LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8604 06.05.2015 Datum des Originals: 06.05.2015/Ausgegeben: 11.05.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3277 vom 30. März 2015 des Abgeordneten Ralf Witzel FDP Drucksache 16/8328 Fachkräftemangel in der nordrhein-westfälischen Landesverwaltung – Was unternimmt die Landesregierung für die zukünftige Gestaltung des Öffentlichen Dienstes des Landes als attraktiver Arbeitgeber im Wettbewerb um die besten Köpfe? Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 3277 mit Schreiben vom 6. Mai 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Justizminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Auch beim letzten Ausbildungsbeginn sind etliche junge Menschen in Nordrhein-Westfalen in den Öffentlichen Dienst eingetreten, um ihre Ausbildung in einer Verwaltung oder Behörde des Landes oder ein Studium an einer der speziellen (Fach-)Hochschulen des Landes zu absolvieren. Die zu erlernenden Ausbildungsberufe und Studiengänge sind dabei vielfältig und reichen von der allgemeinen Verwaltung über die Polizei- und Sicherheitsbehörden, die Finanzverwaltung oder Justiz bis hin zu speziellen Institutionen wie beispielsweise Archiven oder Studienabschlüssen als Meteorologe. Mit ihrer Ausbildung für den Öffentlichen Dienst übernehmen die neuen Auszubildenden und Studenten auch eine besondere Verantwortung: Sie setzen sich voraussichtlich zum größten Teil für ihr langes weiteres Erwerbsleben in ihrem beruflichen Alltag für das Gemeinwohl der Bevölkerung ein und leisten damit ihren persönlichen Beitrag für einen serviceorientierten und bürgernahen Öffentlichen Dienst. Dies gilt selbstverständlich auch für Bedienstete, die sich nach einer Ausbildung, einem Studium oder nach einigen Jahren Berufserfahrung in der freien Wirtschaft für einen späteren Eintritt in den Öffentlichen Dienst entscheiden. Immer wieder ist jedoch in Medienberichten von einem dramatischen Fachkräftemangel im Öffentlichen Dienst zu lesen, der sich zunehmend stärker abzeichnet. Insbesondere der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8604 2 Deutsche Beamtenbund (dbb) weist regelmäßig darauf hin, dass sich der Öffentliche Dienst gegenwärtig in einem tiefgreifenden Veränderungsprozess befinde, der auch Unsicherheiten auslöse. So wird auf der Internetpräsenz des dbb hierzu beispielsweise ausgeführt: „Zwischen demographischem Wandel auf der einen und personeller Auszehrung der öffentlichen Verwaltung auf der anderen Seite gilt es, den öffentlichen Dienst zukunftsfest zu machen – nur mit kompetenten und engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist er leistungsfähig und innovativ. Um genau diesen Berufsnachwuchs auch in Zeiten gewinnen zu können, in denen das Angebot hochqualifizierter und motivierter junger Menschen knapp wird, muss der öffentliche Dienst zukünftig attraktive Arbeits- und Einkommensbedingungen bieten. Er muss im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft um die besten Köpfe mithalten können .“ Der Deutsche Beamtenbund weist ferner darauf hin, dass zwar seit 1990 aus Gründen der Haushaltssituation ein beachtlicher Stellenabbau in vielen Verwaltungen vorangetrieben worden ist, aber die öffentlichen Aufgaben nicht gleichermaßen durch eine konsequente Aufgabenkritik verringert worden sind. Es wird auch davon ausgegangen, dass der zukünftig verstärkte demographiebedingte Rückgang des Arbeitskräftepotentials den Öffentlichen Dienst daher früher und härter als die Privatwirtschaft treffen könnte. Grund dafür ist ebenfalls die absehbare Überalterung in der Personalstruktur. In den Verwaltungen und Behörden sind in den vergangenen Jahren – oft anders als in der Wirtschaft – immer weniger junge Nachwuchskräfte eingestellt worden. Ferner unterliegt die öffentliche Verwaltung bei der Rekrutierung von Fachkräften aufgrund der eingeschränkten Entwicklungsperspektiven und einer eher zurückhaltenden Besoldung zunehmend in der Konkurrenz mit privaten Alternativen. Es wird deshalb immer schwieriger werden, offene Stelle qualifiziert zu besetzen. Dies gilt nach Aussage des Beamtenbundes insbesondere für den naturwissenschaftlichen Bereich (für Physiker, Chemiker, Ärzte, Ingenieure ), den IT-Bereich, den Sprachendienst und für qualifizierte kaufmännische Tätigkeiten in verschiedenen Fachrichtungen. Vor allem bei den Eingangsgehältern sei der Öffentliche Dienst offenbar nicht mehr konkurrenzfähig. Mit verfassungswidrigen Entscheidungen zur Beamtenbesoldung, die nur der Sanierung des Landeshaushalts in Nordrhein-Westfalen dienen, hat die Landesregierung das Problem des Fachkräftemangels außerdem erheblich verschärft. Die Landesregierung demotiviert so nicht nur das bereits vorhandene Personal, sie riskiert auch die Wertigkeit eines Arbeitsplatzes in der Verwaltung. Es ist davon auszugehen, dass das Land in Zukunft noch häufiger den Kampf um die besten Köpfe und qualifiziertesten Arbeitskräfte gegenüber der privaten Wirtschaft verlieren wird. Eine moderne innovationsfreundliche Verwaltung lebt jedoch von guten und leistungsmotivierten Beschäftigten sowie qualifiziertem Führungspersonal. Vor diesem Hintergrund ist es ebenso fraglich, welche negative Signalwirkung von der Ankündigung der Landesregierung ausgeht, in den kommenden Jahren 160 Millionen Euro jährlich bei der Alimentation der Landesbediensteten einsparen zu wollen. Aktuell ist außerdem noch völlig unklar, in welchem Umfang und in welcher Weise die amtierende nordrhein-westfälische Landesregierung die soeben erzielte Tarifeinigung für Angestellte in den Jahren 2015 und 2016 auf den Beamtenbereich umzusetzen gedenkt. Die erste Reaktion des Finanzministers spricht eher für eine andauernd konfliktreiche Auseinandersetzung mit den Staatsdienern. Aus der Finanzverwaltung wird gegenwärtig in besonderer Weise über einen zunehmenden Mangel an qualifizierten Bewerberzahlen für den mittleren Dienst geklagt. Angeblich sind die Qualifikationsprofile etlicher Bewerber so unzulänglich, dass einzelne Finanzämter nur noch wenig Sinn in einem Ausbildungsbeginn sehen. Auch für die Ausbildung des gehobenen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8604 3 Dienstes haben sich trotz des doppelten Abiturjahrgangs und dem in der Folge gestiegenen Bewerberpotential für die sich anschließenden Einstellungstermine kaum mehr Bewerber als in den Vorjahren gefunden. Die Landesregierung ist in der Verantwortung, auch vor dem Hintergrund knapper Kassen sowie der beschriebenen Spannungsfelder einen zukunftsfähigen Öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen zu gestalten. Um entsprechende Weichenstellungen zu betreiben, ist es für das Parlament von großem Interesse, umfassende Kenntnis über die bevorstehenden Entwicklungen zu erlangen. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung ist davon überzeugt, dass der Öffentliche Dienst als Arbeitgeber weiterhin für potentielle Bewerberinnen und Bewerber aller Altersklassen, insbesondere aber auch für junge Bewerberinnen und Bewerber, sehr interessant und attraktiv ist. Viele junge und qualifizierte Menschen haben sich auch in diesem Jahr wieder für eine Ausbildung oder ein Studium im öffentlichen Dienst interessiert und wurden nach erfolgreich absolviertem Bewerbungsverfahren eingestellt. Trotz einer schwieriger werdenden Bewerberlage ist es bisher durchgängig gelungen, qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber zu gewinnen. 1. Wie hoch sind jeweils jährlich in den letzten fünf Jahren, jeweils differenziert nach den Ressorts Finanzverwaltung, Justiz, Polizei und Inneres sowie aufgeschlüsselt nach den unterschiedlichen Laufbahnen sowohl die tatsächlich erfolgten Einstellungen als auch die zugrundeliegenden Bewerberzahlen für diese Stellen gewesen? 2. Wie viele dieser Anwärter haben jeweils jährlich in den letzten fünf Jahren, diffe- renziert nach den einzelnen zuvor erfragten Ressorts, ihre Prüfung entweder bestanden oder sind andererseits vor dem erfolgreichen Ausbildungsende ausgeschieden ? (bitte unter Angabe der bekannten wesentlichen Austrittsgründe) 3. Wie viele dieser Anwärter sind jeweils jährlich in den letzten fünf Jahren, diffe- renziert nach den einzelnen zuvor erfragten Ressorts, in den öffentlichen Dienst übernommen worden, haben also tatsächlich ihre Stelle angetreten? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet. Dabei wird davon ausgegangen, dass sich diese Fragen auf Beamtenlaufbahnen beziehen, die eine verwaltungsinterne Ausbildung oder Einweisung vor-aussetzen. Die angefragten Daten sind in der Anlage zusammengestellt . Hierzu gebe ich folgende Hinweise: Ressortübergreifend: a) Die Laufbahnen des einfachen Dienstes wurden nicht erfasst, weil die Verbeamtung dort nicht an das Ergebnis einer Laufbahnprüfung geknüpft ist, so dass die angefragten weitergehenden Daten nicht verfügbar sind. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8604 4 b) Als Gründe für ein Ausscheiden vor der Prüfung sind z.B. nicht ausreichende Leistungen während der Ausbildung, fehlende Neigung für den Beruf / falsche Berufswahl sowie Aufnahme eines anderen Studiums oder einer anderen Berufsausbildung bekannt. Daneben kommen weitere insbesondere persönliche Gründe für ein vorzeitiges Ausscheiden in Betracht. Sie sind im Einzelnen nicht näher bekannt, weil diesbezügliche gesonderte Aufzeichnungen nicht geführt werden. c) Der Vermerk „noch in der Ausbildung“ fasst zusammen, dass der Ausbildungsgang oder das Prüfungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Soweit gleichwohl ein Nichtbestehen verzeichnet ist, konnte eine einmal wiederholbare Zwischenprüfung nicht bestanden werden. Ressortspezifisch: Justiz Vorbemerkung: Es ist zu berücksichtigen, dass in den Ausbildungsgängen teilweise auch Wiederholungsprüfungen erfasst sind. Aus diesem Grund lassen sich die Zahlen einer einzigen Zeile nicht vollständig rechnerisch aus sich selbst heraus nachvollziehen, da sie zum Teil Zahlen aus früheren Einstellungsjahren enthalten. Weitere Anmerkungen: a) Die Bewerberinnen und Bewerber für den Amtsanwalts- und den Gerichtsvollzieher- dienst sowie für den mittleren Justizdienst kommen grundsätzlich aus dem Justizdienst . Es handelt sich um justizinterne Ausbildungsgänge, so dass bis auf wenige Ausnahmefälle (z.B. Angehörige anderer Behörden) nur bereits in der Justiz tätige Beschäftigte sowie Beamtinnen und Beamte - und keine externen Bewerberinnen und Bewerber - eingestellt werden. In der Spalte "Einstellungen" sind daher bei diesen Ausbildungsgängen die justizinternen Bewerberinnen und Bewerber aufgeführt. b) Die Stellen für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger werden nicht ausgeschrieben. Die durch das Justizministerium erteilten Einstellungsermächtigungen werden mit einer entsprechenden Zahl qualifizierter Bewerber besetzt. c) Bei den Justizfachangestellten sind die Amtsgerichte Ausbildungsbehörde und stellen auch die Auszubildenden ein. Bis zum Jahr 2013 dürfte in den Bewerberzahlen eine hohe Zahl von Mehrfachbewerbungen enthalten sein, da sich die Interessenten häufig bei mehreren Amtsgerichten beworben haben. Beginnend mit dem Jahr 2013 ist ein Online-Bewerbungsportal eingeführt worden. Hierdurch werden Mehrfachbewerbungen vermieden. d) Soweit der Kleinen Anfrage die Annahme zugrunde liegt, dass sämtliche Neueinstel- lungen in Laufbahnen der Landesverwaltung, in denen ausgebildet wird, mit der unmittelbaren Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf und dem Beginn einer Ausbildung einhergehen, ist diese zumindest auf die Lauf-bahngruppe des mittleren Dienstes im NRW-Justizvollzug nicht übertragbar. Insbesondere im Bereich des allgemeinen Vollzugs-dienstes ist es gängige Praxis, Neueinstellungen zunächst im Tarifbeschäftigtenverhältnis vorzunehmen. Die Betreffenden werden bei erfolgreicher Erprobung oftmals erst zum 01.07. eines der darauf-folgenden Jahre in das Beamtenverhältnis auf Widerruf übernommen. Nicht selten geht dem Beginn einer Laufbahnausbil- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8604 5 dung eine mehrjährige Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis voraus. Vom Geschäftsbereich abgefragt wurde daher sowohl die Anzahl der im Zeitraum 2010 bis 2014 unterjährig erfolgten Neueinstellungen in ein Tarifbeschäftigtenverhältnis als auch die regelmäßig zum 01.07. vorgenommenen Übernahmen in die Laufbahnausbildung. Eine Vergleichbarkeit dieser Zahlen ist jedoch in Ermangelung eines unmittelbaren Zusammenhangs nicht gegeben. 4. Welche Stellen konnten jeweils jährlich in den letzten fünf Jahren, jeweils diffe- renziert nach den Ressorts Finanzverwaltung, Justiz, Polizei und Inneres sowie aufgeschlüsselt nach den unterschiedlichen Laufbahnen, nicht nach der ersten Ausschreibung mangels entsprechend qualifizierter Bewerber besetzt werden? Für Beamtenlaufbahnen, die nicht durch eine verwaltungsinterne Ausbildung oder Einweisung gespeist werden, sondern deren Stellen durch externe Ausschreibung besetzt werden (z.B. Laufbahnen besonderer Fachrichtung), ist ressortübergreifend festzustellen, dass es einzelne, in der Regel spezifische Stellen gibt, die im Einzelfall nicht nach der ersten Ausschreibung besetzt werden können. Vollständige und belastbare Daten können mit vertretbarem Aufwand innerhalb des zeitlichen Rahmens für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht erhoben werden. 5. Mit welchen prognostischen Abgängerzahlen, jeweils jährlich für die nächsten 15 Jahre von 2015 bis 2030, ist jeweils bei der in den zuvor genannten Ressorts vorliegenden Personalstruktur voraussichtlich nach langjährigen Erfahrungswerten (bspw. aufgrund des Erreichens der Regelaltersgrenze, frühzeitiger Pensionierungen , Eigenkündigungen, Dienstentlassungen oder sonstiger Gründe) nach Erkenntnissen der jeweiligen Ressorts zu rechnen? (Angaben bitte in absoluten Zahlen) Die Einstellungszahlen der Steuerverwaltung berücksichtigen die bereits eingetretenen und in den nächsten Jahren zu erwartenden Auswirkungen des demographischen Wandels. Sie orientieren sich unter Berücksichtigung der prognostischen Abgängerzahlen am durchschnittlichen Bedarf der nächsten 15 Jahre. Das ermöglicht eine kontinuierliche und verstetigte Einstellungspolitik. Das Zahlenwerk wird jährlich im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens aktualisiert. Betrachtet man einen Zeitraum bis 2030 liegt der durchschnittliche jährliche Bedarf für die einzelnen Laufbahngruppen bei:  Höherer Dienst – 53  Gehobener Dienst – 560  Mittlerer Dienst - 360 Für den gesamten Innenbereich ist eine verlässliche Prognose der Zahl der innerhalb der nächsten 15 Jahre ausscheidenden Beschäftigten nicht möglich. Durch vorzeitige Verrentung oder Zurruhesetzungen, Kündigungen oder Entlassungen, die Möglichkeiten des Hinausschiebens der Altersgrenze oder eines vorzeitigen Ausscheidens auf Antrag ergeben sich nicht planbare Vakanzen. Methodisch wird hierbei grundsätzlich wie seitens der Finanzverwaltung beschrieben vorgegangen . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8604 6 Für den Bereich der Polizei ist zusätzlich Folgendes anzumerken: Derzeit liegt Aussagen zur Entwicklung der Personalstärke der Polizei (reguläre und sonstige Abgänge) eine Prognose zugrunde, die es zu aktualisieren gilt. Eine aktuelle Datenbasis ist nicht nur für die Arbeit der u.a. zur Frage der demographischen Entwicklung der Polizei eingesetzten Experten-kommission von hohem Interesse, sondern ebenso für die mittelfristige Haushaltsentwicklung und für die politische Diskussion. Die für die Polizei somit äußerst relevante Prognose muss auf einer soliden und breiten Datenbasis fußen. Von Relevanz sind hierbei bspw. Daten darüber, in welchem Umfang Polizeivollzugspersonal in der Vergangenheit vorzeitig in den Ruhestand getreten ist. Es ist vonnöten , sowohl Daten im Landesbestand der Polizei sowie beim Landesamt für Besoldung und Versorgung auszuwerten und aufzubereiten. Diese Arbeiten laufen derzeit. Auf dieser Basis wird sodann mit externer wissenschaftlicher Unterstützung eine neue Prognose erstellt . Aus vg. Gründen können derzeit keine Zahlen genannt werden. In 2015 sind für die großen Anwärterbereiche folgende Einstellungsermächtigungen im Haushalt ausgewiesen worden: Allgemeine Verwaltung gehobener Dienst: 153 Allgemeine Verwaltung mittlerer Dienst: 42 Gehobener Polizeivollzugsdienst: 1642 Im Justizbereich wird der Ersatzbedarf für den gehobenen und den mittleren Dienst im Beamtenbereich auf Basis der ordentlichen Altersabgänge und dem Durchschnitt der außerordentlichen Abgänge der vergangenen 10 Jahre ermittelt. Soweit sich in den vergangenen Jahren eine vom Durchschnitt der vergangenen 10 Jahre abweichende Entwicklung ergibt, wird diese bei der Berechnung der zukünftigen außerordentlichen Abgänge berücksichtigt. Im Hinblick auf die nicht hinreichend sicher zu kalkulierende Entwicklung der außerordentlichen Abgänge für die nächsten 15 Jahre kann für eine Veröffentlichung geeignetes Datenmaterial nicht zur Verfügung gestellt werden. In 2015 sind folgende Einstellungsermächtigungen im gehobenen und im mittleren Dienst (jeweils Beamtenbereich) im Haushaltsplan 2015 ausgewiesen worden: gehobener Dienst: 158 mittlerer Dienst: 408 Darüber hinaus ist im Haushaltsjahr 2015 die Einstellung von 300 Auszubildenden für die Ausbildung zur / zum Justizfachgestellten vorgesehen. 1 Kleine Anfrage 3277 vom 31.03.2015 Anlage Ressort/ Einzelplan/ Kapitel Laufbahn Jahr Einstellungen (Frage 1) Bewerbungen (Frage 1) in der Ausbildung ausge- schieden (Frage 2) davon wegen Nichtbestehens (Frage 2) davon wegen sonstiger Gründe (Frage 2) Dienstantritt in der Landesverwaltung (Frage 3) MIK Einzelplan 03 Kapitel 03 020 mittlerer Dienst allgemeine innere Verwaltung Regierungssekretäranwärter/in 2010 keine Ausbildung 2011 39 571 2 0 2 37 2012 52 617 0 0 0 52 2013 40 654 1 0 1 noch in der Ausbildung 2014 39 723 0 0 0 noch in der Ausbildung Einzelplan 03 Kapitel 03 020 gehobener Dienst allgemeine innere Verwaltung Regierungsinspektoranwärter/in 2010 20 1059 1 1 0 19 2011 38 ¹ 1008 1 0 1 37 2012 111 ² 991 14 12 2 noch in der Ausbildung 2013 55 1123 3 3 0 noch in der Ausbildung 2014 106 1236 0 0 0 noch in der Ausbildung Einzelplan 03 Kapitel 03 020 gehobener vermessungstechnischer Dienst Regierungsvermessungsoberinspektoranwärter /in ³ 2010 3 8 0 0 0 2 2011 1 5 0 0 0 1 2012 2 6 0 0 0 2 2013 3 27 0 0 0 noch in der Ausbildung 2014 5 20 0 0 0 noch in der Ausbildung ¹ redakt. Versehen bei Zahlen für Einstellungen in 2011 und 2012 / Korrektur gegenüber Antwort der kleinen Anfrage 1695 ² redakt. Versehen bei Zahlen für Einstellungen in 2011 und 2012 / Korrektur gegenüber Antwort der kleinen Anfrage 1695 ³ ohne RVOIA der Flurbereinigungsverwaltung (MKULNV) 2 Kleine Anfrage 3277 vom 31.03.2015 Anlage Ressort/ Einzelplan/ Kapitel Laufbahn Jahr Einstellungen (Frage 1) Bewerbungen (Frage 1) in der Ausbildung ausge- schieden (Frage 2) davon wegen Nichtbestehens (Frage 2) davon wegen sonstiger Gründe (Frage 2) Dienstantritt in der Landesverwaltung (Frage 3) MIK Einzelplan 03 Kapitel 03 750 gehobener feuerwehrtechnischer Dienst Brandoberinspektoranwärter/in 2010 3 115 0 0 0 2 2011 3 43 0 0 0 2 2012 3 26 0 0 0 2 2013 5 93 0 0 0 noch in der Ausbildung 2014 1 55 0 0 0 noch in der Ausbildung Einzelplan 03 Kapitel 03 110 gehobener Polizeivollzugsdienst Kommissaranwärter/in 2010 1100 7088 89 69 20 1008 2011 1400 7527 110 90 20 1280 2012 1400 8252 122 100 22 noch in der Ausbildung 2013 1477 8655 93 68 25 noch in der Ausbildung 2014 1500 8361 6 0 6 noch in der Ausbildung Einzelplan 03 Kapitel 03 020 höherer Dienst allgemeine innere Verwaltung Verwaltungsreferendar/in 2010 8 113 0 0 0 6 2011 18 152 1 0 1 5 2012 16 140 0 0 0 4 2013 15 123 0 0 0 noch in der Ausbildung 2014 16 119 1 0 1 noch in der Ausbildung 3 Kleine Anfrage 3277 vom 31.03.2015 Anlage Ressort/ Einzelplan/ Kapitel Laufbahn Jahr Einstellungen (Frage 1) Bewerbungen (Frage 1) in der Ausbildung ausge- schieden (Frage 2) davon wegen Nichtbestehens (Frage 2) davon wegen sonstiger Gründe (Frage 2) Dienstantritt in der Landesverwaltung (Frage 3) MIK Einzelplan 03 Kapitel 03 020 höherer vermessungstechnischer Dienst Regierungsvermessungsreferendar/in 2010 10 13 0 0 0 0 2011 11 11 0 0 0 2 2012 15 20 0 0 0 0 2013 7 13 0 0 0 noch in der Ausbildung 2014 8 11 0 0 0 noch in der Ausbildung Einzelplan 03 Kapitel 03 750 höherer feuerwehrtechnischer Dienst Brandreferendar/in 2010 4 43 0 0 0 1 2011 4 38 0 0 0 2 2012 4 30 0 0 0 0 2013 4 38 0 0 0 0 2014 4 65 0 0 0 noch in der Ausbildung 4 Kleine Anfrage 3277 vom 31.03.2015 Anlage Ressort/ Einzelplan/ Kapitel Laufbahn Jahr Einstellungen (Frage 1) Bewerbungen (Frage 1) in der Ausbildung ausge- schieden (Frage 2) davon wegen Nichtbestehens (Frage 2) davon wegen sonstiger Gründe (Frage 2) Dienstantritt in der Landesverwaltung (Frage 3) JM Einzelplan 04 gehobener Justizdienst 2010 8 28 0 0 0 8 Amtsanwälte/-innen 2011 9 64 0 0 0 9 2012 15 58 0 0 0 15 2013 24 78 0 0 0 24 2014 28 107 noch in der Ausbildung gehobener Justizdienst 2010 156 2010 29 10 19 123 Dipl.-Rechtspfleger/-in 2011 165 2008 17 7 10 142 2012 160 1759 noch in der Ausbildung 2013 142 2359 noch in der Ausbildung 2014 98 2342 noch in der Ausbildung mittlerer Justizdienst 2010 0 0 0 0 0 0 Gerichtsvollzieher/-in 2011 0 0 0 0 0 0 2012 6 23 0 0 0 6 2013 24 70 noch in der Ausbildung 2014 45 81 noch in der Ausbildung 5 Kleine Anfrage 3277 vom 31.03.2015 Anlage Ressort/ Einzelplan/ Kapitel Laufbahn Jahr Einstellungen (Frage 1) Bewerbungen (Frage 1) in der Ausbildung ausge- schieden (Frage 2) davon wegen Nichtbestehens (Frage 2) davon wegen sonstiger Gründe (Frage 2) Dienstantritt in der Landesverwaltung (Frage 3) JM Einzelplan 04 Mittlerer Justizdienst 2010 110 426 4 2 2 104 2011 89 399 2 2 0 87 2012 79 354 4 4 0 74 2013 106 262 2 0 2 104 2014 126 258 noch in der Ausbildung Mittlerer Justizdienst 2010 296 5157 18 0 18 234 Justizfachangestellte 2011 362 5164 13 0 13 272 2012 233 4175 noch in der Ausbildung 2013 240 3716 noch in der Ausbildung 2014 236 4329 noch in der Ausbildung 6 Kleine Anfrage 3277 vom 31.03.2015 Anlage Auswertung für den Justizvollzug Laufbahn Jahr Anzahl der Bewerbungen Anzahl der Einstellungen (Tarifbeschäftigte) Übernahmen (Begründung Beamtenverhältnis auf Widerruf) davon bestandene Laufbahnprüfungen JM allg. Vollzugsdienst 2010 5.469 247 218 213 2011 5.267 237 244 226 2012 4.979 270 271 232 2013 4.301 240 240 noch in der Ausbildung 2014 4.851 240 220 noch in der Ausbildung Werkdienst 2010 290 11 19 16 2011 220 7 15 15 2012 151 8 15 15 2013 249 10 23 noch in der Ausbildung 2014 244 3 15 noch in der Ausbildung mittl. Verwaltungsdienst 2010 626 10 0 0 2011 1.098 33 20 20 2012 714 20 0 0 2013 807 26 16 noch in der Ausbildung 2014 1.193 19 14 noch in der Ausbildung geh. Vollzugs- und Verwaltungsdienst 2010 720 0 33 30 2011 601 0 23 20 2012 503 0 18 noch in der Ausbildung 2013 449 0 10 noch in der Ausbildung 2014 518 0 10 noch in der Ausbildung 7 Kleine Anfrage 3277 vom 31.03.2015 Anlage Ressort/ Einzelplan/ Kapitel Laufbahn Jahr Einstellungen (Frage 1) Bewerbungen (Frage 1) in der Ausbildung ausge- schieden (Frage 2) davon wegen Nichtbestehens (Frage 2) davon wegen sonstiger Gründe (Frage 2) Dienstantritt in der Landesverwaltung (Frage 3) FM Einzelplan 12 höherer Dienst Steuerverwaltung Kapitel 12 050 Regierungsrat/in 2010 41* 228 0 0 0 41 2011 45* 156 0 0 0 45 2012 43* 131 0 0 0 43 2013 25* 92 0 0 0 25 2014 19 149 0 0 0 19 Einzelplan 12 gehobener Dienst Steuerverwaltung Kapitel 12 050 Finanzanwärter/in 2010 420 5494 58 29 29 362 2011 520 5933 80 26 54 440 2012 520 5764 79 25 54 noch in der Ausbildung 2013 520 5897 67 28 39 noch in der Ausbildung 2014 589 4786 48 33 15 noch in der Ausbildung Einzelplan 12 mittlerer Dienst Steuerverwaltung Kapitel 12 050 Steueranwärter/in 2010 200 4331 30 8 22 170 2011 310 4569 55 13 42 255 2012 310 4824 41 19 22 269 2013 310 4044 34 0 34 noch in der Ausbildung 2014 309 4008 6 0 6 noch in der Ausbildung *Die Zahlen weichen geringfügig von der Beantwortung der Kleinen Anfrage 2397 vom 10.11.2014 ab, da im Jahr 2014 ein Programmfehler bei der Datenauswertung vorlag. 8 Kleine Anfrage 3277 vom 31.03.2015 Anlage Ressort/ Einzelplan/ Kapitel Laufbahn Jahr Einstellungen (Frage 1) Bewerbungen (Frage 1) in der Ausbildung ausge- schieden (Frage 2) davon wegen Nichtbestehens (Frage 2) davon wegen sonstiger Gründe (Frage 2) Dienstantritt in der Landesverwaltung (Frage 3) FM Einzelplan 12 Kapitel 12 200 mittlerer Dienst allgemeine innere Verwaltung Regierungssekretäranwärter/in 2010 keine Ausbildung 2011 keine Ausbildung 2012 20 208 1 0 1 19 2013 20 227 1 0 1 noch in der Ausbildung 2014 20 207 2 0 2 noch in der Ausbildung Einzelplan 12 Kapitel 12 700 höherer bautechnischer Dienst Baureferendar/in 2010 keine Ausbildung 2011 keine Ausbildung 2012 4 25 0 0 0 4 2013 5 35 0 0 0 noch in der Ausbildung 2014 4 41 0 0 0 noch in der Ausbildung