LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8414 17.04.2015 Datum des Originals: 17.04.2015/Ausgegeben: 22.04.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3213 vom 10., April 2015 des Abgeordneten Ralf Witzel FDP Drucksache 16/8158 Unterrichtsbedingungen an Schulen der Stadt Essen – Wie sieht die aktuelle Faktenlage aus zur Unterrichtsversorgung, zum Personalbedarf, zum Altersdurchschnitt der Lehrerkollegien und zu den Klassengrößen? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 3213 mit Schreiben vom 17. April 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die aktuell in Nordrhein-Westfalen geführte öffentliche Debatte über den Unterrichtsausfall in unseren Schulen, dessen Umfang angeblich nicht genau beziffert werden kann, bestätigt, dass auch hinsichtlich der Unterrichtsbedingungen an Schulen der Stadt Essen unverändert zahlreiche Probleme ungelöst sind. Dies führt immer wieder zu Klagen von Schülern, Eltern und Lehrern über schlechte Unterrichtsbedingungen an den Schulen. Unterrichtsausfall ist jedoch kein alleiniges Essener Phänomen – die Schwierigkeiten bestehen in nahezu allen nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden landesweit. Seitens des Landes ist jedoch seit Regierungsübernahme durch SPD und Grüne leider die regelmäßige Erhebung des Stundenausfalls abgeschafft worden, der bis 2010 regelmäßig transparent erfasst wurde. Unter anderem hat die anhaltende und immer lauter zu vernehmende Kritik der Betroffenen dazu geführt, dass sich der Landesrechnungshof dieser Problematik angenommen hat und das Schulministerium bereits Anfang 2013 aufgefordert wurde, die tatsächlich ausgefallenen Unterrichtsstunden in Nordrhein-Westfalen in konkreten Zahlen zu ermitteln. Doch anstatt dieser Aufforderung endlich konsequent nachzukommen, fallen der grünen Schulministerin immer neue vorgeschobene Begründungen ein, warum ein transparenter Umgang mit der Problemlage unterbleiben soll. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8414 2 Die Sicherstellung des Unterrichts bildet aber eine zentrale Aufgabe der Schulpolitik. Zu Recht fordern Eltern von der Landespolitik ein, dass ihre Kinder den stundenplangemäßen Unterricht auch tatsächlich erhalten. Daher muss das Land die bestmöglichen Vorkehrungen treffen, um den Unterrichtsausfall nach Möglichkeit zu minimieren. Hierzu zählt auch, den Unterrichtsausfall transparent zu erfassen und sich dazu der öffentlichen Debatte zu stellen. Über quantitativen Unterrichtsausfall hinaus kämpfen unsere Schulen vor Ort oftmals mit einer nicht ausreichenden Lehrerversorgung insbesondere bei Fachlehrern, einer zu hohen Schüler/Lehrer-Relation, zu großen Klassen und Kursen sowie der viel zu häufigen Erteilung von fachfremdem Unterricht. Dabei bietet der demographische Wandel seit Jahren ideale Voraussetzungen, infolge sinkender Schülerzahlen die Schulsituation zu verbessern. Auch angesichts des recht hohen Altersdurchschnitts vieler Lehrerkollegien und der damit verbundenen beträchtlichen Frühpensionierungsrate in Zeiten steigender Arbeitsbelastung und häufiger schulrechtlicher Änderungen sind solche Befunde wenig verwunderlich. Die Problematik der bevorstehenden Pensionierungswelle ist ebenso bekannt wie der Umstand, dass aufgrund der in den 1970er Jahren in einigen Bundesländern hohen Einstellungszahlen die Altersverteilung der Lehrerkollegien bundesweit nicht gleichmäßig ausfällt. Derzeit ist demnach rund jeder vierte Lehrer 55 Jahre oder älter. Diese Lehrer stehen damit absehbar in wenigen Jahren nicht mehr an den Schulen für Unterrichtszwecke zur Verfügung. Dringend notwendig ist daher ein alle Schulformen umfassendes Handlungskonzept, das Qualitätsverbesserungen vorsieht und die zukünftige Unterrichtsversorgung an den Schulen der Stadt Essen sowie landesweit auf einem hohen Standard absichert, damit struktureller Unterrichtsausfall und fachfremde Unterrichtserteilung möglichst schnell der Vergangenheit angehören. Handlungsbedarf ist auch deshalb gegeben, da nur ein qualitativ hochwertiges und leistungsfähiges Bildungssystem unseren Jugendlichen die in der heutigen Gesellschaft für ihr persönliches wie berufliches Leben geforderten Qualifikationen zielsicher vermitteln kann. Der Mangelzustand einer in quantitativer und qualitativer Hinsicht nicht zufriedenstellenden Unterrichtsversorgung verbaut jungen Menschen regelmäßig auch in der Stadt Essen ihre Zukunftschancen, führt zu unnötigen Qualifikationsdefiziten und verstärkt die Einschätzung von Arbeitgebern, dass leider vielfach offene Ausbildungsstellen auch deshalb unbesetzt bleiben, da zu viele Schulabgänger selbst den grundlegenden Bildungsanforderungen des Berufsbildungssystems leider nicht mehr gerecht werden. Vielfach fehlen auch Essener Schulabsolventen die erforderlichen Grundkompetenzen für die erfolgreiche Absolvierung einer Berufsausbildung. Auch der absolut ernstzunehmende und in den kommenden Jahren voraussichtlich noch an Bedeutung gewinnende Fachkräftemangel in bestimmten Fächern verstärkt den Druck auf die Politik, für ein leistungsfähiges Bildungssystem zu sorgen und die bereits genannten Mangelzustände an Essener Bildungseinrichtungen zu vermeiden bzw. schnellstmöglich zu beseitigen. Beste Bildung entscheidet über die Lebenschancen jedes einzelnen Kindes genauso wie über das Wohlergehen unserer Gesellschaft insgesamt. Sie ist ferner die Voraussetzung für den individuellen sozialen Aufstieg möglichst vieler Schüler in der Stadt Essen. Im Sinne einer transparenten Informationspolitik ist es wichtig, dem Parlament für die weitere Bildungsplanung alle entscheidungsrelevanten Schuldaten zur Verfügung zu stellen und diesem Informationsbedarf auch für die Stadt Essen nachzukommen. Der Fragesteller bittet daher um eine vollumfängliche Information über den aktuellen Sachstand mindestens in LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8414 3 Form einer Fortschreibung der zu diesem Komplex zuletzt für die Schulen in der Stadt Essen veröffentlichten Daten (LT-DS 16/5704). Vorbemerkung der Landesregierung Hinsichtlich der Aussage des Fragestellers, seitens des Landes sei jedoch seit Regierungsübernahme durch SPD und Grüne leider die regelmäßige Erhebung des Stundenausfalls abgeschafft worden, wird auf den Bericht „Unterrichtserteilung/Unterrichtsausfall in der Primarstufe , in der Sekundarstufe I und in der Sekundarstufe II“, der dem Landtag mit Schreiben vom 25. Februar 2015 (Vorlage 16/2698) zugesandt wurde und der die Ergebnisse der Stichprobe für das Schuljahr 2014/15 und die Hochrechnung auf die Unterrichtssituation in Nordrhein-Westfalen zum Inhalt hat, hingewiesen. 1. Welches jeweilige Stellen-Soll und Stellen-Ist weisen alle einzelnen Schulen sämtlicher Schulformen in Essen auf Basis der dem Schulministerium vorliegenden aktuellsten Daten auf? 2. Wie sieht aktuell der jeweilige Altersdurchschnitt der Lehrerkollegien an allen einzelnen Schulen sämtlicher Schulformen in der Stadt Essen aus? Der Stellenbedarf und die Personalausstattung der einzelnen Essener Schulen sowie die Altersdurchschnitte der jeweiligen Lehrerkollegien können, gegliedert nach Schulform, der Anlage entnommen werden. Der Stellenbedarf und die Personalausstattung wurden mit der IT-Anwendung „Schulinformations- und Planungssystem – SchIPS“ ermittelt (Stand 12. März 2015). Die Altersdurchschnitte der Lehrerkollegien wurden auf Grundlage der Amtlichen Schuldaten für das Schuljahr 2014/15 berechnet. Hierbei wurden alle an den jeweiligen Schulen tatsächlich vorhandenen Lehrkräfte berücksichtigt (Kopfzählung). Bei der Bewertung der Unterrichtsversorgung ist auf folgendes hinzu-weisen: Grundsätzlich bedeutet eine gegenüber dem sich rechnerisch ergebenden Stellenbedarf zu geringe Personalausstattung an einzelnen Schulen nicht automatisch, dass der Unterrichtsbedarf dieser Schule nicht gedeckt werden kann. Vielmehr kann die Schulaufsicht vor Ort bestehende Besonderheiten (z. B. im Hinblick auf die Alters- bzw. Schwerbehindertenermäßigung ) im Rahmen der Personalzuweisung berücksichtigen. Auf der anderen Seite bedeutet eine sich gegenüber dem rechnerisch ergebenden Stellenbedarf höhere Personalausstattung an einzelnen Schulen nicht automatisch eine Überversorgung dieser Schule. Bei der Interpretation der Daten aus SchIPS ist ferner zu berücksichtigen, dass es sich hierbei um eine stichtagsbezogene Momentaufnahme handelt und die Unterrichtsversorgung einzelner Schulen daher nicht immer vollständig abgebildet werden kann. Alle noch in Bearbeitung befindlichen Vorgänge, wie z. B. Veränderungen in der Personalzuweisung, Neueinstellungen , Pensionierungen, Beginn oder Beendigung von Erziehungsurlaub, Elternzeit oder Altersteilzeit, Beurlaubungen, Veränderungen im Beschäftigungsumfang können in einer stichtagsbezogenen Abfrage nicht berücksichtigt werden. Eine manuelle Kontrolle der zum Stichtag 12. März 2015 in SchIPS schulscharf erfassten Daten durch die Bezirksregierungen würde einen innerhalb des für die Beantwortung von Kleinen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeitraums nicht zu leistenden Arbeitsaufwand verursachen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass den Schulen landesweit zusätzliches Personal zur Verfügung steht, das in SchIPS nicht bei der Personalausstattung der jeweiligen Schule er- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8414 4 fasst wurde. Hierzu zählen beispielsweise die Vertretungsreserve Grundschule, Lehrkräfte für den herkunftssprachlichen Unterricht oder Schulpsychologen. Obwohl dieses Personal nicht bei der Personalausstattung der einzelnen Schule verbucht wurde, verbessert es deren Personalsituation. 3. Da die Essener Lehrerbedarfe im Wesentlichen der Schülerzahlenentwicklung in der Stadt Essen folgen und eine kommunale Prognose wahrscheinlich weiterhin nicht zur Verfügung steht: Welche aktuellsten verfügbaren Zahlen liegen der Landesregierung vor zu den landesweit für die nächsten zehn Jahre prognostizierten Abgängen aus dem Schuldienst in Vollzeitlehrerstellen, zum jeweils jährlichen landesweiten Lehrereinstellungsbedarf in Personen für diesen Zeitraum und dem aktuellen Anteil der Essener Schülerschaft an der des Landes Nordrhein -Westfalen, jeweils differenziert nach Schulformen? Die Berechnung der Lehrkräftebedarfsprognose erfolgt nicht nach einzelnen Schulformen, sondern nach Lehrämtern. Hintergrund hierfür ist die im Hinblick auf den Einsatz in den einzelnen Schulformen gegebene Polyvalenz der Lehramtsausbildung. So befähigt etwa das Lehramt für die Sekundarstufe I zum Unterricht an Haupt-, Real- und Gesamtschulen (bis Klasse 10) sowie an den Sekundarschulen. Auch können Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik im Rahmen der integrativen bzw. inklusiven Beschulung an den allgemeinen Schulen tätig werden. Auf Grund der Auswirkungen des Schulkonsenses und auf Grund des voranschreitenden Inklusionsprozesses verlagern sich auch die Lehrerbedarfe zwischen den Schulformen, so dass für die kommenden Jahre kaum belastbare Aussagen darüber gemacht werden können , welcher Einstellungsbedarf an den einzelnen Schulformen besteht. Die voraussichtlichen Berufsaustritte und der Einstellungsbedarf für die kommenden zehn Jahre, gegliedert nach Lehramt und Schuljahr, können, vorausberechnet auf Basis der Amtlichen Schuldaten 2010/11, den nachstehenden Tabellen entnommen werden. Die Berechnung der prognostizierten Bedarfe ist mit erheblichen Unsicherheiten behaftet, die sich insbesondere beziehen auf  die Schülerzahlentwicklung und die Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die Schulformen,  personalrechtliche, bildungs- und haushaltspolitische Entscheidungen,  das Studierverhalten und die Attraktivität des Lehrerberufs,  die konjunkturelle Entwicklung, die sich sowohl auf die Schülerzahlentwicklung als auch auf die Attraktivität des Lehrerberufs auswirkt,  das Teilzeitverhalten und die Berufsaustritte. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8414 5 Der Anteil der Schülerinnen und Schüler der Stadt Essen an allen Schülerinnen und Schülern in NRW, gegliedert nach Schulform, kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden . an Grundschulen an Haupt-, Real- und Gesamt- schulen (Sek I) an Gymnasien und Gesamtschulen (Sek II) an Berufskollegs für Sonder- pädagogik 2014/15 1.600 2.100 2.000 900 700 2015/16 1.600 2.100 1.900 900 700 2016/17 1.500 2.000 1.900 900 800 2017/18 1.300 1.900 1.700 900 800 2018/19 1.100 1.800 1.500 800 700 2019/20 900 1.700 1.300 800 700 2020/21 900 1.600 1.200 800 600 2021/22 800 1.500 1.100 700 600 2022/23 900 1.500 1.100 700 600 2023/24 800 1.400 1.000 600 600 2024/25 800 1.300 1.000 600 500 an Grundschulen an Haupt-, Real- und Gesamt- schulen (Sek I) an Gymnasien und Gesamtschulen (Sek II) an Berufskollegs für Sonder- pädagogik 2014/15 1.800 2.400 1.400 200 900 2015/16 1.900 2.800 1.200 300 800 2016/17 1.600 1.600 1.500 500 600 2017/18 1.500 1.600 1.400 700 700 2018/19 1.300 1.700 1.500 300 800 2019/20 1.200 1.500 1.200 700 700 2020/21 1.100 1.600 1.300 500 700 2021/22 1.000 1.300 900 900 600 2022/23 1.000 1.500 1.000 300 700 2023/24 1.100 1.500 800 400 700 2024/25 1.100 1.400 1.100 500 700 Voraussichtliche Berufsaustritte und Einstellungsbedarf von Lehrkräften nach Lehramt und Schuljahr in NRW Berufsaustritte (in Stellen) mit dem Lehramt Einstellungsbedarf (in Personen) mit dem Lehramt Schuljahr Schuljahr LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8414 6 4. Wie viele Schulklassen jeweils sämtlicher Schulformen in Essen überschreiten absolut und prozentual die Bandbreite des für die jeweilige Schulform festgelegten Klassenfrequenzricht-wertes zum Zeitpunkt der aktuellsten verfügbaren Datenerhebung ? Die Klassenbildung wird an den Schulformen Grund-, Haupt-, Real-, Gesamt-, Sekundarschule , am Gymnasium sowie am Schulversuch Gemeinschaftsschule durch Bandbreiten geregelt. Die Zahl der Klassen, welche die jeweils gültige Bandbreite bei der Klassenbildung überschreiten, und deren Anteil an allen Klassen können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Schulform Krfr. Stadt Essen Grundschule 3,0% PRIMUS-Schule - Hauptschule 1,6% Volksschule - Realschule 2,7% Sekundarschule 1,7% Gemeinschaftsschule - Gesamtschule 3,3% Gymnasium 3,2% Freie Waldorfschule 3,6% Berufskolleg 3,5% Förderschule 4,8% Weiterbildungskolleg 4,8% Anteil der Schülerinnen und Schüler (Krfr. Stadt Essen) an den Schülerinnen und Schülern des Landes NRW nach Schulform im Schuljahr 2014/15 Schulform Klassen Anteil an allen Klassen Grundschule 3 0,4% Hauptschule 0 0,0% Realschule 40 16,2% Gesamtschule 18 7,0% Gymnasium 54 17,9% Bandbreitenüberschreitungen an öffentlichen Schulen nach Schulformen Schuljahr 2014/15 - Krfr. Stadt Essen - LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8414 7 Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass Überschreitungen der Bandbreiten im Rahmen der §§ 6 und 6a der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz im Umfang von je nach Schulform bis zu fünf Schülerinnen und Schülern zulässig sind. 5. Wie viele Essener Klassen jeweils sämtlicher Schulformen in Essen sind absolut und prozentual nach den zuletzt vorliegenden aktuellsten Daten von 30 oder mehr Schülern besucht worden? Die Zahl der Essener Klassen, die im Schuljahr 2014/15 von 30 oder mehr Schülerinnen und Schülern besucht wurden, und deren Anteil an allen Klassen, gegliedert nach Schulform, können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Schulform Klassen Anteil an allen Klassen Grundschule 3 0,4% Hauptschule 1 1,3% Realschule 67 27,1% Gesamtschule 60 23,4% Gymnasium 77 25,6% Förderschule BK 0 0,0% Förderschule G/H* 1 0,4% Berufskolleg 46 5,3% Klassen mit mindestens 30 Schülerinnen und Schülern an öffentlichen Schulen nach Schulformen im Schuljahr 2014/15 - Krfr. Stadt Essen - * hierbei handelt es sich um Organisationseinheiten im Bereich der pädagogischen Frühförderung für Kinder mit einer Hör- oder Sehschädigung