,12 25,14 27,34 28,85 Illegaler Handel mit und Schmuggel (§ 29 BtMG) - mit/von Heroin 7321 bzw. 732100 39,99 37,83 35,74 34,71 30,94 29,92 29,80 28,18 29,89 28,16 26,11 25,19 22,65 20,32 19,62 22,25 19,84 21,56 Schmuggel (§ 29 BtMG) - von Heroin 732120 26,88 18,06 20,37 24,51 22,22 20,59 Illegaler Handel mit und Schmuggel (§ 29 BtMG) - mit/von Kokain einschl. Crack 7322 bzw. 732200 51,98 55,05 58,71 59,94 59,32 53,14 56,47 58,10 58,88 53,54 51,57 52,83 57,24 54,61 56,42 58,25 53,16 54,40 Schmuggel (§ 29 BtMG) - von Kokain einschl. Crack 732220 54,10 64,00 46,15 68,42 48,84 44,07 Illegale Einfuhr von Betäubungsmitteln gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG (in nicht geringer Menge) 733. bzw. 733000 23,74 24,79 22,09 22,60 20,20 22,96 23,41 28,66 32,02 29,33 31,14 29,21 34,70 35,94 38,66 38,93 42,34 41,77 *Schlüsselzahl gemäß der "Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik" Quelle: LKA NRW, SG 31.6 (PKS), Stand: 17.12.2014 Anlage 4 zur Großen Anfrage Nr. 13 Darstellung ausgesuchter Deliktsbereiche anhand der PKS NRW hier: Anteil nichtdeutsche TV mit Wohnsitz im Ausland an den nichtdeutschen TV (in %) der Jahre 2004 - 2013 Deliktsbereich SZ* 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Gesamtkriminalität Straftaten insgesamt ...... 9,78 9,86 10,54 9,08 2,21 7,73 9,72 10,65 15,02 14,52 darunter: Menschenhandel Menschenhandel (§180b StGB a.F.; §181 Abs.1 Nr.2 und 3 StGB a.F.) einschl. Altfälle in 2005 144. 13,08 2,50 Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung gemäß § 232 StGB 236. bzw. 236000 4,55 2,91 15,52 6,87 5,22 8,40 15,31 18,52 Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft gemäß § 233 StGB 237. bzw. 237000 Förderung des Menschenhandels gemäß § 233a StGB 238. bzw. 238000 14,29 75,00 Eigentumskriminalität Diebstahl unter erschwerenden Umständen ("Schwerer" Diebstahl) 4… bzw. 4….. 15,53 17,47 13,95 13,64 3,39 7,67 11,72 12,84 24,78 25,06 darunter: Schwerer Diebstahl von Kraftwagen 4..1 bzw. 4..100 36,99 43,90 38,26 28,78 14,52 23,32 29,68 30,68 41,51 52,13 (Sonstiges) Wohnungseinbruchdiebstahl (ohne TWE) § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB 435.00 bzw. 435. 9,36 10,75 8,51 9,66 1,75 5,92 9,86 8,49 19,94 23,05 Tageswohnungseinbruch 436.00 bzw. 436. 8,94 10,93 10,93 12,27 1,02 7,53 11,39 10,88 25,29 26,72 Ausländerrechtl. Delikte Unerlaubte Einreise gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 1a Aufenthaltsgesetz 7251 bzw. 725100 30,50 38,47 42,61 32,84 0,72 28,14 38,71 39,19 41,11 34,08 Einschleusen von Ausländern gemäß § 96 Aufenthaltsgesetz 7252 bzw. 725200 18,67 14,56 22,90 13,19 1,80 20,20 29,05 22,48 37,13 44,23 Einschleusen mit Todesfolge; gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern gemäß § 97 Aufenthaltsgesetz 7254 bzw. 725400 17,65 5,56 21,43 10,34 2,33 21,43 28,17 Rauschgiftkriminalität Rauschgiftdelikte -Betäubungsmittelgesetz- (soweit nicht bereits mit anderem Schl. erfasst) 73.. bzw. 730000 12,42 11,94 14,13 12,63 4,42 12,73 15,61 15,71 21,96 22,55 Illegaler Handel mit und Schmuggel von Rauschgiften gem. § 29 BtMG 732. bzw. 732000 17,55 16,65 18,18 15,45 7,83 15,76 24,55 27,38 34,46 35,13 Illegaler Handel mit und Schmuggel (§ 29 BtMG) - mit/von Heroin 7321 bzw. 732100 4,15 5,42 4,32 3,23 1,01 1,02 3,77 3,56 4,59 1,62 Schmuggel (§ 29 BtMG) - von Heroin 732120 8,00 15,38 45,45 20,00 31,25 14,29 Illegaler Handel mit und Schmuggel (§ 29 BtMG) - mit/von Kokain einschl. Crack 7322 bzw. 732200 5,01 5,61 5,91 6,23 5,79 4,13 7,75 14,78 8,74 5,97 Schmuggel (§ 29 BtMG) - von Kokain einschl. Crack 732220 15,15 16,67 25,00 51,28 71,43 34,62 Illegale Einfuhr von Betäubungsmitteln gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG (in nicht geringer Menge) 733. bzw. 733000 32,62 32,64 41,59 30,64 15,29 28,41 33,07 41,82 43,02 43,59 *Schlüsselzahl gemäß der "Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik" Quelle: LKA NRW, SG 31.6 (PKS), Stand: 17.12.2014