LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8572 30.04.2015 Datum des Originals: 30.04.2015/Ausgegeben: 06.05.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3280 vom 26. März 2015 des Abgeordneten Klaus Voussem CDU Drucksache 16/8332 Regenrückhaltebecken entlang der Autobahn 1 bei Nettersheim Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 3280 mit Schreiben vom 30. April 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am Ende der Autobahn 1 bei Blankenheim baut der Landesbetrieb Straßen.NRW derzeit an der Bundesstraße 51 ein Regenrückhaltebecken. Laut der Planungen soll das aufgefangene Regenwasser von der Bundesstraße 51 in den Genfbach eingeleitet werden, der auf dem Gebiet der Gemeinde Nettersheim fließt. Da der Genfbach in den vergangenen Jahren aber regelmäßig Hochwasser führte, befürchten die Anwohner nun, dass durch das zusätzlich eingeleitete Regenwasser die Hochwassergefahr noch deutlich ansteigen wird (Kölnische Rundschau / Ressort Eifelland vom 23. März 2015). Auch von der Autobahn 1 wird an drei Stellen Regenwasser in den Genfbach geleitet. 60 Liter pro Sekunde werden in den Mühlbach eingeleitet, 68,6 Liter pro Sekunde in den Salzbach und 228,9 Liter pro Sekunde in einen namenlosen Vorfluter, der, wie die anderen beiden Bäche, in den Genfbach mündet. Weitere 25,7 Liter pro Sekunde wird das neue Regenrückhaltebecken an der B51 beisteuern. Durch die Betonierung des bepflanzten Mittelstreifens auf der Autobahn 1 sind die Ansätze der Planfeststellung aus dem Jahr 1978 nicht mehr gültig, da so neue versiegelte Flächen geschaffen wurden. 1. Wie ist der Sachstand der Arbeiten am Regenrückhaltebecken an der Bundesstra- ße 51? Die Arbeiten sind im vollen Gange und werden voraussichtlich im Sommer 2015 abgeschlossen . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8572 2 2. Wie hoch ist der tatsächliche Wassereinlass in den Genfbach nach der Betonierung des bepflanzten Mittelstreifens auf der Autobahn 1? 4. Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu ergreifen, um die Wassermengen zu regulieren und die Hochwassergefahr zu minimieren? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2. und 4. gemeinsam beantwortet: Im Rahmen der Umsetzung der Erhaltungsstrategie für die Bundesfern- und Landesstraßen in Nordrhein-Westfalen, bei der alle Anlagenteile des gesamten Straßenkörpers ganzheitlich betrachtet werden, wird derzeit das Entwässerungssystem an der A 1 im Bereich zwischen den Anschlussstellen Nettersheim und Blankenheim in Abstimmung mit der zuständigen Wasserbehörde überprüft. Hierbei wird auch die Versiegelung im Mittelstreifen berücksichtigt. Ergebnisse werden zum Ende des Jahres 2015 erwartet. Für den Bereich zwischen den Anschlussstellen Mechernich und Nettersheim erfolgte bereits eine Neuberechnung der Entwässerung. Daraus resultierend ist zur Reduzierung der Hochwassergefahr ein zusätzliches Becken an der Anschlussstelle Mechernich geplant. Die bauliche Umsetzung hierfür soll noch in 2015 beginnen. 3. Wie viele Regenrückhaltebecken gibt es auf der Autobahn 1 im Abschnitt zwischen Mechernich und Blankenheim und sind alle im Planfeststellungsverfahren aus dem Jahr 1978 genannten Regenrückhaltebecken auch tatsächlich gebaut worden? Die mit Planfeststellungsbeschluss aus 1978 festgelegten entwässerungstechnischen Anlagen sind entsprechend ausgeführt worden. Insgesamt weist die A 1 im genannten Bereich drei Beckenanlagen auf. 5. Ist die Wassereinleitung über die Einleitungsstellen „Mühlenbach“, „namensloser Vorfluter“ und „Salzbach“ mit den derzeit gültigen Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetztes sowie des Landeswassergesetztes NRW vereinbar? Die Wassereinleitung an den genannten Einleitungsstellen ist über den rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss wasserrechtlich genehmigt. Die vorhandenen Einleitungen entsprechen jedoch nicht mehr den heute geltenden Anforderungen. Im Rahmen der derzeitigen Prüfung des Entwässerungssystems an der A 1 werden in Abstimmung mit der zuständigen Wasserbehörde die dann erforderlichen Anpassungen vorgenommen.