LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8513 24.04.2015 Datum des Originals: 23.04.2015/Ausgegeben: 29.04.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3259 vom 20. März 2015 des Abgeordneten Christian Haardt CDU Drucksache 16/8283 Kostenexplosion beim Justizzentrum Bochum? Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 3259 mit Schreiben vom 23. April 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach einem Bericht der RP ONLINE vom 13. März 2015 wird das geplante Justizzentrum in Bochum drei Jahre zu spät fertig und wesentlich teurer als geplant. Die ursprünglich bewilligten Kosten sollen angeblich um mindestens 38 Millionen Euro überschritten werden. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung hat mit der Neuausrichtung des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW (BLB NRW) die Weichen gestellt, um belastbare Nutzeranforderungen und Kostenprognosen als Grundlage für Vorhaben zu verwenden. Erst nach ausreichender Planungsgüte und Kostensicherheit steht eine Verwaltungsratsgenehmigung der Gesamtkosten für ein Vorhaben an. Dadurch wird die Grundlage geschaffen, um mit verlässlichen und transparenten Zahlen ein auskömmliches Verhältnis von Mieten und Kosten zu erzielen. Es wird eine Gesamtkostengröße genehmigt, die sich als Zielgröße für ein wirksames Kostencontrolling bis zur Fertigstellung eignet. Diese Maßstäbe wurden im Frühjahr 2010 von der Vorgängerregierung bei dem ErsatzNeubau für das Justizzentrum Bochum noch nicht angelegt. Der BLB NRW schätzte im Februar 2010 die Gesamtbaukosten auf rd. 140 Mio. €. Dem Verwaltungsrat wurden im März 2010 in der Verantwortung der Vorgängerregierung 107,4 Mio. € Gesamtbaukosten zur Genehmigung vorgelegt. Der Verwaltungsrat wurde in der Vorlage darauf hingewiesen, dass die Kostenschätzung mit einer Unsicherheit von 30 % be- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8513 2 haftet ist. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass die vorgesehene Gesamtmiete nicht auskömmlich sei und bei dem Kostenrahmen eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 30 Mio. € auslöse. 1. Wann ist mit der endgültigen Fertigstellung des Justizzentrums in Bochum zu rechnen? Der BLB NRW erwartet die Fertigstellung des Justizzentrums Bochum zum Ende des Jahres 2016. 2. Wie hoch sind die erwarteten Gesamtkosten für den Ersatz-Neubau? Der BLB NRW erwartet Gesamtbaukosten für den Ersatzneubau von rd. 145,8 Mio. €. 3. Wie hoch ist die Differenz zwischen den geplanten und den nunmehr erwarteten Errichtungskosten? Gegenüber der ursprünglichen Kostenschätzung des BLB NRW sind die Kosten um rd. 5,8 Mio. € gestiegen. Gegenüber den vom Verwaltungsrat genehmigten Kosten ergibt sich eine Kostensteigerung von rd. 38,4 Mio. €. 4. Soweit Mehrkosten entstanden sind, worauf sind diese im Einzelnen zurückzu- führen? Gründe für tatsächliche Mehrkosten sind Umplanungen, Vergabebeschwerden und Zeitverzug . 5. Werden die Mehrkosten vom BLB getragen oder auf das Justizministerium als Mieter abgewälzt? Für das Vorhaben wurde im Frühjahr 2010 eine Miete vereinbart. Die vereinbarte Miete orientiert sich nicht an den tatsächlichen, sondern an den ursprünglich genehmigten Kosten.