LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8566 29.04.2015 Datum des Originals: 28.04.2015/Ausgegeben: 05.05.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3284 vom 1. April 2015 des Abgeordneten Oliver Bayer PIRATEN Drucksache 16/8339 Was tut die Landesregierung gegen einen Zusammenbruch des Bahnverkehrs bei Stürmen wie dem Orkan ‚Niklas‘? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 3284 mit Schreiben vom 28. April 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 31. März 2015 kam der Bahnverkehr in NRW erneut wegen eines Sturmtiefs zum Erliegen. Betroffen war vor allem der schienengebundenen Personen-Nahverkehr des Anbieters DB-Regio, der den Bahnverkehr zeitweilig komplett einstellte, während andere Anbieter ihr Angebot aufrecht erhielten und Fernverkehrszüge der DB weiterhin fuhren. Die Einschränkungen für Pendlerinnen und Pendler und auch für Urlaubsreisende in NRW waren sehr groß. Regelmäßig führen Sturmtiefs in NRW dadurch auch zu hohen wirtschaftlichen Schäden. Warum vor allem der schienengebundene Personen-Nahverkehr entfiel, war am 31. März weder den potentiellen Fahrgästen noch der Landespolitik klar. Experten bezeichneten die Einstellung des Betriebs der DB Regio als unverhältnismäßig, bezweifelten, dass die Anbieter ausreichend auf ein Unwetter vorbereitet seien und forderten eine Überprüfung des Krisenmanagements sowie eine bessere Gehölzpflege an den Bahnschienen.1 1. Seit wann wusste die Landesregierung vom Sturm ‚Niklas‘? Die Landesregierung hat durch die Warnmeldung des Deutschen Wetterdienstes vom 29.03.2015, 18:33 Uhr, Kenntnis von Sturm ‚Niklas‘ erlangt. 1 siehe u.a. http://www1.wdr.de/themen/aktuell/sturm-ueber-nrw-100.html [aufgerufen am 01.04.2015 um 0:23 Uhr] LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8566 2 2. Wie sorgt die Landesregierung dafür, dass der Klimaschutzplan NRW hilft, zukünftig solche Stürme in NRW zu verhindern? Die Landesregierung kommt mit dem Klimaschutzplan Nordrhein-Westfalen ihrem Auftrag zur Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein Westfalen nach. Mit dem Klimaschutzplan soll zweierlei erreicht werden: Einerseits sollen die Treibhausgasemissionen gemäß Klimaschutzgesetz NRW deutlich reduziert werden – um mindestens 20% bis 2025 und um mindestens 80% bis 2050 gegenüber 1990. Damit liefert NRW seinen Beitrag, um die bisherige Entwicklung zu bremsen und die negativen Folgen des Klimawandels zu begrenzen. Zum anderen muss sich auch Nordrhein-Westfalen auf die nicht mehr abwendbaren Folgen des Klimawandels einstellen. Der Klimaschutzplan Nordrhein-Westfalen enthält zahlreiche Strategien und Maßnahmen mit dem Ziel der Reduktion von Treibhausgasemissionen. Darüber hinaus sieht der Klimaschutzplan eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz von Menschen, Natur und Infrastruktur in NRW vor. Eine wesentliche Aufgabe besteht darin, für die Folgen des Klimawandels zu sensibilisieren, Informationen bereitzustellen, konkrete Anpassungsimpulse zu setzen und die notwendigen Strukturen zu schaffen, damit alle Akteursgruppen gemeinsam an Lösungen für eine optimale Klimawandelanpassung arbeiten können. Letztlich zielen die Maßnahmen der Klimafolgenanpassung darauf, Schaden zu vermeiden und die Lebensqualität zu erhalten. 3. Wird die Landesregierung Maßnahmen ergreifen, um für eine bessere Gehölzpflege an den Bahnschienen zu sorgen? Die Gehölzpflege an den Eisenbahnstrecken obliegt allein den betreffenden Eisenbahninfrastrukturunternehmen, im vorliegenden Fall für die Eisenbahnen des Bundes der DB Netz AG. Die Aufsicht über die DB Netz AG führt das Eisenbahn-Bundesamt. Die Landesregierung hat keine rechtliche Einwirkungsmöglichkeit auf das Netz der Eisenbahnen des Bundes. Ihr obliegt lediglich die Aufsicht über die nichtbundeseigenen Eisenbahninfrastrukturunternehmen. Von Letzteren sind der Landesregierung keine Sturmschäden bekannt. 4. Gesteht die Landesregierung den Pendlerinnen und Pendlern in NRW ein Recht auf eine angemessene Aufrechterhaltung des schienengebundenen PersonenNahverkehrs zumindest auf den Kernachsen zu? Ja. Im Falle von Unregelmäßigkeiten im Eisenbahnverkehr greifen die einschlägigen Bestimmungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) sowie der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr. Hinzu kommt in Nordrhein-Westfalen das in den landesweit vereinheitlichten Beförderungsbedingungen enthaltene Vertragsversprechen der „Mobilitätsgarantie“. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8566 3 5. Wie gewährleistet die Landesregierung, dass ein Krisenmanagement der Anbieter (wie DB Regio) die Bedürfnisse der Pendlerinnen und Pendler in NRW ausreichend berücksichtigt? Die Planung, Organisation und Ausgestaltung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) obliegt in NRW den drei kommunalen SPNV-Aufgabenträgern. Sie sichern die Umsetzung der Fahrplanleistungen durch Verträge mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen. Diese enthalten sowohl für geplante (z. B. Baustellen) als auch ungeplante Betriebsbeeinträchtigungen (z. B. Sturmschäden) u. a. detaillierte Anforderungen zu angemessenen Ersatzverkehren sowie zur Fahrgastinformation.