LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8372 09.04.2015 Datum des Originals: 08.04.2015/Ausgegeben: 14.04.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3205 vom 3. März 2015 des Abgeordneten Oskar Burkert CDU Drucksache 16/8082 Einrichtung einer suchtmedizinischen Tagesklinik Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 3205 mit Schreiben vom 8. April 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das St. Marien-Hospital Hamm gem. GmbH hat mit Datum vom 27.05.2013 einen Antrag zur Errichtung einer suchtmedizinischen Tagesklinik eingereicht. Es ist geplant, in dieser Tagesklinik 14 Plätze einzurichten. Im Juli 2014 hat ein Gespräch mit Frau Ministerin Steffens stattgefunden. Alle Beteiligten gingen nach dem Gespräch davon aus, dass die Genehmigung in den nächsten drei bis vier Monaten erteilt werde. Bis zum heutigen Zeitpunkt ist dies nicht geschehen. 1. Welche Bedeutung misst das Ministerium der Einrichtung von suchtmedizini- schen Tageskliniken bei? Suchtmedizinische Versorgung wird im Rahmen der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung grundsätzlich von allen im Krankenhausplan ausgewiesenen Abteilungen für Psychiatrie und Psychotherapie und Psychosomatische Medizin und Psychotherapie erbracht . Die tagesklinische Versorgung ist dabei ein wichtiger Baustein für die Behandlung psychisch erkrankter Patientinnen und Patienten. Sie ist unter Berücksichtigung des Schweregrades der psychischen Erkrankung auch für die suchtmedizinische Behandlung besonders geeignet , da den Patientinnen und Patienten während der Behandlung die Möglichkeit des fortlaufenden Bezugs zu ihrem sozialen Umfeld bleibt. Ihr kommt somit eine erhebliche Bedeutung zu. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8372 2 2. Welche Gründe führen in diesem Fall zu der Verzögerung? Die Einrichtung einer Tagesklinik stellt eine Fortschreibung des Krankenhausplans dar und ist daher an ein im Krankenhausgestaltungsgesetz vorgegebenes Verfahren gebunden. Mit Erlass vom 30.09.2013 wurde die Bezirksregierung (BR) Arnsberg gebeten, u. a. das von dem Marien-Hospital Hamm zur Entscheidung vorgelegte regionale Planungskonzept vor dem Hintergrund der zum Teil neuen Vorgaben und Grundlagen des neuen Krankenhausplans 2015 einer grundlegenden Überprüfung zu unterziehen. Entsprechend wurde das Verfahren an die Kostenträger zurückgegeben. Mit E-Mail vom 05.12.2013 wurde der BR Arnsberg von Seiten der Kostenträger mitgeteilt, dass u. a. das Planungsverfahren MarienHospital Hamm (Ausweisung einer suchtmedizinischen Tagesklinik mit 14 Plätzen) im Rahmen der Umsetzung der Eckwerte in den jeweiligen Regionen verhandelt wird. Aufgrund des Erlasses des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) vom 24.06.2014 wurde von der BR Arnsberg zur Erarbeitung eines regionalen Planungskonzepts über die Krankenhausversorgung für Psychiatrie und Psychotherapie und Psychosomatische Medizin und Psychotherapie in dem Versorgungsgebiet (VG) 12 und den angrenzenden Regionen aufgefordert. Diese Aufforderung erging u. a. auch an das MarienHospital Hamm. In der Aufforderung zu Verhandlungen wurde dem Krankenhaus auch mitgeteilt , dass Entscheidungen über die vorliegenden Konzepte älteren Ursprungs aufgrund der nicht mehr aktuellen Daten nicht möglich sind und diese mit den neuen Planungsgrundlagen in Einklang gebracht werden müssen. Mit Schreiben vom 15.09.2014 an das Marien-Hospital Hamm wurde dem Krankenhausträger mitgeteilt, dass der neue Krankenhausplan NRW 2015 ein integratives Versorgungskonzept für Psychiatrie und Psychosomatik vorsieht. Die BR Arnsberg regte daher an, das Planungskonzept zur Einrichtung einer suchtmedizinischen Tagesklinik mit 14 Behandlungsplätzen den neuen Rahmenvorgaben des Krankenhausplans NRW 2015 entsprechend zu überarbeiten und in das Planungsverfahren die psychiatrische und psychosomatische Krankenhausversorgung im VG 12 und angrenzenden Versorgungsgebieten einzubringen. Laut aktueller Mitteilung der Kostenträger soll die Umsetzung des Krankenhausplans NRW 2015 im VG 12 (inkl. Psychiatrie) im Laufe der nächsten Monate verhandelt werden. Der in dem Gespräch im Juli 2014 angenommene Zeitraum bis zur Entscheidung stützte sich auf den damaligen Verfahrensstand, der eine frühere Einigung zwischen den Beteiligten vermuten ließ. Die Verhandlungen dauern aber noch an. Kein Beteiligter hat bisher von der nach dem Krankenhausgestaltungsgesetz vorgesehenen Möglichkeit, das Scheitern der Verhandlungen zu erklären und die BR um Fortführung des Verfahrens zu bitten, Gebrauch gemacht. Solange kein Beteiligter das Scheitern der Verhandlungen anzeigt, haben die Verhandlungspartner die Chance, ein einvernehmliches Planungskonzept zu erarbeiten. 3. Wenn dem Vorhaben keine Ablehnungsgründe entgegenstehen, wann ist dann mit der Erteilung der Genehmigung zu rechnen? Nach Abschluss der Verhandlungen teilen die Beteiligten das Ergebnis der Bezirksregierung mit. Die Bezirksregierung berichtet dem MGEPA mit ihrer Einschätzung zum Bedarf. Im MGEPA erfolgt eine rechtliche und inhaltliche Prüfung, bevor das im Krankenhausgestaltungsgesetz vorgegebene Anhörungsverfahren eingeleitet wird. Nach Auswertung der hieraus ergehenden Stellungnahmen entscheidet das Land abschließend. Da die Krankenkassen angeben, in den nächsten Monaten die Umsetzung des Krankenhausplans zu verhandeln , wird frühestens im Sommer mit einer Entscheidung gerechnet.