LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8344 02.04.2015 Datum des Originals: 02.04.2015/Ausgegeben: 09.04.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3204 vom 3. März 2015 des Abgeordneten Josef Hovenjürgen CDU Drucksache 16/8081 Personalausstattung der Regionalplanungsbehörden Die Ministerpräsidentin hat die Kleine Anfrage 3204 für die Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Landtag hat mit Änderung des Landesplanungsgesetzes ab 2009 die staatliche Regionalplanung für den Bereich des Regionalverbandes Ruhr auf den Regionalverband übertragen . Ziel war eine einheitliche Planung für den Ballungsraum. Der neue Regionalplan wird derzeit erarbeitet. Das Landesplanungsgesetz sieht vor, dass der RVR ab 2016 auch die Bewirtschaftung des Regionalen Flächennutzungsplans von sechs kreisfreien Städten im RVR-Gebiet übernimmt. Die qualifizierte Wahrnehmung dieser Aufgabe erfordert beim RVR eine entsprechende Personalausstattung . Diese scheint z.Zt. nicht gegeben zu sein. Vorbemerkung der Landesregierung Mit Änderung des Landesplanungsgesetzes 2009 wurde dem RVR die staatliche Aufgabe Regionalplanung für sein Verbandsgebiet von den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster übertragen. Der Vertrag wurde zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Ministerin für Wirtschaft, Mittelstand und Energie, Frau Christa Thoben, und dem Regionalverband Ruhr, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Heinz-Dieter Klink, einvernehmlich geschlossen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8344 2 Auf der Grundlage dieses Vertrages wurde dem RVR eine Kostenpauschale gewährt, in der auch die Personalkosten für 8 Stellen enthalten waren. Inhaltlich umfasst dies im Wesentlichen die Durchführung der Regionalplanverfahren mit den dazugehörigen Aufgaben. In dem Vertrag hatte sich der RVR verpflichtet, für weitere Arbeitsfelder wie zum Beispiel Demografie , Regionalentwicklung, Geoinformation, Raumbeobachtung eigenes Personal einzusetzen. Wie im Vertrag festgehalten, wurde in 2013 eine Evaluation durchgeführt. Darin wurde ein Mehrbedarf an 4 zusätzlichen Stellen anerkannt. Diesem Mehrbedarf wurde mit Änderung des Vertrages am 20.12.2013 Rechnung getragen. Darüber hinaus wurde nun eine jährliche Anpassung an die Veränderungen der Entgelte für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vereinbart. Für die durch den genannten Vertrag nicht erfassten Aufgaben wie zum Beispiel die strategische Umweltprüfung für den neuen Regionalplan Ruhr erhält der RVR zusätzliche Mittel (seit August 2013 Mittel in Höhe von 200.000 Euro im Rahmen eines gesonderten Vertrages). Darüber hinaus erhält der RVR Projektmittel, z.B. für den „Ideenwettbewerb Zukunft Metropole Ruhr“. 1. Wie hat sich die Personalausstattung der einzelnen Regionalplanungsbehörden seit 2009 entwickelt? 2. In welchem Umfang hat die Übertragung der Planungskompetenz auf den RVR zur Stellenreduzierung in Arnsberg, Düsseldorf und Münster geführt? Die Personalkosten des RVR als Regionalplanungsbehörde werden über vertraglich vereinbarte Kostenpauschalen abgedeckt, vgl. Vorbemerkung. Bei den Bezirksregierungen hat es im Zusammenhang mit der Übertragung der staatlichen Aufgabe Regionalplanung auf den RVR keine Stellenreduzierungen gegeben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster den Geschäfts - stellen des RVR inhaltlich zuarbeiten, wenn die RVR-Verbandsversammlung über Sachverhalte wie zum Beispiel Förderprogramme, die weiterhin in der Zuständigkeit der Bezirksregierungen liegen, berät. 3. Welche Personalkosten entstehen dem Land z. Zt. in den einzelnen Regionalpla- nungsbehörden? Die Personalkosten bei den Regionalplanungsbehörden können nur auf der Basis von Durchschnittswerten der jeweiligen Fachressorts ermittelt werden. Nach aktuellem Stand (2015) betragen diese für die Regionalplanungsbehörden: BR Arnsberg: 1.132.726,49 Euro, BR Detmold: 1.065.338,56 Euro, BR Düsseldorf: 1.900.239,55 Euro, BR Köln: 1.956.073,90 Euro, BR Münster: 1.415.036,08 Euro. RVR gemäß Vertrag vom 20.12.2013: 877.334,00 Euro, zuzüglich anfallender Projektkosten . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8344 3 4. Hält die Landesregierung die Personalausstattung der Regionalplanungsbehörde beim RVR im Vergleich mit den anderen Regionalplanungsbehörden für ausreichend ? Aus Sicht der Landesregierung sind die Regionalplanungsbehörden alle ausreichend für ihre Aufgaben mit Personal ausgestattet. Die in Absatz 2 der Vorbemerkung der Anfrage dargestellte Annahme, der RVR werde ab 2016 auch die Bewirtschaftung des Regionalen Flächennutzungsplanes (RFNP) übernehmen , trifft so nicht zu.