LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8512 24.04.2015 Datum des Originals: 23.04.2015/Ausgegeben: 29.04.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3246 vom 18. März 2015 des Abgeordneten Peter Preuß CDU Drucksache 16/8246 Wie positioniert sich die Landesregierung zu den Forderungen der Gesundheitsministerin für eine kontrollierte Freigabe von Cannabis? Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 3246 mit Schreiben vom 23. April 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales, dem Justizminister und der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter muss verschiedene Bedürfnisse der nordrhein-westfälischen Bevölkerung im Blick haben und für die Leitung des Ministeriums , Frau Ministerin Steffens, Bündnis 90/Die Grünen muss in ihrer Funktion die Gesundheit der Bevölkerung in unserem Land oberste Priorität haben. In den letzten Tagen hat die Ministerin sich wiederholt für eine kontrollierte Freigabe der „weichen“ Droge Cannabis ausgesprochen und den Gesetzentwurf ihrer Bundespartei aktiv unterstützt, indem sie sich für eine kontrollierte Freigabe von Cannabis ausgesprochen hat. Die beiden Anhörungen, die in den vergangenen Wochen im Landtag stattgefunden haben, haben mehr als deutlich die Gefahr aufgezeigt, die von der „weichen“ Droge Cannabis ausgeht . Der seit Jahren stetig steigende Wirkstoffgehalt bei Cannabiskonsum erhöht die Gefahr bleibender irreparabler Schäden unter Umständen schon nach einmaligen Konsum drastisch . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8512 2 1. Ist es vertretbar, dass die Gesundheitsministerin von Nordrhein-Westfalen derart fahrlässig mit dem Konsum einer Droge umgeht? Der Vorwurf eines fahrlässigen Umgangs mit dem Konsum einer Droge entbehrt jeder Grundlage. Ich habe bei meinen Äußerungen zum Entwurf eines Cannabiskontrollgesetzes der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen stets betont, dass die gesundheitlichen Gefahren von Drogen – ob legal oder illegal – nicht gering geschätzt oder verharmlost werden dürfen. Ich habe in diesem Zusammenhang unmissverständlich darauf hingewiesen, dass jeder Drogenkonsum mit einem spezifischen Risiko verbunden ist, dem durch differenzierte und aufeinander abgestimmte Ansätze der Verhaltens- und Verhältnisprävention sowie unter strikter Beachtung des Jugendschutzes begegnet werden muss. Im Übrigen trete ich für eine der komplexen Thematik angemessene sachorientierte Auseinandersetzung mit allen Maßnahmen ein, die geeignet erscheinen, den Konsum von Drogen und die damit verbundenen negativen gesundheitlichen und sozialen Auswirkungen wirksam und nachhaltig einzudämmen. Hierzu gehört auch eine offene und vorurteilsfreie Diskussion über den Entwurf eines Cannabiskontrollgesetzes. 2. Welche Position vertritt die Landesregierung im Hinblick auf eine kontrollierte Freigabe von Cannabis? Wie bereits anlässlich der Antwort der Landesregierung vom 24.11.2014 auf Frage 1 der Kleinen Anfrage 2826 (Drs. 16/7385) dargelegt, ist es vorrangiges Ziel der Sucht- und Drogenpolitik der Landesregierung, den gesundheitsschädlichen Konsum von illegalen und legalen Suchtmitteln durch geeignete Präventions- und Hilfemaßnahmen frühzeitig zu verhindern . Auf die Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 2826 wird auch im Übrigen Bezug genommen . 3. Sind die Äußerungen der Ministerin im Hinblick auf die Vereinbarung im Koaliti- onsvertrag „in einem Aktionsplan zu Drogen und Sucht werden wir die drogenpolitischen Schwerpunkte zu Prävention, Hilfe und Entkriminalisierung ausweiten und fortführen“ zu verstehen? Angesichts der Vielschichtigkeit der Entstehungsbedingungen und des Verlaufs einer Suchtproblematik ist eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Präventions- und Hilfemaßnahmen notwendig. Diesem Anliegen trägt der von der Landesregierung in Umsetzung des Landeskonzepts gegen Sucht im Februar 2015 beschlossene „Aktionsplan gegen Sucht“ Rechnung. Der Aktionsplan verfolgt einen lebenswelt- und lebensweisenorientierten Ansatz, der darauf gerichtet ist, allen Menschen entsprechend der unterschiedlichen Ursachen und Einflussfaktoren einer Suchtentwicklung die erforderliche passgenaue Hilfe zukommen zu lassen. 4. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass eine Gesundheitsministerin ihrer Verantwortung gerecht wird, wenn sie den Cannabiskonsum durch eine Freigabeforderung derart verharmlost? Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8512 3 5. Wie passen ein absolutes Rauchverbot von Tabakwaren und auf der anderen Seite die Freigabe von Cannabis zusammen? Es gibt kein Konzept der Landesregierung zur Freigabe von Cannabis. Abgesehen davon besteht in NRW kein absolutes Rauchverbot. Das Nichtraucherschutzgesetz (NiSchG NRW) enthält lediglich ein auf die in § 2 Nummern 1 bis 8 NiSchG NRW genannten Einrichtungen beschränktes Rauchverbot.