LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8607 07.05.2015 Datum des Originals: 06.05.2015/Ausgegeben: 12.05.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3289 vom 2. April 2015 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking CDU Drucksache 16/8348 Zukunft der Wasserschutzpolizei Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3289 mit Schreiben vom 6. Mai 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 28. Januar 2014 wurden die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Wasserschutzpolizei vorgestellt . Die Arbeitsgruppe stellte fest, dass zukünftig statt 11 Booten für die Wasserschutzpolizei nur noch 8 notwendig sind. Mit einem Schreiben des Innenministeriums wurde eine Arbeitsgruppe Wasserschutzpolizei 2“ eingerichtet, mit dem Ziel, Ich zitiere: „Die Arbeitsgruppe soll ein angepasstes Einsatzkonzept für den Bereich der schiffbaren Kanäle unter Berücksichtigung einer Reduzierung der Anzahl der Kanalstreifenboote von derzeit 11 auf zukünftig zunächst 4 Kanalboote erstellen“. Vorbemerkungen der Landesregierung Die Arbeitsgruppe WSP hatte den Auftrag, belastbare Grundlagen für die Entscheidung über eine Neuanschaffung von Kanalbooten unter den Rahmenbedingungen der heutigen Organisation der Wasserschutzpolizei NRW (WSP) zu ermitteln. Die Arbeitsgruppe empfahl, unter diesen Rahmenbedingungen zukünftig 8 Kanalboote vorzuhalten . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8607 2 Da die AG WSP jedoch Optimierungsmöglichkeiten im Bereich der Organisation erkannt hatte, wurde durch die Arbeitsgruppe angeregt, dass für eine umfassende sachgerechte Bewertung des materiellen und personellen Bedarfs, die strukturelle Organisation, insbesondere die Standorte der WSP NRW im Bereich der Norddeutschen Kanäle, überprüft werden solle. Intention des Ministeriums für Inneres und Kommunales ist, diesen Gedanken aufzugreifen und die organisatorischen Rahmenbedingungen für den Rhein und die Kanäle entsprechend zu prüfen, um ein optimiertes Ergebnis zu erzielen. Aus diesem Grund soll die Gesamtkonzeption im Hinblick auf Standorte der WSP sowie die erforderliche Ausstattung mit Rhein- und Kanalbooten für die nächsten Jahre einer weitergehenden Prüfung unterzogen werden. Ein Zeitrahmen für diese Prüfung ist noch nicht abschließend festgelegt. 1. Sind durch diese Entwicklung die Ergebnisse des Abschlussberichtes der Ar- beitsgruppe Wasserschutzpolizei vom 28. Januar 2014 verworfen? Siehe Vorbemerkungen 2. Wenn ja: Warum? Siehe Vorbemerkungen 3. Wann ist mit der Fertigstellung des Abschlussberichtes der neuen Arbeitsgruppe Wasserschutzpolizei zu rechnen? Siehe Vorbemerkungen 4. Wann sollen die Ergebnisse den Abgeordneten des Landtags vorgestellt wer- den? Siehe Vorbemerkungen 5. Inwieweit ist die Festsetzung auf 4 Kanalboote unumstößlich in dem Sinne, dass sie eine feststehende Größe des Innenministeriums darstellt? Siehe Vorbemerkungen