LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8491 23.04.2015 Datum des Originals: 23.04.2015/Ausgegeben: 28.04.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3251 vom 20. März 2015 des Abgeordneten Dr. Günther Bergmann CDU Drucksache 16/8253 Integration fördern – mehr Lehrerinnen und Lehrer für den Kreis Kleve Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 3251 mit Schreiben vom 23. April 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das 2012 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen ermöglicht eine finanzielle Förderung für neu zu implementierende Kommunale Integrationszentren (KIZ). Für dessen Einrichtung kann das Land im Zuge der Abordnung bis zu zwei Lehrkräfte bereitstellen. Darüber hinaus werden Personalkostenzuschüsse für maximal zwei zusätzliche Sozialarbeiterstellen, eine Verwaltungsfachkraft und eine halbe Stelle für Assistenztätigkeiten gezahlt: der Personalkostenzuschuss beträgt 170.000 Euro für drei Jahre. Vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingsdebatte steht der Kreis Kleve dem KIZ bisher ablehnend gegenüber, da vorhandene Lehrerstellen im Kreisgebiet bis dato nicht mit Pädagoginnen und Pädagogen besetzt werden können. Vielmehr ist derzeit jede 16. Stelle mit sog. „Nichterfüllern“ besetzt. Außerdem kann im Falle einer langfristigen Erkrankung von Lehrkräften nicht mit adäquaten Vertretungen reagiert werden, da de facto keine Vertretungsreserve besteht. Die Zuweisung von Lehrerstellen durch die Bezirksregierungen an die Schulämter erfolgt u.a. auf Basis des Sozialindex. Dieser berücksichtigt auf der Ebene der Schulamtsbezirke die vier soziodemografischen Merkmale Arbeitslosenquote, Sozialhilfequote, Migrantenquote und Anteil der Wohnungen in Einfamilienhäusern. Der Sozialindex für den Kreis Kleve gehört zu den fünf niedrigsten Werten in NRW. Der Landrat des Kreises Kleve bemüht sich seit Jahren darum, dass die Kriterien für die Bestimmung des Sozialindex einer Prüfung unterzogen werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8491 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die Personalzuweisung auf Basis des Kreissozialindexes betraf in den zurückliegenden Schuljahren und betrifft auch derzeit nur einen relativ geringen Anteil der insgesamt für die Unterrichtsversorgung zur Verfügung stehenden Ressourcen. Nur bei der Verteilung der Stellen gegen Unterrichtsausfall und für individuelle Förderung (UA-Stellen) für die Grundund Hauptschulen kommt der Kreissozialindex derzeit zur Anwendung. Darüber hinaus findet er bei der Berechnung des regionalen Stellenbudgets im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen derzeit zu einem geringen Anteil Anwendung. Von den derzeit 4.000 UA-Stellen werden derzeit nur die anteiligen Stellen für die Grundschulen (1.000 Stellen) und die Hauptschulen (450 Stellen) unter Berücksichtigung des Kreissozialindexes auf die Bezirksregierungen verteilt. Dabei werden 30% dieser UAStellen für die beiden genannten Schulformen allein anhand der Schülerzahl zugewiesen, also ohne Berücksichtigung des Kreissozialindexes. Die übrigen 70% der UA-Stellen werden dann nach einer nach dem Kreissozialindex gewichteten Schülerzahl verteilt. Die UA-Stellen für die anderen Schulformen werden ausschließlich nach Maßgabe der Schülerzahlen ohne Berücksichtigung des Kreissozialindexes verteilt. Für die Stellenzuweisung aller anderen Stellen (Stellen für Grundbedarf, für Ausgleichs- und Mehrbedarfe etc.) spielt der Kreissozialindex derzeit keine Rolle, auch nicht bei den Grundoder Hauptschulen. Die Landesregierung stellt zudem fest, dass der Personalkostenzuschuss nicht 170.000 Euro für drei Jahre, sondern 170.000 Euro pro Jahr beträgt. 1. Wann wird die Landesregierung eine Prüfung der Kriterien für die Bestimmung des Sozialindex vornehmen? Der UA-Stellen für die Grund- und Hauptschulen werden seit dem Schuljahr 2014/15 nach einem aktualisierten Kreissozialindex zugewiesen. Nach wie vor werden aber die vier soziodemographischen Merkmale: Arbeitslosenquote, Sozialhilfequote, Migrantenquote (Ausländerinnen und Ausländer sowie Aussiedlerinnen und Aussiedler) sowie der Anteil der Wohnungen in Einfamilienhäusern zu Grunde gelegt. 2. Was plant die Landesregierung, um die IST-Zahl der Lehrkräfte im Kreis Kleve zu verbessern? 3. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass die vorhandenen Lehrerstellen mit Pädagoginnen und Pädagogen bei Reduzierung der Zahl der „Nichterfüller“ besetzt werden können? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 und 3 gemeinsam beantwortet. Das Lehrereinstellungsverfahren des Landes Nordrhein-Westfalen bietet im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens den eigenverantwortlichen Schulen die Möglichkeit, das Stellenprofil der zu besetzenden Stelle festzulegen und die Stellenausschreibung für Dauerbeschäftigungsverhältnisse unter www.leo.nrw.de zu veröffentlichen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8491 3 Für den Bereich der schwer zu versorgenden Regionen steht darüber hinaus ein gesondertes Listenverfahren zur Verfügung. Damit erhalten die Schulen die Möglichkeit, vor Beginn des allgemeinen Ausschreibungsverfahrens der jeweils bestgeeigneten Bewerberin oder dem bestgeeigneten Bewerber in der Fächerkombination und nach dem entsprechenden Ortswunsch über die Bezirksregierung ein Einstellungsangebot zu unterbreiten. So war es in den Jahren 2013 und 2014 im Kreis Kleve für Dauerbeschäftigungsverhältnisse nicht erforderlich, Lehrkräfte ohne Lehramtsbefähigung einzustellen. Im zweiten Schulhalbjahr 2014/15 wurden bzw. werden nach aktuellem Kenntnisstand an Berufskollegs im Kreis Kleve jeweils ein Seiteneinsteiger für die beruflichen Fachrichtungen Maschinenbautechnik und Elektrotechnik eingestellt. 4. Was sind die Pläne der Landesregierung, um Unterrichtsausfall mittels Aufbau einer Vertretungsreserve zu vermeiden? Die Einrichtung von weiteren Vertretungsreserven neben der bereits vorhandenen Vertretungsreserve für den Bereich der Grundschulen (900 Stellen) ist derzeit nicht geplant. Allen öffentlichen Schulen stehen gemäß Haushalt 2015 rund 52 Mio. EUR für Vertretungsunterricht (Flexible Mittel) und zusätzlich die oben genannten UA-Stellen zur Verfügung. 5. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um zur Unterstützung des Ehrenamtes mehr hauptamtliche Fachkräfte begleitend bereit zu stellen? Im obigen Kontext sind keine weiteren Maßnahmen geplant.