LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/837 05.09.2012 Datum des Originals: 05.09.2012/Ausgegeben: 10.09.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 318 vom 1. August 2012 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/496 Altersstruktur der nordrhein-westfälischen Kommunalräte Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 318 mit Schreiben vom 5. September 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Deutschland steht vor einem dramatischen Bevölkerungswandel, der unausweichlich und realistischer Weise nicht ausgeglichen werden kann. Heute hat Deutschland etwa 82 Millionen Einwohner. Auch bei einer jährlichen Zuwanderung von 100.000 Personen wird die Bevölkerung in 50 Jahren nur noch 65 Millionen stark sein. Der Grund für diese Abnahme liegt - wie in den letzten drei Jahrzehnten - in einer höheren Sterbe- als Geburtenrate. Die Bevölkerung in Deutschland wird in den nächsten Jahrzehnten zunehmend älter werden und abnehmen . Mit dieser Entwicklung und ihren Auswirkungen müssen sich neben Wirtschaft und Gesellschaft auch unsere Gemeinden, Städte und Kreise beschäftigen. Diese Entwicklung der Verschiebung der Altersstruktur wird auch die kommunalen Vertretungskörperschaften treffen. Allein in Nordrhein-Westfalen engagieren sich mehr als 20.000 Ehrenamtler in Räten, Kreistagen, Bezirksvertretungen und Landschaftsverbandsversammlungen. 1. Welches Durchschnittalter weisen die Mitglieder in nordrhein-westfälischen kommunalen Vertretungskörperschaften auf (bitte differenzieren nach Kommunen und nach Räten, Kreistagen, Bezirksvertretungen und Landschaftsversammlungen )? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/837 2 2. Welche Altersstruktur haben die nordrhein-westfälischen kommunalen Vertretungskörperschaften (prozentual in den Altersgruppen 18-30, 30-40, 40-50, 50-65, 65 und älter)? 3. Wie gestalten sich die Entwicklung des Durchschnittalters von Ratsmitgliedern, Kreistagsmitgliedern, Bezirksvertretungsmitgliedern und Landschaftsversammlungsmitgliedern und die Altersstruktur der Mitglieder der kommunalen Vertretungen in den letzten zehn Jahren? Über die Altersstruktur der nordrhein-westfälischen Vertretungskörperschaften werden von IT.NRW keine Daten erhoben, so dass für diese Informationen eine Abfrage bei jeder einzelnen Kommune erforderlich wäre. Eine solche Abfrage ist in dem zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitraum nicht möglich. 4. Wie viele Seniorenbeiräte gibt es derzeit in nordrhein-westfälischen kommunalen Vertretungskörperschaften? Für die Einrichtung von Seniorenbeiräten in Gemeinden existieren keine gesetzlichen Vorgaben . Ebenso wenig werden über deren Bildung statistische Erhebungen durchgeführt. Vielmehr entscheiden die Gemeinden im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 GG, Art. 78 LVerf) eigenverantwortlich über deren Bildung. Die Landesregierung steht jedoch im engen Kontakt mit der Landesseniorenvertretung NRW (LSV NRW). Diese ist nach eigenen Angaben Dachverband von 160 kommunalen Seniorenvertretungen in NRW. 5. Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf für eine verbesserte Abbildung be- stimmter Altersgruppen in den kommunalen Vertretungskörperschaften? Die Landesregierung misst dem ehrenamtlichen Engagement von Bürgerinnen und Bürgern in den kommunalen Vertretungen als einem unverzichtbaren Element kommunaler Selbstverwaltung eine hervorgehobene Bedeutung zu. Ausdrücklich unterstützt sie deshalb den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes und zur Änderung weiterer kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften (Drs. 16/48), der darauf abzielt, die Rahmenbedingungen für die Wahrnehmung des kommunalen Ehrenamtes insgesamt zu verbessern und u. a. altersübergreifend Menschen die bessere Vereinbarkeit von Mandat und Berufstätigkeit zu ermöglichen. Die Landesregierung fördert ein Netz von landesweit tätigen Trägern in der Alten- und Seniorenpolitik mit 1,3 Mio. Euro im Jahr 2011 und gibt damit hier auch neue Impulse zur Teilhabe von älteren Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und von älteren Lesben und Schwulen. Die Teilhabe der älteren Bürgerinnen und Bürger und ihr bürgerschaftliches Engagement haben eine besondere Bedeutung, wenn es darum geht, die Chancen zu nutzen und die Herausforderungen zu bewältigen, die mit der demographischen Entwicklung verbunden sind.