LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8581 30.04.2015 Datum des Originals: 30.04.2015/Ausgegeben: 06.05.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3157 vom 30. April 2015 der Abgeordneten Dirk Wedel und Henning Höne FDP Drucksache 16/7978 Naturschutzförderung in Haan – hat die Landesregierung bei der Bereitstellung von FöNa-Geldern für das Jahr 2015 geschlafen? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 3157 mit Schreiben vom 30. April 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Haushaltsgesetz des Landes sind für das Jahr 2015, wie bereits in den vergangenen Jahren , für Naturschutzfördermaßnahmen Mittel in Höhe von 36 Mio. Euro (Kapitel 10 030, Titelgruppe 82) etatisiert. Zu den hieraus zuwendungsfähigen Maßnahmen zählen auch die sog. FöNa-Maßnahmen nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz III-6-618.01.02.00 v. 16.3.2001). Verwaltet werden die Mittel jeweils von den Bezirksregierungen. Wie Taeglich.ME am 18. Februar 2015 nun überraschend berichtet, soll das Land die FöNaGelder im Jahr 2015 jedoch nicht ausbezahlen. Dies könnte das Aus für viele Naturschutzmaßnahmen bedeuten. So wird berichtet, dass die Arbeitsgemeinschaft Natur und Umwelt Haan auf Unterstützungszahlungen verzichten müsse, obwohl die Mittel grundsätzlich vorhanden seien, nur habe jemand vergessen, sie einzustellen und freizugeben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8581 2 Vorbemerkung der Landesregierung Aus den Mitteln des Naturschutzhaushalts, Kapitel 10 030 Titelgrp. 82, mit einem Ansatz im Jahr 2015 von 36 Mio. Euro werden verschiedene Landesförderprogramme des Naturschutzes und der Landschaftspflege finanziert. Dazu gehören u. a. die Förderrichtlinien Naturschutz (FöNa). Im Rahmen von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach den Förderrichtlinien FöNa kann auch bürgerschaftliches Engagement als fiktive Ausgabe in die Bemessungsgrundlage mit einbezogen werden. 1. Inwieweit trifft es zu, dass im Regierungsbezirk Düsseldorf FöNa-Mittel im Jahr 2015 grundsätzlich zur Verfügung stehen? 2. Welche Erklärung hat die Landesregierung, dass anscheinend bei der Bezirksre- gierung Düsseldorf „vergessen“ wurde, Mittel einzustellen und freizugeben? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet . Dem Regierungsbezirk Düsseldorf stehen FöNa-Mittel im Jahr 2015 zur Verfügung. Die Mittelzuweisungen an die Bezirksregierungen erfolgten mit Datum vom 11.02.2015. Es wurde daher nicht „vergessen“, Mittel einzustellen und freizugeben. 3. Welche Maßnahmen sind davon betroffen? Im Fall der Naturschutzförderung in Haan geht es um die Einbeziehung und Berücksichtigung von bürgerschatflichem Engagement im Zusammenhang mit Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach den Förderrichtlinien FöNa. 4. Inwieweit können die FöNa-Zuschüsse auch im Jahr 2015 im Regierungsbezirk Düsseldorf planmäßig beantragt werden? Der Beantragung von Fördermitteln nach den Richtlinien FöNa steht auch in 2015 nichts im Wege. 5. Was unternimmt die Landesregierung, um zu verhindern, dass notwendige Na- turschutzmaßnahmen ausfallen, weil FöNa-Mittel trotz ordnungsgemäßer Beantragung nicht bzw. nicht rechtzeitig bereitgestellt werden können? Aus den Antworten zu den Fragen 1. - 4. ergibt sich, dass seitens der Landesregierung die notwendigen Maßnahmen und Mittelzuweisungen erfolgt sind.