LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8395 16.04.2015 Datum des Originals: 15.04.2015/Ausgegeben: 21.04.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3229 vom 10. März 2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/8190 60 Polizisten sichern marode Rheinbrücke der A40 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3229 mit Schreiben vom 15. April 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Express berichtet in seiner Ausgabe vom 06.01.2015, dass künftig 60 Polizisten an der maroden Rheinbrücke der A40 in Duisburg eingesetzt werden sollen, um Fahrverbote zu überwachen. Der Neubau der Brücke soll 2023 abgeschlossen sein. Der Personaleinsatz erscheint vor dem Hintergrund stetig hoher Kriminalitätszahlen sehr hoch. Die automatisierte Erfassung von Verstößen gegen das LKW-Fahrverbot durch Blitzer erscheint sinnvoller. Vorbemerkung der Landesregierung Die Polizei überwacht keine Brücken. Soweit erforderlich nimmt die Polizei ausschließlich ihre gesetzlichen Aufgaben der Verkehrsüberwachung (Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten), Verkehrsaufklärung und Verkehrsregelung im Zusammenhang mit angeordneten Verkehrsbeschränkungen zum Schutz der Verkehrsinfrastruktur bei erforderlichen Erhaltungs- bzw. Reparaturarbeiten an Bauwerken wahr. Diese Maßnahmen sind in Ergänzung zu den Maßnahmen der zuständigen Straßenverkehrsbehörden bzw. Straßenbaubehörden unverzichtbar, um z. B. eine Vollsperrung der Bauwerke und die damit verbundenen negativen Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes zu vermeiden. Die Verkehrsüberwachung wird darüber hinaus durch die beteiligte Kommune im Rahmen eigener Zuständigkeit wahrgenommen. Darüber hinaus führt das Bundesamt für Güterverkehr eigene Kontrollen durch. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8395 2 Das gesamte Einsatzkonzept wurde in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landtags NRW am 05. März 2015 vorgestellt. 1. Welche Behörden stellen die 60 Polizisten zur Überwachung der A40-Brücke? (Bit- te detailliert auflisten nach Behörde und Anzahl der eingesetzten Beamten.) Die Aufgaben werden durch die Kreispolizeibehörden (KPB) Düsseldorf und Duisburg wahrgenommen . Der Kräfteansatz und die Einsatzzeiten werden dabei jeweils auf der Grundlage der konkreten Erfordernisse vor Ort lageangepasst durch die Behörden festgelegt. Derzeit werden seitens der KPB Düsseldorf 4 Beamte und durch die KPB Duisburg 2 bis 8 Beamte pro Schicht eingesetzt. Der im ersten Ansatz gewählte Kräfteansatz von bis zu 60 Beamten in 24 Stunden durch beide Behörden war erforderlich, um die notwendige umfassende Wirksamkeit der Maßnahmen sicherzustellen. Siehe dazu auch Antwort zu Frage 4. 2. In welchen Bereichen werden die entsprechenden Polizisten eingesetzt, wenn sie nicht zur Überwachung einer Brücke abgestellt werden? Die Beamten der KPB Düsseldorf sind Mitarbeiter der Autobahnpolizei; die Beamten der KPB Duisburg Angehörige des Verkehrsdienstes. 3. Wie viele Polizisten werden pro Schicht zur Überwachung eingesetzt? (Bitte auflis- ten nach Schicht, Stunden- und Personalzahl.) Siehe Antwort zu Frage 1. 4. Warum werden nicht ausschließlich Blitzer eingesetzt, um Verstöße gegen das LKW-Fahrverbot zu ahnden? Nach Einschätzung des Landesbetriebs Straßenbau NRW ist eine 100-prozentige Beachtung der Sperrung für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen unerlässlich . Nur so können die dringend notwendigen Reparaturarbeiten an der Rheinquerung der A 40 in Duisburg-Neuenkamp ordnungsgemäß und erfolgreich durchgeführt und eine Vollsperrung der Brücke vermieden werden. Die bloße Überwachung der angeordneten Verkehrsbeschränkungen mit mobilen und/oder stationären Anlagen reicht dazu keinesfalls aus. Das belegen die Erfahrungen der Polizei, der beteiligten Kommunen Köln und Leverkusen und des Landesbetriebs Straßenbau NRW im Zusammenhang mit den angeordneten Verkehrsbeschränkungen an der Rheinquerung der BAB 1 in Leverkusen eindeutig. Mit dem Gesamtkonzept ist es bislang gelungen, das Befahren des Brückenbauwerks durch LKW vollständig zu verhindern. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8395 3 5. Welche weiteren maroden Brücken werden durch die Polizei überwacht? (Bitte nach Ort und Anzahl der eingesetzten Polizisten auflisten.) Polizeiliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Schutz der Verkehrsinfrastruktur erfolgen zurzeit an der Rheinquerung der BAB 1 in Leverkusen, der Mühlheimer Brücke im Verlauf der Bundesstraße 51 in Köln und der Brücke über den Fluss Hönne im Verlauf der Bundesstraße 229 im Märkischen Kreis in der Ortslage Balve-Sanssouci. Auf den beiden Brücken bei Köln werden die angeordneten Verkehrsbeschränkungen sowohl im Rahmen der Streife als auch durch Schwerpunktkontrollen mit bis zu 8 Beamten kontrolliert. Im Märkischen Kreis wurden bislang 31 Einsätze der Polizei mit jeweils bis zu 13 Beamten durchgeführt .