LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8434 20.04.2015 Datum des Originals: 20.04.2015/Ausgegeben: 23.04.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3261 vom 20. März 2015 der Abgeordneten Margret Voßeler CDU Drucksache 16/8285 Wird ehrenamtliche Tätigkeit in der Flüchtlingshilfe unterschiedlich gewertet? Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die kleine Anfrage 3261 mit Schreiben vom 20. April 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Weiterbildung, dem Minister für Inneres und Kommunales und der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Förderkonzept des MAIS NRW zur Unterstützung der ehrenamtlichen Tätigkeit im Flüchtlingsbereich beschränkt sich auf Kommunen, die über ein sogenanntes Kommunales Integrationszentrum (KIZ) verfügen. Aus unterschiedlichen Gründen verfügen nicht alle Kommunen und Kreise in NordrheinWestfalen über ein KIZ – so beispielsweise der Kreis Kleve. Der Kreis verzichtet notgedrungen auf die Einrichtung eines solchen KIZ, weil das Kreisgebiet trotz beachtenswerter Initiative des Landrats in besonderer Weise vom Lehrermangel betroffen ist und in einem KIZ in der Regel mindestens zwei vom Land frei gestellte Lehrkräfte eingesetzt werden. Der Kreis verzichtet daher zugunsten einer besseren Unterrichtsversorgung darauf, zum jetzigen Zeitpunkt dem Lehrerpool Stellen zu entnehmen, um sie mit administrativen Aufgaben zu beauftragen und damit ein KIZ zu realisieren. Dessen ungeachtet benötigt auch der Kreis Kleve Landesmittel für die Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Flüchtlingsarbeit. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8434 2 1. Warum wird die Unterstützung ehrenamtlicher Tätigkeit im Flüchtlingsbereich nur auf Kommunen beschränkt, die über ein KIZ verfügen? Mit dem Programm für Ehrenamtliche in der Flüchtlingsarbeit unterstützt die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen pragmatisch und effektiv Flüchtlinge und diejenigen, die sich ehrenamtlich für sie engagieren. Um ein möglichst unkompliziertes, einheitliches Verfahren bei der Bereitstellung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu gewährleisten, wurde die in Kreisen und kreisfreien Städten landesgeförderte Struktur der Kommunalen Integrationszentren (KI) genutzt. 2. Hat ehrenamtliche Tätigkeit in der Flüchtlingshilfe in Kreisen und Kommunen ohne ein KIZ grundsätzlich einen schlechteren Stellenwert als in Kommunen, in denen ein KIZ eingerichtet ist? Die Landesregierung hat auf dem Flüchtlingsgipfel zugesagt, die große Bereitschaft der Bevölkerung zur Unterstützung von Flüchtlingen, die nach Deutschland kommen, zu fördern. Gemeinsames Ziel aller Beteiligten war, dass die beabsichtigte Förderung des Ehrenamtes schnellstmöglich bei den vor Ort arbeitenden oder sich in der Flüchtlingsarbeit aufstellenden Akteuren ankommt. Das hierfür das vorhandene Know-how von geförderten Landesstrukturen , in diesem Fall die Kommunalen Integrationszentren, genutzt wird, ist ein nicht unübliches Vorgehen bei der Bereitstellung von Landesmitteln. Kreisen, in denen (noch) kein Kommunales Integrationszentrum eingerichtet ist, bleibt es unbenommen, einen Antrag auf Unterstützung von ehrenamtlicher Arbeit vor Ort beim Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW zu stellen. Eine Entscheidung wird dann im Einzelfall getroffen. Die Inhalte und die Höhe der Zuwendung des Förderprogramms werden jedoch zugrunde gelegt. Anfragen aus betroffenen Kreisen wurden entsprechend beantwortet . Aus dem Kreis Kleve liegt bisher keine Anfrage bzw. kein entsprechender Antrag vor. Die Landesregierung begrüßt ausdrücklich das vielfältige ehrenamtliche Engagement im Kreis Kleve und würde dieses bei Vorliegen der entsprechenden Fördervoraussetzungen auch unterstützen. 3. Auf Basis welcher Argumente kann den Ehrenamtlichen vor Ort vermittelt wer- den, dass ihre Arbeit weniger unterstützenswert ist als in anderen Kommunen mit einem KIZ? Siehe Antwort zu Frage 2. 4. Wäre es aus Sicht der Landesregierung verantwortungsvoll, im Kreis Kleve ein KIZ einzurichten, wohlwissend, dass im Kreisgebiet nicht ausreichend Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung stehen? Grundsätzlich ist festzustellen, dass der Kreis Kleve bei der Zuweisung von Lehrerstellen in keiner Weise benachteiligt wird. Der Grundbedarf an Lehrerstellen wird landesweit einheitlich nach der Schülerzahl sowie der im jeweiligen Haushalt und in der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz festgelegten Schüler/Lehrer-Relation zugewiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8434 3 Über den Grundbedarf hinaus erhalten alle Schulformen zusätzliche Stellen gegen Unterrichtsausfall und für individuelle Förderung, die im Bereich der Grund- und Hauptschulen nach dem Sozialindex zugewiesen werden. Im Kreis Kleve wirkt sich die gute Sozialstruktur auf die Zahl der nach dem Sozialindex zugewiesenen Lehrerstellen aus. In Kreisen mit einer wesentlich problematischeren Sozialstruktur besteht ein weitaus höherer Bedarf für diese Stellen. Ferner haben auch die Schulen im Kreis Kleve die Möglichkeit, weitere projektbezogene Integrationsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu beantragen. Darüber hinaus werden zum Ausgleich für die Mitarbeit in Kommunalen Integrationszentren, nach näherer Bestimmung des Haushalts, den Kreisen und kreisfreien Städten zusätzliche Stellen zugewiesen. 5. Die Landesregierung betont immer wieder vom Ansatz „Ungleiches ungleich zu behandeln“. Wie kann die Landesregierung unter dieser Prämisse den Kreis Kleve bei der ehrenamtlichen Tätigkeit in der Flüchtlingshilfe angemessen unterstützen , solange die Voraussetzungen für die Einrichtung eines KIZ nicht gegeben sind? Siehe Antwort zu Frage 2.