LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/845 10.09.2012 Datum des Originals: 07.09.2012/Ausgegeben: 13.09.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 307 vom 25. Juli 2012 der Abgeordneten Ursula Doppmeier CDU Drucksache 16/474 Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrerinnen und Lehrer zum inklusiven Lernen Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 307 mit Schreiben vom 7. September 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Thema Inklusion ist eine der großen Herausforderungen der kommenden Jahre, sowohl für die Politik als auch für die Betroffenen. Alle beteiligten Gruppen und Parteien erheben den Anspruch auf Realisierung eines ungehinderten Zugangs zu allen gesellschaftlichen Bereichen für Menschen mit Behinderung. Dabei ist die Umsetzung der entsprechenden UNKonvention eine Aufgabe, der sich die Politik mit großem Engagement stellt. Im Rahmen der Umsetzung eines inklusiven Schulsystems kommt auch den Bezirksregierungen eine wichtige Aufgabe zu. So sind sie beispielsweise für die Aus- und Fortbildung der entsprechenden Lehrerinnen und Lehrer verantwortlich. In diesem Zusammenhang hat die nordrhein-westfälische Schulministerin Sylvia Löhrmann in der Plenarrede am 04. Juli 2012 gesagt, dass „Fortbildung gesetzt ist“ und „eine Qualifizierungsmaßnahme für Lehrerinnen und Lehrer gesetzt ist.“ 1. Wie sehen die Vorgaben der Landesregierung bezüglich der Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen gegenüber den Bezirksregierungen aus? (aufgeschlüsselt nach Bezirksregierungen) Die Landesregierung bietet eine Qualifizierung „Auf dem Weg zur inklusiven Schule“ für Moderatorinnen und Moderatoren der Kompetenzteams an. Alle Bezirksregierungen waren beauftragt, Moderatorinnen und Moderatoren der unterschiedlichen Lehrämter aus den 53 Kompetenzteams in diese Maßnahme zu entsenden. Seit November 2011 nehmen 157 Moderatorinnen und Moderatoren teil. Zu Beginn des Schuljahres 2012/13 startet die Qualifizierung einer zweiten Moderatorengruppe. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/845 2 Die Bezirksregierungen und Kompetenzteams machen seit Jahren Fortbildungsangebote zur „Individuellen Förderung“ und zum „Gemeinsamen Unterricht“. Die Bezirksregierungen und Kompetenzteams sollen diese Angebote weiterführen. 2. Wie werden die betroffenen Schulen sowie Pädagoginnen und Pädagogen über das Qualifizierungs- und Fortbildungsangebot informiert? Auf der Grundlage der Qualifizierung „Auf dem Weg zur inklusiven Schule“ der Moderatorinnen und Moderatoren ist ein Fortbildungsangebot für Schulen entwickelt worden. Fortbildungsangebote für Lehrkräfte unterliegen der Mitbestimmung gemäß § 72 Abs. 4 Satz 1 Nr. 16 LPVG. Diese Mitbestimmung wird zurzeit durchgeführt. Das Fortbildungsangebot wird anschließend im Internet bekannt gemacht: www.lehrerfortbildung.schulministerium.nrw.de , www.suche.lehrerfortbildung.schulministerium.nrw.de . Auf diesen Seiten wird bisher schon über die Fortbildungsangebote zur „Individuellen Förderung und zum „Gemeinsamen Unterricht“ informiert. 3. Welche Qualifizierungsmaßnahmen soll es künftig geben? Das Fortbildungsangebot, das zurzeit mitbestimmt wird, soll allgemeine Schulen auf dem Weg zur inklusiven Schule begleiten. Es legt den Schwerpunkt auf den Bereich der Lernund Entwicklungsstörungen, die den Großteil der Schülerschaft mit sonderpädagogischem Förderbedarf ausmachen und in unterschiedlicher Form in fast allen sonderpädagogischen Förderbedarfen auch enthalten sein können. Die Fortbildung soll schulintern stattfinden und wird von den Moderatorinnen und Moderatoren der Kompetenzteams durchgeführt. Sie richtet sich an Steuergruppen und Lehrkräfteteams in der Schule, die längerfristig, in der Regel zwei Jahre, begleitet werden. Darüber hinaus werden wir ab 2013 eine besondere Qualifizierungsmaßnahme durchführen, um den Bedarf an sonderpädagogischen Lehrkräften zeitnah zu decken. Lehrerinnen und Lehrer allgemeiner Lehrämter sollen sich in 18 Monaten berufsbegleitend in einer sonderpädagogischen Fachrichtung ausbilden lassen und zusätzlich das Lehramt für sonderpädagogische Förderung durch eine Staatsprüfung erwerben können. 4. Wie viele für das inklusive Schulsystem ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer gibt es in Nordrhein-Westfalen, aufgelistet nach Bezirksregierungen? Eine inklusive Schule wird u. a. dadurch gekennzeichnet sein, dass multiprofessionell zusammengearbeitet wird. So sollen Lehrkräfte unterschiedlicher Lehrämter miteinander Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichten. Darüber hinaus wird zurzeit in Abstimmung mit der KMK geprüft, inwieweit für alle künftigen Lehrerinnen und Lehrer der Inklusionsprozess in beiden Ausbildungsphasen zu berücksichtigen ist. Die Landesregierung berichtet dem Landtag im Jahr 2013 zur Lehrerausbildung gemäß § 1 Abs. 3 LABG. Steuergruppen und Lehrkräfteteams in allgemeinen Schulen sollen auf dem Weg zur inklusiven Schule begleitet werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/845 3 5. Wie viele Teilnehmer haben bereits im abgelaufenen Schuljahr 2011/2012 an entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen zum Thema „Inklusive Schule“ in Bezirksregierungen teilgenommen? (Teilnehmerzahl aufgelistet nach Städten) Die Moderatorinnen und Moderatoren in der Qualifizierung „Auf dem Weg zur inklusiven Schule“ können bereits jetzt von Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I für schulinterne Fortbildungen gebucht werden. Dazu sind keine Daten erhoben worden. An 2.500 Fortbildungsangeboten der Kompetenzteams zur „Individuellen Förderung“ haben im Schuljahr 2011/12 mehr als 37.000 Lehrkräfte teilgenommen.