LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8396 16.04.2015 Datum des Originals: 15.04.2015/Ausgegeben: 21.04.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3217 vom 12. März 2015 der Abgeordneten Yvonne Gebauer FDP Drucksache 16/8173 Unterrichtsbedingungen an Schulen der Stadt Köln – Wie sieht die aktuelle Faktenlage aus zur Unterrichtsversorgung, zum Personalbedarf, zum Altersdurchschnitt der Lehrerkollegien und zu den Klassengrößen? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 3217 mit Schreiben vom 15. April 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die aktuell in Nordrhein-Westfalen geführten Diskussionen im Bereich der Bildungspolitik zeigen auf, wie wichtig es ist, einen kontinuierlichen Überblick über die konkreten Unterrichtsbedingungen an den Schulen vor Ort zu erhalten. Für eine schulpolitische Bewertung vor Ort sind folglich objektive Zahlen, Daten und Fakten unerlässlich. In der Antwort auf die Kleine Anfrage mit der Drucksache 16/7351 vom 20.11.2014 hat die Landesregierung erklärt, dass ihr die Amtlichen Schuldaten (ASD) voraussichtlich Ende Januar 2015 in endgültiger Form vorliegen. Damit dürfte die Landesregierung auch über die entsprechenden Daten zu den Unterrichtsbedingungen im laufenden Schuljahr verfügen. 1. Welches jeweilige Stellen-Soll und Stellen-Ist weisen alle einzelnen Schulen sämt- licher Schulformen in der Stadt Köln auf der Basis der dem Schulministerium vorliegenden aktuellen Daten auf? 2. Wie sieht aktuell der jeweilige Altersdurchschnitt der Lehrerkollegien an allen ein- zelnen Schulen sämtlicher Schulformen in der Stadt Köln aus? Die Fragen werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Stellenbedarf und die Personalausstattung der einzelnen Kölner Schulen sowie die Altersdurchschnitte der jeweiligen Lehrerkollegien können, gegliedert nach Schulform, der Anlage entnommen werden. Der Stellenbedarf und die Personalausstattung wurden mit der IT- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8396 2 Anwendung „Schulinformations- und Planungssystem – SchIPS“ ermittelt (Stand 12. März 2015). Die Altersdurchschnitte der Lehrerkollegien wurden auf Grundlage der Amtlichen Schuldaten für das Schuljahr 2014/15 berechnet. Hierbei wurden alle an den jeweiligen Schulen tatsächlich vorhandenen Lehrkräfte berücksichtigt (Kopfzählung). Bei der Bewertung der Unterrichtsversorgung ist auf folgendes hinzuweisen: Grundsätzlich bedeutet eine gegenüber dem sich rechnerisch ergebenden Stellenbedarf zu geringe Personalausstattung an einzelnen Schulen nicht automatisch, dass der Unterrichtsbedarf dieser Schule nicht gedeckt werden kann. Vielmehr kann die Schulaufsicht vor Ort bestehende Besonderheiten (z. B. im Hinblick auf die Alters- bzw. Schwerbehindertenermäßigung ) im Rahmen der Personalzuweisung berücksichtigen. Auf der anderen Seite bedeutet eine sich gegenüber dem rechnerisch ergebenden Stellenbedarf höhere Personalausstattung an einzelnen Schulen nicht automatisch eine Überversorgung dieser Schule. Bei der Interpretation der Daten aus SchIPS ist ferner zu berücksichtigen, dass es sich hierbei um eine stichtagsbezogene Momentaufnahme handelt und die Unterrichtsversorgung einzelner Schulen daher nicht immer vollständig abgebildet werden kann. Alle sich noch in Bearbeitung befindlichen Vorgänge, wie z. B. Veränderungen in der Personalzuweisung, Neueinstellungen, Pensionierungen, Beginn oder Beendigung von Erziehungsurlaub, Elternzeit oder Altersteilzeit, Beurlaubungen, Veränderungen im Beschäftigungsumfang können in einer stichtagsbezogenen Abfrage nicht berücksichtigt werden. Eine manuelle Kontrolle der zum Stichtag 12. März 2015 in SchIPS schulscharf erfassten Daten durch die Bezirksregierungen würde einen innerhalb des für die Beantwortung von Kleinen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeitraums nicht zu leistenden Arbeitsaufwand verursachen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass den Schulen landesweit zusätzliches Personal zur Verfügung steht, das in SchIPS nicht bei der Personalausstattung der jeweiligen Schule erfasst wurde. Hierzu zählen beispielsweise die Vertretungsreserve Grundschule, Lehrkräfte für den herkunftssprachlichen Unterricht oder Schulpsychologen. Obwohl dieses Personal nicht bei der Personalausstattung der einzelnen Schule verbucht wurde, verbessert es deren Personalsituation. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8396 3 Anteil der Schülerschaft in der Stadt Köln an der des Landes Nordrhein-Westfalen jeweils differenziert nach Schulformen vor? Der Anteil der Schülerinnen und Schüler der Stadt Köln an allen Schülerinnen und Schülern in NRW, gegliedert nach Schulform, kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. 4. Wie viele Schulklassen jeweils sämtlicher Schulformen in der Stadt Köln über- schreiten absolut und prozentual die Bandbreite des für die jeweilige Schulform festgelegten Klassenfrequenzrichtwertes zum Zeitpunkt der aktuell verfügbaren Datenerhebung? Die Klassenbildung wird an den Schulformen Grund-, Haupt-, Real-, Gesamt-, Sekundarschule , am Gymnasium sowie am Schulversuch Gemeinschaftsschule durch Bandbreiten geregelt. Die Zahl der Klassen, welche die jeweils gültige Bandbreite bei der Klassenbildung überschreiten, und deren Anteil an allen Klassen können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Schulform Krfr. Stadt Köln Grundschule 5,8% PRIMUS-Schule - Hauptschule 4,7% Volksschule - Realschule 4,7% Sekundarschule - Gemeinschaftsschule - Gesamtschule 4,7% Gymnasium 5,6% Freie Waldorfschule 4,0% Berufskolleg 7,5% Förderschule 5,5% Weiterbildungskolleg 11,9% Anteil der Schülerinnen und Schüler (Krfr. Stadt Köln) an den Schülerinnen und Schülern des Landes NRW nach Schulform im Schuljahr 2014/15 Schulform Klassen Anteil an allen Klassen Grundschule 6 0,4% Hauptschule 4 1,5% Realschule 28 6,3% Gesamtschule 20 5,8% Gymnasium 156 27,1% Bandbreitenüberschreitungen an öffentlichen Schulen nach Schulformen Schuljahr 2014/15 - Krfr. Stadt Köln - LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8396 4 Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass Überschreitungen der Bandbreiten im Rahmen der §§ 6 und 6a der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz im Umfang von je nach Schulform bis zu fünf Schülerinnen und Schülern zulässig sind. 5. Wie viele Klassen jeweils sämtlicher Schulformen in der Stadt Köln werden abso- lut und prozentual nach den zuletzt vorliegenden aktuellen Daten von 30 oder mehr Schülern besucht? Die Zahl der Kölner Klassen, die im Schuljahr 2014/15 von 30 oder mehr Schülerinnen und Schülern besucht wurden, und deren Anteil an allen Klassen, gegliedert nach Schulform, können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Schulform Klassen Anteil an allen Klassen Grundschule 6 0,4% Hauptschule 7 2,7% Realschule 88 19,9% Gesamtschule 79 23,0% Gymnasium 248 43,1% Förderschule G/H* 4 1,0% Förderschule R/Gy 0 0,0% Berufskolleg 84 4,6% Klassen mit mindestens 30 Schülerinnen und Schülern an öffentlichen Schulen nach Schulformen im Schuljahr 2014/15 - Krfr. Stadt Köln - * hierbei handelt es sich um Organisationseinheiten im Bereich der pädagogischen Frühförderung für Kinder mit einer Hör- oder Sehschädigung