LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8632 12.05.2015 Datum des Originals: 11.05.2015/Ausgegeben: 18.05.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3314 vom 16. April 2015 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/8411 „Alte Regierung“ in Minden – welche aktuellen Informationen hat die Landesregierung ? Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 3314 mit Schreiben vom 11. Mai 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Unter Bezugnahme auf die Kleine Anfrage 2781 (Drucksache 16/7015), die der Finanzminister mit Drucksache 16/7335 beantwortet hatte, frage ich ergänzend mit der Bitte um Informationen zum aktuellen Sachstand die Landesregierung wie folgt: 1. Welchen aktuellen Sachstand gibt es im Hinblick auf die Nutzung des Gebäudes der „Alten Regierung“ in Minden, die bekanntlich bislang vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW an die Deutsche Bahn AG, vertreten durch die DB Services Immobilien GmbH, vermietet ist? Die DB Services Immobilien GmbH hat den Mietvertrag mit Schreiben vom 05.03.2015 fristgerecht zum 31.12.2016 gekündigt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8632 2 2. Welche Kosten mussten im Jahre 2014 für die Immobilie vom Land beziehungsweise vom BLB im Rahmen der üblichen Unterhaltungs- und Instandsetzungspflichten aufgewendet werden (bitte Instandhaltungskosten, umlagefähige Betriebskosten und etwaige Einzelmaßnahmen separat aufführen)? Dem BLB NRW sind im Jahr 2014 Instandhaltungskosten in Höhe von 47.915,69 € für die „Alte Regierung“ in Minden entstanden. Die vom Mieter zu tragenden umlagefähigen Betriebskosten für das Jahr 2014 beliefen sich auf 13.339,49 €. Einzelmaßnahmen sind in dem Jahr nicht durchgeführt worden. 3. Welche Folgenutzung stellt sich das Land beziehungsweise der BLB für die „Alte Regierung“ in Minden vor, sofern die Deutsche Bahn AG das Mietverhältnis beenden sollte? Der BLB NRW erstellt derzeit ein Nachnutzungs- und Verwertungskonzept. Im Rahmen dieser Konzeptionierung werden alle potentiellen Handlungsoptionen geprüft. Die primäre Aufgabe des BLB NRW ist die Bereitstellung von Flächen für Landesmieter. Daher wird zunächst geprüft, ob in Minden ansässige Landesbehörden funktions- und flächenadäquat unter Beachtung der betriebswirtschaftlichen Vorgaben im Gebäude der ehemaligen Regierung untergebracht werden können. 4. Inwieweit gibt es beim Land beziehungsweise beim BLB, möglicherweise auch wegen der angespannten Haushaltslage des Landes, Überlegungen, die Liegenschaft zu veräußern? Sollte die in der Antwort zu Frage 3 dargestellte Untersuchung zu einem negativen Ergebnis führen, ist die Immobilie zu veräußern. 5. Inwieweit ist der Stadt Minden als Standortkommune die in Rede stehende, archi- tektonisch repräsentative und städtebaulich prägende Immobilie konkret für eine etwaige Nutzung beziehungsweise einen möglichen Erwerb angeboten worden? Am 05.03.2015 hat der Bürgermeister der Stadt Minden in einem Gespräch erklärt, dass es für die Stadt Minden keinen Bedarf für den Kauf des Gebäudes gebe.