LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/838 05.09.2012 Datum des Originals: 05.09.2012/Ausgegeben: 10.09.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 286 vom 23. Juli 2012 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/422 Pumpspeicherkraftwerk in Porta Westfalica „unter Tage“ – Welche Förderkulisse sieht die Landesregierung? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 286 mit Schreiben vom 5. September 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, der Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung und dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Rahmen der Diskussion um die sogenannte „Energiewende“ kommt der Erforschung und Umsetzung neuer Technologien und Möglichkeiten der Energieversorgung besondere Bedeutung zu. Auf dem Gebiete der Stadt Porta Westfalica wird derzeit ein sogenanntes Pumpspeicherkraftwerk „unter Tage“ diskutiert, welches wohl ein weltweit einzigartiges Projekt sein dürfte. Das Bergbau-Unternehmen Barbara Erzbergbau GmbH möchte gemeinsam mit dem Energieversorgungsunternehmen E.ON unter forschungs- und technologiespezifischer Begleitung der Technischen Universität Clausthal-Zellerfeld ein solches Projekt realisieren. Die Dimension eines solchen Kraftwerks soll bis zu 150 Megawatt ausmachen. Alternativ wird derzeit eine kleinere Pilotanlage diskutiert. Zur Vorbereitung des Projektes strebt die Barbara GmbH eine Machbarkeitsstudie an und hofft dabei auf finanzielle Unterstützung durch das Land oder den Bund. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/838 2 1. Wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass eine solche Machbarkeitsstudie gefördert wird? Die Energiespeicherung ist neben dem Netzausbau ein wesentlicher Bestandteil für die Netzintegration erneuerbarer Energien und damit für das Gelingen der Energiewende. Deswegen ist die Landesregierung grundsätzlich aufgeschlossen für die Förderung technischer Konzepte zur Energiespeicherung. Eine konkrete Entscheidung zur Förderung einer Machbarkeitsstudie ist erst nach Vorlage eines Projektantrages und einer anschließenden Einzelfallprüfung durch den Projektträger ETN in Jülich möglich. 2. Wäre die Landesregierung bereit, gegebenenfalls anteilig aus eigenen Landes- mitteln, die Machbarkeitsstudie zumindest teilweise zu finanzieren? Hierzu ist die Landesregierung grundsätzlich bereit. Eine Kofinanzierung der Machbarkeitsstudie durch Landesmittel ist im Einzelfall nach Ausgestaltung des Projektes und in Abhängigkeit von Haushaltslage und Förderkriterien zu prüfen. Auf die Antwort zu Frage Nr. 1 wird Bezug genommen. 3. Welche Projekte, Studien etc. zur Erforschung und Umsetzung neuer Technolo- gien für eine nachhaltige Energiegewinnung fördert die Landesregierung derzeit mit eigenen Landesmitteln? Projekte und Studien zur Erforschung und Umsetzung neuer Technologien für eine nachhaltige Energiegewinnung haben für die Landesregierung vor dem Hintergrund der Energiewende und der klimapolitischen Zielsetzungen eine hohe Bedeutung. Die Landesregierung fördert durch MKULNV und MIWF eine Vielzahl an Projekten, Studien etc. zur Erforschung und Umsetzung neuer Technologien für eine nachhaltige Energiegewinnung, u.a. im Rahmen der Wettbewerbe „Energie.NRW“ und „EnergieForschung.NRW“. So wurden allein im 3. Wettbewerb „Energie.NRW“ 17 Projekte mit einem Volumen von ca. 16 Mio. € (Fördersumme ) sowie im 2. Wettbewerb „EnergieForschung.NRW“ 15 Projekte mit einem Volumen von rund 13 Mio. € (Fördersumme) zur Förderung vorgeschlagen. Erst kürzlich wurde ein Kooperationsprojekt zur „Entwicklung eines Realisierungskonzeptes für die Nutzung von Anlagen des Steinkohlenbergbaus als unterirdische Pumpspeicherkraftwerke“ durch das MKULNV zur Förderung vorgeschlagen. 4: Ist – ein positives Ergebnis der Machbarkeitsstudie vorausgesetzt – die für das Bergrecht in NRW zuständige Behörde auch die etwaige zuständige Genehmigungsbehörde für das in der Kleinen Anfrage benannte Vorhaben? Bei der Errichtung und dem Betrieb eines Pumpspeicherkraftwerkes handelt es sich nicht um eine Tätigkeit oder Einrichtung im Sinne von § 2 Bundesberggesetz. Die gem. § 51 Absatz 1 Satz 1 und § 69 Absatz 1 Bundesberggesetz für die Zulassung bzw. die Beaufsichtigung der dem Bergrecht unterliegenden Betriebe zuständige Behörde (Bergbehörde) ist daher nicht zugleich für die Genehmigung eines Pumpspeicherbetriebs mit untertägigen Anlagenteilen zuständig. Entscheidend für die zulassungsrechtliche Situation ist die örtliche und technische Ausgestaltung des Vorhabens. Davon abhängig können u.a. wasserrechtliche Zulassungen in Gestalt von Gewässerbenutzungen nach § 9 WHG (Erlaubnis) oder eines Gewässerausbaus nach § 68 WHG (Planfeststellung) in Betracht kommen. Werden künstliche Wasserspeicher LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/838 3 angelegt, wäre eine Planfeststellung nach § 20 UVPG i.V.m. Nr. 19.9 der Anlage 1 zum UVPG notwendig. Ob Rohrleitungen zwischen dem oberen und unteren Becken zulassungspflichtig sind, wird ebenfalls von dem Umständen des Einzelfalls abhängen. Diesbezüglich wäre § 20 UVPG i.V.m. Nr. 19.8 der Anlage 1 zum UVPG zu beachten. Zuständige Behörde wäre bei Vorliegen der Voraussetzungen in der Regel die örtliche Bezirksregierung. 5. Beabsichtigt die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass das beabsichtigte Vorhaben auf dem Grenzgebiet NRW/Niedersachsen liegt, das Land Niedersachsen an der weiteren Ausfinanzierung der Machbarkeitsstudie beziehungsweise des Projektes zum Beispiel im Rahmen einer länderübergreifenden Kooperation zu beteiligen? Die Fragen einer länderübergreifenden Kooperation der Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen können erst nach konkreter Projektausgestaltung erörtert werden.