LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8511 24.04.2015 Datum des Originals: 23.04.2015/Ausgegeben: 29.04.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3258 vom 24. März 2015 der Abgeordneten Dirk Wedel und Marcel Hafke FDP Drucksache 16/8266 Kommt in Wuppertal die Zwangsvollstreckung zum Erliegen? Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 3258 mit Schreiben vom 23. April 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Westdeutsche Zeitung berichtete am 23.03.2015, in Wuppertal seien „fast die Hälfte der Gerichtsvollzieher-Arbeitsplätze verwaist, weshalb 12.000 Fälle aufgelaufen seien“. 1. Wie viele Stellen für Gerichtsvollzieher sind in den jeweiligen Amtsgerichtsbezir- ken des Landgerichts Wuppertal besetzt bzw. nicht besetzt? Die derzeitige Stellenausstattung der Amtsgerichte des Landgerichtsbezirks Wuppertal im Gerichtsvollzieherdienst sowie die Besetzung der Stellen (Stand: 8. April 2015) ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: Landgerichtsbezirk Wuppertal Planstellen aktuelle Gesamtzahl der aktiven Kräfte Besetzungsquote AG Wuppertal 26 18,875 72,60 % AG Mettmann 7 6 85,71 % AG Remscheid 7 5,75 82,14 % AG Solingen 9 9 100,00 % AG Velbert 6 5 83,33 % Landgerichtsbezirk gesamt 55 44,625 81,14 % LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8511 2 2. Wie hat sich in Wuppertal die Zahl der nicht erledigten Vollstreckungsaufträge in den letzten drei Jahren entwickelt? Vorbemerkung: Eingegangene Vollstreckungsaufträge zählen bis zu ihrem vollständigen Abschluss als „nicht erledigt“. Somit gelten zum Beispiel auch Verfahren, in denen  die Behebung beanstandeter Mängel, die einem Beginn oder der Fortsetzung der Voll- streckung entgegen stehen, abgewartet werden muss,  im Einvernehmen mit der Gläubigerin oder dem Gläubiger - unter Umständen langfristige - Ratenzahlungen vereinbart sind oder  die Zahlung erhobener Kosten aussteht als „nicht erledigt“. Statistisches Zahlenmaterial über die jahresweise Entwicklung der nicht erledigten Vollstreckungsaufträge liegt nicht vor und konnte angesichts der zur Verfügung stehenden Zeit für die Beantwortung der Kleinen Anfrage auch nicht gesondert ermittelt werden. Zum 31. Dezember 2014 lagen dem Amtsgericht Wuppertal an nicht erledigten Aufträgen vor:  vier aus dem Jahr 2012,  1.215 aus dem Jahr 2013,  4.500 aus dem 1. Halbjahr 2014 und  8.159 aus dem 2. Halbjahr 2014. Der Direktor des Amtsgerichts Wuppertal sieht es als gesichert an, dass davon im Laufe des ersten Quartals 2015 mindestens 2.500 Aufträge erledigt wurden. 3. Welche Auswirkungen hat „das Auflaufen von 12.000 Fällen“ bzw. der zu unter 2. genannten Zahl der nicht erledigten Vollstreckungsaufträge für die betroffenen Gläubiger? Erkenntnisse über Auswirkungen der Zahl der nicht erledigten Vollstreckungsaufträge für die betroffenen Gläubigerinnen und Gläubiger liegen nicht vor. Sie könnten zudem nicht generell, sondern allenfalls einzelfallbezogen, und auch nicht prognostisch , sondern nur nach Erledigung des jeweiligen Auftrags konkret bewertet werden. 4. In welchen nordrhein-westfälischen Amtsgerichtsbezirken sind 20% oder mehr der Stellen für Gerichtsvollzieher nicht besetzt (bitte jeweils unter Angabe der Quote für jeden betroffenen Amtsgerichtsbezirk)? Die Amtsgerichtsbezirke, in denen 20 % oder mehr Gerichtsvollzieherstellen nicht besetzt sind, ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8511 3 Amtsgerichtsbezirke Planstellen ohne GV (b) aktuelle Gesamtzahl der aktiven Kräfte mit GV (b) Besetzungsquote Ahlen 5 4 80,00% Bad Oeynhausen 8 5 62,50% Bergheim 9 7 77,78% Borken 4 3 75,00% Brühl 12 8 66,67% Duisburg-Ruhrort 10 8 80,00 % Emmerich am Rhein 4 3 75,00 % Eschweiler 10 7 70,00% Essen-Borbeck 5 3 60,00% Grevenbroich 4 3 75,00 % Hamm 11 8 72,73% Ibbenbüren 5 4 80,00% Jülich 5 4 80,00% Kempen 4 3 75,00 % Langenfeld 8 6 75,00 % Lüdinghausen 4 3 75,00% Minden 9 7 77,78% Neuss 18 14 77,78 % Rheinberg 5 4 80,00 % Soest 6 4 66,67% Warburg 4 1,75 43,75% Warendorf 5 4 80,00% Wesel 9 7 77,78 % Wetter 3 2 66,67% Wipperfürth 5 4 80,00% Wuppertal 26 18,875 72,60 % Anmerkung: Die Zahl der einem Amtsgericht zugeordneten Planstellen korrespondiert nicht zwingend mit dem jeweiligen Personalbedarf. Daher sind aus der vorstehenden Übersicht nur bedingt Rückschlüsse auf die tatsächliche Belastung in dem jeweiligen Amtsgerichtsbezirk möglich. 5. Wie viele Gerichtsvollzieher sind in Nordrhein-Westfalen außerhalb ihres Ge- richtsbezirks eingesetzt? 23 Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind aufgrund von (Teil-) Abordnungen sowie 31 Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher gemäß § 13 GVO (auch) außerhalb ihres Gerichtsbezirks eingesetzt.