LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8356 09.04.2015 Datum des Originals: 08.04.2015/Ausgegeben: 14.04.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3188 vom 26. Februar 2015 der Abgeordneten Margret Voßeler CDU Drucksache 16/8047 Wissensvermittlung von Verbraucherthemen in Schulbüchern Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 3188 mit Schreiben vom 8. April 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz , Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage An nordrhein-westfälischen Schulen werden im Lernbereich Naturwissenschaften zur Vermittlung von Kenntnissen über artgerechte Nutztierhaltung Lehrbücher eingesetzt, die ein undifferenziertes und ideologisch gefärbtes Bild von landwirtschaftlicher Tierhaltung vermitteln . Bei allen politischen und gesellschaftlichen Meinungsunterschieden hinsichtlich der Anforderungen an artgerechte Tierhaltung in der Landwirtschaft, muss die schulische Auseinandersetzung in erster Linie sachlichen Kriterien sowie der Vermittlung von Basiswissen genügen. Das verbietet einseitige Darstellungen sowie den Gebrauch von Superlativen, Pauschalbehauptungen und vermeintlichen Fachausdrücken in Schulbuchtexten und Arbeitsblättern , die eine Unvereinbarkeit zwischen dem Handeln des bäuerlichen Berufsstands und der Beurteilung der Verbraucher implizieren. Erklärtes Ziel des Lernbereichs Naturwissenschaften ist eine „naturwissenschaftliche Grundbildung “, die eine „aktive Teilhabe an gesellschaftlicher Kommunikation und Meinungsbildung über technische Entwicklungen und naturwissenschaftliche Forschung“ ermöglicht. Landwirtschaft ist ein wichtiges Thema für die Schule. Als "Verbraucher von morgen" müssen Schüler wissen, woher die Lebensmittel kommen, wie sie produziert werden und wie ein moderner Bauernhof heute aussieht und wirtschaftet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8356 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die nordrhein-westfälischen Kernlehrpläne bieten für den Fachunterricht eine Fülle von Anknüpfungspunkten auch für landwirtschaftliche Themenstellungen. Die Lernbereiche bzw. Fächer ermöglichen unterschiedliche Fachzugänge und Sichtweisen und beugen Einseitigkeiten vor. Dabei gewährleistet eine multiperspektivische Vermittlung, dass sich Schülerinnen und Schüler ihr eigenes Urteil bilden können. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung und das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW haben gemeinsam das Leitprojekt „Verbraucherbildung an Schulen“ im Februar 2015 gestartet. Es setzt die Empfehlung der Kultusministerkonferenz vom 12.09.2013 zur „Verbraucherbildung an Schulen“ um. Wichtige Grundlagen sind fachliche Anbindungen in den Lernbereichen Gesellschaftswissenschaften (Politik/Wirtschaft) und Arbeitslehre (Hauswirtschaft und Wirtschaft) und Anknüpfungspunkte in weiteren Fächern wie auch in den Naturwissenschaften, z.B. in Biologie. Dieser fächerübergreifende Ansatz stellt sicher, dass Verbraucherbildung und landwirtschaftliche Produktion nicht einseitig behandelt werden. 1. Wie stellt die Landesregierung bei der Zulassung von Lernmitteln der naturwis- senschaftlichen Schulfächer sicher, dass die Kernaspekte der Landwirtschaft wie etwa Haltungsformen objektiv und unideologisch dargestellt werden? Der Maßstab für die Zulassung von Lernmitteln ist der gültige Lehrplan für ein Fach. Für neue Lehrpläne findet vor Inkraftsetzung eine Verbändebeteiligung gemäß § 77 Abs. 2 Ziffer 2 SchulG statt. Auf diese Weise beteiligt das Ministerium für Schule und Weiterbildung die am Schulleben beteiligten Verbände an der Neufassung von Richtlinien und Lehrplänen. Im Unterricht müssen Lehrkräfte ein Thema kontrovers darstellen und diskutieren, wenn es in der Öffentlichkeit kontrovers erscheint (Beutelsbacher Konsens). Dieser Grundsatz wird auch bei der Zulassung von Lernmitteln beachtet. 2. Wie gestaltet sich der Einfluss der Landesregierung auf die Entwicklung von landwirtschaftlichen Unterrichtsreihen? Das Format der nordrhein-westfälischen kompetenzorientierten Kernlehrpläne beinhaltet grundsätzlich keine Festlegung von Unterrichtsreihen. Es wird vielmehr ein obligatorischer Rahmen gesetzt, innerhalb dessen Fachkonferenzen der Schulen vor dem Hintergrund ihrer spezifischen Lehr- und Lernbedingungen selbstständig entscheiden, in welchen Inhaltsfeldern und an welchen Beispielen die verbindlich festgelegten Kompetenzen zu erwerben sind. Dies schließt landwirtschaftliche Themen ein. Musterbeispiele für schulinterne Lehrpläne sind im Lehrplannavigator enthalten, z.B. für das Fach Erdkunde sowie weitere Fächer unter: http://www.schulentwicklung.nrw.de/lehrplaene/lehrplannavigator-s-i/ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8356 3 3. Was unternimmt die Landesregierung, damit auch Argumente des bäuerlichen Berufsstandes und ihrer berufsständischen Vertretungen Berücksichtigung in den entsprechenden Lehrplänen und Lernbereichen finden? Ein entsprechender Wunsch nach Beteiligung des bäuerlichen Berufsstandes und ihrer berufsständischen Vertretungen war der Landesregierung bisher nicht bekannt. Die Verbände und Organisationen, die bei schulischen Angelegenheiten von allgemeiner und grundsätzlicher Bedeutung durch das Ministerium beteiligt werden, ergeben sich aus § 77 Absatz 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen.