LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8621 08.05.2015 Datum des Originals: 08.05.2015/Ausgegeben: 13.05.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3290 vom 2. April 2015 des Abgeordneten Christof Rasche FDP Drucksache 16/8349 Brücken als Achillesferse der NRW-Verkehrsinfrastruktur – Wie kommen Sanierung und Ersatzneubau voran? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 3290 mit Schreiben vom 8. Mai 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit einigen Jahren lässt der Landesbetrieb Straßen.NRW größtenteils durch externe Ingenieurbüros die Brücken an Bundesfern- und Landesstraßen auf ihre Funktionstüchtigkeit, Tragfähigkeit und damit auf ihre Zukunftsfähigkeit nachrechnen. Aufgrund der Komplexität der Aufgabe ziehen sich die Berechnungen hin und verlängern somit die Ungewissheit über den wahren Zustand der Brückenbauwerke in Nordrhein-Westfalen. Meldungen über abgelastete oder teilgesperrte Brücken auf den Autobahnen sind mittlerweile zur traurigen Routine in Nordrhein-Westfalen geworden. Die A1-Brücke Leverkusen, die A40-Brücke Duisburg-Neuenkamp sowie die gesamte A45 stehen symbolisch für den besorgniserregenden Zustand unserer maroden und jahrelang vernachlässigten Verkehrsinfrastruktur sowie die damit verbundenen Belastungen für Bevölkerung und Wirtschaft in Nordrhein -Westfalen. Neben den bereits heute bestehenden akuten Zeitverlusten, finanziellen Einbußen, fehlenden Planungssicherheiten und Umweltbelastungen durch Staus und erzwungene Umwege droht zunehmend auch die Gefahr einer Vollsperrung einer systemrelevanten Brücke. Die Landesregierung scheint diese Herausforderung nicht bewältigen zu können. Wurden in 2013 mehr als 40 Millionen Euro Investitionsmittel aufgrund fehlender Planungskapazitäten an den Bund zurückgegeben, rühmt sich die Landesregierung in 2014 mit der vollständigen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8621 2 Verausgabung aller Bundesmittel. Allerdings flossen dabei viele Gelder in Kostensteigerungen bereits laufender Projekte. Zudem wurden zum Jahresende vor allem mehr oder minder wichtige Maßnahmen wie Deckensanierungen umgesetzt. Systemrelevante Großprojekte wie notwendige Ersatzneubau- oder Ausbaumaßnahmen hat die Landesregierung dagegen nicht auf den Weg gebracht. Für den Wirtschafts- und insbesondere den Handels- und Logistikstandort NordrheinWestfalen ist die Funktionstüchtigkeit der Verkehrsinfrastruktur von besonderer Bedeutung. Als Transitland im Zentrum Europas mit Anbindung an die norddeutschen und die ZARASeehäfen sind die Verkehrswege für das Funktionieren von Wertschöpfungsketten und für zukünftigen Wohlstand unersetzlich. Die Brücken nehmen hier als Verbindungselemente eine herausgehobene Stellung ein. Vorbemerkung der Landesregierung Gemäß den Vorgaben des Bundesverkehrsministeriums vom Herbst 2011 waren in Nordrhein -Westfalen zu Beginn des Nachrechnungsprozesses 375 Brücken im Zuge von Bundesfernstraßen vordringlich zu überprüfen. Dabei handelt es sich um Bauwerke, die von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) aufgrund ihres Alters, des verwendeten Materials oder ihrer Konstruktionsart als für die Zukunft nicht mehr ausreichend tragfähig eingeschätzt wurden. Ergänzend wurden durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW (Straßen.NRW) weitere 433 Bauwerke im prioritären Transitnetz für den Schwerverkehr identifiziert, die ebenfalls vorrangig nachzurechnen sind. Mit dieser Erweiterung der BASt-Liste soll sichergestellt werden, dass nicht nur einzelne Bauwerke nachgerechnet und ertüchtigt werden, sondern direkt ganze Streckenzüge betrachtet und auf ein den zukünftigen Anforderungen entsprechendes Tragfähigkeitsniveau gebracht werden. In Summe ergeben sich daraus für den Bereich der Bundesfernstraßen in Nordrhein-Westfalen 808 vorrangig zu untersuchende Brückenbauwerke . Auf der Grundlage der Kriterien der BASt sind innerhalb des Landes weiterhin 770 Landesstraßenbrücken vorrangig nachzurechnen. Daraus ergibt sich eine Gesamtsumme von 1.578 vorrangig nachzurechnenden Brückenbauwerken in Nordrhein-Westfalen. Darüber hinaus werden bei geplanten Streckenausbau- und Erhaltungsmaßnahmen die darin enthaltenen Brückenbauwerke überprüft und bei Bedarf ebenfalls nachgerechnet. Langfristig sind alle vor 1985 errichteten Straßenbrücken in unserem Land nachzurechnen. Das sind rund 2/3 der insgesamt 10.000 Straßenbrücken im Zuständigkeitsbereich von Straßen .NRW. Damit wird deutlich, dass die Nachrechnung und Ertüchtigung des Brückenbestandes keine zeitlich eng einzugrenzende, sondern eine langfristige Aufgabe sein wird. 1. Wie ist der aktuelle Stand bei der Nachrechnung von Tragfähigkeit und Funkti- onstüchtigkeit der Brücken auf Bundesfern- und Landesstraßen in NordrheinWestfalen ? (Bitte um tabellarische Übersicht, welche Brücken bislang (nicht) nachgerechnet wurden und welche Einstufungen und Prognosen die Nachberechnungen für die einzelnen Bauwerke ergeben haben.) Der aktuelle Stand der Brückennachrechnung und der sich daraus ergebenden Ertüchtigungsmaßnahmen ist der Anlage 1 zu entnehmen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8621 3 2. Innerhalb welchen Zeithorizontes werden die Berechnungen für alle Brückenbauwerke abgeschlossen und Einschätzungen über das weitere Vorgehen bei Sanierung/Ersatzneubau der Brücken möglich sein? Planmäßig wird die Nachrechnung der Brückenbauwerke aus der BASt-Liste und der Bauwerke im Zuge des vorrangigen Transitnetzes Ende 2020 abgeschlossen sein. Eine Einschätzung über die notwendigen Verstärkungsmaßnahmen und/oder Ersatzneubauten ist jeweils erst nach Vorliegen des Nachrechnungsergebnisses möglich. Zum Zeithorizont für die übrigen Bauwerke siehe Vorbemerkung. 3. Welche Projekte in den Bereichen Brückensanierung/-ersatzneubau wurden in den Jahren 2013, 2014 und im ersten Quartal 2015 ausgeschrieben, vergeben und begonnen? In den Jahren 2013, 2014 und im 1. Quartal 2015 wurden sieben Ersatzneubauten und 25 Verstärkungsmaßnahmen mit einem Investitionsvolumen von rd. 295 Mio. Euro ausgeschrieben , vergeben und begonnen (siehe Anlage 2). Hinzu kommen diverse „kleinere“ Instandsetzungsmaßnahmen an Brückenbauwerken, für die pauschal rund 60 Mio. Euro jährlich zur Verfügung stehen. 4. Wie wurden die dafür zur Verfügung stehenden Bundesmittel auf Planungs-, Sa- nierungs- und Ersatzneubaumaßnahmen aufgeteilt? Die Bundesmittel für Brückenertüchtigung (Sanierung bzw. Ersatzneubau) sind in der Gesamtzuweisung des Bundes für die Erhaltung der Bundesautobahnen und Bundesstraßen enthalten (Ist 2013: 329,5 Mio. Euro; Ist 2014: 455,9 Mio. Euro; Zuweisung 2015: 411,1 Mio. Euro). Im Übrigen werden Einzelmaßnahmen mit Gesamtkosten über 5 Mio. € einzeln im Straßenbauplan (Anlage zu Einzelplan 12 des Bundes) ausgewiesen. 5. Welche planfestgestellten Projekte in den Bereichen Brückensanierung/- ersatzneubau sollen noch in diesem Jahr, 2016 und 2017 ausgeschrieben, vergeben und begonnen werden? Bei allen Ertüchtigungsmaßnahmen (Verstärkungen/ Ersatzneubauten), für die bis 2017 ein Baubeginn geplant ist und die außerhalb von Ausbauvorhaben liegen, kann auf die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens verzichtet werden. Für die Ersatzneubauten im Zuge der Ausbaumaßnahmen A 43 zwischen AK Herne und AS Recklinghausen/Herten, A3 zwischen Köln-Mülheim und Leverkusen sowie Um- und Ausbau des AK Aachen wurde das Baurecht durch Planfeststellungsverfahren erlangt. Ministerium fOr Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Brückennachrechnung und -ertüchtigung in Nordrhein-Westfalen Stand Nachrechnung der Bundesfernstraßenbrücken BASt Transit Anzahl der Bauwerke mit Nachrechnuno erlediot 105 120 - davon Anzahl der Bauwerke mit Verstärkungßrforderlich ... ) 50 22 - davon Anzahl der Bauwerke mit Ersatzneubau erforderlich ... ) 84 54 Stand Ertüchtigung der Bundesfernstraßenbrücken Anzahl der Bauwerke mit Verstärkuna in Planuna 31 15 Anzahl der Bauwerke mit Verstärkuna in Bau 15 2 Anzahl der Bauwerke mit Verstärkung fertig gestellt 15 0 Anzahl der Bauwerke mit Ersatzneubau in Planung "'''') 67 36 Anzahl der Bauwerke mit Ersatzneubau in Bau ...... ) 4 0 Anzahl der Bauwerke mit Ersatzneubau fertig gestellt-) 11 16 Stand Nachrechnung der Landesstraßenbrücken L Anzahl der Bauwerke mit Nachrechnung erledigt 31 - davon Anzahl der Bauwerke mit VerstärkunQ erforderlich 2 - davon Anzahl der Bauwerke mit Ersatzneubau erforderlich 6 Stand Ertüchtigung der Landesstraßenbrücken Anzahl der Bauwerke mit Verstärkung in Planung 0 Anzahl der Bauwerke mit Verstärkung in Bau 0 Anzahl der Bauwerke mit Verstärkuno fertio oesteIlt 0 Anzahl der Bauwerke mit Ersatzneubau in Planuna ...... ) 19 Anzahl der Bauwerke mit Ersatzneubau in Bau .... ) 2 Anzahl der Bauwerke mit Ersatzneubau fertig gestellt 0 .) Einige Bauwerke müssen zuächst verstärkt und anschließend erneuert werden, Sonstige 24 3 19 8 1 0 21 3 0 beispielsweise um eine 4+O-Verkehrsführung auf einer SfÜckenhälfte während des Ersatznaubaus der anderen Brückenhälfte zu ermöglichen . .... ) Einige Ersatzneubauten erfolgen im Zuge von Äusbaumaßnahmen bzw. wurden im Zuge von Ausbaumaßnahmen bereits umgesetzt, auch ohne vorherige Brückennachrechnung. Anlage 1 Stand: 04/2015 Summe 249 75 157 54 18 15 124 7 27 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein·Westfalen Brückennachrechnung und -ertüchtigung in Nordrhein-Westfalen Ersatzneubauten in den Jahren 2013, 2014 .und 2015 ausgeschrieben, vergeben und begonnen Straße Bauwerks- Bauwerksname nummer A 1 4011682 A 1 / Gem.Weg "Haus Tinnen" A 2 4116596 K3 "Brockweg" / A2 A 45 4611732 A45 / TB Lennetal A 57 4806625 "alte" Industriebahn und Weg (beseitigt) B 56 5104526 B56, OB Brücke B 477 5405538 L 115, Unterführung des Veybach B 477 5406503 L 115, Unterführung des Veybach Verstärkungen in den Jahren 2013, 2014 und 2015 ausgeschrieben, vergeben und begonnen Straße Bauwerks- Bauwerksname nummer A 1 4312638 A 1 / Lippe-Fluß A 1 4411901 A 1 / K31 +Liedbachtal A 1 4709700 AS Wuppertal-Langerfeld "Schwelmetalbrücke" (Hauptfahrbahnen) A 1 4808560 Unterführung Feldweg A 1 4907597 Rheinbrücke Leverkusen mit LSW incl. Vorlandbrücke A 1 4908697 AK Leverkusen A 3 5109777 Unterführung Sülz mit LSW A 3 5109785 Aggerstraße mit LSW A 40 4506576 A40 / Rheinbrücke Duisburg-Neuenkamp A 44 4417957 A44/ TB Alme + K16 + DB(1) A 44 4419955 A44 / TB Orpe u. L3438 A 44 4419956 A44 / TB Diemel A 44 4419991 A44 / TB Krögersgrund A 45 4511739 A45 /TB Ruhrtal A 45 4511743 A45 / TB Rettelmühle + OB A 45 4912662 A45 / TB Germinghausen A 46 4806675 Rheinbrücke Düsseldorf-Flehe A 46 4708534 BwWestring A 59 4506818 A59 / Berliner BrOcke A 59 4506824 A59 / Brückenzug Meiderich A 59 4506827 A59 / Brückenzug Gartsträuch A 565 5208717 Tausendfüßler B 229 4613511 B229 UE HOENNE B 234 4609613 B234/ A43 -AS SprockhövelB 266 5404503 B266, Rurbrücke Anlage 2 Stand: 04/2015