LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8432 20.04.2015 Datum des Originals: 17.04.2015/Ausgegeben: 23.04.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3218 vom 11. März 2015 des Abgeordneten Oskar Burkert CDU Drucksache 16/8179 Macht Windkraft krank? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 3218 mit Schreiben vom 17. April 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr und der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Windenergie ist eine der tragenden Säulen der Energiewende. Doch die Zahl der Windkraftgegner wächst. Auch in Deutschland gerät die Diskussion über gesundheitsschädigende Auswirkungen von Infraschall-Emissionen immer mehr in den Blickpunkt. Windkraftbefürworter argumentieren, dass die Infraschallpegel durch den Abstand zur Wohnbebauung deutlich unterhalb der Hör- und Wahrnehmungsgrenzen liegen und Beschwerden von Anwohnern auf psychosomatische Ursachen zurückzuführen seien. Windkraftgegner führen an, dass Schwingungen von unter 20 Hertz für Menschen und Tiere gesundheitsschädlich seien. Wissenschaftliche Erkenntnisse stehen bislang zwar noch aus, allerdings gibt es ernstzunehmende Indizien für gesundheitliche Gefahren, die von Infraschall-Emissionen ausgehen. Dies belegt auch die von der Bergischen Universität Wuppertal im Auftrag des Umweltbundesamtes erstellte „Machbarkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall“. Das Umweltbundesamt hat hierzu keine eindeutige Position. Einerseits wird empfohlen, die gesundheitlichen Auswirkungen von Infraschall weiter zu erforschen, gleichzeitig wird davor gewarnt, die Energiewende nicht zu gefährden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8432 2 Vorbemerkung der Landesregierung Der Ausbau der Windenergie stellt einen wichtigen Baustein der Klimaschutzstrategie des Landes dar. Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil der Windenergienutzung an der Stromerzeugung 15 Prozent betragen. Dabei werden bei der Genehmigung von Windenergieanlagen zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärm hohe Anforderungen gestellt. Windenergieanlagen erzeugen wie viele andere technische Anlagen Geräusche in einem weiten Frequenzspektrum. Die Ergebnisse umfangreicher Lärmmessungen haben ergeben, dass Windenergieanlagen Infraschallpegel emittieren, die weit unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des Menschen liegen. Schon in 2002 haben dies Messungen des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen ergeben. Diese Messergebnisse wurden aktuell durch Untersuchungen der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg bestätigt. Nach heutigem Kenntnisstand ist bei diesen Pegeln von keiner gesundheitlichen Beeinträchtigung auszugehen. Es gibt eine Reihe von Untersuchungen, die sich mit den Auswirkungen von Infraschall ausgehend von Windenergieanlagen befassen. Auch unter Berücksichtigung der im Juni 2014 vom Umweltbundesamt veröffentlichten Literaturstudie "Machbarkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall" gibt es keine wissenschaftlich nachvollziehbare Arbeit, die einen Zusammenhang zwischen Gesundheitsschäden und dem Infraschall belegt, den Windenergieanlagen emittieren. 1. Wie bewertet die Landesregierung die mögliche gesundheitsschädigende Wir- kung von Windkraftanlagen in NRW? Nach derzeitigem Kenntnisstand geht die Landesregierung davon aus, dass Infraschall, der von Windenergieanlagen ausgeht, aufgrund der sehr niedrigen Schalldruckpegel keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen verursacht. Nicht auszuschließen ist allerdings, dass es - wie bei anderen Emissionen auch - bei Infraschall bei einigen Menschen besondere Sensibilitäten gibt. 2. Falls die Mindestabstände zur Wohnbebauung aufgrund der gesundheitlichen Bedenken neu festgelegt werden sollten, wie groß müssen diese sein? Aktuell sind keine speziellen Mindestabstände hinsichtlich Infraschall festgelegt. Die Landesregierung sieht zurzeit keine Veranlassung, dies zu ändern. 3. Wie kann gewährleistet werden, dass die Wirkung von tiefen Frequenzen bei der Schallmessung ausreichend berücksichtigt wird? Bei der Genehmigung von Windenergieanlagen muss der Nachweis erbracht werden, dass die Anlage die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche einhält. Diese Anforderungen sind in der TA Lärm geregelt, welche auch die tieffrequenten Geräusche in Kap. 7.3 mit berücksichtigt . 4. Wäre ein vermehrter Ausbau der offshore-Windenergieanlagen aus gesundheitli- cher Perspektive dem Ausbau der Windkraft an Land vorzuziehen? Nein. (Siehe Antworten zu Frage 1 – 3) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8432 3 5. Wie bewertet die Landesregierung die eingangs angeführte Studie aus Wuppertal und welche Konsequenzen lassen sich daraus ziehen? Die Landesregierung nimmt die Sorgen der Bevölkerung sehr ernst und verfolgt aufmerksam die weiteren Entwicklungen in Forschung und Technik sowie im Gesundheitsschutz. Die Landesregierung begrüßt deshalb die Bestrebungen des Umweltbundesamtes, mögliche gesundheitliche Auswirkungen von Infraschall durch Windenergieanlagen weiter zu untersuchen und die bestehenden Erkenntnisse hierzu weiter abzusichern.