LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8416 17.04.2015 Datum des Originals: 17.04.2015/Ausgegeben: 22.04.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3270 vom 30. März 2015 der Abgeordneten Angela Freimuth FDP Drucksache 16/8319 Finanzielle Ausstattung der Hochschulen – Kürzt die Landesregierung Grundmittel? Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung hat die Kleine Anfrage 3270 mit Schreiben vom 17. April 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Zuge der Beratungen zu den Planungsgrundsätzen für den Landeshochschulentwicklungsplan wurde in der Zuschrift 16/665 der Landtag darüber informiert, dass im neunten Entwurf der "Hochschulvereinbarung NRW 2016" eine faktische Kürzung der Grundmittel vorgesehen ist. Auf die Frage der FDP-Landtagsfraktion im Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung am 4. März 2015, ob diese Darstellung stimme, wollte Ministerin Schulze keine Auskunft über laufende Verhandlungen geben. Dies überrascht insofern, als dass Ministerin Schulze seit Jahren stets auf vermeintliche Rekord-Etats für die Hochschulen hinweist. Eine Grundmittelkürzung hätte bei einer angeblich hochschulfreundlichen Politik der rot-grünen Landesregierung daher problemlos von der Hand gewiesen werden können. Die „Hochschulvereinbarung 2016“ soll offenbar auf die „Hochschulvereinbarung 2015“ folgen , die am 5. Juli 2011 von Hochschulen und Ministerium unterschrieben wurde. Diese Hochschulvereinbarung basiert, wie auch der Präambel der Vereinbarung selbst zu entnehmen ist, auf einem Entschließungsantrag zum „Gesetz zur Verbesserung von Chancengleichheit beim Hochschulzugang in Nordrhein-Westfalen“ der Landtagsfraktionen von SPD und Grünen vom 23. Februar 2011 (Drs. 15/1385). Dieser Entschließungsantrag wurde mit den Stimmen von SPD, Grünen und Die Linke am 24. Februar 2011 angenommen. Dabei wurde dezidiert beschlossen: „Der Landtag erwartet über den Fortgang der Verhandlungen regelmäßig unterrichtet zu werden.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8416 2 Da es sich bei den aktuellen Verhandlungen über die „Hochschulvereinbarung 2016“ bereits um einen neunten Entwurf handelt, ist festzuhalten, dass entgegen des Wunsches des Parlamentes und insbesondere der Regierungsfraktionen eine regelmäßige Unterrichtung nicht stattgefunden hat. 1. Plant die Landesregierung im Rahmen der derzeit zu verhandelnden Hochschul- vereinbarung, die Grundmittelzuweisungen an die Hochschulen zu kürzen? Nein. 2. Plant die Landesregierung im Rahmen der derzeit zu verhandelnden Hochschulvereinbarung , die Hochschulen finanziell stärker zu belasten? Nein. 3. Welche zusätzlichen Aufgaben will die Landesregierung im Rahmen der derzeit zu verhandelnden Hochschulvereinbarung im Vergleich zur „Hochschulvereinbarung 2015“ den Hochschulen übertragen? Die Landesregierung beabsichtigt zurzeit nicht, den Hochschulen im Rahmen der derzeitigen Abstimmung zu einer Nachfolgevereinbarung zur „Hochschulvereinbarung NRW 2015“ zusätzliche Aufgaben im Vergleich zur bestehenden Hochschulvereinbarung zu übertragen. 4. Wieso hat die Landesregierung den Landtag nicht über den aktuellen Verlauf der Verhandlungen zu den Hochschulvereinbarungen regelmäßig informiert? Die Verhandlungen mit den Hochschulen über eine Nachfolgevereinbarung zur „Hochschulvereinbarung NRW 2015“ sind zurzeit im Gang. Eine Unterrichtung des Landtags soll erfolgen , sobald die Verhandlungspartner eine grundsätzliche Einigung über die wesentlichen Vereinbarungsgegenstände erzielt haben.