LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8518 24.04.2015 Datum des Originals: 23.04.2015/Ausgegeben: 29.04.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3228 vom 12. März 2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/8189 Vakante Rektorenstellen an Grundschulen Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 3228 mit Schreiben vom 23. April 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In meiner Kleinen Anfrage 3100 habe ich den Missstand der unbesetzten Leiterstellen an den Grundschulen in Nordrhein-Westfalen hinterfragt und darum gebeten, die offenen Stellen nach Stadt, Schule und Dauer der Nichtbesetzung aufzulisten, sowohl was die offenen Grundschulleiterstellen angeht als auch die Posten der Stellvertreter. Angaben zur Dauer der Nichtbesetzungen werden in der Antwort nicht gemacht. Sie ließen sich in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermitteln, heißt es. Mit ähnlicher Begründung wird meine Frage nach der Entwicklung der offenen Leitungsstellen in den letzten fünf Schuljahren nicht beantwortet. Die Entwicklung sei im SchIPS nicht enthalten, „anpassende Programmierarbeiten“ könnten in der Zeit, die für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung steht, nicht beantwortet werden. Vorbemerkung der Landesregierung Durch die Antwort zur Kleinen Anfrage 3100 (LT-Drs. 16/8089) scheint missverständlich der Eindruck entstanden zu sein, dass eine Beantwortung der Anfrage zur Dauer der Nichtbesetzung von Leitungsstellen technisch möglich wäre, jedoch der Zeitrahmen für eine Programmierung in diesem Bereich den Zeitrahmen zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage sprengen würde und die Landesregierung die Daten aus politischen Gründen nicht erheben wolle. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8518 2 Dieser Eindruck entspricht nicht der Realität. Da keine historischen Daten zu den unbesetzten Leitungsstellen existieren, könnte selbst nach einer Programmierung einer entsprechenden Auswertung in SchIPS keine Auswertung erstellt werden. Es fehlen schlicht die Daten, die ausgewertet werden könnten. 1. Will die Landesregierung meine Fragen nicht beantworten, weil Sie negative Zah- len fürchtet und behauptet deshalb, sie brauche zur Beantwortung mehr Zeit? 2. Wie viel Zeit braucht die Landesregierung, um die Dauer der Nichtbesetzung der Grundschulleiterstellen in NRW mitzuteilen? 3. Wie viel Zeit braucht die Landesregierung, um die Dauer der Nichtbesetzung der stellvertretenden Grundschulleiterstellen in NRW mitzuteilen? 4. Bis wann sind anpassende Programmierarbeiten für das Schulinformations- und Planungssystem (SchIPS) vorgesehen, um die Entwicklung der offenen Leitungsstellen (Leitung und Stellvertretung) in den letzten 5 Schuljahren aufzeigen zu können? Die Fragen 1 bis 4 werden aus Gründen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Sowohl das Schulinformations- und Planungsystem (SchIPS) als Data Warehouse, als auch die Stellendatei als Datenquelle im Hinblick auf Fragestellungen zur Stellenbesetzungssituation enthalten ausschließlich die zur Stellenbewirtschaftung und Steuerung des Schulsystems erforderlichen tagesaktuellen Informationen. Historische Daten zu Zeitpunkten in der Vergangenheit liegen dafür auch nicht vor. Daher können demzufolge aus diesen Systemen keine Angaben zur Besetzungssituation von Schulleitungsstellen für vergangene Zeitpunkte oder zur Dauer von Vakanzen gemacht werden . Eine händische Aktenauswertung durch die Schulaufsicht übersteigt die Möglichkeiten in dem zur Beantwortung von Kleinen Anfragen vorgesehenen Zeitrahmen. Die Systeme Stellendatei und SchIPS programmtechnisch so anzupassen, dass historische Informationen zu Fragen von Stellenbesetzungen nach der Systemanpassung gespeichert und von diesem Zeitpunkt ausgehend künftig bereitgestellt werden könnten, ist aufgrund des einmaligen und dauerhaften Mehraufwands unverhältnismäßig und nicht beabsichtigt.