LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/844 10.09.2012 Datum des Originals: 07.09.2012/Ausgegeben: 13.09.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 293 vom 25. Juli 2012 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/449 Sonderpädagogische Förderung für den Förderbereich Lernen an den Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 293 mit Schreiben vom 7. September 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit dem Ende der Klasse 10 verlassen die Schülerinnen und Schüler mit einem Förderbedarf im Bereich Lernen ihre Förderschulen. Soweit sie keine Ausbildungsstelle erhalten haben, besteht weiterhin Schulpflicht für diese Jugendlichen, wenn sie das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Aber auch als Volljährige möchten viele ihre Schullaufbahn fortsetzen. Wie für viele Schülerinnen und Schüler ohne Beeinträchtigungen ist auch für Jugendliche mit einem Förderbedarf im Bereich Lernen der Übergang in ein Berufskolleg sinnvoll. In Nordrhein-Westfalen stehen allerdings nur wenige Berufskollegs zur Verfügung, die speziell für das sonderpädagogische Fördern von Jugendlichen im Bereich Lernen geeignet sind. Um dem Anspruch der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht zu werden, sollten auch die Berufskollegs verstärkt für eine inklusive Beschulung ausgestattet werden. 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen haben im letzten Jahr ihre Schulen mit einem Abschluss (aufgeschlüsselt nach den Abschlussarten) verlassen? Die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen, die zum Ende des Schuljahres 2010/11 ihre Schule mit einem Abschluss verlassen haben, kann, gegliedert nach Abschlussarten, der Anlage entnommen werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/844 2 Von den dort ausgewiesenen Schülerinnen und Schülern haben insgesamt 4.538 ihren Abschluss an einer Förderschule erworben, davon 3.178 einen Abschluss der Förderschule und 1.360 einen dem Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) gleichwertigen Abschluss. 2. Wie viele von diesen Jugendlichen haben eine Ausbildungsstelle erhalten? Die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen, die zum Ende des Schuljahres 2010/11 ihre Schulen mit einem Abschluss verlassen haben (siehe Tabelle zu Frage 1) und im Anschluss eine Ausbildungsstelle erhalten haben, kann nicht ermittelt werden. Zum einen wird im Rahmen der Amtlichen Schuldaten lediglich der Förderschwerpunkt des aktuellen Schuljahres erhoben. Informationen darüber, ob und ggf. welcher Förderschwerpunkt für die in den Amtlichen Schuldaten erfassten Schülerinnen und Schüler bereits im vorangegangenen Schuljahr vorhanden war, liegen nicht vor. Zum anderen werden mit den Amtlichen Schuldaten nicht alle Schülerinnen und Schüler erfasst, die eine Ausbildungsstelle erhalten haben, da auch Berufsausbildungen außerhalb des dualen Systems durchgeführt werden. 3. Wie viele der Kinder und Jugendlichen mit dem Förderschwerpunkt Lernen besuchen nach dem Verlassen der Förderschule ein Berufskolleg? Die Amtlichen Schuldaten weisen für das Schuljahr 2011/12 insgesamt 1.437 Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen aus, die nach dem Verlassen der Förderschule ein Berufskolleg (736) oder ein Förderberufskolleg (701) besucht haben. Welchen Förderschwerpunkt diese Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2010/11 hatten, ist nicht bekannt (siehe hierzu auch Antwort zu Frage 2). 4. In welcher Form bleibt der Status der Förderbedürftigkeit im Bereich Lernen auf den Berufskollegs erhalten? Mit der Erfüllung der 10-jährigen Vollzeitschulpflicht ist der Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen im Grundsatz abgeschlossen. In vielen Fällen wird von der Möglichkeit einer Schulbesuchsverlängerung um bis zu zwei Jahre Gebrauch gemacht, die gemäß § 30 Abs. 7 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (Ausbildungsordnung gemäß § 52 SchulG - AOSF ) möglich ist, wenn dies zum Erwerb eines dem Hauptschulabschluss (Klasse 9) gleichwertigen Abschlusses führen kann. Gemäß §15 der AO-SF wird grundsätzlich mindestens einmal jährlich durch die Schule geprüft, ob der festgestellte sonderpädagogische Förderbedarf und der festgelegte Förderschwerpunkt weiterhin bestehen. Das gilt auch für den Übergang von der Sekundarstufe I in den berufsbildenden Bereich der Sekundarstufe II. Daher ist gemäß § 13 AO-SF erneut zu entscheiden, ob der festgestellte sonderpädagogische Förderbedarf fortbesteht oder aufzuheben ist. Die Entscheidung erfolgt durch die obere Schulaufsichtsbehörde aufgrund eines begründeten Vorschlags durch die Schulleitung der abgebenden Schule. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/844 3 5. Wie wird die sonderpädagogische Förderung für diejenigen Kinder und Jugendlichen, die eine Förderschule nach Klasse 10 verlassen und auf ein Berufskolleg wechseln, sichergestellt (aufgeschlüsselt nach Stellen für Sonderpädagogen an den Berufskollegs in den fünf Regierungsbezirken)? Eine Zuweisung von sonderpädagogisch ausgebildeten Lehrkräften an allgemeine Berufskollegs erfolgte bisher ausschließlich für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Zur Ermittlung des Stellenbedarfs werden unter Berücksichtigung des Förderschwerpunkts Lernen folgende Relationen „Schüler je Lehrerstelle“ zugrunde gelegt:  Vollzeit 10,52 (gegenüber 16,18 ohne sonderpäd. Förderbedarf)  Teilzeit 31,6 (gegenüber 41,46 ohne sonderpäd. Förderbedarf). Im Schuljahr 2011/12 wurde für die allgemeinen Berufskollegs landesweit ein Bedarf für die sonderpädagogische Förderung im Umfang von 38 Stellen zugrunde gelegt. Die Verteilung der Grundstellen an die fünf Bezirksregierungen erfolgt jeweils insgesamt. Darüber hinaus hat das Land an allgemeinen Berufskollegs 81 Stellen mit der Relation ‚Teilzeit Lernen’ für Schülerinnen und Schüler in Ausbildung gemäß § 66 BerufsBildungsGesetz (BBiG) / § 42m HandwerksOrdnung (HwO) (theoriereduzierte, so genannte „Werker-Ausbildung“) zur Verfügung gestellt. Anlage Anlage zur Kleinen Anfrage 293, LT-Drucksache 16/449 allgemeine Förderschule Förderschule BK Hauptschulabschluss - 39 Abschlusszeugnis und Hauptschulabschluss - 80 Berufsschul- und Hauptschulabschluss nach Klasse 10 - 530 Berufsschul- und Mittlerer Schulabschluss (FOR ohne Qual.vermerk) - 9 ohne Abschluss 92 - Hauptschulabschluss 1.360 - Abgangszeugnis der Förderschule 665 - Abschlusszeugnis der Förderschule 3.178 - insgesamt 5.295 658 Quelle: Amtliche Schuldaten NRW Absolventinnen und Absolventen Abschlussart Förderschulabsolventinnen und -absolventen mit dem Förderschwerpunkt Lernen - Schuljahr 2010/2011 -