LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8440 21.04.2015 Datum des Originals: 21.04.2015/Ausgegeben: 24.04.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3242 vom 19. März 2015 des Abgeordneten Theo Kruse CDU Drucksache 16/8242 Unbesetzte Stellen im Tarifbereich der Polizei Nordrhein-Westfalen Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3242 mit Schreiben vom 21. April 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung hat meine Kleine Anfrage 3105 mit dem Titel „Unbesetzte Planstellen bei der Polizei Nordrhein-Westfalen“ unter dem 3. März 2015 beantwortet (Drs. 16/8055). Die Antworten sind leider derart irreführend, dass ich mich zu weiteren Nachfragen in dieser Angelegenheit veranlasst sehe. Zunächst gestehe ich ein, dass mir bis dato nicht bekannt war, dass tatsächlich auch unbesetzte Planstellen im Polizeivollzugsdienst der Agentur für Arbeit gemeldet werden, um zu prüfen, ob es eventuell schwerbehinderte Arbeitslose gibt, die diese Funktion ausüben könnten . Der Landesregierung sollte bekannt sein, dass eine Schwerbehinderung der Polizeidienstfähigkeit regelmäßig entgegensteht. Abgesehen von dieser wohl nicht ganz ernst gemeinten Antwort der Landesregierung ist es inakzeptabel, dass auch meine übrigen Fragen ausschließlich in Bezug auf den Polizeivollzugsdienst beantwortet wurden. Wie bereits der Überschrift meiner Kleinen Anfrage 3150 unschwer zu entnehmen war, bezog sich mein Erkenntnisinteresse auf unbesetzte Planstellen bei der Polizei Nordrhein-Westfalen insgesamt – also nicht nur auf den Polizeivollzugsdienst , sondern auch auf den Bereich der Tarifbeschäftigten (ich gehe davon aus, dass der Landesregierung bekannt ist, dass auch die Tarifstellen in der BKV berechnet werden). Dass ausgerechnet der Tarifbereich – in dem gemäß Drs. 16/7709 zum 01.10.2014 offenbar über 200 Stellen unbesetzt waren – in der Antwort der Landesregierung komplett unterschla- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8440 2 gen worden ist, erweckt den Eindruck, dass die Landesregierung zu diesem Komplex bewusst keine Angaben machen wollte. 1. Wie viele Stellen im Tarifbereich der Polizei Nordrhein-Westfalen sind aktuell unbesetzt? Zum Stichtag 31.12.2014 waren von den 5.463 zugewiesenen Stellen im Tarifbereich der Polizei Nordrhein-Westfalen 5.137 besetzt bzw. 326 nicht besetzt. Diese Zahl bezieht sich auf alle Polizeibehörden einschließlich der drei Landesoberbehörden. 2. Warum sind diese Stellen unbesetzt? Den Polizeibehörden werden die Stellen im Tarifbereich zur selbstständigen Bewirtschaftung zugewiesen. Informationen dazu, warum Stellen im Einzelfall nicht besetzt sind, liegen vor diesem Hintergrund nicht vor. Hierbei wird darauf hingewiesen, dass die haushaltswirtschaftliche Sperre im Zeitraum vom 01.07.2014 - 19.11.2014 zu einer Verzögerung von Stellenbesetzungsverfahren geführt hat. 3. Wann sind die unbesetzten Stellen im Tarifbereich der Polizei Nordrhein- Westfalen nach den Vorschriften des SGB IX der Bundesagentur für Arbeit gemeldet worden? (Bitte jeweils einzeln auflisten.) Sofern eine unbesetzte Stelle besetzt werden soll, sind externe Stellenausschreibungen der Polizeibehörden über den Zentralen Stellenmarkt des Landes NRW zu publizieren. Die Bundesagentur für Arbeit wird mittels Newsletter automatisiert durch den Zentralen Stellenmarkt informiert. Informationen dazu, wann die Stellenausschreibungen publiziert worden sind und damit einhergehend die Bundesagentur für Arbeit informiert worden ist, liegen vor dem Hintergrund der selbstständigen Stellenbewirtschaftung der Polizeibehörden nicht vor. 4. Sofern eine solche Meldung unterblieben ist: Wie bewertet die Landesregierung dies im Hinblick auf den Ordnungswidrigkeitentatbestand des § 156 SGB IX? Siehe hierzu Antwort zu Frage 3. 5. Wofür sind die Haushaltsmittel eingesetzt worden, die der Haushaltsgesetzgeber der Landesregierung zur Bewirtschaftung der (unbesetzten) Stellen im Tarifbereich der Polizei Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt hat? Der Haushaltsansatz im Titel für Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Polizei (Kapitel 03 110 Titel 428 01) wurde nach dem Istergebnis 2014 zu rd. 97,1 % ausgeschöpft . Die nicht verausgabten Haushaltsmittel wurden im Rahmen der nach dem Haushaltsgesetz 2014 zulässigen Deckungsfähigkeiten innerhalb des Polizeikapitels eingesetzt.