LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8521 24.04.2015 Datum des Originals: 23.04.2015/Ausgegeben: 29.04.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3265 vom 25. März 2015 der Abgeordneten Serap Güler CDU Drucksache 16/8303 Was meint der Integrationsminister Guntram Schneider mit der „Stichtagsregelung“ für Flüchtlinge, die ohne Aufenthaltsgenehmigung in Nordrhein-Westfalen leben? Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 3265 mit Schreiben vom 23. April 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In einem Interview mit dem Kölner Stadtanzeiger vom 19. März 2015 hat Herr Minister Schneider auf die Frage, wie mit den über 1.200 illegal in Köln lebenden Menschen umzugehen sei, geantwortet: „Ich plädiere dafür, in diesen Fällen den französischen Weg zu gehen und den Menschen durch eine Stichtagsregelung eine Möglichkeit zur Legalisierung zu geben .“ Frankreich hat in den vergangenen Jahren mehrere Regularisierungsprogramme für langjährig im Lande lebende Ausländer ohne Aufenthaltsstatus aufgelegt. In der Folge wurde dieser Personengruppe der dauerhafte Aufenthalt in Frankreich ermöglicht. 1. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass in Köln mehr als 1.200 Flüchtlinge leben, die seit mindestens acht Jahren über keine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügen? 2. Für welche Personengruppen plant die Landesregierung die Gewährung von Aufenthaltstiteln nach Maßgabe des „französischen Wegs“? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8521 2 3. Welche konkreten gesetzgeberischen Maßnahmen sind erforderlich, um die von Minister Scheider geforderte „Stichtagsregelung“ zu realisieren? 4. Welche Schritte unternimmt die Landesregierung auf Landes- und Bundesebene, um Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung den Weg in die Legalität zu ebnen? 5. Welche konkreten Effekte für Nordrhein-Westfalen erwartet die Landesregierung durch die von Minister Schneider ins Spiel gebrachte Stichtagsregelung? Die Landesregierung wird durch den Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, für langjährig geduldete und integrierte Flüchtlinge eine wirksame Regelung zu finden, die das Problem der so genannten Ketten-duldungen löst. Deshalb unterstützt die Landesregierung die im Entwurf des Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung nunmehr in § 25a und § 25b vorgesehene Schaffung eines alters- und stichtagsunabhängigen Bleiberechts. Dies ermöglicht langjährig hier lebenden Geduldeten bei nachhaltiger Integration einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland. Während der Aufenthalt von Geduldeten den Behörden bekannt ist, wird bei einem illegalen Aufenthalt der Kontakt zu den Behörden aus Furcht vor aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen vermieden. Die Landesregierung setzt sich für die Entkriminalisierung von Ärzten, Lehrern, Seelsorgern etc. ein, die illegal in Deutschland lebendenden Menschen helfen, zuletzt mit einem Bundesratsantrag zu § 95 Aufenthaltsgesetz, der jedoch keine Mehrheit gefunden hat. Insbesondere die Themen Menschenhandel und Ausbeutung illegaler Arbeitskräfte sind als besonders problematisch anzusehen. Bereits die geltende Rechtslage enthält in den § 25 Abs. 4a und 4b Aufenthalts-gesetz Regelungen , die Opfern von Menschenhandel und/oder ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen ein Aufenthaltsrecht einräumen, wenn sie bereit sind, in entsprechenden Strafverfahren als Zeuge aufzutreten. Auch hier sieht der Gesetzentwurf der Bundes-regierung Verbesserungen vor, indem die Möglichkeit eröffnet werden soll, den Aufenthalt aus dringenden persönlichen oder humanitären Gründen auch über den Abschluss strafrechtlicher Verfahren hinausgehend zu ermöglichen. Mit dem Interview im Kölner Stadtanzeiger vom 19. März 2015 und vor allem in meinem Namensartikel in der Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 25. März 2015 habe ich beabsichtigt, eine lebhafte und ergebnis-offene Diskussion mit Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Flüchtlingsorganisationen und weiteren gesellschaftlichen Gruppen über mögliche Weiterentwicklungen des Flüchtlings- und Asylrechts in Deutschland anzustoßen. Vor diesem Hintergrund sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine konkreten Maßnahmen und Schritte der Landesregierung im Zusammenhang mit einer sog. Legalisierung geplant.