LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8399 16.04.2015 Datum des Originals: 16.04.2015/Ausgegeben: 21.04.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3250 vom 19. März 2015 des Abgeordneten Josef Wirtz CDU Drucksache 16/8252 Warum kommt es zu weiteren Verzögerungen beim Bau der L14n Ortsumgehung Jülich -Koslar? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 3250 mit Schreiben vom 16. April 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit Datum vom 18.03.2015 berichtete die Jülicher Zeitung über weitere Verzögerungen beim Bau der Ortsumgehung Koslar (L 14n). Hintergrund ist, dass gegen die Zuschlagsentscheidung des von der Regionalniederlassung Ville-Eifel des Landesbetriebs Straßen NRW durchgeführten Vergabeverfahrens zunächst Beschwerde bei der zuständigen Vergabekammer Rheinland der Bezirksregierung Köln eingereicht worden ist. Infolge der Ablehnung des Beschwerdeantrags durch die Vergabekammer hat sich das Beschwerde führende Unternehmen an das OLG Düsseldorf gewandt. Bis zu einer Entscheidung lässt der Weiterbau der wichtigen Ortsumgehung laut Presseberichterstattung weiter auf sich warten. Die Ortsumgehung Koslar umfasst der aktuellen Kostenschätzung des Landesstraßenbauprogramms 2015 zufolge Maßnahmen in einem Gesamtvolumen von 6,977 Mio. Euro. für den Bau der 2.000 m langen Umgehungsstraße einschließlich der Errichtung zweier Kreisverkehrsplätze , Anbindung der Umgehungsstraße an die Anschlussstelle Jülich-West (BAB A 44) sowie des bereits errichteten einsamen Brückenbauwerks. Sowohl das Investitionsvolumen als auch die Zielsetzung, die innerörtlichen Lagen um 60% des bestehenden Verkehrsaufkommens zu entlasten, belegen die Bedeutsamkeit und Vordringlichkeit des Projekts für die Lebensqualität der Menschen vor Ort. Angesichts des neuerlichen Stopps der Ortsumgehung Koslar ist die Verdoppelung der Mittel für das laufende Haushaltsjahr von 2 auf 4 Mio. Euro gegenüber 2014 bereits heute Makulatur. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8399 2 1. Wann wird die L14n nach Ansicht der Landesregierung fertiggestellt werden? Der Ablauf dieser Baumaßnahme ist abhängig von den im Landeshaushalt bereitstehenden Finanzmitteln und gleichermaßen auch u.a. vom weiteren Verlauf der derzeitigen Vergabebeschwerden . Da über die Entwicklung dieser beiden Faktoren zurzeit keine verbindlichen Aussagen gemacht werden können, ist gegenwärtig keine Angabe des Fertigstellungstermins möglich. 2. Welche konkreten Gründe führten zunächst zur Vergabebeschwerde bei der Vergabekammer Rheinland gegen den Zuschlagsentscheid für den Bau der Ortsumgehung ? Das preisgünstigste Angebot wurde von einer Bietergemeinschaft abgegeben, deren Mitglieder beide im selben gewerblichen Sektor tätig sind. Dies rügte die zweitplatzierte Beschwerdeführerin als wettbewerbswidrig und stellte anschließend Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Rheinland. 3. Welche Gründe führten zur Anfechtung des Ablehnungsbescheids der Vergabe- kammer vor dem zuständigen OLG? Mit ihrer sofortigen Beschwerde beim OLG Düsseldorf verfolgt die Beschwerdeführerin das Ziel, dass die erstplatzierte Bietergemeinschaft wegen ihrer Rolle als Bietergemeinschaft den Zuschlag nicht erhält. Die Vergabekammer hatte die Bildung dieser Bietergemeinschaft im konkreten Verfahren für zulässig gehalten. 4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung für eine Fortführung der Ortsum- gehung Koslar für die Dauer des angestrengten Beschwerdeverfahrens gegen den die Gesamtmaßnahme umfassenden Vergabebescheid? Vor Abschluss dieses Verfahrens darf es keine Bautätigkeiten im Rahmen der streitgegenständlichen Ausschreibung geben. 5. Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeit einer Aufhebung des Vergabe- bescheids, mit anschließendem neuem Vergabeverfahren bezüglich zusätzlicher Risiken für eine weitere zeitliche Verzögerung? Die Verzögerung der Vergabe durch Inanspruchnahme von Rechtsschutz durch Bieter ist kein rechtlich zulässiger Grund für die Aufhebung der Ausschreibung.