LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8374 13.04.2015 Datum des Originals: 09.04.2015/Ausgegeben: 16.04.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3236 vom 16. März 2015 der Abgeordneten Gregor Golland und Jens Kamieth CDU Drucksache 16/8210 Vizekanzler und SPD-Bundesvorsitzender Sigmar Gabriel spricht sich klar für Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung aus Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3236 mit Schreiben vom 9. April 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Debatte um die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung hat sich der Vorsitzende der Bundes-SPD, Sigmar Gabriel, in aller Deutlichkeit für das Verfahren ausgesprochen . Damit vertritt der Vizekanzler der Bundesrepublik Deutschland die gleiche Meinung wie Parteikollege und NRW-Innenminister Ralf Jäger. Herr Jäger hatte vor der Plenardebatte im Landtag zu diesem Thema ausdrücklich für die Vorratsdatenspeicherung plädiert, blieb dann jedoch der Diskussion fern und äußerte sich nicht mehr dazu, weil man sich innerhalb der Landesregierung nicht auf eine Linie einigen konnte. Herr Gabriel betont in den Medien, dass die Vorratsdatenspeicherung durch die „schnellere Aufdeckung von Straftaten helfen“ könne, „die nächste Straftat zu verhindern“ (FAZ, 16.03.2015, S. 4). Das ist auch unsere Meinung und die der CDU-Landtagsfraktion. Der SPD-Bundesvorsitzende erhöht damit den Druck auf seine Parteikollegen, Bundesjustizminister Heiko Maas und Landesjustizminister Thomas Kutschaty, beide erklärte Gegner der Vorratsdatenspeicherung. Herr Kutschaty hat das Verfahren in den Medien gar als „Relikt aus der Steinzeit“ bezeichnet . Wer glaube, Terroristen riefen von ihrem Festnetztelefon aus bei anderen Terroristen an, habe die gesamte technische Entwicklung der letzten zehn Jahre verpasst (Rheinische Post, 14.03.2015). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8374 2 1. Wird Innenminister Ralf Jäger einen möglichen Vorschlag auf Bundesebene zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung initiieren oder mittragen? Die Landesregierung nimmt im Rahmen der Beantwortung von Kleinen Anfragen keine Stellung zu Initiativen der Bundesregierung sowie der Auffassung einzelner Mitglieder der Bundesregierung . 2. Wie ist die Positionierung des Innenministers – generell und aktuell – zum Thema Vorratsdatenspeicherung? Im April 2014 erklärte der Europäische Gerichtshof die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten für ungültig. Vor diesem Hintergrund sollte eine Positionierung der nordrheinwestfälischen Landesregierung erst dann erfolgen, wenn eine wirksame Europäischen Richtlinie vorliegt, die die Grundlage für eine etwaige Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung darstellen könnte. In ihrer Orientierungsdebatte zur künftigen Sicherheitsagenda nach den Anschlägen von Paris am 21. Januar 2015 waren die europäischen Kommissionsmitglieder sich aber einig, dass für eine neue EU-weite Initiative der Kommission keine Notwendigkeit besteht. Die Mitgliedstaaten könnten unter Wahrung der vom EuGH genannten Grundsätze in diesem Bereich aktiv werden. In der Erklärung der Innenminister und -senatoren der Länder zur SonderInnenministerkonferenz in Brüssel am 23.03.2015 wird „eine verfassungs- und unionsrechtskonforme gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung nach wie vor als unverzichtbares Instrument für eine effektive Strafverfolgung in bestimmten Bereichen schwerwiegender Kriminalität“ eingeordnet. Ob und in welcher Weise der Gesetzgeber eine gesetzliche Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung schafft, liegt in der Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers. Angesicht der Tatsache , dass die Vorratsdatenspeicherung tief in die Persönlichkeitsrechte aller Betroffenen eingreift muss dieser entscheiden, in welcher Weise er die Balance zwischen den Freiheitsrechten des Einzelnen und dem Strafverfolgungsanspruch des Staates wahrt. 3. Warum haben die SPD-Justizminister in Bund und Land (Heiko Maas, Thomas Kutschaty) ein Problem mit der Vorratsdatenspeicherung? Siehe Antwort zu Frage 1. 4. Wie sinnvoll ist die Vorratsdatenspeicherung aus Sicht der nordrhein- westfälischen Sicherheitsbehörden (LKA, Verfassungsschutz, Polizei)? Siehe Antwort zu Frage 2