LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8525 27.04.2015 Datum des Originals: 23.04.2015/Ausgegeben: 30.04.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3294 vom 8. April 2015 des Angela Freimuth und Marcel Hafke FDP Drucksache 16/8354 Wie will die Landesregierung bis 2017 die Schwundquote an Hochschulen um 20 Prozent reduzieren? Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung hat die Kleine Anfrage 3294 mit Schreiben vom 23. April 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Wie den Ziel- und Leistungsvereinbarungen V mit den staatlichen Fachhochschulen und auch einem Artikel der Welt am Sonntag vom 22. März 2015 zu entnehmen ist, plant die rotgrüne Landesregierung die Schwundquote an Hochschulen bis zum Ende der Legislaturperiode 2017 um 20 Prozent zu senken. Die Schwundquote bezeichnet dabei den Anteil der Studierenden, die das Studium noch vor Erreichen eines Abschlusses an der Hochschule beenden. Diese Quote liegt in NordrheinWestfalen bei 34 Prozent. Über die tatsächlichen Ursachen des Studienabbruchs gibt es jedoch keine gesicherten Erkenntnisse . Als eine Erklärung wird eine Überforderung der Studierenden angeführt. Des Weiteren werden aber auch Hochschulwechsel und Beendigungen andernorts, z.T. im Ausland und ganz im Sinne des Bologna-Prozesses, als vermeintlicher Studienabbruch erfasst, obwohl hier eine Problematisierung nicht erforderlich sein muss. Auch wird ein Großteil des Schwundes in den ersten beiden Semestern verortet und drückt oftmals eine persönliche Neuorientierung aus. Ebenfalls sollen Studienabbrecher auch Scheinstudierende sein, die sich ausschließlich für den Erwerb des preisgünstigen Semestertickets eingeschrieben und den Studienerfolg nie angestrebt haben. Eine belastbare Untersuchung der Ursachen gibt es aber bis heute nicht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8525 2 Davon ungerührt will die Landesregierung trotz Unkenntnis über die tatsächlichen Gründe für den Schwund konkrete Sanktionsmechanismen zur Senkung der Schwundquote implementieren . So sollen 10 Prozent der Hochschulpaktmittel künftig nur dann bzw. in voller Höhe ausgezahlt werden, wenn die Hochschulen die Abbrecherzahlen reduzieren. Die Landesregierung schafft damit jedoch einen Anreiz zur Absenkung der Qualitätsstandards, da dies die nächstliegende Möglichkeit für die Hochschulen darstellt, einen Mittelabfluss zu verhindern. Darüber hinaus argumentiert Ministerin Schulze, dass eine gesenkte Abbrecherquote dem Fachkräftemangel entgegen wirken könne. Der Mangel an qualifizierten Fachkräften lässt sich jedoch nicht mit nicht ausreichend qualifizierten Hochschulabsolventen beheben. Außerdem setzt diese Aussage voraus, dass Ministerin Schulze Kenntnis über die Anzahl und die tatsächlichen Gründe der Studienabbrecher in den für den Fachkräftemangel relevanten MINT-Fächern hätte. Die für Ende 2014 im Rahmen der Ziel- und Leistungsvereinbarungen V mit den Fachhochschulen angekündigte Entwicklung einer „Methodik zur Berechnung einer Studienerfolgsquote “ ist offensichtlich bis heute noch nicht abschließend erfolgt. Es gibt daher berechtigte Zweifel, inwieweit der Studienabbruch zu messen und zu bewerten ist, und ob eine Senkung bis zum Sommersemester 2017 um 20 Prozent überhaupt noch erreichbar ist. 1. Welche Annahmen über die Gründe von Studierenden für einen Studienabbruch in Nordrhein-Westfalen legt die Landesregierung zugrunde? In Anlehnung an die einschlägige Studie des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) geht die Landesregierung davon aus, dass vor allem Leistungs -, Finanzierungs- und Motivationsprobleme für Studienabbrüche verantwortlich sind. Für die MINT-Fächer erhöhen fehlende Kenntnisse in Mathematik und Naturwissenschaften das Abbruchrisiko wesentlich. 2. Wie will die Landesregierung die Sanktionsmechanismen für die Nichteinhaltung der Senkung der Schwundquoten gegenüber den Hochschulen konkret ausgestalten (bitte nach Hochschulpaktmitteln, Ziel- und Leistungsvereinbarungen und Leistungsorientierter Mittelvergabe aufschlüsseln)? Konkrete Sanktionen zur Senkung der Schwundquoten sind in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen und bei der Leistungsorientierten Mittelvergabe nicht vorgesehen. Im Rahmen des Hochschulpakts III soll der Studienerfolg angemessen honoriert werden. 3. Sieht die Landesregierung einen Verstoß gegen die Informationspflichten und damit einen Grund zum Mitteleinbehalt nach § 76 Absatz 6 gegeben, falls die Hochschulen dem Ministerium keine bzw. ungenügende Aussagen zur jeweiligen Schwundquote erteilen? Die Berechnung der Schwundquote wird auf der Basis der amtlichen Statistik erfolgen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8525 3 4. Welche Methodik zur Berechnung der Studienerfolgsquote will die Landesregierung zur Anwendung bringen? Der Studienerfolg im engeren Sinn ist gegenwärtig statistisch nicht feststellbar. Daher wird die statistisch erfassbare Schwundquote als Parameter herangezogen. 5. Wie hält die Landesregierung das selbstgesteckte Ziel, bis zum Ende der Legislaturperiode 2017 die Schwundquote um 20 Prozent zu senken, noch für erreichbar ? Die Landesregierung unterstützt im Rahmen ihrer Strategie "Erfolgreich Studieren" vielfältige Maßnahmen zur Förderung des Studienerfolgs. Das Programm wurde als "duz SPECIAL" im November 2013 veröffentlicht und den Abgeordneten des Ausschusses für Innovation, Wissenschaft und Forschung zugeleitet. Hervorzuheben sind die Projekte StudiFinder, Qualitätspakt Lehre, Qualitätsverbesserungsmittel, Erfolgsquoten in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen , Studienorientierung, zdi-Zentren sowie Frühwarnsysteme und Beratungsmodelle . Weiterhin wurden mit der Novellierung des Hochschulgesetzes die organisatorischen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium in NRW neu ausgerichtet.