LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8573 30.04.2015 Datum des Originals: 27.04.2015/Ausgegeben: 06.05.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3272 vom 30. März 2015 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/8321 Institut der Feuerwehr: Was hat die Analyse der zukünftigen Aufgabenstruktur ergeben ? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3272 mit Schreiben vom 27. April 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 31. Januar 2013 erläuterte die Landesregierung im Innenausschuss: „Unter Zuhilfenahme externer Beratung wollen wir die zukünftige Aufgabenstruktur des Instituts [der Feuerwehr ] analysieren lassen. In diese Analyse müssen insbesondere das Problem des sich verändernden Ehrenamtes und des demographischen Wandels,[…], einfließen.“ (Auszug aus dem Ausschussprotokoll 16/150). Im Zusammenhang mit der damaligen Berichterstattung im Innenausschuss zum Thema „Lehrgangssituation (Auskömmlichkeit der Lehrgangsplätze BIII und F III) am Institut der Feuerwehr in Münster“ wurden die sich verändernden Anforderungen an eine moderne Feuerwehr -Ausbildung dargestellt. Darüber hinaus kommen immer neue Anforderungen an Feuerwehr -Angehörige in den unterschiedlichsten Bereichen hinzu. Hinzuweisen ist auch auf die zwischenzeitlich erreichte Durchorganisation des durch das FSHG NRW geregelten Katastrophenschutzes mit professioneller Krisenstabsarbeit auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte. Eine gelingende Personalentwicklung ist bereits heute ein zentraler Faktor für die erfolgreiche Gestaltung der Gewinnung und Förderung von Feuerwehrleuten für diese Bereiche. Die Anforderungen an die Personalentwicklung und damit auch an die Führungskräfte in der Feuerwehr sind vor dem Hintergrund der Dienstattraktivität, des demographischen Wandels und steigender Komplexität hoch. Insofern stellt sich die Frage, ob das Lehrgangsangebot in der Führungsausbildung auch entsprechende Module zur Personalentwicklung beinhaltet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8573 2 Vorbemerkung der Landesregierung Das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW (MIK) hatte die rosenbaum nagy unternehmensberatung GmbH im März 2014 mit der Erstellung eines Gutachtens zur Neuausrichtung des Instituts der Feuerwehr NRW (IdF NRW) beauftragt. Der Abschlussbericht, der neben einer umfangreichen Analyse des Ist-Zustands verschiedene Vorschläge zur Optimierung der Abläufe und Strukturen am IdF NRW enthält, wurde dem MIK am 14.12.2014 übergeben . Anlass für die Erstellung des Gutachtens war zum einen eine Angebotslücke zwischen der Anzahl der durch das IdF NRW angebotenen Lehrgangsplätze und dem angemeldeten Bedarf (seitens der Kommunen und Werkfeuerwehren), daneben aber auch die geplante Neuausrichtung des IdF NRW und die damit einhergehende Übernahme neuer Aufgaben (u. a. im Bereich der Führungsausbildung Katastrophenschutz/ Krisenmanagement, Beteiligung an wissenschaftlicher Forschung, Aufbau eines Kompetenzzentrums Digitalfunk sowie eines Medienzentrums). Der Auftrag an die Gutachter beinhaltete daher neben der Ermittlung einer „objektivierten Nachfrage“ nach Leistungen des IdF NRW, die summarische Ermittlung des für die Deckung der Nachfrage erforderlichen Ressourcenbedarfs sowie die Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation - jeweils unter Einbeziehungen der oben genannten neuen Aufgaben des IdF NRW. Hinsichtlich des festgestellten Nachfrageüberhangs hat die Analyse der Gutachter ergeben, dass dieser nur bedingt einer tatsächlichen Angebotslücke entspricht. Aus Sicht der Gutachter haben in den letzten Jahren verschiedene Faktoren dazu geführt, dass sich sukzessive ein Nachfrageüberhang entwickelt hat. Zu nennen ist hier z. B. eine Vergabe der Plätze für eine Kommune allein nach der Stärke der Feuerwehr, nicht aber nach den vorhandenen Qualifikationsquoten, die, wie das Gutachten belegt, unter den einzelnen Kommunen erheblich divergieren. Die Schaffung eines größeren Angebots an Lehrgängen ist daher nach dem Ergebnis des Gutachtens voraussichtlich nur temporär zum Abbau einer entstandenen „Bugwelle“ erforderlich. Zu ihrem Abbau wurden bereits für die Ausbildungsjahre 2014 und 2015 Maßnahmen zur kurzfristigen Erhöhung der Ausbildungskapazität des IdF NRW getroffen. Durch Erhöhung der Teilnehmerzahlen in einzelnen Lehrgängen und durch Auslagerung von hauptberuflichen Gruppenführerlehrgängen (B III ) in den kommunalen Bereich, d. h. an kommunale Feuerwehrschulen , konnten im Ausbildungsjahr 2014 z. B. im Bereich F III 146 und im Bereich B III 74 zusätzliche Plätze im Vergleich zum Vorjahr geschaffen werden. 1. Wie wird die Landesregierung die Handlungsempfehlungen der von ihr im Januar 2013 angekündigten und sodann beauftragten externen Beratungsanalyse im Zusammenhang mit dem Institut der Feuerwehr inhaltlich - unter Darlegung des Zeitplans und Offenlegung der Analyse - umsetzen? Die Optimierungsvorschläge zur Verringerung der Angebotslücke sehen Änderungen bei der Bedarfssteuerung und Platzzuteilung, eine Flexibilisierung und Priorisierung des Lehrangebots sowie Kooperationen (mit kommunalen Feuerwehrschulen) vor. Bei der Bedarfssteuerung und Platzzuteilung sollen künftig die in den Kommunen bereits vorhandenen Führungskräftequoten berücksichtigt werden. Als Steuerungsinstrument soll ferner mittelfristig ein Online Tool mit qualifikationsbasierter Zuteilungssystematik implementiert werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8573 3 Durch (teilweise) Verlagerung von Lehrgängen an kommunale Feuerwehrschulen sollen Ressourcen am IdF NRW für eine flexible Erweiterung des vorhandenen Angebots an Lehrgängen sowie für zusätzliche Angebote geschaffen werden. 2. In welcher Form soll im Rahmen der Führungskräfte-Ausbildung am Institut der Feuerwehr ein strukturiertes Aus- und Fortbildungsprogramm integriert werden, damit die angehenden Führungskräfte das erforderliche Rüstzeug für eine fachliche sowie methodisch-fundierte Professionalisierung der Personalentwicklung bekommen? Am IdF NRW gibt es bereits seit langem ein strukturiertes Aus- und Fortbildungsprogramm, das die entsprechenden Inhalte und Vorgaben aus den Verordnungen über die Ausbildung und Prüfung des gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Diensts umsetzt und regelmäßig angepasst wird. 3. Wie wird die Angebotslücke zwischen den Bedarfsmeldungen der Freiwilligen Feuerwehren in NRW und dem Angebot des Landes, insbesondere im Bereich der Lehrgangsplätze Gruppenführer B III und F III inhaltlich unter Darlegung des Zeitplans gedeckt? Wie bereits in den Vorbemerkungen der Landesregierung ausgeführt wurde, hat die Analyse der Gutachter ergeben, dass allenfalls eine geringe Angebotslücke besteht und der reale, einsatz- und organisationsnotwendige Bedarf an Lehrgangsplätzen im Bereich B III / F III (Anmerkung: an ehrenamtliche Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren richtet sich nur der Lehrgang F III, nicht der Lehrgang B III; letzterer richtet sich an Mitglieder der Berufsfeuerwehr und an hauptamtliche Kräfte der Freiwilligen Feuerwehren) nur geringfügig über dem bestehenden Angebot liegt. Eine Ausweitung des Angebots, die in den Ausbildungsjahren 2014 und 2015 auch bereits erfolgt ist, wird daher voraussichtlich nur temporär zum Abbau der entstandenen Bugwelle erforderlich sein. Zu diesem Zwecke soll das Lehrangebot, wie in der Antwort zu Frage 1 dargelegt, flexibel erweitert werden. Mit Blick auf das künftige Angebot wird das MIK in den nächsten Wochen Gespräche auf Grundlage der gutachterlichen Feststellungen führen, um einen Konsens mit den kommunalen Trägern des Brandschutzes über die Höhe des realen Bedarfes und damit des Ausbildungsplatzbedarfes zu finden. Erst im Anschluss daran kann im Detail über konkrete Änderungen im Angebot des IdF NRW entschieden werden. 4. Wie wird der Nachfrageüberhang der Freiwilligen Feuerwehren (Bugwelle) der letz- ten Jahre, der auf Grund des eingeschränkten Angebots des Instituts der Feuerwehr nicht abgebaut werden konnte, inhaltlich unter Darlegung des Zeitplans abgearbeitet ? Zur Beantwortung der Frage 4 wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8573 4 5. Wie wird das Land (Institut der Feuerwehr) ein umfassendes Angebot an Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten im Bereich des Krisenmanagements inhaltlich/zeitlich gewährleisten? Die Errichtung des Lehrsaalgebäudes C (geplante Fertigstellung Juli 2016) eröffnet ab der Fertigstellung die Möglichkeit einer Ausweitung des Veranstaltungsangebots für Krisenstäbe. Die Ausweitung setzt allerdings voraus, dass eine Erweiterung der personellen Ausstattung für diesen Bereich erfolgt. Die dazu notwendigen Stellenanteile sind in die Haushaltsanmeldungen des Ministeriums für Inneres und Kommunales für das Jahr 2016 eingeflossen. Es sollen zukünftig neben den bereits etablierten Angeboten insbesondere folgende zusätzliche Angebote gemacht werden:  verstärkte Ausbildung von kompletten Krisenstäben einer Gebietskörperschaft (Krisenstab und Koordinierungsgruppe)  verstärkte Ausbildung neuer Mitglieder bestehender Krisenstäbe (SMS und EMS)  Angebote zur Durchführung von gemeinsamen Übungen von Einsatzleitung und Krisenstab einer Gebietskörperschaft am IdF NRW  Spezial-Seminare/Workshops für Leiter von Krisenstäben  Spezial-Seminare/Workshops für die Beauftragten für Bevölkerungsinformation und Medienarbeit (BUMA) der Krisenstäbe  Spezial-Seminare/Workshops für Sonderfunktionen innerhalb der Koordinierungsgruppen (z.B. Lagedarstellung) der Krisenstäbe  Durchführung von Tagungen und Seminaren zu speziellen Themen im Bereich des Krisenmanagements Die neuen Angebote werden zurzeit entwickelt und sollen ab dem 3. Quartal 2016 sukzessive realisiert, erprobt und evaluiert werden. Dabei ist geplant, ab dem Veranstaltungsjahr 2017 die Veranstaltungen bereits in das reguläre Angebot aufzunehmen.