LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/836 05.09.2012 Datum des Originals: 05.09.2012/Ausgegeben: 10.09.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 326 vom 9. August 2012 des Abgeordneten Dr. Stefan Berger CDU Drucksache 16/568 Folgen der Hochschulpolitik der rot-grünen Landesregierung Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung hat die Kleine Anfrage 326 mit Schreiben vom 5. September 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Haushalte der Hochschulen leiden immer stärker an einer Unterfinanzierung die unter anderem durch die dilettantische Abschaffung der Studienbeiträge und deren unzureichender Kompensation mitverursacht wurde. So weist z. B. die Universität Münster, laut einem Artikel von Spiegel Online vom 7. August 2012 („Hochschulen in Not. Wo ist denn hier der Rettungsring?) der Wirtschaftsplan der Universität Münster für dieses Jahr ein Minus von 17 Millionen Euro aus. Das HIS-Institut für Hochschulforschung wird mit folgender Aussage zitiert: „Die Grundfinanzierung der Hochschulen ist zwar in den letzten Jahren nominal gestiegen, aber nicht so stark, dass die Hochschulen alle Aufgaben decken können, die ihnen mittlerweile aufgebürdet werden". Hinzu kommt, dass das Bundesverfassungsgericht im Februar 2012 die W-Besoldung in Teilen für verfassungswidrig erklärt hat, was zu erheblichen Mehrkosten führen kann, da Hochschullehrer Anspruch auf ein höheres Grundgehalt und ein einklagbares Recht auf Zahlung von Leistungszulagen haben, als es bisher vorgesehen war. Da die Klage von einem hessischen Professor eingereicht wurde und das BVG die in Hessen gezahlte Besoldung für "evident unzureichend" hält (Besoldung in Hessen pro Monat lt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/836 2 Deutschem Hochschulverband: W1: 3710,92 Euro, W2: 4239 Euro, W3: 5147,49 Euro) steht zu befürchten, dass die Besoldung in Nordrhein-Westfalen ebenfalls angepasst werden muss (Besoldung pro Monat: W1: 3816,31 Euro, W2: 4354,02 Euro, W3: 5278,75 Euro). Die Kultusminister der Länder, haben laut der „duz“ vom 20.7.2012 beschlossen, dass sich die W2-Grundgehälter künftig an der Dienstaltersstufe 8 der Besoldungsgruppe 15 orientieren . Nordrhein-Westfalen das seinen W2-Professoren bisher laut Deutschem Hochschulverband 4354,02 Euro pro Monat zahlt, müsste dann in Zukunft 4650 Euro aufwenden. Hinzu kommt, dies gab der Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) im Juni zu bedenken , dass bei einer Erhöhung von W2 auch das W3-Grundgehalt angehoben werden müsse. Vorbemerkung der Landesregierung Mit der "Hochschulvereinbarung NRW 2015" wurde ein gemeinsamer Rahmen zwischen der Landesregierung und den Hochschulen des Landes geschaffen, der den Hochschulen und Universitätskliniken eine Grundfinanzierung von mindestens vier Milliarden € pro Jahr bis 2015 garantiert. Für den doppelten Abiturjahrgang investiert das Land NRW im Rahmen des Hochschulpaktes II zusätzlich 1,3 Milliarden €. Trotz angespannter Haushaltssituation hat die Landesregierung beschlossen, noch einmal zusätzlich 249 Millionen € jährlich für die Verbesserung der Qualität der Lehre an den Hochschulen zu investieren. Damit ist eine Finanzierung seitens des Landes sichergestellt. 1. Wie hoch sind die Ausgaben der Bundesländer pro Studierendem im Vergleich (bitte jeweils nach Land und dort nach Anteil am Landeshaushalt, Euro pro Student , Euro pro Lehrstuhl und den Studierenden pro Professor darstellen)? Die Frage kann in der vorliegenden Form nicht beantwortet werden. Näherungsweise können Daten aus der Hochschulfinanzstatistik herangezogen werden. Sie wird in Fachserien veröffentlicht und liegt aktuell für das Auswertungsjahr 2009 vor. Die nachstehende Tabelle enthält die laufenden Ausgaben der Hochschulen nach Bundesländern, die Anzahl der Studierenden , die Anzahl der Professorinnen/Professoren sowie die Relationen laufende Ausgaben pro Studentin/Student, laufende Ausgaben pro Professur und Studierende pro Professur . Daten über den Anteil der Landeshaushalte an den Ausgaben und der Anzahl der Lehrstühle in den Bundesländern liegen nicht vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/836 3 Basisdaten für die Berechnung finanzstatistischer Kennzahlen für den Hochschulbereich Rechnungsjahr 2009 nach Ländern - 1 000 EUR bzw. Anzahl - Land Lfd. Ausga- ben 1) Studierende Professoren/ -innen 2) Lfd. Ausga- ben pro Studierende Lfd. Ausga- ben pro Professoren/ -innen 2) Studierende pro Profes- soren/ -innen 2) Baden-Württemberg 5 122 460 277 367 5 853 18,47 875,26 47,39 Bayern 5 008 155 272 666 5 332 18,37 939,35 51,14 Berlin 2 346 618 139 871 2 602 16,78 901,85 53,76 Brandenburg 355 241 49 611 772 7,16 460,16 64,26 Bremen 361 270 31 160 589 11,59 613,88 52,95 Hamburg 1 229 211 74 858 1 324 16,42 928,41 56,54 Hessen 2 695 714 185 724 2 939 14,51 917,38 63,2 Mecklenburg-Vorpommern 758 494 38 907 795 19,5 954,68 48,97 Niedersachsen 2 826 891 143 927 3 053 19,64 925,94 47,14 Nordrhein-Westfalen 7 390 115 508 249 7 282 14,54 1 014,85 69,8 Rheinland-Pfalz 1 414 704 109 478 1 712 12,92 826,35 63,95 Saarland 489 036 22 821 431 21,43 1 134,65 52,95 Sachsen 1 656 772 109 363 2 074 15,15 799,02 52,74 Sachsen-Anhalt 965 796 52 910 1 000 18,25 965,8 52,91 Schleswig-Holstein 1 154 691 49 689 887 23,24 1 301,79 56,02 Thüringen 802 959 52 522 1 054 15,29 762,18 49,85 Deutschland 34 578 129 2 119 123 37 696 16,32 917,3 56,22 davon: Alte Flächenländer 26 101 767 1 569 921 27 488 16,63 949,59 57,11 Neue Flächenländer 4 539 262 303 313 5 694 14,97 797,27 53,27 Stadtstaaten 3 937 100 245 889 4 515 16,01 872,1 54,47 1) Ausgaben ohne Investitionsausgaben 2) Ohne drittmittelfinanzierte und nebenberufliche Professoren/-innen. Quelle: Monetäre hochschulstatistische Kennzahlen - Fachserie 11 Reihe 4.3.2 - 2009; 2. Hält sie die finanzielle Ausstattung der Hochschulen in Nordrhein-Westfalen für ausreichend? Ja. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/836 4 3. Rechnet die Landesregierung mit Einschränkung bei Forschung und Lehre an den Hochschulen durch die oben skizzierten Befunde? Nein. 4. Mit welchen finanziellen Kosten muss das Land Nordrhein-Westfalen durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes und nach der Entscheidung der Kultusministerkonferenz bei der W-Besoldung rechnen? Die Landesregierung prüft zurzeit, welche Konsequenzen das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur W-Besoldung für das Land Nordrhein-Westfalen hat. Nach Abschluss dieser Prüfung ist beabsichtigt, eine Gesetzesvorlage in den Landtag einzubringen. 5. Wird die Landesregierung, da sie über die Kultusministerkonferenz mitverant- wortlich an der Erhöhung der W-Besoldung ist, den Hochschulen finanzielle Hilfe aufgrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils zukommen lassen, um die steigenden Kosten vollständig zu kompensieren? Siehe Antwort zu Frage 4.