LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/840 07.09.2012 Datum des Originals: 05.09.2012/Ausgegeben: 12.09.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 325 vom 6. August 2012 des Abgeordneten Dr. Robert Orth FDP Drucksache 16/567 Sicherstellung des offenen Vollzugs im Raum Düsseldorf Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 325 mit Schreiben vom 5. September 2012 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Justizministerium soll zum Ende dieses Jahres, spätestens zum Anfang des Jahres 2013 die Zweiganstalt des offenen Vollzugs in Düsseldorf - Gerresheim schließen wollen. Damit befände sich im Raum Düsseldorf und Umgebung kein Übergangshaus mehr. Der offene Vollzug ist die wichtigste Institution des Strafvollzugs, um das Ziel der Wiedereingliederung in die Gesellschaft des Häftlings zu ermöglichen. Bei Schließung der Zweiganstalt werden die Inhaftierten des offenen Vollzugs von Düsseldorf in andere Anstalten verlegt. Dabei besteht große Gefahr, dass sie durch nicht mehr überbrückbare Anfahrtswege mit dem öffentlichen Verkehr ihre Arbeits- und Ausbildungsplätze verlieren. Vorbemerkung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen verfügt gegenwärtig über insgesamt 19.272 Haftplätze, von denen sich 4.321 im offenen Vollzug befinden, was einem Anteil von rd. 22,4 Prozent entspricht. Im bundesweiten Ländervergleich nehmen wir damit den zweiten Platz ein. Die Haftplätze im offenen Vollzug sind bei uns zu 87,2 % (Stand 30.06.2012) ausgelastet. Das Übergangshaus Gerresheim der Justizvollzugsanstalt Düsseldorf in Ratingen bietet 34 offene Haftplätze, was einem Anteil von rd. 0,8 Prozent der landesweit zur Verfügung stehenden Plätze dieser Vollzugsform ausmacht. Allein im Ballungsraum RheinRuhr /Bergisches Land stehen in den Einrichtungen in Bochum-Langendreer, CastropRauxel , Euskirchen, Moers-Kapellen und Remscheid (Zweiganstalt) 1.864 offene Haftplätze zur Verfügung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/840 2 1. Wann beabsichtigt die Landesregierung die Zweiganstalt des offenen Vollzugs in Düsseldorf-Gerresheim zu schließen? Ein Zeitpunkt für die Maßnahme steht noch nicht fest. 2. Wie möchte die Landesregierung sicherstellen, dass der offene Vollzug in Raum Düsseldorf noch gewährleistet wird? Die im Übergangshaus Gerresheim vorhandenen 34 offenen Haftplätze können zu gegebener Zeit in die offenen Einrichtungen in Castrop-Rauxel, Moers-Kapellen und Remscheid (Zweiganstalt) verlagert werden, da diese Anstalten über entsprechende Kapazitäten verfügen. 3. Wie bewertet die Landesregierung die Wichtigkeit des offenen Vollzug als Instrument der Resozialisierung? Der offene Vollzug hat in Nordrhein-Westfalen seit Jahrzehnten eine hohe Bedeutung. Diese Vollzugsform bietet mit ihrer Öffnung nach außen gute Voraussetzungen für eine an die Lebensverhältnisse in Freiheit orientierte Vollzugsgestaltung. Der offene Vollzug ist ein tragender Eckpfeiler der Resozialisierungsbemühungen der Landesregierung. 4. Für wie wichtig erachtet die Landesregierung, dass die Inhaftierten ihre bisherigen Arbeits- und Ausbildungsplätze nicht verlieren sollten? Arbeit und Beschäftigung der Gefangenen sind ein wesentlicher Bestandteil des in Nordrhein-Westfalen auf Resozialisierung ausgerichteten Vollzuges. Durch Arbeit, arbeitstherapeutische Beschäftigung, Ausbildung und Weiterbildung sollen die Fähigkeiten der Gefangenen für eine Erwerbstätigkeit nach der Entlassung erhalten und gefördert werden. Diese Maßnahmen bereiten den Gefangenen auf die Wiedereingliederung in das Arbeitsleben nach der Entlassung vor und erhöhen somit seine Resozialisierungschancen. Vor diesem Hintergrund wird bei den geplanten Umstrukturierungsmaßnahmen in Düsseldorf-Gerresheim ein besonderes Augenmerk auf die Belange der beschäftigten Inhaftierten gelegt.