LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8379 13.04.2015 Datum des Originals: 13.04.2015/Ausgegeben: 16.04.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3227 vom 11. März 2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/8188 Kritik an Catering für Einsatzverpflegung Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3227 mit Schreiben vom 13. April 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) NRW kritisiert und dokumentiert in einer Pressemitteilung vom 10. März 2015 die schlechte Qualität der Einsatzverpflegung für Polizistinnen und Polizisten bei der Dügida-Demonstration vom 9. März und beim vergangenen Rosenmontagszug am 9. Februar. Offenbar sind den Polizisten übel riechende Wraps als Verpflegung ausgegeben worden. Während des Rosenmontagsumzugs hatten die Düsseldorfer Polizisten bereits rohe Schnitzel erhalten. Die GdP sieht durch den erneuten Lebensmittelskandal die Arbeitsfähigkeit der Polizei gefährdet . Seit der Abschaffung der Einsatzküchen, schreibt die GdP in ihrer Pressemitteilung würden „immer wieder längst abgelaufene oder sogar verdorbene Lebensmittel an die Polizisten verteilt“. Der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Mertens kritisiert: „Hier sind Caterer unterwegs, die auf Kosten der Gesundheit meiner Kollegen einen Zusatzprofit einstreichen wollen. Das ist ein Skandal, den der Innenminister sofort stoppen muss.“ Der in der Kritik stehende Caterer, der jetzt die ungenießbaren Wraps geliefert hat, soll nach Informationen der GdP in der Vergangenheit bereits abgemahnt worden sein. Für die GdP deutet alles auf ein „Systemversagen“ hin, wenn einem Caterer trotz anhaltender Kritik und offensichtlicher Missstände nicht gekündigt wird. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8379 2 In der BILD-Zeitung am 11. März 2015 schiebt der Landesinnenminister die Verantwortung für den „Ekel-Imbiss“ auf die Düsseldorfer Polizei. Gleichzeitig erklärt er aber auch, dass Polzisten einen „Anspruch auf gute Versorgung im Einsatz“ haben. Damit lenkt der Minister von seiner eigenen Dienst- und Fürsorgepflicht gegenüber den Polizisten im Land ab. Die Polizeibeamten verrichten einen anstrengenden und kräftezehrenden Dienst. Es ist daher wichtig, die Einsatzkräfte bestmöglich zu versorgen. Die Sicherheit auf einer Großveranstaltung darf nicht durch falsche oder schlechte Lebensmittel gefährdet werden. Vorbemerkung der Landesregierung Neben der Sicherheit unserer Polizeibeamtinnen und -beamten ist eine gute Versorgung bei Einsätzen ein wichtiger Aspekt. Soweit Mängel bei der Verpflegung gerügt werden, wird in der Angelegenheit eine sorgfältige Prüfung eingeleitet. Ziel ist es, erkannte Mängel abzustellen und für die Zukunft auszuschließen. Im vorliegenden Fall wurden die zuständigen Behörden nach Kenntnis des Vorfalls sofort um lückenlose Aufklärung gebeten. Das ansässige Gesundheitsamt wurde seitens der Behörde direkt hinzugezogen. Die Untersuchungen dauern noch an. 1. Wie hoch sind die Verpflegungssätze pro Polizeibeamten bei einem Einsatz für jede Mahlzeit? (Bitte einzelne Sätze nach Mahlzeiten aufschlüsseln) Die Verpflegung der Polizeibeamten/-beamtin erfolgt im Rahmen eines Einsatzes aus „besonderem Anlass“. Diese Einsätze sind hinsichtlich ihres zeitlichen Eintretens und ihres Verpflegungsumfanges von aktuellen Lageentwicklungen oder Planentscheidungen abhängig. Die Art und Menge der Verpflegung richtet sich nach der Länge und dem Zeitpunkt der Einsätze . Die Kosten der unterschiedlichen Mahlzeiten sind vom konkreten Vertrag mit dem jeweiligen Caterer abhängig. Ein Verpflegungssatz pro Einsatz und Mahlzeit kann deshalb nicht angegeben werden. Im Durchschnitt liegen die Verpflegungspreise je nach Einsatzzeit und Art der Verpflegung zwischen 6,60 € und 10,- € pro Mahlzeit. 2. Warum gibt es keine zentrale landesweite Instanz für die Beschaffung von Ein- satzverpflegung? Zur Optimierung der Standards bei der Einsatzverpflegung wurde 2010 die Verpflegungsleistung von Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD NRW) zentral ausgeschrieben und die Koordinierung von Caterern übernommen. Dieses zentrale Verfahren hat sich nicht bewährt. Eine wesentliche Ursache bestand in der teilweise großen Entfernung von den Unternehmensstandorten zu den Einsatzkräften, so dass eine ununterbrochene Kühlung nicht immer sichergestellt werden konnte. Private Dienstleister hatten bei großflächigen Versorgungsgebieten das Problem, mehrere Verpflegungsersuchen unterschiedlicher Behörden zeitgleich zu bedienen. Zudem fehlte es an der unmittelbaren Vertragsbeziehung der einzelnen Polizeibehörde mit dem privaten Anbieter, weshalb es immer wieder zu Problemen zwischen dem Caterer und der Einsatzleitung der jeweiligen Polizeibehörde kam. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8379 3 Im Jahr 2011 wurde daher eine Arbeitsgruppe „Verpflegung aus besonderem Anlass“ zur Entwicklung eines landesweiten Verpflegungsstandards eingesetzt. Das Arbeitsgruppenergebnis „Verpflegungsstandard NRW und Haushaltscontrolling“ wurde mit einer Neuregelung der Verpflegung am 13.03.2014 erlassmäßig umgesetzt. Seit diesem Zeitpunkt legt der Verpflegungsstandard NRW als eine verbindliche Richtlinie das Leistungs- und Qualitätsniveau fest, das für die Einsatzverpflegung der Polizei maßgebend ist. Der Verpflegungsstandard NRW richtet sich gleichermaßen an private Anbieter wie auch an die KPB, in deren Eigenschaften als Verpflegungsverantwortliche und Vertragspartner. Kern ist eine Muster-Leistungsbeschreibung für Beschaffungsmaßnahmen. Die MusterLeistungsbeschreibung ermöglicht es den KPB, deren dezentrale Vergabeverfahren mit geringen eigenen Vorarbeiten selbstständig durchzuführen. Die KPB wurden angewiesen, bei der Durchführung dezentraler Vergabeverfahren zukünftig ausschließlich diese MusterLeistungsbeschreibung zu verwenden. 3. Welche Richtlinien existieren für die Einsatzverpflegung? (Bitte Richtlinien im genauen Wortlaut vollständig wiedergeben.) Für die Verpflegung bei Einsätzen und Übungen aus besonderem Anlass ist der Kopferlass „Führung und Einsatz der Polizei“ (PDV 100 VS-NfD) - Leitfaden 150 maßgeblicher Rahmen . Dieser wird im Hinblick auf die hier nachgefragte Einsatzverpflegung für die nordrheinwestfälische Polizei in dem unter Frage 2 aufgeführten Erlass konkretisiert (Anlage 1). 4. Mit wie vielen Caterbetrieben bestehen Lieferverträge mit der Polizei? (Bitte Un- ternehmen, Vertragsumfang, Vertragslaufzeit und Konditionen auflisten.) Die verantwortlichen KPB haben jeweils ein örtliches Vergabeverfahren unter Beachtung der o.g. Muster-Leistungsbeschreibung durchgeführt. Dies erfolgt unter Beachtung des Vergaberechts. Eine Auflistung der Caterer mit Vertragsumfang, Vertragslaufzeit und Konditionen kann aufgrund der zu wahrenden Geschäftsinteressen nicht erfolgen. 5. Wird das Unternehmen, das für das Catering in Düsseldorf verantwortlich ist, auch künftig Aufträge erhalten? Das Polizeipräsidium Düsseldorf wird auch zukünftig Leistungen des örtlichen Vertragspartners in Anspruch nehmen. Zurzeit gibt es keine vertragsrechtlichen Beanstandungen, die einer weiteren Zusammenarbeit abträglich wären.