LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8391 16.04.2015 Datum des Originals: 15.04.2015/Ausgegeben: 21.04.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3225 vom 10. März 2015 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/8186 Haushaltsstatus der NRW-Kommunen – ernüchternde Zahlen des Innenministeriums Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3225 mit Schreiben vom 15. April 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Aktuell veröffentlichte das Innenministerium die Zahlen zum Haushaltsstatus der nordrheinwestfälischen Kommunen zum 31.12.2014 mit eher ernüchternden Ergebnissen. 174 Kommunen befinden sich weiterhin im Nothaushaltsrecht oder der Haushaltssicherung, lediglich 26 Städte und Gemeinden und 8 Kreise haben einen real ausgeglichenen Haushalt. Der Kreis Recklinghausen sowie die Städte und Gemeinden Mülheim, Alsdorf und Laer sind überschuldet. 1. Wie entwickelte sich seit dem Jahr 2010 die Anzahl der Kommunen ohne ausge- glichenen Haushalt in Nordrhein-Westfalen? Als Kommunen „ohne ausgeglichenen Haushalt“ werden solche Gemeinden und Gemeindeverbände verstanden, deren Haushalte weder die Anforderungen von § 75 Abs. 2 S. 2 GO NRW noch die von § 75 Abs. 2 S. 3 GO NRW erfüllen. Die Anzahl der entsprechenden Kommunen stellt sich seit 2010 wie folgt dar:  2010: 247  2011: 296  2012: 305  2013: 303  2014: 288 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8391 2 2. Welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung für die 113 Kommunen, die im Nothaushalt bzw. in der Haushaltsicherung sind, die aber keine Mittel zur Hilfe aus dem Stärkungspakt erhalten? 3. Welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung für die 4 überschuldeten Kommunen, die keine Hilfe aus dem Stärkungspakt erhalten? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Die haushaltssicherungspflichtigen Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben sich selber auf den Weg gemacht, innerhalb der von der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) vorgeschriebenen 10-Jahres-Frist den Haushaltsausgleich wieder zu erreichen. Den Haushaltsausgleich und ggf. den Abbau einer eingetretenen Überschuldung stellen sie in ihren Haushaltssicherungskonzepten dar. Lediglich drei Kommunen hatten im Jahr 2014 kein genehmigtes Haushaltssicherungskonzept. 4. Welche Städte und Gemeinden befinden sich in der Haushaltssicherung, müssen aber gleichzeitig den sog. „Kommunal-Soli“ leisten? Im Jahr 2014 waren 15 Kommunen nachhaltig abundant und befanden sich dennoch in der Haushaltssicherung. Hierbei handelte es sich um die Städte und Gemeinden Bad Honnef, Drolshagen, Erwitte, Grevenbroich, Haan, Hilchenbach, Kirchhundem, Meinerzhagen, Neuenrade , Neunkirchen, Olsberg, Roetgen, Wermelskirchen, Wetter (Ruhr) und Wilnsdorf. 5. Wie hoch wäre die Anzahl der Nothaushaltskommunen, hätte die Landesregierung im Jahr 2011 nicht die Änderung des §76 GO NRW vorgenommen, den Zeitraum zum Haushaltsausgleich von fünf auf zehn Jahre zu verlängern? Die erbetene Zahl kann nicht hypothetisch ermittelt werden.