LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8629 11.05.2015 Datum des Originals: 08.05.2015/Ausgegeben: 15.05.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3264 vom 24. März 2015 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/8302 Tuberkulose-Risiko bei Flüchtlingen – Versäumt das Land die TuberkuloseProphylaxe für Flüchtlinge in den Landeseinrichtungen? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3264 mit Schreiben vom 8. Mai 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales und der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Rheinische Post berichtet in ihrer Ausgabe vom 24. März 2015 über die fehlende Tuberkulose -Prophylaxe in den Landeseinrichtungen, bevor die Flüchtlinge den Kommunen zugewiesen werden. In der Stadt Krefeld muss aktuell die vorbeugende Untersuchung von Flüchtlingen auf Tuberkulose von der Stadt selbst durchgeführt werden. Die kurzfristigen Reihenuntersuchungen der Flüchtlinge stellen dabei das Gesundheitsamt vor eine enorme Herausforderung . Dazu erklärte der Krefelder Gesundheitsdezernent, dass es freitags 14.00 Uhr heißen könne, dass am folgenden Tag 100 Asylbewerber kommen würden, die dann auch noch auf Tuberkulose untersucht werden müssten. Zusätzlich kommt hinzu, dass die Tuberkulose -Untersuchung sofort vorgenommen werden müsse und keinen Aufschub dulde, aufgrund der Gefahr und der hohen Ansteckungsgefahr. Normalerweise ist vorgesehen, dass die Flüchtlinge bei ihrer Einreise vor der Weiterleitung an die Kommunen über die Zentrale Ausländerbehörde Arnsberg auf Tuberkulose untersucht werden. Dies ist derzeit aber nicht gewährleistet, wie das Beispiel der Stadt Krefeld zeigt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8629 2 Vorbemerkung der Landesregierung Jeder Flüchtling wird den gesetzlichen Vorgaben entsprechend ärztlich untersucht und geröntgt und es besteht ein Angebot zur freiwilligen Impfung. Dies geschieht entweder in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes NRW (bislang Dortmund und Bielefeld) oder in einer weiteren Landeseinrichtung (ZUE-Zentrale Unterbringungseinrichtung oder NUNotunterkunft ). Eine Zuweisung an die Kommunen ohne TBC-Untersuchung erfolgt daher grundsätzlich nicht. In Krefeld bestand vom 14.02.2015 bis 14.03.2015 für kurze Zeit eine Notunterkunft des Landes. Diese war somit eine Landeseinrichtung, in der Asylsuchende kurzfristig untergebracht wurden, die bisher keine Schritte des Asylverfahrens in NRW durchlaufen hatten. Bei den im Artikel angesprochenen und vom Gesundheitsamt Krefeld untersuchten Flüchtlingen handelt es sich somit nicht um einer Kommune zugewiesene Flüchtlinge. Vielmehr wurde das Gesundheitsamt Krefeld hier für das Land tätig. 1. Wie ist der aktuelle Sachstand der ärztlichen Untersuchungen inkl. Tuberkulose- Untersuchung und Impfung für Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen? 2. Wie beurteilt die Landesregierung die Zuweisungen von Flüchtlingen an Kommunen , ohne dass u.a. die Tuberkulose-Untersuchung stattgefunden hat? Hierzu wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 3. In welchen weiteren Kommunen müssen diese die ärztlichen Untersuchungen der Flüchtlinge übernehmen? Ärztliche Untersuchungen von Flüchtlingen erfolgen in der Phase der Landesaufnahme- und -unterbringung, also vor der Zuweisung in die Kommunen. Die Untersuchungen erfolgen nur dort ausnahmsweise durch Kommunen bzw. kommunale Behörden, wo diese am Ort einer vorübergehend betriebenen (Landes-) Notunterkunft für das Land tätig werden. Dies sind derzeit die Kommunen Bad Oeynhausen, Bochum, Bocholt, Dahlem, Hagen, Köln, Lengerich, Münster, Olpe und Weeze. 4. Wie bewertet die Landesregierung die gesundheitlichen Gefahren für Flüchtlinge , wenn eine Untersuchung erst in den Kommunen stattfindet? Die gesundheitlichen Gefahren sind im Fall einer nicht erkannten Tuberkulose zunächst für die erkrankte Person relevant, da, solange keine Diagnose vorliegt, auch keine Therapie erfolgt. Im Fall einer offenen und ansteckungsfähigen Tuberkulose ist auch ihr gesamtes engeres Umfeld gefährdet, Mykobakterien aufzunehmen. Daher findet die Untersuchung statt, bevor die Flüchtlinge einer Kommune zugewiesen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 5. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass die ärztliche Untersuchung auch in den Landeseinrichtungen von der ZAB vorgenommen wird? Die Tbc-Untersuchung wird durch ein Röntgenkonzept sichergestellt, das den bei den beiden Erstaufnahmeeinrichtungen anfallenden Bedarf mit einer Erweiterung von Röntgenkapazitä- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8629 3 ten über diese beiden Standorte hinaus abdeckt. Es wird dabei insbesondere auch auf Angebote von Röntgenpraxen und Kliniken im Bereich insoweit fest definierter Landeseinrichtungen zugegriffen. Im Rahmen des „Notfallplans Flüchtlingsunterbringung NRW“ „ wird derzeit eine Erweiterung dieses Konzepts entwickelt, das die Versorgung auch bei Zugangsspitzen zukünftig noch besser sicherstellen wird.