LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8437 21.04.2015 Datum des Originals: 18.04.2015/Ausgegeben: 24.04.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3267 vom 23. März 2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/8305 Bußgeldbescheide für Fahrten mit einem nicht zugelassenen Dienstwagen Die Ministerpräsidentin hat die Kleine Anfrage 3267 mit Schreiben vom 18. April 2015 für die Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der gemeinsamen Kleinen Anfrage mit Werner Lohn (Drucksache 16/7938) habe ich gefragt , wie es dazu kommen konnte, dass Innenminister Ralf Jäger im Dezember 2014 mit einem nicht mehr zugelassenen Dienstwagen fuhr. Aus der Antwort der Ministerpräsidentin Hannelore Kraft geht hervor, dass das betreffende Fahrzeug im Anschluss für drei weitere Fahrten genutzt wurde. In der Fahrzeugmappe sei aber bereits der Kraftfahrzeugschein für das Nachfolgefahrzeug einsortiert gewesen. Somit habe für die Fahrer kein Anlass bestanden , an der Zulassung zu zweifeln. Wird laut Bußgeldkatalog ein „Kraftfahrzeug oder -anhänger auf öffentlicher Straße in Betrieb gesetzt“, und zwar „ohne die erforderliche Betriebserlaubnis“, so wird dies mit einem Bußgeld von 70 Euro sowie einem Punkt in Flensburg geahndet. 1. Liegen für die genannten Fahrten ohne Zulassung Bußgeldbescheide vor? Nein, es liegt kein Bußgeldbescheid vor (nach Prüfung durch die zuständige Ordnungsbehörde ). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8437 2 2. Falls für den Zeitraum, in dem Innenminister Ralf Jäger den nicht mehr zugelassenen Dienstwagen fuhr, ein Bußgeldbescheid vorliegt: Zahlt der Minister das Bußgeld aus eigener Tasche? 3. Bekommt der Innenminister einen Punkt in Flensburg? 4. Falls für den Zeitraum, in dem Innenminister Ralf Jäger den nicht mehr zugelas- senen Dienstwagen fuhr, ein Bußgeldbescheid vorliegt, der Minister diesen aber nicht selbst zahlen muss: Wer übernimmt die Strafe? (Bitte auflisten, wer das Bußgeld zahlt und wer den Punkt in Flensburg bekommt.) Die Fragen 2, 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Siehe insoweit Antwort zu Frage 1.