LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8583 04.05.2015 Datum des Originals: 04.05.2015/Ausgegeben: 07.05.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3310 vom 15. April 2015 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/8407 Landesstraßenerhaltungsprogramm 2015: Was gilt denn nun? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 3310 mit Schreiben vom 4. Mai 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit Datum vom 20. März 2015 wurde unter der Drs.-Nr. 16/2777 das Programm zum Erhalt der Landesstraßen für das Jahr 2015 veröffentlicht. Für den Kreis Unna werden innerhalb der Vorlage sieben Maßnahmen an Landesstraßen aufgeführt, die in diesem Jahr durchgeführt werden sollen. Für die Gemeinde Bönen werden in der Programmliste zwei Maßnahmen ausgewiesen:  L667 Bönen, Rhynerner Straße (K42 - K35)  L881 Bönen, Fröndenberger Straße Auf Nachfrage des Westfälischen Anzeigers beim zuständigen Landesbetrieb „Straßen .NRW“ ergab sich indes folgendes: „Da ist dem Ministerium wohl ein Fehler unterlaufen. Wir haben in diesem Jahr keine Maßnahme auf der Rhynerner Straße geplant.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8583 2 1. Gibt es weitere Maßnahmen in der Vorlage 16/2777 „Landesstraßenerhaltungsprogramm 2015“, die zwar als Erhaltungsmaßnahme für 2015 ausgewiesen werden , aber ebenfalls nicht geplant sind? Das Landesstraßenerhaltungsprogramm 2015 beinhaltet diejenigen Sanierungsvorhaben, die mit Stand Januar 2015 aufgrund entsprechender Priorisierung in 2015 ausgeführt werden sollen. Bei der konkreten Bauvorbereitung kann es unterjährig aufgrund von unerwarteten Witterungseinflüssen, aktuellen Geschehnissen oder technischen Bedingungen zu Veränderungen bei der Projektauswahl kommen. Dabei können bei Beachtung der finanziellen Rahmenbedingungen auch Projekte ins Folgejahr verschoben oder ganz neu aufgenommen werden. Vor diesem Hintergrund verfolgt die Landesregierung aktuell die Umsetzung des Landesstraßenerhaltungsprogramms 2015 entsprechend der Landtagsvorlage 16/2823. 2. Wann werden die dringend erforderlichen Sanierungsarbeiten auf dem Teilstück der L 667 Bönen, Rhynerner Straße (K42-K35), durchgeführt? Der Bereich L 667 in Bönen, Rhynerner Straße im Abschnitt K 42 bis K 35 wurde in der Tat bereits saniert. Mit der Programmausweisung wird der noch fehlende Bereich direkt östlich der K 35 angesprochen, der voraussichtlich im Herbst 2015 saniert werden soll. 3. Welche Maßnahmen an Landesstraßen im Kreis Unna stehen insgesamt auf der Agenda – unabhängig von ihrem Realisierungszeitpunkt (Maßnahmenliste)? Im Kreis Unna sind derzeit Erhaltungsmaßnahmen an der L 667 – östlich der K 35, an der L 736 (Westenhellweg), an der L 881 Bönen – Fröndenberg sowie an der L 673 im Bereich Fröndenberg vorgesehen. 4. Auf welcher Zeitachse sollen die unter Ziff. 3 genannten Maßnahmen abgearbeitet werden? Die Maßnahmen an der L 667, L736 und L 881 sind im Erhaltungsprogramm 2015 enthalten. Die Maßnahme an der L 673 wird in die jährlichen Dispositionen zum Erhaltungsprogramm der Landesstraßen für das kommende Jahr einbezogen. 5. Nach der fehlerhaften Information über sanierungsbedürftige Brücken und der anscheinend fehlerbehafteten Ministeriumsvorlage zum Landesstraßenerhaltungsprogramm 2015: kann man sich auf die Vorlagen aus dem Verkehrsministerium nicht mehr verlassen? Informationen der Landesregierung zu Straßeninfrastrukturprojekten z.B. in Form von Programmlisten oder Sachstandsdarstellungen sind aufgrund der stetigen Entwicklung dieser Vorhaben immer bezogen auf den konkret genannten Abfragezeitpunkt. Insofern unterliegen sie einem kontinuierlichen dynamischen Prozess. Anpassungen der Informationen können daher nicht als Fehler ausgelegt werden.